Datum: 10.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Bauanträge
4 Vorstellung der Außenanlagen Kindergartenbau "St. Wolfgang"
3 Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried
2 Errichtung einer PV-Anlage im Kindergarten "St. Wolfgang"
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.04.2021
10.1 Weitere Hundekotbeutelspender
10 Informationen
9 Weiteres Vorgehen "Innen statt außen"
8 Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021
7 Festlegung des Wahllokals für den Ortsteil Münster für die Bundestagswahl am 26.09.2021
6 Neuerlass der Hundesteuersatzung
5.4 Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage-Stellungnahme zur Umplanung, Fl.-Nr. 902/22, Gemarkung Mickhausen
5.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Tfl. Fl.-Nr. 73/1, Gemarkung Mickhausen
5.2 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für Kfz-Teilehandel, Lager und Reparaturen, Fl.-Nr. 880/22, Gemarkung Mickhausen
5.1 Nutzungsänderung des bestehenden Austragshauses zu allgemeiner Wohnnutzung, Ausbau des Dachgeschosses, Tfl. Fl.-Nr. 676, Gemarkung Grimoldsried

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5
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4. Vorstellung der Außenanlagen Kindergartenbau "St. Wolfgang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hartmann vom Büro Hartmann + Thümmel, Augsburg.
Herr Hartmann erläutert 3 Varianten für die Gestaltung der Außenanlagen des Kindergartenanbaus.

Herr Hartmann gibt vor Beratung zu Bedenken, dass für Rollstuhlfahrer der Weg gut befestigt und leicht befahrbar sein muss. Auf einen befestigten Fluchtweg aus dem Gebäude wird verwiesen. Eine Kostengegenüberstellung der 3 Varianten liegt vor.

Diskussionsverlauf

Als Grundlage der Diskussion dienen Werkpläne.
Es gibt geteilte Meinungen zu diesen Vorschlägen. Auf die Feuchtigkeit aufgrund der Hangseite und auf ein frostfreies Pflaster wird aufmerksam gemacht. Nach einer weiteren Alternative, wie z.B. Tartanbahnen legen, wird angefragt. Nach Auskunft von Herrn Hartmann sind die Baukosten sehr teuer. Dem Gremium fällt es schwer eine Wahl zu treffen. Nach etwas längerer Zeit wird entschieden, dass eine weitere Variante mit den Anregungen aus dem Gemeinderat das Büro vorstellen soll.

Herr Hartmann nimmt Bezug auf die Wahl des Materials der Sitze beim Amphietheaters. Dafür legt er dem Gemeinderat zur Ansicht ein Muster vor. Dieses wird im Durchlauf eingesehen. Baumstämme als Sitzgelegenheit werden angesprochen. Herr Hartmann gibt zu Bedenken, dass ein Baumstamm schnell vermost und eine Gefahr durch Holzspreisseln ziehen für die Kinder ist. Bei Regennässe sind die Stämme glitschig. Weitere Möglichkeiten, wie Holzleisten wie bei einer Bank anzubringen, werden erörtert. Der Unterhaltsaufwand wird kritisch bewertet. Am Boden bei den Sitzflächen Fallschutzplatten zu wählen ist im Gespräch. Bezug auf die Farbenwahl wird genommen. Lt. Herr Hartmann gibt es solche Platten in rot, grün und grau. Der Vorsitzende meint, aufgrund des sehr weichen Materials ist die Stoßgefahr für die Kinder gering.
Aufgrund vorangeschrittener Zeit wird das Büro Hartmann + Thümmel gebeten, eine Variante mit einer Vollpflasterung mit Aufstellung der Kosten im Spielbereich vorzulegen.      

Beschluss

Das Büro Hartmann + Thümmel wird beauftragt, eine Variante einer Vollpflasterung im Spielbereich auszuarbeiten und dem Gemeinderat mit Kostenaufstellung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird als Top 3 behandelt.

Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende Herrn Kielmann, Prime Media GmbH.
Für die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried, Fl.-Nr. 225 liegt die Freigabe für den Masten mit 30 m Höhe vor.

Herr Kielmann beginnt mit seiner Präsentation zum Telekom-Netzausbau im Bereich Grimoldsried mit der Vorstellung der Lizenzbedingungen von 2019. Bis Ende 2022 müssen mindestens 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein. Der Grenzwert von Funkstationen (Masten) wird definiert. Er nimmt Bezug auf den Grenzwert von Handys. Die Energie von elektromagnetischen Wellen wird tabellarisch dargestellt. Anhand eines Planes werden die Kontrollmessungen der Bundesnetzagentur am Beispiel Landsberg / Lech erörtert. Auf den Suchkreis Grimoldsried wird näher eingegangen. Eine 3D-Ansicht von Grimoldsried und Panoramabilder mit einer Simulation eines 30 m hohen Masten wird vorgestellt. Die Thematik „5G“ wird genauestens erklärt.    

Diskussionsverlauf

Es sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Grimoldsried anwesend, die viele offene Fragen an Herrn Kielmann stellen. Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Akzeptanz zur Errichtung eines Funkmastes aus der Bürgerschaft nicht vorhanden ist. Auf den bestehenden Mast in Konradshofen wird hingewiesen und angefragt, ob dieser Mast aufgerüstet und funktionstüchtig gemacht werden kann. Herr Kielmann informiert nochmals über den Suchkreis Grimoldsried. Es wird bemängelt, dass ein Alternativstandort nicht genannt wird und die Anwohner nicht eingebunden sind. Der Vorsitzende erklärt, dass selbstverständlich vor einer Beschlussfassung mit den Anwohnern ein Informationsaustausch stattfinden kann. Er wird über eine Anzeige im Staudenboten darauf hinweisen. Zum Standort äußert sich Herr Kielmann. Für die Prime Media GmbH ist der gewählte Gemeindegrund die einzige Alternative. Nach kontroverser Beratung gibt Herr Kielmann am Ende seiner Präsentation zu Bedenken, dass die Errichtung eines Funkmasten der Gesetzgeber aufgrund des Datenwachstums vorgibt.

Beschluss

Der Gemeinderat wird vor einer Entscheidung der Errichtung eines Mobilfunkmastes auf der Fl.-Nr. 225, Gemarkung Grimoldsried mit einer Höhe von 30 m mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Grimoldsried in einer Informationsstunde im Bürgerhaus in Grimoldsried die Problematik besprechen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Kujath bedankt sich bei Herrn Kielmann für seinen Vortrag. Er verabschiedet ihn um 21.10 Uhr.

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2. Errichtung einer PV-Anlage im Kindergarten "St. Wolfgang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Errichtung einer PV-Anlage wird als Top 2 behandelt.
 
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Ulrich Müller von der Fa. ESS Kempfle GmbH, Leipheim zur Vorstellung des Vorhabens. Es werden zwei Varianten vorgestellt, Variante 1 Stromkosten zum Direktverbrauch vor Ort, Variante 2 Stromkosten bei Nutzung einer Cloudspeicherlösung.
Herr Müller stellt vorab das Unternehmensprofil der Fa. Kempfle, die seit 1999 den Firmensitz in Leipheim und eine Niederlassung in Augsburg hat, vor. Die Firma arbeitet mit einem 4-Säulenmodell: Privater Hausbau, Gewerbliche Gebäude, Kommunen Organistionen und Verbände und Fachplanung für PV-Anlagen.

Das Kommunal-Portfolie im Detail über Cloud-Lösungen, Speichertechnologie, E-Mobilität, Wärmetechnik und Warmwasser wird anschließend erläutert. Das Investorenmodell wird vorgetragen. Die Produktionskosten Photovoltaik Strom der Nutzungsdauer von Anlagegütern 20 Jahre werden mit den Gestehungskosten Cloud vorgetragen. Anhand einer Musterrechnung werden die Prämissen unterschieden.

Herr Müller informiert über die nächsten Schritte bei einer Entscheidung einer Errichtung einer PV-Anlage.

Diskussionsverlauf

Es wird die Frage zum Durchschnittspreis beantwortet. Angefragt wird auch, ob eine Verlängerung der Laufzeit möglich ist. Herr Müller informiert, dass für 5 Jahre der Vertrag verlängert werden kann, ansonsten wird die PV-Anlage abgebaut. Eine Verlängerung für 5 Jahre ist der Regelfall. Die Option nach 25 Jahre die Anlage zu erwerben ist möglich. Grundsätzlich muss das Gremium entscheiden, ob eine Lösung mit einem Direktverbrauch vor Ort oder mit einer Cloud-Lösung gewünscht wird.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Müller für seine Vorstellung im Gemeinderat. Herr Müller verlässt um 19.50 Uhr vor Beschlussfassung die Sitzung.

Aus dem Gremium wird vorgeschlagen weitere Angebote einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einholung weiterer Angebote für die Errichtung einer PV-Anlage im Kindergarten „St. Wolfgang“.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.04.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10.1. Weitere Hundekotbeutelspender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Es wurden zwei neue Hundekotbeutelspender im Bereich Mickhausen aufgestellt.
Die Hundetoiletten befinden sich vor dem Sportplatz in Mickhausen und am Ende der Viehweidestraße am Weg Richtung Münster.

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 10

Sachverhalt

Frau Brigitte Helfer vom KiTA-Zentrum St. Simpert, Augsburg hat per E-Mail vom 05.05.2021 für die Möblierung des Kindergartens „St. Wolfgang“ einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € zugesagt.

Ein Altglascontainer wurde an der Straße aus Münster ausfahrrend vor Kelchsried in der Weberstraße aufgestellt.

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9. Weiteres Vorgehen "Innen statt außen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 12.04.2021 stellte Herr Braun vom Amt für Ländliche Entwicklung die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise zur Förderinitiative „Innen statt außen“ vor. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Gemeinderates vom 10.02.2020, in dem sich der damalige Gemeinderat für eine aktive Innenentwicklung ausgesprochen hat.

Derzeit können von Seiten des ALE Schwaben drei Förderinstrumente zur Verfügung gestellt werden (zur Unterscheidung, siehe Vortrag Hr. Braun):

  1. Flächenmanagementdatenbank (FMD)
  2. Vitalitätscheck 2.5 (VC)
  3. Innenentwicklungskonzept

Der Vitalitätscheck wird in der Regel mit der Flächenmanagementdatenbank zusammen ausgearbeitet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für Teilbereiche des Ortskerns (i.d.R. Beschränkung auf die Altortbereiche) ein detailliertes Innenentwicklungskonzept zu erstellen. Dieses kann entweder mit oder im Nachgang zum VC bzw. der FMD erstellt beauftragt werden.  

Die hierfür anfallenden Planungskosten richten sich nach dem Umfang des Planungsgebietes (nur Hauptort, inkl. aller Ortsteile etc.). Derzeit besteht von Seiten des ALE Schwaben die Möglichkeit, alle hierdurch anfallenden Planungskosten mit bis zu 80% zu fördern (= “Förderinitiative Innen statt Außen“)  


Grundsätzlich:
Der Gemeinderat muss nun darüber entscheiden, ob die vorgestellten Förderinstrumente grundsätzlich weiterverfolgt werden sollen.
Sofern dies der Fall ist, muss darüber entschieden werden, welche der vorgestellten Förderinstrumente nun im Detail weiterverfolgt und somit Bestandteil einer Angebotseinholung werden sollen.

Bei einem Telefonat mit Herr Braun am 28.04.2021 teilte dieser mit, dass es zielführend wäre, wenn hierzu von Seiten der Gemeinde ein Arbeitskreis gebildet wird, da alle oben beschriebenen Verfahren auch aktiv von der Gemeinde unterstützt werden müssen.
Im Rahmen des Arbeitskreises werden zunächst die Modalitäten für die Angebotseinholung abgestimmt, zudem fungiert der Arbeitskreis als Ansprechpartner für das Planungsbüro bei der Ausarbeitung der Unterlagen.
Im Idealfall sollten im Arbeitskreis neben dem Bürgermeister auch Mitglieder aus allen Ortsteilen und auch ein Vertreter der Bauverwaltung vertreten sein.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende wird durch eine Anzeige im Staudenboten interessierte Bürgerinnen und Bürger um Mitwirkung bitten.

Gemeinderat Roland Rieger erkundigt sich, ob über das zur Verfügung gestellte Förderinstrument „Innenentwicklung“ nicht abgestimmt wird. 1. Bürgermeister Kujath erklärt, dass dieser Beschluss durch die Bildung eines Arbeitskreises momentan nicht notwendig ist. Nach Ausarbeitung eines Konzeptes durch den Arbeitskreis wird das Gremium dann abstimmen.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen beschließt folgende Möglichkeiten der Innenentwicklung:

Flächenmanagementdatenbank (FMD) und Vitalitätscheck 2.5 (VC)

Für den Arbeitskreis haben sich folgende Gemeinderatsmitglieder gemeldet

Vorsitzender Mirko Kujath
Dietmar Müller
Roland Rieger
Andreas Zimmermann
Michael Fischer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Briefwahlvorstand wurde verstärkt, da mit sehr vielen Briefwählern gerechnet wird. Beim Beschlussvorschlag wurde das Wahllokal Münster berücksichtigt. Sollte sich der Gemeinderat für eine Zusammenlegung aussprechen, werden die Wahlhelfer für das aufnehmende Wahllokal berufen.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden nach dem Beschluss des Gemeinderats schriftlich von der VG verständigt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgende Wahlhelfer:

Wahllokal Mickhausen I, Schlosshofsaal, Mickhausen:

Wahlvorstand
Kujath Mirko
Stellv. des Wahlv.
Reiter Georg
Schriftführerin
Hafner Cornelia
Stellv. der Schriftf.
Fischer Klaus
Beisitzer
Zimmermann Andreas
Beisitzer
Weiss Werner
Beisitzer
Bissinger Thomas
Beisitzer
Miller Michael










Wahllokal Mickhausen III, Grimoldsried, Dorfgemeinschaftshaus.

Wahlvorstand
Rieger Roland
Stellv. des Wahlv.
Lämmermeyer Walter
Schriftführer
Werner Norbert
Stellv. des Schriftf.
Rösler Norbert
Beisitzer
Maier Ernst
Beisitzer
Maurer Manfred
Beisitzer
Müller Dietmar


















Briefwahlvorstand, Sitzungssaal,  Rathaus Langenneufnach


Briefwahlvorsteher
Müller Erich
Stellv. des Briefwahlv.
Pfänder Markus
Schriftführerin
Egger Carina
Stellv. der Schriftf.
Berger Beate
Beisitzer
Fischer Michael
Beisitzerin
Maurer Ihna-Elfe
Beisitzerin
Ullmann Sarah
Beisitzer
Blenski Peter
Beisitzerin
Zemanek Ingrid
Beisitzer
Müller Bernhard
Beisitzer
Rößle Daniel
Beisitzer
Schmid Christian
Beisitzerin

Brecheisen Tanja


Beisitzer

Reithmeyer
Andreas

Beisitzer

Merk Markus
                                   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Festlegung des Wahllokals für den Ortsteil Münster für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Für die Neugestaltung der Ortsmitte Münster werden die Abbrucharbeiten am 26.09.2021 so  fortgeschritten sein, dass das bisherige Wahllokal nicht zur Verfügung steht.
Folgende Alternativen stehen zur Auswahl:
  • Die Wahlberechtigten gehen wählen in Grimoldsried.
  • Die Wahlberechtigten wählen in Mickhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat legt fest, dass die Wahlberechtigten aus Münster in folgendem Wahllokal wählen: Mickhausen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium ist nach Beratung für eine Aufnahme einer Hundesteuer für Kampfhunde. 
Aus dem Gremium wird eine Hundesteuer für einen Kampfhund in Höhe von 500,00 € und für den zweiten Kampfhund in Höhe von 1.000,00 € vorgeschlagen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 10.05.2021 mit der Aufnahme von Steuersätzen für einen Kampfhund in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgende Höhe in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz für einen Kampfhund:

Für jeden Kampfhund                       500,00 €
Für den zweiten Kampfhund          1.000,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund      1.500,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5.4. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage-Stellungnahme zur Umplanung, Fl.-Nr. 902/22, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                902/22, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des qualifizierten Bebauungsplanes „Schmiedehiele in einem ausgewiesenen Dorfgebiet.

Für die Bebauung des Grundstücks wurde bereits eine Ursprungsplanung vorgelegt und dem Bauvorhaben mit den damals beantragten Befreiungen in der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt (s. Protokoll v. 10.12.2018).

Von der Bauherrin wurden mit Schreiben vom 26.04.2021 letztmals geänderte Unterlagen/Angaben zum Bauvorhaben beim LRA eingereicht.

Das Landratsamt bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde dem geänderten Vorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Im Vergleich zu den ursprünglich eingereichten Planunterlagen 2018 wurden zwischenzeitlich u.a. folgende relevante Änderungen darin vorgenommen:

  • Das Wohnhaus wird nun kleiner dimensioniert mit 8,5 m x 11,0 m statt ursprünglich
            13,25 m x 10,0 m
  • An der Südseite des Wohnhauses entfällt nun der Zwerchgiebel und der Balkon in diesem
             Bereich
  • Die Doppelgarage wird nun in der westlichen Hälfte unterkellert, dafür entfällt die Terrassenunterkellerung am südwestlichen Hauseck
  • Die Doppelgarage wird mit nun 7,99 m x 6,92 m etwas kleiner dimensioniert
  • Der Durchbruch zwischen Wohnhaus und OG Garage entfällt, da dies so vom Brandschutz
als Grenzanbau nicht zulässig ist.

Es werden Auszüge aus dem neuen Eingabeplan und dem bereits eingereichten Plan eingesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem geänderten Bauvorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Tfl. Fl.-Nr. 73/1, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                73/1, Gemarkung Mickhausen

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen giebelständigen Wohngebäudes mit  zwei Stellplätzen geplant.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses wurde dem Vorhaben  in der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2020 in der Ausführung mit Satteldach das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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5.2. Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für Kfz-Teilehandel, Lager und Reparaturen, Fl.-Nr. 880/22, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses für Kfz-Teilehandel, Lager und Reparaturen

Fl.-Nr.:        880/22, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Schelmenlohe“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Innerhalb des Gebäudes ist sowohl eine gewerbliche Nutzung (ca. 53,3 % der Nutzfläche) als auch
die private Nutzung als Betriebsleiterwohnung (ca. 46,7 % der Nutzfläche) vorgesehen.
Auf dem Grundstück sind insgesamt sechs Stellplätze ausgewiesen.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde dem Bauvorhaben in der Gemeinderatssitzung
vom 20.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Für die vorliegende Planung wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes beantragt:

  1. Befreiung: Farbe der Dacheindeckung – Verwendung schwarzer Tonziegel

Gem. § 5, Abs. 1 Nr. 1.3 hat die Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen in den
Farben rot bis rotbraun zu erfolgen.

Begründung:
Aufgrund des Farbkonzeptes und der umliegenden Gebäude, die auch eine schwarze Dacheindeckung aufweisen, wird eine schwarze Dacheindeckung bevorzugt.


  1. Befreiung:  Immissionsschutz – Vorlage eines schallschutztechnischen Gutachtens

Gem. § 6 sind in den Gewerbegebieten (hier: GE III) nur solche Betriebe und Aktivitäten zulässig, deren immissionswirksames, flächenhaftes Emissionsverhalten die flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschreiten. Für den maßgeblichen Bereich sind folgende Werte einzuhalten: tagsüber 63 dB(A), nachts 48 dB(A).

Von der Festsetzung, dass anhand schalltechnischer Gutachten beim Genehmigungsantrag nachzuweisen ist, dass die festgelegten Schallleistungspegel nicht überschritten sind, wird eine Befreiung beantragt.

Begründung:
Aufgrund der regelmäßigen Schallleistungspegel durch den Betrieb laut beiliegendem Lärm-Fragebogen bezüglich des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“, Seite 5 – Immissionsschutz, werden die festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel dauerhaft eingehalten.

Hinweis der Verwaltung:
Innerhalb des Baugebietes wurden bereits mehrere Befreiungen von der Vorlage schallschutztechnischer Gutachten erteilt (z.B. Fl.-Nr. 880/18; Fl.-Nr. 880/20).

 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den unter Punkt 1 + 2 beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5.1. Nutzungsänderung des bestehenden Austragshauses zu allgemeiner Wohnnutzung, Ausbau des Dachgeschosses, Tfl. Fl.-Nr. 676, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.05.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung des bestehenden Austragshauses zu allgemeiner Wohnnutzung / Ausbau des Dachgeschosses

Flurnummer:        Teilfläche Fl.-Nr. 676, Gemarkung Grimoldsried

Auf dem Flurstück Fl-Nr. 676 befinden sich landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie im Norden
des Flurstücks (Teilfläche mit ca. 460 m²) ein Austragshaus (genehmigt 1991), für das der  Ausbau des Dachgeschosses sowie die Nutzung für allgemeine Wohnzwecke beantragt wird.
Die äußere Gestalt des zulässigerweise errichteten Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt.

Zwei Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 676 werden dem Bauvorhaben zugeordnet.
Aufgrund des neuen Grenzverlaufs bedarf das Bauvorhaben einer Abstandsflächenübernahme auf das östlich angrenzende Flurstück Fl.-Nr. 676.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Nutzungsänderung zur allgemeinen Wohnnutzung und dem Ausbau des Dachgeschosses das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.06.2021 09:23 Uhr