Datum: 07.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Neuerlass der Hundesteuersatzung
5 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
4.3 Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 24/1, Gemarkung Grimoldsried
4.2 Neubau eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 41, Gemarkung Münster
4.1 Anbau einer Lagerhalle (Halle 3) und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation 3, Fl.-Nr. 880/4 + TF 880/8, Gemarkung Mickhausen
4 Bauanträge
3 Erneute Vorstellung für eine detaillierte Umsetzung einer PV-Anlage im Kindergarten "St. Wolfgang"
2 Erneute Vorstellung der Außenanlagen Kindergartenbau "St. Wolfgang"
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 10.05.2021

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6. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 6

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde eine gestaffelte Hundesteuer für Kampfhunde (1. Hund 500 €, 2. Hund 1.000 €, 3. Hund 1.500 €) beschlossen.

Die Erhöhung der Hundesteuer für den 2. und weitere Kampfhunde ist laut IMS vom 28.07.2020 nicht zulässig, weil dies zu einer sog. erdrosselnden Wirkung führen würde. Es wäre dann unwirtschaftlich diesen zu halten. Dies haben die Gerichte mehrfach bei Aufhebung der Hundesteuersatzungen gerügt. Steigerungen für weitere Kampfhunde sind demnach unzulässig. Auch in Mittelneufnach muss der Beschluss aufgehoben werden.

Die Hundesteuersatzung und das IMS wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 07.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) wurde am 01.03.2021 geändert. Die Rechtsgrundlage für die Erschließungsbeitragssatzung Art. 5 a Abs. 9 KAG wurde gestrichen. Der Bayerische Gemeindetag hat daraufhin eine neue Mustersatzung veröffentlicht. Die neue Erschließungsbeitragssatzung und die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung wurden im RIS bereitgestellt. Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung vom 07.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 24/1, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garagen

Fl.-Nr.:                                24/1, Gemarkung Grimoldsried

Das bestehende zweigeschossige Wohnhaus soll durch einen eingeschossigen Anbau auf der Südseite mit Dachterrassennutzung erweitert werden. Geringfügige Grundrissveränderungen im Bestand zur optimierten Wohnraumnutzung sind vorgesehen.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Roland Rieger und Norbert Rösler sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nehmen an der Abstimmung nicht teil.

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4.2. Neubau eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 41, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses

Fl.-Nr.:                                41, Gemarkung Münster

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet dargestellt. Die Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).
Im westlichen Bereich des bereits bebauten Grundstückes ist die Errichtung eines zweigeschossigen Doppelhauses mit Satteldach vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1. Anbau einer Lagerhalle (Halle 3) und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation 3, Fl.-Nr. 880/4 + TF 880/8, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Anbau einer Lagerhalle (Halle 3) und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation 3

Fl.-Nr.:        880/4, Teilfläche 880/8, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8
„Schelmenlohe“ innerhalb eines ausgewiesenen Gewerbegebietes (GE III).
Im direkten östlichen Anschluss an das Bestandsgebäude/Ladestation 3 ist der architektonisch
angeglichene Anbau einer Lagerhalle (Halle 3) sowie die Aufstockung der bestehenden
Lagerhalle um ein zusätzliches Bürogeschoss vorgesehen..
Auf der Südseite des Grundstückes werden 47 neue Stellplätze errichtet. Ein
Freiflächengestaltungsplan u.a. mit Eintragung der Stellplätze liegt dem Bauantrag bei.
Das schallschutztechnische Gutachten wird nachgereicht.

Für das Bauvorhaben wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
beantragt:

  1. Abweichung der Dachform und Dachneigung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.1)
Satteldächer sind mit einer Dachneigung zwischen 15° und 30° zulässig.

  • Die Halle soll mit Tonnendach, das Büro mit Satteldach ausgeführt werden.

Begründung:
Anpassung an den Bestand.

  1. Abweichende Dacheindeckung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2)
Die Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen in den Farben rot bis rotbraun ist zu erfolgen.

  • Die Eindeckung soll mit Kalzip Aluminium erfolgen.

Begründung:
Anpassung an den Bestand.

  1. Abweichende Tiefe der auskragenden Dächer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.8)
Auskragende Dächer sind ausschließlich im Anlieferungs- und Ladebereich bis zu einer Tiefe von 2, 50 m zulässig.

  • Tiefe des auskragenden Daches an der Ladestation Ost 2,75 m

Begründung:
Länge der Ladebrücke.

  1. Abweichung der Sockelhöhe
Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2.2 sind sämtliche Sockelhöhen mit 50 cm auszuführen.
  • Der Sockel auf der Nordseite ist mit 110 cm (Ladehöhe), der Sockel im Süden mit 100 cm geplant.

Begründung:
Überschreitung der Sockelhöhen wegen des Geländeverlaufs.

  1. Abweichende Ausführung der Fensteröffnungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3.6)
Fensteröffnungen, die größer als 2,00 m² sind, müssen durch Sprossen gegliedert werden.

  • Ausführung der Fenster ohne Sprossen.

Begründung:
       Sprossenfenster sind für einen Gewerbebau dieser Größenordnung nicht angebracht.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 4
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3. Erneute Vorstellung für eine detaillierte Umsetzung einer PV-Anlage im Kindergarten "St. Wolfgang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende hat weitere Anfragen eingeholt. Keiner der angefragten Firmen hat ähnliche Konzepte wie die Fa. ESS Kempfle GmbH, Leipheim. Ein Angebot über eine Kaufanlage wurde bei einer ansässigen Elektrofirma angefragt. Angebot liegt bis heute nicht vor.    

Herr Kempfle und Herr Ulrich Müller von der Fa. ESS Kempfle GmbH, Leipheim werden durch den Vorsitzenden begrüßt. Sie stellen das ausgearbeitete Konzept dem Gemeinderat vor.

Zu Beginn gibt Herr Müller kurz einen Rückblick zur Ausgangslage aus der Sitzung am 10.05.2021. Es fand ein Ortstermin am 27.05.2021 statt. Herr Kempfle übernimmt das Wort. Der Bedarf gem. Angabe 46.350 kWh wurde ermittelt. Zwei Varianten werden vorgestellt. Das Konzept Basis einer Premium-Photovoltaikanlage mit 62,90 kWp Leistung wird ausführlich dargestellt. Eine Luftbildaufnahme zeigt die Belegung. Aufgeteilt in Szenario 1 und 2 werden die Kosten und die Vorteile aufgezählt. Die co2-Bilanz der Einsparungen wird genannt. Eine Eigeninvest durch die Gemeinde wird gegenübergestellt. Die Gemeinde finanziert die Anlage komplett, i.d.R. erhält sie dafür keine Förderung.

Der nächste Schritt ist eine Entscheidung des Gemeinderates zur Realisierung des Projektes.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass der Stromspeicher im Angebot beinhaltet ist. Die Thematik Brandschutz ist ein weiterer Punkt. Erläutert wird, dass bei diesem Konzept mit einer Niederspannung gearbeitet wird.
Nach kurzer Beratung und positiver Einstellung für eine PV-Anlage fasst der Gemeinderat Beschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer PV-Anlage im Kindergarten „St. Wolfgang“ zu und beschließt das Projekt, wie durch die Fa. ESS Kempfle GmbH, Leipheim vorgestellt, zu realisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich für die erneute Präsentation. Herr Kempfle und Herr Müller werden durch 1. Bürgermeister Kujath um 20.15 Uhr verabschiedet.

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2. Erneute Vorstellung der Außenanlagen Kindergartenbau "St. Wolfgang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.05.2021 wurde das Büro Hartmann + Thümmel, Augsburg beauftragt, eine Variante einer Vollpflasterung im Spielbereich mit Kostenaufstellung auszuarbeiten. Die Unterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Der Vorsitzende begrüßt Frau Thümmel vom gleichnamigen Büro. Frau Thümmel stellt erneut dem Gemeinderat die unterschiedlichen Varianten, mit Benennung der Vor- und Nachteile, für die Gestaltung der Außenanlagen des Kindergartenbaus vor.  

Diskussionsverlauf

Nach Präsentation gibt der Vorsitzende Gelegenheit für Fragen aus dem Gemeinderat. Angefragt wird der Vergleich zur Kostenschätzung vor 5 Jahren. Die Kosten sind deutlich höher aufgrund der Wahl von anderen Materialien als ursprünglich.
Die Kindergartenleiterin Frau Zöpf-Aumüller ist im Saal anwesend. Ihr wird das Wort erteilt. Sie informiert, dass die Gefahr durch weglaufen Kinder groß ist, wenn das Grundstück nicht eingezäunt ist. Das Kindergartenteam würde eine Einzäunung begrüßen. Das Gremium ist positiv für eine Einzäunung eingestellt.    

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Variante die Wege mit Splittbelag, die Terrassen, einschließlich dem Zugang, mit Pflaster- bzw. Plattenbelag zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung alle Wege zu asphaltieren, die Terrasse im OG mit Asphaltbelag und die Terrasse im EG mit Pflaster- bzw. Plattenbelag zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt alle Wege zu asphaltieren, einschließlich des Zuganges, die Terrassen mit Pflaster- bzw. Plattenbelag zu versehen.
Der Weg beim U3-Bereich wird in seiner Führung nahe am Gebäude geführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt alle Wege zu asphaltieren, einschließlich des Zuganges, die Terrassen mit Pflaster- bzw. Plattenbelag zu versehen.
Der Weg beim U3-Bereich wird nach außen versetzt. Ein Grünstreifen zwischen Gebäude und Weg soll einen größeren Bereich ergeben.

Entlang der Ostseite des Bestandsgebäudes soll ein Maschendrahtzaun das Grundstück einzäunen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt alle Wege zu asphaltieren, einschließlich des Zuganges, die Terrassen mit Pflaster- bzw. Plattenbelag zu versehen.
Der Weg beim U3-Bereich wird nach außen versetzt. Ein Grünstreifen zwischen Gebäude und Weg soll einen größeren Bereich ergeben.

Entlang der Ostseite des Bestandsgebäudes soll ein Doppelstabmattenzaun das Grundstück einzäunen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt die Sitze beim Amphietheater mit Gummi-Recyclingsitze auszustatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 7

Der Gemeinderat beschließt die Sitze beim Amphietheater mit WPC-Dielen auszustatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Thümmel für die Anwesenheit in der Sitzung und der Vorstellung der Varianten. Sie verlässt um 19.55 Uhr den Sitzungssaal.

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 10.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 07.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 10.05.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 10.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2021 09:06 Uhr