Datum: 26.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
2.2. Neubau eines Holzlagers an ein Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 3/2, Gemarkung Mickhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Andreas Zimmermann nimmt ab 19.35 Uhr an der Sitzung teil.
Bauvorhaben: Neubau eines Holzlagers an ein Zweifamilienhaus
Fl.-Nr.: 3/2, Gemarkung Mickhausen
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück innerhalb eines Dorfgebietes ausgewiesen.
Auf der Ostseite des Bestandsgebäudes ist die Errichtung eines eingeschossigen Holzlagers in Massivbauweise (Dachneigung 5°) geplant.
Die Planunterlagen werden vom Gremium gesichtet.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Roland Rieger kommt um 19.40 Uhr nach der Abstimmung zur Sitzung.
zum Seitenanfang
2.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Hallen und einer Doppelgarage - Hinweise zur Baugrenzenüberschreitung, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021 wurde für o.g. Bauvorhaben u.a. eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen im Zuge einer formlosen Bauvoranfrage gestellt.
Gem. Beschluss vom 05.07.2021 stellte der Gemeinderat dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht in Verbindung mit der Prüfung der massiven Überschreitung der Baugrenzen zu den benachbarten Grundstücken und deren erteilten Baugenehmigungen.
Im Baugebiet Schelmenlohe wurden bisher folgende Baugrenzenüberschreitungen genehmigt (s. Lageplan):
Überschreitung der Baugrenzen auf einer Fläche von 80 m²
Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,0 m
Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 2,155 m bis 2,675 m
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 05.07.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 05.07.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 05.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3.3. Standortsuche Mobilfunkmast Grimoldsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
3.3 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Michael Miller erkundigt sich bei den Gemeinderäten aus Grimoldsried, ob schon die Suche nach einem geeigneten Standort für die Errichtung eines Mobilfunkmastes einen Erfolg gebracht hat.
Gemeinderat Norbert Rösler nimmt Stellung dazu. Sie haben gemeinsam mit der Fa. 1 & 1 Versatel GmbH Deutschland, Herrn Kielmann die möglichen Punkte abgefahren. Ein Standort ausfahrend von Grimoldsried nach Reichertshofen am Waldrand links einbiegend könnte in Frage kommen. Das Grundstück ist nicht im Besitz der Gemeinde Mickhausen. Mit dem Eigentümer wird Kontakt aufgenommen.
zum Seitenanfang
3.2. Bundestagswahl am 26.09.2021 - Wahlhelfereinteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
3.2 |
Sachverhalt
Die Bundestagswahl findet am 26.09.2021 statt. Die Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 22. September 2021 um 17.00 Uhr aufgrund der Corona-Hygienebestimmungen nicht im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach sondern in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach durchgeführt.
Außerdem wird auf die Covid-19-Hygienemaßnahnmen bei der Bundestageswahl hingewiesen.
Das Gremium nimmt davon Kenntnis.
zum Seitenanfang
3.1. Information über beauftragte Straßenbauarbeiten im Bereich Laiber
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
3.1 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Kujath hat dringend erforderliche Straßenausbesserungsarbeiten im Bereich Laiber an die Firma Leonhard Weiss, Günzburg beauftragt zu einem Endpreis von brutto 3.998,40 €. Zwei weitere eingeholte Angebote waren teurer. Der Auftragspreis hielt sich im Verfügungsrahmen des Bürgermeisters. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Aus dem Gemeinderat wird hingewiesen, dass die Arbeiten nachgebessert werden müssen.
zum Seitenanfang
3. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
In der Kapellenstraße in Münster ragt ein Baum auf ein Grundstück und muss zurückgeschnitten bzw. entfernt werden.
zum Seitenanfang
2.4. Neubau einer Lager-/ sowie einer Gewerbehalle für Werkstatt und Produktion mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
2.4 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Lager- sowie einer Gewerbehalle für Werkstatt und Produktion mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 880/7, Gemarkung Mickhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“ innerhalb des Gewerbegebietes GE III und wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung am 05.07.2021 im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage behandelt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Befreiung der festgesetzten Baugrenzen
Die Planung sieht die Errichtung von zwei Hallen sowie einer Doppelgarage vor. Die Lagerhalle 2 überschreitet die westliche Baugrenze, die Gewerbehalle überschreitet die Baugrenze im Osten, die Doppelgarage liegt außerhalb des Baufensters.
Hinweis: Gem. Satzung § 4 Abs. 3 sind Garagen grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen zu errichten, können jedoch ausnahmsweise an anderer Stelle errichtet werden, wenn dadurch Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes nicht beeinträchtigt werden.
Begründung:
Die westliche Überschreitung erfolgt lediglich an der Nordostecke. Das Grundstück ist sehr schmal und daher nur eingeschränkt bebaubar.
Es werden keine nachbarrechtlichen Belange gestört.
- Dacheindeckung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2)
In der Satzung ist eine Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen in den Farben rot bis rotbraun festgesetzt.
Die Eindeckung soll mit Metalldeckung erfolgen.
Begründung:
Die Metalldeckung ist systemkonform mit der Hallenbauweise und wird in der Farbe rotbraun ausgeführt. Die Nachbarhalle wurde ebenso eingedeckt.
- Gestaltung der Gebäude – Dachneigung der Garage (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.5)
Gem. der Satzung müssen die Satteldächer der Nebengebäude bzw. der Garagen, die an das Hauptgebäude angebaut werden, die gleiche Dachneigung haben, wenn sie die gleiche Firstrichtung haben. Andernfalls darf die Dachneigung auch geringer sein, mindestens jedoch 15°.
Nebengebäude dürfen mit Sattel-, Pult- oder Flachdächern ausgebildet werden.
Die Garage soll ein Flachdach erhalten.
Begründung:
Im Bebauungsplan wird nicht explizit auf die Dachneigung von Garagen hingewiesen. Diese Garage wird nicht an das Hauptgebäude angebaut, sie ist vielmehr als Nebengebäude zu betrachten.
- Immissionsschutz – Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens (§ 6)
Gem. § 6 der Satzung – Immissionsschutz – ist beim Genehmigungsantrag anhand schalltechnischer Gutachten von jedem anzusiedelnden Betrieb nachzuweisen, dass die festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschritten sind. Die Gutachten sind zusammen mit dem Bauantrag unaufgefordert vorzulegen.
Für das gegenständliche Teilstück im GE III ist ein einzuhaltender immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A) tagsüber und 48 dB(A) nachts einzuhalten.
Dem Bauantrag liegt der Fragebogen „Lärm“ bei, in dem die genutzten Maschinen mit maßgeblichem Schallleistungspegel aufgeführt werden.
Auf die Vorlage eines Gutachtens soll verzichtet werden.
Begründung:
Vorgesehen ist die Produktion von Maschinenanlagen. Die Betriebsgröße ist sehr überschaubar, es arbeitet hier nur eine Person. Die Arbeitszeit beläuft sich von 7.00 – 20.00 Uhr.
Die angewendeten Maschinen verursachen einen mittleren Schallpegel von ca. 78 dB, die Tore mindern um 24 dB. Während der Produktion bleiben die Tore geschlossen, womit der Schallpegel auf 54 dB reduziert wird.
Der Bauplan wird eingesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Thomas Bissinger nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
zum Seitenanfang
2.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 642/1, Gemarkung Münster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
|
Gemeinderat Mickhausen
|
26.07.2021
|
ö
|
|
2.3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 642/1, Gemarkung Münster
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
„Erweiterung Quellenweg Rielhofen“.
Die Dachform des geplanten Gebäudes ist als Mansarddach vorgesehen.
Da gem. den textlichen Festsetzungen im Geltungsbereich der Satzung nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 40° bis 45° zulässig sind, wird im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage die Stellungnahme der Gemeinde zu Errichtung eines Gebäudes mit Mansarddach ersucht.
Vom Antragsteller wurden zwei Referenzobjekte mit Mansarddach im Gemeindegebiet genannt
(s. Lagepläne Bestand Mansarddach 1 + 2).
Diskussionsverlauf
Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Er beantwortet die Frage aus dem Gremium, weshalb er diese Dachform gewählt hat.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung von der festgesetzten Dachform „Satteldach“ zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Mansarddach das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.09.2021 09:56 Uhr