Datum: 05.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.1 Antrag auf isolierte Befreiung zum Bauvorhaben Anbau einer Lagerhalle und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation, Fl.-Nr. 880/4 + Tfl. Fl.-Nr. 880/8, Gemarkung Mickhausen
3.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Hallen und einer Doppelgarage
4 Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried
5 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Aufstellung-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 "Sondergebiet Parkplätze Schloss"
7 Informationen
7.1 Baugebiet " Westlich der Viehweidestraße"
3 Bauanträge
2 Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.06.2021

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3.1. Antrag auf isolierte Befreiung zum Bauvorhaben Anbau einer Lagerhalle und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation, Fl.-Nr. 880/4 + Tfl. Fl.-Nr. 880/8, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum BV Anbau einer Lagerhalle und Aufstockung von Büroräumen auf der bestehenden Ladestation

Fl.-Nrn.:        880/4 + Tfl. 880/8, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8
„Schelmenlohe“ innerhalb eines Gewerbegebietes und wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung 
vom 07.06.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde erteilt.

Seitens des Landratsamtes wurde nach Vorlage der Antragsunterlagen auf folgende
noch zu beantragende Abweichung hingewiesen:

Beantragte Befreiung:
Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 6,5 m auf 9,22 m

Festsetzung 
Gem. der Satzung darf die Wandhöhe, Schnittkante zwischen dem aufgehenden Mauerwerk und
der Außenfläche der Dachhaut, höchstens 6,50 m über der fertigen Erdgeschossfußbodenhöhe
liegen.
Ausnahmsweise darf dieser Wert überschritten werden, wenn die Produktionsabläufe dies
erfordern und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes nicht beeinträchtigt
werden.

Begründung:
Die Produktionsabläufe erfordern ein Lichtraumprofil von mindestens 8,0 m.
Die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes wird nicht beeinträchtigt, da die Form
und Gestaltung der neuen Halle dem Bestand entspricht und sich alle Hallen durch die
Bogendächer harmonisch in die Landschaft einfügen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Abweichung für die Erhöhung der Wandhöhe auf 9,22 m das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Hallen und einer Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau von zwei Hallen und einer Doppelgarage

Fl.-Nr.:                        880/7, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“ innerhalb des Gewerbegebietes.

In der Satzung sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Planung sieht die Errichtung von zwei Hallen sowie einer Doppelgarage vor. Sowohl die Hallen als auch die Doppelgarage überschreiten die festgesetzten Baugrenzen. Aus diesem Grund wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

In der Satzung ist eine Dacheindeckung mit Dachziegel oder Dachpfannen festgesetzt. 
Die Garage soll ein Flachdach erhalten.
Außerdem ist vorgesehen, die Dacheindeckung mit Sandwichelementen auszuführen.
Auch hierfür wird eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Diskussionsverlauf

Anhand des Lageplanes erörtert das Gremium die Baugrenzen. Die massive Überschreitung der Baugrenzen ist dem Gemeinderat nicht verständlich. Dem anwesenden Bauherrn wird das Wort erteilt. Er äußert sich dazu. Die Vorgaben der Baugrenzen sind im alten Bebauungsplan wegen der Nähe zum Wald so eingezeichnet. 

Der Gemeinderat möchte das die Verwaltung die Baugrenzen zu den benachbarten Grundstücken und die bereits erteilten Baugenehmigungen prüft.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht in Verbindung mit der Prüfung der massiven Überschreitung der Baugrenzen zu den benachbarten Grundstücken und deren erteilten Baugenehmigungen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Thomas Bissinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme bei der Abstimmung.

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4. Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Grimoldsried, Fl.-Nr. 225 liegt die Freigabe für den Masten mit 30 m Höhe vor. 

Am 25.06.2021 fand ein Informationsabend zusammen mit Herrn Kielmann, Fa. 1 & 1 Versatel GmbH Deutschland, Vertretern des Gemeinderates, des 1. Bürgermeisters, den Bürgerinnen und Bürgern aus Grimoldsried statt.

Es ergab sich aus der Veranstaltung das Bild, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes zur besseren Versorgung des Mobilfunkes in Grimoldsried sind. Die Bürgerinnen und Bürger stören sich an der Optik des hohen Mastes an diesem Standort. Für die Gemeinde kommt der gewählte Standort der Fa. 1 & 1 Versatel GmbH Deutschland auf der Fl.-Nr. 225, Grimoldsried aus optischen Gründen nicht in Frage.

Der Gemeinderat soll über einen weiteren geeigneten Standort beraten.   

Diskussionsverlauf

Grundsätzlich muss mit der Fa. 1 & 1 Versatel GmbH Deutschland geklärt sein, ob die Höhe des Mastes den tatsächlich 30 Meter haben muss. Es wurde ein privates Grundstück Richtung Birkach in Betracht gezogen. Dieser Standort bedarf Prüfung durch Herrn Kielmann. 

Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, dass die beiden Mitglieder aus dem Ortsteil Grimoldsried mit Herrn Kielmann und den Bürgerinnen und Bürgern zusammen nach einem geeigneten privaten Grundstück für einen Standort des Mastes suchen. Die beiden Mitglieder werden durch den Vorsitzenden gefragt. Sie sind damit einverstanden. 
Das weitere Vorgehen nach einer Standortsuche und eines evtl. gefunden Standortes wird angefragt. Der Vorsitzende äußert sich. Es wird danach eine neue Informationsveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Grimoldsried geben. Bei dieser Veranstaltung wird der gefundene gewählte Ort für eine Errichtung eines Mobilfunkmastes vorgestellt.

Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss

Für die Gemeinde Mickhausen kommt der gewählte Standort der Fa. 1 & 1 Versatel GmbH Deutschland auf Fl.-Nr. 225, Gemarkung Grimoldsried aus optischen Gründen nicht in Betracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt 1. Bürgermeister Kujath Herrn Vogg vom Ingenieurbüro Vogg, Großaitingen.

Für die Parkplätze und die Fußwege von den Parkplätzen zum Schloss ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt. Die Planunterlagen werden durch Herrn Vogg  erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. Er billigt die Pläne des Ingenieurbüros Vogg, Großaitingen vom 05.07.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Aufstellung-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 "Sondergebiet Parkplätze Schloss"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Für die Parkplätze und die Fußwege von den Parkplätzen zum Schloss ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Bebauungsplan sollen die Parkplätze als Sondergebiet ausgewiesen werden.

Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt. Die Planunterlagen werden durch Herrn Vogg erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 „Sondergebiet Parkplätze Schloss“. Er billigt die Pläne des Ingenieurbüros Vogg, Großaitingen vom 05.07.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Parallel wird das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Kujath bedankt sich bei Herrn Vogg für die Vorstellung zu Top 5 und 6. Herr Vogg bleibt bis zu Top 9 im nichtöffentlichen Teil anwesend.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Im Zuge der Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus in Münster und Gestaltung der neuen Ortsmitte Münster wurden die Dosen- und Altglascontainer von der Firma Remondis auf den neuen Sammelplatz umgesetzt. Dieser befindet sich beim Gemeindestadel am Weg, der an der Grenze zu Kelchsried von der Weberstraße abzweigt.

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7.1. Baugebiet " Westlich der Viehweidestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass am 06.07.2021 mit den Asphaltarbeiten begonnen wird und bereits am 08.07.2021 die Fertigstellung ist

Herr Vogg beantwortet dem Gremium weitere Detailfragen zu den Kosten.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 3
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2. Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hubert Kraus und Herrn Benjamin Walther von ReAL West e.V. zur Sitzung. Sie stellen ihre Ziele und Aufgaben des Vereines vor.

Herr Kraus stellt sich kurz vor. Er beginnt die Präsentation mit einleitenden Worten. Anschließend übergibt er das Wort an Herrn Walther.

Herr Walther stellt einen Steckbrief von ReAL West e.V. vor. Der Verein setzt sich mit 26 Mitgliedsgemeinden im westlichen Landkreis zusammen. Die Hauptaufgabe ist die Umsetzung und Begleitung von Projekten mit und ohne LEADER-Fördermittel und Vernetzung von Akteuren. Sie werden durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen unterstützt. Das zentrale Dokument für die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen ist die Lokale Entwicklungsstrategie (LES). In der LES sind die Zielsetzungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern für die aktuelle Förderperiode festgesetzt. Projekte, die durch LEADER gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung der Ziele beitragen. 5 Entwicklungsziele werden genannt. Durch eine SWOT Analyse zu Beginn einer Förderperiode müssen die Ziele ermittelt werden. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung (Bürger gestalten ihre Heimat!). Eine Bürgerbeteiligung spiegelt sich auch in der Wahl mit dem Steuerkreis mit Vertretern der Kommunen und WiSO (Wirtschaft und Sozialpartner). Ein Kriterienkatalog wird zu Beginn der Förderphase festgelegt. Es können Projektideen durch die Mitgliedsgemeinden eingereicht werden. Eine objektive Bewertung erfolgt dann. Die Projekte durchlaufen mehrere Verfahren bis zu einer Verwirklichung. Herr Walther nennt Projekte von 2014  2021, z.b. Freibad in Kutzenhausen, Bürgerbus Gessertshausen, Umweltzentrum Diedorf, Kultur- und Musikzentrum Dinkelscherben usw. Die Projekte werden durch Eigenmittel oder durch andere Fördergelder/Spenden und bewilligte Fördermittel finanziert. Für die neue Förderperiode ab 01. Januar 2023 ist die Antragstellung bis 31.12.2022 möglich. Die Abschlussevaluation der aktuellen Förderphase startet Ende 2021. Für die kommende Förderphase wird die Lokale Entwicklungsstrategie fortgeschrieben.  

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kraus und Herrn Walther für die Vorstellung im Gemeinderat. Beide verlassen um 19.55 Uhr die Sitzung.


         

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 05.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 07.06.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 12:36 Uhr