Datum: 09.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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4.2. Formlose Bauvoranfrage zum Einbau einer Wohnung in den bestehenden Stadel, Fl.-Nr. 710, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4.2 |
Sachverhalt
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt; die Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Der Antragsteller möchte im bestehenden Stadel (EG + OG) eine weitere Wohneinheit einbauen.
Insgesamt werden auf dem Grundstück sechs Stellplätze vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.1. Neubau eines Bungalows, Fl.-Nr. 722, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Bungalows
Fl.-Nr.: 722, Gemarkung Langenneufnach
Das Flurstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Im Süden des mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstückes plant der Antragsteller die Errichtung eines Bungalows mit Satteldach (Dachneigung 12°) in Massivbauweise.
Auf dem Baugrundstück werden entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung zwei zusätzliche Stellplätze ausgewiesen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium sichtet die Planunterlagen. Die Regelung der Zufahrt sowie die Einhaltung der Abstandsflächen werden hinterfragt. Der Vorsitzende erläutert, dass die Zufahrt über das Hofgrundstück erfolgt. Die Nachbarn erteilten mit ihrer Unterschrift die Zustimmung zu den Abstandsflächen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4 |
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3. Kommunale Wärmenetze - Präsentation von Fr. Johanna Rügamer/LRA
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, dass im Hinblick auf die Erschließung neuer Baugebiete die Möglichkeiten der Wärmeerzeugung über die Einrichtung eines Nahwärmenetzes möglich wäre. Verschiedene Energiebetreiber bieten verschiedene Formen von Energiegewinnung an. Damit die Gemeinde neutral entscheiden kann, wurde Frau Johanna Rügamer vom Landratsamt Augsburg, Fachbereich Energieberatung eingeladen.
Der Vorsitzende begrüßt Frau Rügamer vom Landratsamt und erteilt ihr das Wort.
Frau Rügamer präsentiert ihren Sachvortrag zum Thema „Kommunale Wärmenetze“. Sie erläutert die verschiedenen Wärmenetze, u. a. Holzhackschnitzel, Heizkraft und Wärmespeicher. Effizient, resscourcenschonend und kostenstabil sind die nennenswerten Vorteile eines Nahwärmenetzes. Die erforderliche Energie kann neben erneuerbaren Energiequellen auch aus Abwärme, Grundwasser, Umweltwärme und Biogas gewonnen werden. Eine zusätzliche Solarthermieanlage ist empfehlenswert um die Energieversorgung zu gewährleisten.
Frau Rügamer zeigt Beispiele von Kommunen aus der Region, welche bereits ein Nahwärmenetz mit diesen Energiequellen betreiben. Kommunale Wärmenetze werden mit 60 % Förderzuschuss durch den Bund unterstützt.
Die nächsten Schritte zu einem Nahwärmekonzept ist eine gezielte Beratung durch verschiedene Energiebetreiber. In diesem Zusammenhang erfolgt die Ausarbeitung eines Energienutzungsplanes bzw. eines Energiekonzeptes. Die Beteiligung bzw. Anschluss an ein Nahwärmekonzept müsste bei den Grundstückseigentümern abgefragt werden. Danach könnte eine Energiegenossenschaft gegründet werden.
Diskussionsverlauf
Frau Rügamer erörtert in der Beratung die noch offenen Fragen des Gremiums. Die Wartungskosten trägt der Wärmenetzbetreiber und nicht der Hausbesitzer. Damit ständig Energie geliefert werden kann und es zu keinem Ausfall kommt, werden die Anlagen zweigleisig betrieben, d. h. eine zweite Energiequelle ist vorrätig. Die Energiepreise sind unabhängig von den marktüblichen Energiepreisen. Die Vereinbarung im Kaufvertrag zu einem Anschlusszwang der Grundstücksbesitzer ist grundsätzlich möglich.
Eine Entscheidung hinsichtlich eines kommunalen Wärmenetzes ist nicht dringlich. Der Vorsitzende schlägt vor, sich von einigen Netzbetreibern Vorschläge für ein Nahwärmenetz einzuholen. Diese werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.10.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.10.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7.4. Vergabe der Arbeiten an der Neufnach - Uferbefestigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.11.2021
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7.4 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Franz Wenninger spricht die Sanierungsarbeiten zur Uferbefestigung im Bereich der Raiffeisenstraße an. Seit geraumer Zeit sind laute Wassergeräusche im Bereich der Brücke hörbar. Es sollte Rücksprache mit der beauftragten Firma genommen werden.
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7.3. Verkehrsüberwachung in der Schwabmünchner Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.11.2021
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7.3 |
Sachverhalt
Im Gemeinderat wird die Errichtung des Geschwindigkeitsmessgerätes in der Schwabmünchner Straße gewünscht. Die Messung soll in beiden Fahrtrichtungen erfolgen.
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7.2. Breitbandausbau DSL-mobil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.11.2021
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7.2 |
Sachverhalt
Auf Anfrage teilt der Vorsitzende den aktuellen Fortschritt im Rahmen des Breitbandausbaus in Habertsweiler mit.
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7.1. Standorte der Defibrillatoren in Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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7.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Walter Knoll regt an, die Standorte der Defibrillatoren in Langenneufnach wieder im Staudenboten zur Erinnerung zu veröffentlichen. Im Falle eines Notfalles kann dies u. a. Leben retten.
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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6.3. Bürgerversammlung am 23.11.2021
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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6.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass am 23.11.2021 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses die diesjährige Bürgerversammlung stattfindet. Aufgrund der aktuellen Hygieneverordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie werden nur Zuhörer nach der 3 G Plus-Regelung eingelassen.
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6.2. Impftermin am 27.11.2021 in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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6.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass am 27.11.2021 die Drittimpfung der über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach durchgeführt wird. Es besteht auch die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger unter 80 Jahren, die Erst-, Zweit- und Drittimpfung zu erhalten.
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6.1. Baubeginn "Neufnach erleben"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.11.2021
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6.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass am Donnerstag, 28.10.2021 die Arbeiten zum Projekt „Neufnach erleben“ begonnen haben. Zuerst wird die Zufahrtsstraße hergestellt. Die Baugenehmigung erlaubt keine Lagerung des Materials über Nacht. Deshalb wird die Fläche südlich des Feuerwehrhauses als Lager genutzt.
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6. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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5. Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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5 |
Sachverhalt
Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wurde die Aufhebung der Kleineinleiterabgabesatzung angemahnt. Sämtliche Kleineinleiter, die nicht an eine der kommunalen Kläranlagen angeschlossen sind, haben ihre Kleinkläranlagen nachgerüstet oder als Landwirte an die Güllegrube angeschlossen. Hierfür fällt keine Kleineinleiterabgabe an. Die Satzung ist daher gegenstandslos.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 09.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage - weiterer Antrag auf Befreiung, Fl.-Nr. 1/18, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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09.11.2021
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4.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage
Fl.-Nr.: 1/18, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 3.
Auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 31.08.2021 wurde der Bauantrag bereits behandelt und dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vom Landratsamt ist vom Antragsteller noch die folgende weitere Befreiung zu beantragen:
Antrag auf Befreiung bezüglich Geländeveränderungen, die außerhalb der anfallenden Abstandsflächen des Gebäudes vorgenommen werden
Im Bebauungsplan ist unter 10.1.2 wie folgt festgesetzt:
Aufschüttungen und Abgrabungen sind im Bereich der Gebäudeumgriffe (Abstandsflächentiefe, bei Gebäuden ohne eigene Abstandsflächen wie z.B. Garagen 3,0 m) zulässig und an den Geländeverlauf anzugleichen. Das natürliche Gelände ist an den privaten Grundstücksgrenzen beizubehalten.
Bei dem geplanten Wohngebäude einschl. dessen Terrassenbereiche sind, wie in den Eingabeplänen dargestellt, abweichend von den o.g. zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen auch außerhalb Geländeanpassungen, Aufschüttungen und Abgrabungen erforderlich. Die Geländeverläufe des Naturgeländes und des Plangeländes sind in den Ansichten entsprechend dargestellt.
Begründung:
Aufgrund der gegebenen Topografie und der gewählten Höhenlage des Gebäudes sind gewisse Geländeveränderungen erforderlich. Auf der Hangunterseite (nach Westen hin) fallen die Geländeveränderungen in geringem Umfang aus. An der Hangoberseite (nach Osten hin) sind die Geländeveränderungen bereits durch die Anlegung der erforderlichen Stützwand vorgegeben, die aufgrund des steilen Gefälles des Grundstücks in Zusammenhang mit einer relativ geringen Grundstücksbreite erforderlich ist. Die Modellierung des neuen Geländes erfolgt organisch und mit flachen Ausläufen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung bezüglich der Geländeveränderungen entsprechend der Eingabeplanung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.12.2021 09:43 Uhr