Datum: 13.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1366/10, Gemarkung Langenneufnach
7.2 Antrag auf Befreiung vom Schallschutzgutachten für das BV Errichtung einer temporären Lagerhalle, Fl.-Nr. 1220/12, Gemarkung Langenneufnach
7.1 Antrag auf isolierte Befreiung für Geländeveränderungen, Fl.-Nr. 1/11, Gemarkung Langenneufnach
7 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
6 Neuerlass der Hundesteuersatzung
5 Mietgebühr Büchereiprogramm - Genehmigung der Mehrausgaben
4 Neues Büchereiprogramm
3 Der Bürger hat das Wort
2 Genehmigung des öffentlichen Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2021
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.03.2021
9.1 Breitbandausbau
9 Anfragen und Bekanntgaben
8.3 Verunreinigungen beim Mehrzweckplatz
8.2 Flurbereinigungsverfahren II - Ausbau Talaueweg
8.1 Hundekot auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Wiesen
8 Bericht der Verwaltung

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7.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1366/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                1366/10, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Im Rahmen einer Beantragung auf Vorbescheid (behandelt in der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, AZ: 3-2217-2020-VA-130) zur Errichtung eines Einfamilienhauses wurde vom Landratsamt festgestellt, dass das Vorhaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig ist.

Dem Bauantrag liegt ein Ausgleichsflächen- und Freiflächengestaltungsplan bei.


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Befreiung vom Schallschutzgutachten für das BV Errichtung einer temporären Lagerhalle, Fl.-Nr. 1220/12, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf Befreiung vom Schallschutzgutachten für das Bauvorhaben „Errichtung einer temporären Lagerhalle“

Fl.-Nr.:        1220/12, Gemarkung Langenneufnach

Der Bauantrag zur Errichtung eines Lagerzeltes wurde auf der Gemeinderatssitzung vom
09.03.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Zuge dieses Bauvorhabens wird nun die Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgut-
achten beantragt.
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen für die Flurnummer
1220/12 sowie die südlich angrenzende Flurnummer 1220/18 die ausgefüllten Formulare zum
„Fragebogen Lärm“ bei.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht
II“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Gem. den textlichen Festsetzungen unter Nr. 12 – Immissionsschutz ist beim
Genehmigungsantrag  anhand schalltechnischer Gutachten von jedem anzusiedelnden Betrieb
bzw. bei Änderungsgenehmigungsanträgen von bestehenden Betrieben anhand eines Gutachtens
nachzuweisen, dass die festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen
Schallleistungspegel nicht überschritten sind.

Es wird die Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgutachten beantragt.

Begründung:
Fl.-Nr. 1220/12 betreffend:
Der Fahrverkehr auf die verbleibenden Stellplätze ist unverändert. Da im geplanten temporären
Lagerzelt nur selten benötigte Produktionsmittel ausgelagert werden, sind die Fahrbewegungen
unbedeutend.

Fl.-Nr. 1220/18 betreffend:
Der zusätzliche Fahrverkehr wird ausgeglichen durch anzahlgleiche Fahrbewegungen auf Fl.-Nr.
1220/12. Da es sich um einen Mitarbeiter-PKW-Parkplatz handelt, beschränkt sich der Fahrverkehr
Ausschließlich auf Ankunft um 06.30 Uhr und Abfahrt um 15.30 Uhr von Betriebsangehörigen
während der Tageszeit, entspricht der Produktionsbetriebszeit.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung vom vorgeschriebenen Schallschutzgutachten das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7.1. Antrag auf isolierte Befreiung für Geländeveränderungen, Fl.-Nr. 1/11, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Auf dem bereits bebauten Grundstück werden für die Umsetzung der Außenanlagen isolierte  
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“  beantragt.

Das bestehende Gelände weist von Westen nach Osten einen Höhenunterschied von ca. 4 m auf; der durch den Einbau von L-Steinen außerhalb der Abstandsflächentiefe und zusätzliche Abböschungen abgefangen werden soll.
Da nicht alle beabsichtigten Maßnahmen der Außenanlagenplanung den Festsetzungen unter Punkt 10 der Satzung „Geländeveränderungen und Stützwände“ entsprechen, wurden folgende Befreiungen beantragt:

Festsetzung unter Punkt 10.1.2 der Satzung:

„Aufschüttungen und Abgrabungen sind im Bereich der Gebäudeumgriffe (Abstandsflächentiefe, bei Gebäuden ohne eigene Abstandsflächen wie z.B. Garagen 3,0 m) zulässig und an den Geländeverlauf anzugleichen. Das natürliche Gelände ist an den privaten Grundstücksgrenzen beizubehalten.

Beantragte Befreiung:

Abgrabung auch außerhalb der Abstandsflächentiefe (s. Freiflächengestaltungsplan).


Begründung:
s. hierzu Schreiben des Bauherrn, Eingang VG Stauden am 01.04.2021

Diskussionsverlauf

In der Beratung teilt der Vorsitzende mit, dass zum Bauvorhaben keine Befreiungen zu den Festsetzungen zum Bebauungsplan für die durchgeführten Geländearbeiten gestellt wurden. Der Gemeinderat soll den Befreiungen nun nachträglich zustimmen.

Der Bauherr wird noch die Geländehöhen anpassen und eine Begrünung vornehmen. Diese Kompromisslösung wurde in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden erörtert.

Im Gemeinderat herrschen unterschiedliche Meinungen zur nachträglichen Genehmigung der Befreiungen. Im Bebauungsplan sind genaue Festsetzungen bzgl. der Geländeveränderungen vorgegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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7. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 7
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6. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert die in § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung bzgl. Steuermaßstab und Steuersatz für Kampfhunde. In der Kampfhundeverordnung des Bayer. Innenministeriums sind die Rassen gelistet und die Haltung derer genau vorgeschrieben.
Mehrere Vorschläge zur Höhe der Versteuerung der Kampfhunde werden vorgebracht. Gemeinderat Albert Rohrer stellt den Antrag, die Steuer für Kampfhunde auf 500,00 € pro Hund im Jahr festzulegen. In diesem Zusammenhang soll die unter § 5 Abs. 2 genannte Definition der Kampfhunde, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, in die Satzung mit aufgenommen werden.

Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Satzung sollen wieder wie in der alten Satzung geregelt werden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Verwaltung wird die Anregungen des Gemeinderates in die neue Satzung einarbeiten.

Gemeinderätin Paun nimmt während der Beratung um 19.52 Uhr an der Sitzung teil.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Über den Antrag des Gemeinderates Albert Rohrer erfolgt keine Abstimmung.

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5. Mietgebühr Büchereiprogramm - Genehmigung der Mehrausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 5

Sachverhalt

 
Die monatliche Mietgebühr beträgt laut Angebot der Firma dratonic IT-Systeme, Augsburg für das Büchereiprogramm 99,00 €, insgesamt 1.188,00 € im Jahr. Dies beinhaltet auch die Wartung und Administration. 

Der Haushaltsansatz bei der HH-Stelle 3520.6300 für laufende Ausgaben beträgt 500,00 €. Die entstehenden Mehrausgaben sind durch den Gemeinderat zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle 3520.6300.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neues Büchereiprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Unsere Bücherei hat seit ihrem Start ein selber programmiertes Büchereiprogramm für die Verwaltung des Bestandes und die Ausleihe. Jetzt stünden einige Änderungen an. Die Anforderungen einer zukunftsorientierten Bücherei sind nicht darstellbar und auch die Pandemie hat die Grenzen des veralteten Programms aufgezeigt. Ein Online-Zugriff auf das Sortiment mit den aktuellen Beständen ist in den meisten Büchereien der Umgebung Standard. Mit dem angebotenen System würde auch das ehrenamtliche Team unterstützt und die Arbeit erleichtert werden.

Es liegt ein Angebot der Firma datronic IT Systeme GmbH & Co.KG, Augsburg vom 24.02.2021 für ein Büchereiprogramm vor.

Die Beschaffung eines Büchereiprogrammes war nicht vorgesehen. Im Haushalt wurden keine Mittel unter der Haushaltsstelle 3520.9350 bereitgestellt. Die außerplanmäßige Ausgabe ist durch den Gemeinderat zu genehmigen. Die Ausgabe ist aus den Mehreinnahmen aus dem Sollüberschuss 2020 (9100.3100) gedeckt.  

Diskussionsverlauf

In der Beratung werden die laufenden Kosten für die Gemeinde in den weiteren Jahren abgefragt. Der Vorsitzende erläutert, dass jährlich 1.188,00 € an Servicekosten für Updates usw. anfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschafft auf der Grundlage des Angebotes der Fa. datronic IT Systeme GmbH & Co.KG, Augsburg vom 24.02.2021 ein Büchereiprogramm (WinBIAP-Cloud). Die außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 3520.9350 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt den öffentlichen Teil seines Protokolls vom 16.03.2021 mit redaktionellen Änderungen in TOP 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die anwesenden Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nehmen an der Abstimmung teil.

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.03.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.1. Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende über den Breitbandausbau. Nach aktuellem Stand ist in Unterrothan der Breitbandausbau kurz vor der Fertigstellung. Der Bucherhof ist bereits erschlossen. In Habertsweiler wird demnächst mit den Arbeiten begonnen.

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9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 9
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8.3. Verunreinigungen beim Mehrzweckplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über die neuerdings stattfindenden Partys auf dem Mehrzweckplatz. Der Platz sowie der angrenzende nördliche Feldweg sind mit Glasscherben übersät. Zudem liegen Bretter mit Nägeln offen im Gelände. Es besteht Verletzungsgefahr. Es können Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde als Eigentümer des Mehrzweckplatzes geltend gemacht werden. Nehmen diese Verunreinigungen überhand, ist die Gemeinde gezwungen, den Platz zu sperren.

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8.2. Flurbereinigungsverfahren II - Ausbau Talaueweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über das Gespräch mit Herrn Atzkern vom Amt für Ländliche Entwicklung. Der angestrebte Baubeginn des Talaueweges ist im Herbst 2022.

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8.1. Hundekot auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Wiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass die Beschwerden hinsichtlich des Hundekots auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Wiesen deutlich mehr werden, obwohl Hundetoiletten für die Beseitigung des Hundekots durch die Gemeinde aufgestellt wurden. Die Hundekotbeutel stehen kostenlos bei der Gemeinde zur Verfügung.  

Diskussionsverlauf

Den Mitgliedern des Gemeinderates ist ebenfalls aufgefallen, dass einige Hundebesitzer ihrer Pflicht nicht nachkommen, den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen. Durch einen Artikel im Staudenboten wird an alle Hundebesitzer appelliert, ihren Pflichten als Hundehalter nachzukommen. Zudem werden noch weitere Hundetoiletten an neuralgischen Stellen aufgestellt wie im Alpenblick – Richtung Streuobstweg, beim Pavillion und in Unterrothan.  

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8. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.04.2021 ö 8
Datenstand vom 12.05.2021 13:01 Uhr