Datum: 14.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Widmung der Erschließungsstraße "Kirchenweg" - Verlängerung nach Art. 6 BayStrWG
8 Widmung der Erschließungsstraße "Rathausstraße" - Verlängerung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Teilfläche Fl.-Nr. 540/3, Gemarkung Langenneufnach
7.5 Errichtung eines Wohngebäudes mit 5 Einheiten und Stellplätzen, Fl.-Nr. 1372/2, Gemarkung Langenneufnach
7.4 Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Teilfläche Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach
7.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach
7.2 Neubau eines Bürogebäudes - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 1220/14, Gemarkung Langenneufnach
7.1 Neubau eines 6-Familienhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 673, Gemarkung Langenneufnach
7 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
6 Internetseite der Gemeinde Langenneufnach - Anbieterwechsel
5 1. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich des Kindergartens"
4 Austausch eines Feuerwehrfahrzeuges
3 Vortrag über Nahwärmenetz per Hackschnitzelheizung
2 Der Bürger hat das Wort
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.11.2021
11.3 EDEKA-Markt - Gefahrenstelle in der Zufahrt
11.2 Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen
11.1 Beseitigung der Hochwasserschäden im Bereich der Hauptstraße
11 Anfragen und Bekanntgaben
10 Bericht der Verwaltung

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9. Widmung der Erschließungsstraße "Kirchenweg" - Verlängerung nach Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 9

Sachverhalt

Damit eine Straße öffentlich wird, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Um eine Zufahrt zu den Grundstücken Fl.-Nrn. 541/4 und 1354/2 zu gewährleisten, muss die Widmung des Kirchenweges verlängert werden.


Bezeichnung der Straße:         Kirchenweg

Anfangspunkt:                 süd-östliche Ecke der Fl.-Nr. 1354/2

Endpunkt:                        nördliche Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 541/4

Fl.Nr.:                                Teilfläche der Fl.-Nrn. 1354/1 und 1354

Gemarkung:                         Langenneufnach

Länge:                                0,012 km

Baulastträger:                        Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
                               Langenneufnach

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Kirchenweg“ (Verlängerung). Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Widmung der Erschließungsstraße "Rathausstraße" - Verlängerung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Teilfläche Fl.-Nr. 540/3, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Damit eine Straße öffentlich wird, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. 
Diese Widmung dient als Zufahrt/Zugang zum Projekt „Neufnach erleben“ und zum Talaueweg. 


Bezeichnung der Straße:                Rathausstraße

Anfangspunkt:                                süd-östliche Ecke der Fl.-Nr. 540/12

Endpunkt:                                süd-östliche Grenze der Fl.-Nr. 540/13

Fl.-Nr.                                        540/3 Teilfäche

Gemarkung:                                Langenneufnach

Länge:                                        0,047 km

Baulastträger:                                Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
                                       Langenneufnach

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Rathausstraße“ (Verlängerung). Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.5. Errichtung eines Wohngebäudes mit 5 Einheiten und Stellplätzen, Fl.-Nr. 1372/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Wohngebäudes mit 5 Einheiten und Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                1372/2, Gemarkung Langenneufnach

Im Flächennutzungsplan ist das mit einem Einfamilienhaus (Altbestand) bebaute Flurstück innerhalb einer Wohnbaufläche ausgewiesen.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde vom Antragsteller bereits die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung von drei Reihenhäusern angefragt und in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 31.08.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Entlang der Nordgrenze des Grundstückes verläuft ein offener Graben, der in das östlich angrenzende Sonderbauwerk mündet und der in seiner Funktionstüchtigkeit uneingeschränkt zu erhalten ist.

Der nun vorliegende Bauantrag sieht auf der westlichen Teilfläche des Flurstücks die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten in II+D-Bauweise mit Satteldach vor. Zusätzlich zu den beiden hier ausgewiesenen Stellplätzen sollen östlich des Altbestandes sechs weitere Kfz-Stellplätze errichtet werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird die Zuständigkeit der Instandhaltung des Entwässerungsgrabens, welche nach wie vor bei der Gemeinde liegt, erörtert.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Entlang der Nordgrenze des Flurstücks verläuft ein offener Entwässerungsgraben. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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7.4. Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Teilfläche Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen

Fl.-Nr.:                                1362/5, Gemarkung Langenneufnach

Das im Westen an eine Hangkante grenzende Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Zuge der Bebauung soll das Grundstück geteilt und mit einem Einzelhaus im Norden und einem Doppelhaus im südlichen Teilbereich bebaut werden.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2021  um die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung von zwei Einzelhäusern in I+D-Bauweise mit Satteldach (Dachneigung 45°) ersucht und das gemeindliche Einvernehmen zu diesen Vorschlägen in Aussicht gestellt.

Der Antragsteller möchte nun im südlichen Teilbereich ein zweigeschossiges Doppelhaus (II+D-Bauweise) mit Satteldach (Dachneigung 35°) errichten. Den Gebäuden werden zwei Stellplätze und zwei Garagen zugeordnet.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage erklärt der Vorsitzende, dass die Grenzabstände zur Straße eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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7.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport

Fl.-Nr.:                                1362/5, Gemarkung Langenneufnach


Das im Westen an eine Hangkante grenzende Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Zuge der Bebauung soll das Grundstück geteilt und mit einem Einzelhaus im Norden und einem Doppelhaus im südlichen Teilbereich bebaut werden.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2021 um die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung von zwei Einzelhäusern in I+D-Bauweise mit Satteldach (Dachneigung 45°) ersucht und das gemeindliche Einvernehmen zu diesen Vorschlägen in Aussicht gestellt.

Der Antragsteller möchte nun im nördlichen Teilbereich ein zweigeschossiges Einzelhaus mit Satteldach (Dachneigung 28°), einem Carport und einem offenen Kfz-Stellplatz errichten.  

Diskussionsverlauf

   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7.2. Neubau eines Bürogebäudes - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Fl.-Nr. 1220/14, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Bürogebäudes mit Halle – Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Fl.-Nr.:        1220/14, Gemarkung Langenneufnach

Der Bauantrag wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2021 behandelt und das 
gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden vom Antragsteller noch folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ beantragt:

  1. Plateauhöhe

Für das maßgebliche Baufeld Nr. 03 ist gem. Planzeichnung eine Plateauhöhe von 520,5 müNN festgesetzt.
Beantragt wird eine Plateauhöhe von 521,00 müNN.

Begründung:        
Die Erhöhung des Plateaus um 0,50 m ist aufgrund des großen Gebäudekomplexes und des notwendigen Betriebshofes erforderlich.
Bessere Anbindung / Rampe mit flacherer Zufahrt von der Erschließungsstraße, vor allem für den Schwerlastverkehr (z.B. Transport Bagger).

  1. Fertigfußbodenhöhe

Gem. der Satzung sind sämtliche Gebäude max. 20 cm über den festgelegten Geländeplateauhöhen mit den EG-Höhen (FFB) festgeschrieben.
Beantragt wird die Fertigfußbodenhöhe statt 520;70 müNN auf 521,00 müNN. 

Begründung:
Aufgrund des großen Gebäudekomplexes und des notwendigen Betriebshofes.
Bessere Anbindung / Rampe mit flacherer Zufahrt von der Erschließungsstraße, vor allem für den Schwerlastverkehr (z.B. Transport Bagger).

  1. Traufhöhe / Attikahöhe

Gem. der Satzung darf die zulässige Traufhöhe max. 7,0 m über der jeweils festgelegten Geländeplateauhöhe betragen. Beantragt wird eine Attikahöhe von 7,75 m.

Begründung:
Die Erhöhung ist aufgrund der Fahrzeughalle und des zweigeschossigen Bürogebäudes erforderlich.



Hinweis: Gem. Nr. 4.4 der Satzung darf die zulässige Firsthöhe max. 12,0 m über der jeweils festgelegten Geländeplateauhöhe betragen. Im vorliegenden Fall wäre eine Firsthöhe von 532,5 müNN max. zulässig.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Nachbarn durch den Bauherrn über die Befreiungen zu den Festsetzungen informiert wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Manfred Mayr nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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7.1. Neubau eines 6-Familienhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 673, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines 6-Familienhauses mit Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                673, Gemarkung Langenneufnach

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten erbeten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.

Die nun vorliegende Planung sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten vor. Auf dem Grundstück wurden 9 Stellplätze vorgesehen. 
Gem. § 2 Ziff. 1 b der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 1,5 Stellplätze für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche nach Innenmaßen von 40.01 qm bis 80 qm festgelegt; die Wohnflächen der sechs Wohneinheiten liegen allesamt in diesem Bereich. 
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Langenneufnach werden somit eingehalten. 

Das Gebäude soll mit zwei Vollgeschossen + Dachgeschoss errichtet werden. Angedacht ist die Ausführung mit einem Satteldach mit 40° Dachneigung.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird auf die geringe Zahl der Stellplätze verwiesen. Es ist naheliegend, dass durch parkende Fahrzeuge der Verkehr behindert wird. Die ausgewiesenen Stellplätze entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung, erläutert der Vorsitzende. Die Gemeinde hat keine rechtliche Möglichkeit mehr Stellplätze zu fordern.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 7
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6. Internetseite der Gemeinde Langenneufnach - Anbieterwechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Die aktuelle Website der Gemeinde Langenneufnach wurde durch die Firma Maya, Affing gestaltet und betreut. Damit die Internetseite mit der Seite der VG Stauden kompatibel ist, müsste zum Anbieter PortUNA, Neue-Medien-GmbH, Potsdam gewechselt werden. Die Internetseite wird durch den Anbieter an die Seite der VG, mit den Inhalten aus der bestehenden Website der Gemeinde, angepasst. 

Es entstehen lediglich Wartungskosten in Höhe von 35,00 €/Monat.
Die Gestaltung erfolgt durch mehrere Auszubildende der Firma aus dem Bereich Webdesign und ist deshalb kostenlos. Es werden verschiedene Vorschläge ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.  

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach beauftragt die PortUNA, Neue-Medien-GmbH, Potsdam mit der Gestaltung und Betreuung der Internetseite. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich des Kindergartens"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Alexander Frey vom Büro OPLA, Augsburg um 20.40 Uhr zur Sitzung und erteilt ihm das Wort. Herr Frey erläutert dem Gemeinderat die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Kindergartens“ anhand der Planunterlagen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes nicht notwendig. Die Änderung wird bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist in der Beratung hin, dass in der vorgelegten Änderungssatzung unter § 4 Abs. 4 „Einfriedungen“ eine Einfriedung in Höhe von 1,20 m zulässig ist. Die zulässige Höhe soll auf 1,10 m geändert werden, da in anderen Bebauungsplänen diese Höhe ebenfalls vorgegeben ist.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Östlich des Kindergartens“. Die Pläne des Büros OPLA, Augsburg mit Datum vom 14.12.2021 mit Textteil werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans nach § 13 a BauGB gemeinsam mit dem Büro OPLA, Augsburg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Frey um 20.55 Uhr und bedankt sich für die Ausführungen.

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4. Austausch eines Feuerwehrfahrzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Kreisbrandrat, Herr Zinsmeister, regte eine Ersatzbeschaffung für das 27 Jahre alte LF 8/6 an. Die Feuerwehr Langenneufnach stellt nun schriftlich den Antrag zur Ersatzbeschaffung des HLF 10 (Allrad). 

Der Vorsitzende begrüßt den Kommandanten der Feuerwehr Langenneufnach, Herrn Brecheisen.   Herr Brecheisen erklärt die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung. Die Ausrüstung im alten Feuerwehrfahrzeug ist veraltet. Das neue Fahrzeug ist mit einer Rettungsschere, einem leistungsstärkeren Agregat und einer Seilwinde zur Fahrzeugbergung ausgestattet. Die Abwicklung der Neubeschaffung sollte von einem externen Fachmann begleitet werden. Dieser würde von der Ausschreibung über den Zuschussantrag bis zur Fahrzeugabnahme das Projekt führen. 

Es liegt ein Angebot der Firma Bischel, Weilheim vor.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürwortet die Ersatzbeschaffung. Es wird nachgefragt, welche Führerscheinvoraussetzungen notwendig sind, um das Fahrzeug zu steuern. Das HLF 10 hat eine Traglast von 12 t, somit kann es nur mit einem Führerschein Klasse C gelenkt werden. Die Kosten für die Führerscheinausbildung sind sehr hoch. Herr Brecheisen regt an, dass die Gemeinde mögliche Anwärter finanziell unterstützt und diese sich im Gegenzug bereit erklären, für längere Zeit dem freiwilligen Feuerwehrdienst zur Verfügung zu stehen. Der Vorsitzende sieht den Vorschlag als denkbare Lösung. 

Beschluss 1

Die Gemeinde Langenneufnach befürwortet die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges, wie im Antrag der Feuerwehr beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es wird das Planungsbüro für Bau und Brandschutz Bischel, Weilheim auf der Grundlage des Angebots vom 01.12.2021 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Vortrag über Nahwärmenetz per Hackschnitzelheizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung am 09.11.2021 erhielt der Gemeinderat umfassende Informationen über mögliche Nahwärmesysteme durch Frau Rügamer vom Landratsamt Augsburg. In der nachfolgenden Diskussion wurde eine Hackschnitzelheizung als bevorzugte Variante angesehen.

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jekle von der Jekle Energie GbR, Edelstetten als Fachberater.
Herr Jekle bedankt sich für die Einladung zur Sitzung. Im Vortrag werden zu Beginn die steigenden Energiekosten und die Vorteile eines Nahwärmenetzes präzise erläutert. Die Funktionsweise einer Hackschnitzelanlage sowie die Vorteile für die Wärmeabnehmer werden als weitere Stichpunkte in der Präsentation dargestellt. Danach gelten als Vorteil die Planungssicherheit (d. h. schwankungsunabhängig und stabil im Gegensatz zu Heizöl) und der Mehrwert für die Immobilie. Die Kostenersparnis beim Nahwärmenetz ist ein gewichtiger Faktor. Es wird bares Geld im Verhältnis zur eigenen Heizung gespart. Es fallen nur einmalige Anschlusskosten – keine wiederkehrenden Kosten an. Zudem ist beim Nahwärmenetz ein klimaneutraler CO2-Kreislauf das Ziel. Der CO2-Ausstoß wird verringert durch die Verwendung von regionalem, nachwachsendem Holz, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl, deren Herkunft meist nicht regionalen Ursprungs ist. In Schaubildern und ausgearbeiteten Diagrammen erläutert Herr Jekle die Bewertung der Brennstoffe, den Heizölpreis in der Zukunft und die Änderungen der Klimaschutzgesetze. Das Ergebnis zeigt, dass im Vergleich zu anderen Energien ein Nahwärmenetz langfristig die bessere Lösung ist. Der Gesetzgeber möchte bis 2045 klimaneutral sein, d. h. der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt werden weiter ansteigen. Mit einem Nahwärmeanschluss werden bereits 100 % erneuerbare Energie (Wärme) genutzt. Dies ist ökologisch absolut sinnvoll und zielführend hinsichtlich der Klimaneutralität für die Gemeinde. 
Zum Schluss seines Vortrages erklärt Herr Jekle die weiteren Schritte zur Inbetriebnahme eines Nahwärmenetzes in der Gemeinde.       

Diskussionsverlauf

Herr Jekle erläutert in der Beratung eingehend die Fragen des Gremiums. Demnach sind die Betreiber eines Nahwärmenetzes überwiegend Firmen oder Privatinvestoren. Die Gemeinde kann sich ebenfalls der Betreibergemeinschaft anschließen. Der Lagerplatz für die Pallets für die Hackschnitzelanlage ist meist außerhalb des Ortes und benötigt eine Fläche von 400 – 500 m². Damit ein Nahwärmenetz mittels Hackschnitzelanlage rentabel betrieben werden kann, sollten 40 – 50 Wohneinheiten am Netz angeschlossen sein. Die Kosten für die Verrohrung betragen ca. 150.000,00 €. Erhöhte Holzpreise sind aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung nicht zu erwarten. Zudem werden nur Schadholz, Abbruchholz und Schwachholz aus der Region verwendet. Diese Hölzer finden aufgrund der schlechten Qualität keine Verwendung in der Industrie. 

Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Jekle um 20.20 Uhr und bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.      

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.11.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11.3. EDEKA-Markt - Gefahrenstelle in der Zufahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 11.3

Sachverhalt

Im Gremium wird erneut auf die Gefahrenstelle in der Zufahrt zum EDEKA-Markt hingewiesen. Eine Beseitigung ist erst möglich, wenn die Gemeinde Baulastträger der Zufahrtsstraße ist, d. h. der Nachweis für die Genehmigung der Straße muss durch die Baufirma dem Staatlichen Straßenbauamt vorgelegt werden, erklärt der Vorsitzende. Die ausführende Firma wurde bereits mehrmals zur Vorlage der Genehmigung ermahnt.

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11.2. Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 11.2

Sachverhalt

Im Gremium wird auf das Einhalten von baurechtlichen Vorschriften im Ort hingewiesen. Verschiedene Bauherren halten sich nicht an die vorgegebene Bebauung. Weiterhin entfernen die Landwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen die Grenzsteine. 

Dem Vorsitzenden sind die Missstände bekannt. Die Bauaufsichtsbehörde wurde in einzelnen Fällen schon benachrichtigt. Ferner ist ein Gespräch mit den örtlichen Landwirten seit längerem geplant, fand jedoch aufgrund der Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie noch nicht statt.  

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11.1. Beseitigung der Hochwasserschäden im Bereich der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt auf Anfrage mit, dass bereits mehrmals mit der beauftragten Firma Rücksprache genommen wurde. Die Arbeiten werden witterungsbedingt demnächst durchgeführt. 

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11. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 11
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10. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 14.12.2021 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Berichte aus der Verwaltung vor.

Datenstand vom 12.01.2022 09:54 Uhr