Datum: 08.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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6. Anpassung Elternbeiträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Das KiTA-Zentrum St. Simpert hat per E-Mail einen Vorschlag zur Beitragserhöhung ab 01.09.2021 zugesandt.
Des Weiteren liegt der Vorschlag vor, dass die Geschwisterermäßigung ab 01.09.2021 entfällt.
Der Gemeinderat soll darüber entscheiden, ob die Beitragserhöhung ab 01.09.2021 angepasst wird und die Geschwisterermäßigung ab 01.09.2021 entfällt.
Diskussionsverlauf
Auf dem Vorschlag zur Beitragserhöhung ab 01.09.2021 des KiTA-Zentrum St. Simpert wurde die Höhe der Geschwisterermäßigung nicht aufgelistet.
Für eine Entscheidung einer Beitragsanpassung sind diese Angaben wichtig. Der Gemeinderat vertagt bis zur Abklärung den Top.
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5. Neufassung des Beschlusses über die Außenanlagen Dorfgemeinschaftshaus Münster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung Unstimmigkeiten über die tatsächliche Beschlussfassung aufgetreten sind, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss erneut zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Planung und Kostenberechnung von Architekt Herrn Rieger zu und beschließt die Umsetzung der Maßnahme. Die Gemeinde beauftragt die Verwaltung, den Zuschussantrag für die Außenanlagen des Dorfgemeinschaftshauses Münster beim ALE zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Aufhebung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
In der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2021 wurde erläutert, wie sich die Abstandflächen nach dem 01.02.2021 darstellen.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Mickhausen
wird in dieser Gemeinderatssitzung aufgehoben. Das neue Abstandsflächenrecht ist ein Gesetz und wurde vom Gesetzgeber, dem Bayerischen Landtag erlassen. Den Gemeinden als Organ der Exekutive wurde das Recht eingeräumt, durch Satzungen das alte Abstandsflächenrecht beizubehalten. Dies bedarf aber einer juristischen Begründung für jeden Ortsteil. Als Gründe zählt laut ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes laut Rechtsanwalt Dr. Spieß von der Anwaltskanzlei Döring und Spieß lediglich die Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes. Dies stellt eine Ermessenentscheidung der Gemeinde dar, die einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. In dem von Dr. Spieß zitierten Urteil des VGH´s von 2003 wurde eine Abstandflächensatzung der Landeshauptstadt München aufgehoben. Die gerichtssichere Begründung der Ermessensentscheidung ist also nur mit Beteiligung eines Baurechtsfachanwaltes möglich. Daher sollte die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe aufgehoben werden. Die gerichtssichere Begründung der Ermessensentscheidung ist also nur mit Beteiligung eines Baurechtsfachanwaltes möglich. Auch der Baujurist des Landratsamtes hat vom Erlass der Abstandsflächensatzung abgeraten, da in Extremfällen Haftungsansprüche von Bauwerbern oder Bauträgern im Raum stehen. Daher sollte die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe aufgehoben werden. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 10.02.2021 führt er im Wesentlichen die Vorgaben des Bauministeriums aus:
- Die Gemeinde muss das Abstandsflächenrecht bei Erlass einer Satzung nach deren Vorgaben selbst prüfen.
- Satzungen, die für das ganze Gemeindegebiet gelten, „sind mit Fragezeichen zu versehen“. Es muss für jeden Ortsteil eine eigene Begründung erstellt werden.
Dies wird jedoch schwierig, wenn dort keine einheitliche Bebauung und von sich aus schon eine dichte Bebauung besteht.
- Die Pauschalbegründung aus der Mustersatzung des Gemeindetags kann nur als Grundlage verwendet werden. Vorher hat eine Bestandsaufnahme der Bebauung des Gemeindegebiets ebenso wie eine Abwägung zu erfolgen. Solche Satzungen sollten daher gebietsbeschränkt sein. Der Gebietscharakter sollte ausreichend abgewogen werden.
- In einer Art Stufenmodell sollte v.a. zwischen Wohnbereichen und eher geschäftlich geprägten Bereichen differenziert werden.
- Das Verwaltungsgericht hebt inzident die Satzung auf, wenn die Begründung nicht ausreicht.
- Pauschalregelungen werden voraussichtlich „kippen“.
- Eine Haftung kann in Extremfällen im Raum stehen.
- Alternativen: Einfache Bauleitpläne mit Baufenstern oder Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung, Veränderungssperren für Übergangszeit, Bauleitplanung oder Test der neuen Rechtslage.
Die Aufhebungssatzung, die Beispiele für das Abstandsflächenrecht, der Sachvortrag für den Bürgermeisterausschuss vom 03.02.2021 und die Erläuterungen des Landratsamtes vom 24.02.2021 wurden im RIS bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Widmung der Erschließungsstraße "Kleestraße" in Mickhausen nach Art. 6 BayStrWG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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3 |
Sachverhalt
Die Kleestraße in Mickhausen wurde weiter ausgebaut (siehe Fl.Nr.902/21).
Damit die Straße öffentlich werden kann, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Die Widmung hat nach Fertigstellung der Straße zu erfolgen.
Bezeichnung der Straße: „Kleestraße“
Flurnummer: 902/21
Anfangspunkt: nördliche Grenze Fl.-Nr. 902/9
Endpunkt: südliche Grenze Fl.-Nr. 902/79
Länge: 61 m
Baulastträger: Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde
Mickhausen
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Kleestraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Es liegen keine Bauanträge für eine Genehmigung vor.
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 08.02.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.02.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.02.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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11. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die ALE Schwaben hat mit Schreiben vom 16.02.2021 für das Vorhaben nach Nr. 4.4 der Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR), Einfache Dorferneuerung Münster III, Gemeinde Mickhausen den Zuwendungsbescheid in Höhe von 328.800,00 € erteilt.
Die Kostenaufstellung (Stand 01.03.2021) für den Kindergarten „St. Wolfgang“ wird durch den Vorsitzenden vorgetragen.
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10. Vorschläge für den Straßennamen im Baugebiet "Westlich der Viehweidestraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt
- Bürgermeister Kujath hat von den Gemeinderatsmitgliedern mehrere Vorschläge bekommen (Liste ist Beilage zum Protokoll).
Beschluss 1
Die Straße erhält den Namen „Am Wiesenfeld“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Beschluss 2
Die Straße erhält den Namen „Am Knollenfeld“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Beschluss 3
Die Straße erhält den Namen „Wiesenweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt
Beschluss 4
Die Straße erhält den Namen „Am Eichenring“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
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9. Zuschussantrag VDK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt
Am 03.03.2021 ging ein Zuschussantrag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Augsburg für 2021 ein. In den letzten Jahren bewilligte die Gemeinde Mickhausen einen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.
Beschluss
Die Gemeinde Mickhausen bewilligt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. einen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Ergebnis der Brückenhauptprüfung 2020, Gemeinde Mickhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist bei Brückenbauwerken alle 6 Jahre die Brückenhauptprüfung gem. DIN 1076 durchzuführen. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, handnah zu prüfen.
Mit der Prüfung wurde die Fa. Eibl, Donauwörth im Februar 2020 beauftragt; die Ergebnisse der Prüfung für die fünf Bauwerke im Gemeindegebiet liegen nun vor.
Bauwerk 01 – Brücke über die Schmutter im Zuge der Heergasse östl. von Rielhofen
Massive Plattenbrücke aus Stahlbeton mit Holmgeländer aus Stahl
Das Bauwerk befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand – Gesamtbewertung 3,3
MASSNAHMEN:
Anbringen einer fachgerechten Absturzsicherung, Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten,
Kolksicherung
Aus wirtschaftlicher Sicht wird seitens des Ingenieurbüros ein Ersatzneubau als Betonfertigteil empfohlen.
In der vorläufigen Kostenschätzung werden die Sanierungskosten mit
19.370 Euro angegeben. Hinzu kommen noch ca. 20 % für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung sowie 19 % MwSt, somit geschätzte Kosten gesamt 27.660,36 Euro bto.
Bauwerk 02 – Gehwegsteg über die Schmutter im Zuge des Kapellenweges
Stahl-Holz-Verbundkonstruktion mit Holmgeländer aus Holz
Das Bauwerk befindet sich in einem ordentlichen bis ausreichenden Zustand – Gesamtbewertung 3,0
MASSNAHMEN:
Geländerbefestigung erneuern, Austausch beschädigter Bohlen, Reinigungs- und Asphaltarbeiten, Kolksicherung
Bauwerk 03 – Straßenbrücke über den Schweinbach im Zuge der Stiftstraße im OT Münster
Massive Plattenbrücke aus Stahlbeton mit Gittergeländer aus Stahl
Das Bauwerk befindet sich in einem ordentlichen Zustand – Gesamtbewertung 2,4
MASSNAHMEN:
Reinigungsarbeiten, Fugen- und Rissverfüllungen erneuern, beidseitige Kolksicherung
Bauwerk 04 – Brücke über den Schweinbach im Zuge der Ortsverbindung Grimoldsried-Konradshofen
Massive Plattenbrücke aus Stahlbeton mit Füllstabgeländer aus Stahl
Das Bauwerk befindet sich auch altersbedingt in einem guten Zustand – Gesamtbewertung 2,2
MASSNAHMEN:
Kleinere Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten, Kolksicherung
Bauwerk 05 – Straßenbrücke über die Schmutter in der Viehweidestraße
Massive Plattenbalkenbrücke aus Stahlbeton mit drei Plattenbalkenstegen, Füllstabgeländer aus Stahl mit Betonbrüstungen an den Geländerenden
Das Bauwerk befindet sich auch altersbedingt in einem guten Zustand – Gesamtbewertung 2,3
MASSNAHMEN:
Betonsanierung an der älteren Widerlagerwand, Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten, Kolksicherung
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung soll beim Bauwerk 04 prüfen, ob die Gemeinde Mickhausen die Sanierungskosten alleine zu tragen hat.
Beschluss
Die Gemeinde beabsichtigt möglichst alle Sanierungsarbeiten in einem Zug im Jahr 2021 durchzuführen; kleinere Arbeiten können durch die Verwaltung vergeben oder durch den Bauhof ausgeführt werden (Geschäftsordnung).
Über die Entscheidung der Vergabe finden gesonderte Gemeinderatssitzungen statt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Bordsteinabsenkung, Fl.-Nr. 234, Gemarkung Mickhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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08.03.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
Im Einfahrtsbereich der geplanten Doppelgarage wird die Erlaubnis zur Absenkung des Bordsteins auf einer Länge von ca. 6 m beantragt.
Diskussionsverlauf
Nach Beratung soll der Antragsteller auf die Verwendung der ortsüblichen Granitsteine/-Würfel bei der Absenkung des Bordsteines hingewiesen wird.
Der Beschluss wird entsprechend angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antragsteller die Erlaubnis, den Bordstein ortsüblich mit Granitsteinen/-Würfel innerhalb des Einfahrtsbereichs der geplanten Doppelgarage gem. den beigefügten Unterlagen vom 22.02.2021 abzusenken.
Sämtliche Arbeiten sind vor Ausführungsbeginn mit der Gemeinde abzustimmen und fachgerecht auszuführen.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche abfließen kann.
Die Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2021 09:16 Uhr