Datum: 13.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
4 Stellungnahme zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2015 bis 2019 - öffentlicher Teil
3.1 Formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines kleinen Stadels, Fl.-Nr. 115 Gemarkung Grimoldsried
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.07.2021
1 Besichtigung des neuen Kindergartens "St. Wolfgang"
9 Corona-Lüftung für Gruppenräume etc. im Bestandsgebäude Kindergarten
8 Bundestagswahl am 26.09.2021 - Wahlhelfereinteilung
7 Änderung Sitzungstermine 2022
6 Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Mickhausen

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5. Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Die überörtliche Rechnungsprüfung fordert in allen Gemeinden die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr. 
Wir haben dies bisher abgelehnt, weil auch Frau Dr. Thiemet vom Bayer. Gemeindetag die gesplittete Abwassergebühr als teuer erkaufte Gerechtigkeit bezeichnet. Die BGS-EWS sind deshalb schwebend unwirksam.

Folgende Vorgehensweise ist angedacht:
Personell ist das Bauamt nicht in der Lage, die Erfassung sämtlicher versiegelter Flächen selbst durchzuführen. 
Daher muss ein Satzungsbüro und Vermessungsbüro beauftragt werden. Die Kosten
betragen je Gemeinde zwischen 50.000,00 € und 100.000,00 €.
Da auch die Satzungsbüros ein Zuarbeiten vom Bauamt benötigen, ist eine gleichzeitige Einführung in allen 5 Gemeinden nicht möglich. Selbst wenn alle Flächen erfasst sind, müssen noch Fragebögen an alle Grundstückseigentümer verschickt werden. Vor dem Rücklauf hat fast jeder Bürger Rückfragen an die Verwaltung.
Daher wird zunächst mit einer Gemeinde begonnen.
Auch für den Nachweis, dass für die Beseitigung des Niederschlagswassers weniger als 12,5 % an Kosten anfallen, ist die Beteiligung eines Satzungs- bzw. Ingenieurbüros erforderlich. Die Verwaltung würde stattdessen gleich empfehlen, ein Büro mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Nach Beratung zeigt sich, dass der Rat eine Einführung ablehnt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von Büros für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt.

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4. Stellungnahme zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2015 bis 2019 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2015 bis 2019 durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Augsburg fand in der Zeit vom Mai bis Juli 2021 statt. Der Prüfbericht (soweit öffentliche Themen betreffend) liegt an. Von der Gemeinde wird eine Stellungnahme zu den Bemerkungen mit Textziffern (TZ) erwartet. Folgende Vorschläge hierzu:

TZ 1 Sparbuch Mindestrücklage

Der Rücklagenstand zum 31.12.2014                         33.585,94 € 
+ Zuführungen (Zinsen) von insgesamt                                51,38 € 
./. Entnahmen in Höhe von insgesamt                         17.890,14 € 
ergibt einen Rücklagenstand zum 31.12.2019 von         15.747,18 €

Zum 31.12.2019 befindet sich auf dem o. g. Sparbuch ein Guthaben i. H. v. 15.583,31 €! Dies entspricht nicht den Buchungen aus den Sachbüchern.

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Rücklagenstand und dem Guthaben des Rücklagensparbuchs sind in eigener Zuständigkeit aufzuklären. Der Rechtsaufsichtsbehörde ist darüber zu berichten.

Die im ersten Absatz angeführten Zahlen beziehen sich auf Nr. 3.3 der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2007 bis 2014 (Vorperiode), mit der der Prüfer eine zwar im Ergebnis korrekte, aber in der Durchführung etwas verkürzte Buchung moniert. Dies wurde nach Absprache mit dem Prüfer im Jahre 2016 korrigiert. Insbesondere betrifft dies die Zahl 17.890,14 € im ersten Absatz. Da sich diese Korrektur auf den Zeitraum vor dem 01.01.2015 bezieht, darf sie nicht in die Berechnung der Prüfperiode einbezogen werden. Zusammenfassend schreibt der Prüfer der o.g. Vorperiode u.a. das Folgende:

„Bereinigt um diese Buchungen ergibt sich zum Ende 2014 der Stand der allg. Rücklage in Höhe von 15.544,75 € (33.585,94 ./. 17.890,14 ./. 151,05).“

Der korrekte Stand der Mindestrücklage zum 31.12.2014 ist also 15.544,75 €. Dies ist genau der Stand des Sparbuchs zum Ende 2014. In den Folgejahren kamen die folgenden Zinseinnahmen hinzu: 23,32 €, 8,47 €, 2,34 €, 2,34 € und 2,09 €. Das sind zusammen 38,56 €. Zum Ende 2019 beträgt die Mindestrücklage damit 15.583,31 €, was dem Stand des Sparbuchs und der Anlage Rücklagen der Jahresrechnung 2019 entspricht.

TZ 2 Kalkulationszeitraum der Kanalgebühren

Es wird darauf hingewiesen, dass Gebühren nach Art. 8 Abs. 6 KAG spätestens alle vier Jahre neu bzw. nach zu kalkulieren sind, um die Einrichtung kostendeckend betreiben zu können. Ergeben sich hierbei Unterdeckungen, wären diese nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG zwingend im nächsten Bemessungszeitraum auszugleichen.


Der maximale Kalkulationszeitraum von 4 Jahren (Art. 8 Abs. 6 KAG) ist zukünftig zu berücksichtigen, um Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden; letztere wären ohnedies zwingend an den Gebührenzahler über Gebührenabsenkungen zurückzugeben. 
 
Es wird zugestimmt, dass die Einhaltung des Kalkulationszeitraums von 4 Jahren wünschenswert und grundsätzlich wichtig ist. Mit der derzeitigen Personalausstattung wird dies allerdings kurz- und mittelfristig nicht möglich sein. Es ist beabsichtigt, die Personalausstattung zu verbessern. Auch dann wird es allerdings noch eine gewisse Zeit dauern, den Rückstand auf zuarbeiten.

TZ 3 Durchbuchung von Verwaltungskosten bei den kostenrechnenden Einrichtungen

Die Personalausgaben werden für die Kalkulation von Gebühren und Entgelten, die Verrechnung von Leistungen an Externe, die Verrechnung von internen Serviceleistungen, bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen unter anderem zum Vergleich Eigen- und Fremdleistungen, bei Folgekosten oder im Zuge der Finanz- und Haushaltsplanung benötigt.

Die Gemeinde Mickhausen hat zukünftig die zeitanteilige Beanspruchung der tatsächlich mit der Sachbearbeitung betrauten Beschäftigten bei den kostenrechnenden Einrichtungen summarisch zusammen zu fassen und die sich daraus ergebenden Personalkosten zzgl. Gemeinkosten jährlich zu aktualisieren. Nur durch Buchung von entsprechenden Verwaltungskostenbeiträgen ist eine konkrete Aussage zur Kostendeckung (ggf. Zuführung zur Sonderrücklage Gebührenschwankung) bei den kostenrechnenden Einrichtungen möglich. 

Es werden bereits Verwaltungskostenbeiträge durchgebucht. Dabei werden die Ausgaben des Einzelplans 0 (Allgemeine Verwaltung) der Gemeinde und der Verwaltungsumlage der VG anteilig gemäß dem Anteil der Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtung an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts an die  kostenrechnende Einrichtung belastet. Die Verwaltung hält das weiterhin für mindestens genauso objektiv wie der von Mitarbeitern geschätzte Jahresstundenanteil für Arbeiten an diesen Einrichtungen. Zur Verbesserung unserer Berechnung sollen künftig zusätzlich die tatsächlich angefallenen Stunden für die Gebühren- und Beitragskalkulation der kostenrechnenden Einrichtung belastet werden.

TZ 4 Verwahrgelder

Die laufende Abwicklung der Vorschüsse und Verwahrgelder ist Kassenaufgabe! Auf die Überwachung der Verwahrgeldkonten während des Jahres und vor allem auf die weitestgehende Abwicklung zum Jahresende sollte verstärkt geachtet werden.

Die Verwahrkonten für die Sonderrücklage im Bereich der Abwasserbeseitigung sind aufzulösen und zukünftig im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt nach den kameralen Haushaltsvorschriften zu buchen und in der Rücklagenübersicht nachzuweisen. Das Verwahrkonto „Abfallbeseitigung“ (Kasseneinnahmereste) sollte entsprechend möglichst ausgeglichen werden. 

Die Kasse ist darauf bedacht, Buchungen auf Verwahrgelder immer baldmöglichst aufzulösen. Im Zuge jeder Jahresrechnung geht die Kämmerei zusätzlich alle Verwahrgelder durch und weist die Kasse auf noch erforderliche Umbuchungen etc. hin. Die Anlage der Sonderrücklagen auf Verwahrkonten hat sich als äußerst sinnvoll erwiesen. Die Sonderrücklagen stehen den Gebührenzahlern zu und sind so dem Gemeindehaushalt entzogen. Durch Buchung auf Verwahrgelder ist dies gewährleistet. Der Stand kann immer nachgewiesen werden.

Das Verwahrgeld „Müllgebühren“ mit seinen Beständen und Übertragungen ist unvermeidlich. Am Jahresende bleiben immer die Kasseneinnahmereste und der Abrechnungsbestand des Jahres, der im kommenden Jahr an Abfallwirtschaftsbetrieb und VG abzuführen ist, über. Die Verwaltung überprüft die Richtigkeit bei jeder Jahresrechnung, siehe dortige Anlage!

TZ 5 Pflanzgebot/Nachveranlagung von Erschließungsbeiträgen wird nichtöffentlich behandelt.


 TZ 6 Buchung der Einnahmen aus Grundverkäufen Baugebiet

Die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken werden bei der Gemeinde Mickhausen auf der HHSt. 6200.3400 („Wohnbaugebiete Grundstücksverkäufe“) gebucht. Eine Aufteilung in Erschließungskosten (Ablöse) sowie Bodenpreis erfolgt nicht. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke werden in Summe auf der o. g. Haushaltsstelle verbucht. Die Herstellungsbeiträge für den Kanal werden getrennt auf der HHSt. 7000.3500 gebucht.

Die Gemeinde Mickhausen verfügt über entsprechende Haushaltsstellen im Bereich Straßenbau, Erschließungsbeiträge. Für das Baugebiet „Schmiedehiele“ ist die HHSt. 6300.3512 vorhanden.

Zukünftig sind die Einnahmen entsprechend zwischen Bodenpreis und Erschließungsbeiträgen zu trennen. Auf die Verwendung der entsprechenden Haushaltsstellen wird hingewiesen. 

Die Bemerkung ist grundsätzlich richtig. Allerdings besteht ein gewisser Zielkonflikt zwischen absolut korrekter Buchung einerseits und der dauernden gleichmäßigen Les- und Verwendbarkeit der Buchhaltung vor allem durch Mitarbeiter, die nicht ständig mit der Buchhaltung betraut sind. Deswegen möchten wir die bisherige Buchungspraxis so fortsetzen, falls der Gemeinderat keinen grundsätzlichen Einwand erhebt.

TZ 7 Einheimischenmodell beim Verkauf von Bauplätzen

Für die vergünstigte Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells kommen nur Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen (kumulativ) die jeweils von der Gemeinde vorab öffentlich bekannt gemachten Obergrenzen nicht überschreiten.
 
Auf das Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages bzw. Städtetages vom 10.03.2017 wird erneut hingewiesen.

Die Verwaltung befürwortet, dies künftig zu beachten.

TZ 8 Straßenbeleuchtungsvertrag

Leuchtmittel- und Leuchtentauschvertrag vom 19.10./08.11.2016: Die Laufzeit von 8 Jahren begann bereits am 01.12.2016 und dauert 8 Jahre. Zwischen 01.12.2016 und 31.03.2017 bestanden somit zwei Verträge zum Leuchmitteltausch.

Dieser aktuelle Leuchtmitteltauschvertrag enthält neben dem Leuchtmitteltausch auch einen Leuchtentausch (42 Leuchten), auf LED Technik, der ebenso pauschaliert abgerechnet wird. Aus dem sog. Mengengerüst der Anlage 1 zum Vertrag ergeben sich über die Laufzeit für Leuchtmitteltausch auf LED-Leuchtmittel … und für den Leuchtentausch … damit Gesamtauftragswert von … € netto.

Die Jahres-Pauschalpreise wurden im Verwaltungshaushalt gebucht wobei der investive Teil (Mengengerüst 4 des Vertrages) im Vermögenshaushalt zu buchen wäre, da es sich um eine Erneuerungsmaßnahme der gesamten Leuchten oder mindestens des Leuchtenkopfes und damit um investive Maßnahmen handelt. 

Wir buchen auch einzelne Erweiterungen der Straßenbeleuchtung  unabhängig vom Betrag ebenfalls immer im Verwaltungshaushalt mit folgender Ausnahme: Straßenbeleuchtungen, die mit Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen zusammenfallen. Diese werden bei der jeweiligen Maßnahme im Vermögenshaushalt gebucht. Zur Buchungstechnik siehe TZ 6. Die Verwaltung möchte diese Methode beibehalten.

Die sich auf die Einzelheiten der Vertragsgestaltung und Vergabe mit/an dem/n Stromversorger bzgl. Straßenbeleuchtung beziehenden Seiten liegen nicht an. Soweit gewünscht wäre hierüber nichtöffentlich zu berichten/diskutieren.

TZ 9 Gesplittete Abwassergebühr

Die Gemeinde hat im Rahmen der künftigen Gebührenkalkulation zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Niederschlagswassergebühr weiterhin gegeben sind. Andernfalls wäre die gesplittete Abwassergebühr einzuführen und die BGS-EWS entsprechend zu überarbeiten. Ein Neuerlass der BGS-EWS ist im Rahmen der anstehenden Gebührenkalkulation generell erforderlich. 

Mit der Klärung dieser Frage wird nicht auf die nächste Gebührenkalkulation gewartet. Vielmehr wird diese Thematik auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen erörtert werden.

TZ 10 Kleineinleitersatzung

Die Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe vom 04.08.2005 sollte in eigener Zuständigkeit geklärt werden, ob für die Satzung, die nach Aussage der Verwaltung nicht mehr angewandt wird, noch Bedarf besteht. Auf der HHSt. 7000.1110 wurden letztmalig Einnahmen i. H. v. 89,45 € im Haushaltsjahr 2005 gebucht.

Nach endgültiger Klärung des Sachverhalts, dass im Gemeindegebiet keine abgabepflichtigen Grundstücke vorhanden sind, ist die Satzung aufzuheben. 

Es bestehen keine Einwände dagegen, die Satzung aufzuheben.

TZ 11 Defizitvereinbarung Kindergarten St. Wolfgang Mickhausen

Die Defizitvereinbarung enthält Regelungen zum Anstellungsschlüssel (BayKiBiG), Vereinbarungen zur örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung sowie entsprechende Mitwirkungsrechte durch einen Kindergartenausschuss. Des Weiteren ist eine klare Regelung des Abrechnungsmodus zu klären unter regelmäßiger Berücksichtigung des Anstellungsschlüssels.

Die Defizitvereinbarung ist zu überarbeiten, da § 3 Abs. 3 und 4 im Hinblick auf die Vorgaben des empfohlenen Anstellungsschlüssels sowie dem Mindestanstellungsschlüssel nicht mehr aktuell ist. 

Die Verwaltung wird dies vorbereiten, falls der Gemeinderat keine Einwände erhebt.

TZ 12 Kindergartengebühren St. Wolfgang Mickhausen

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2021 wurde eine Gebührenerhöhung abgelehnt. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde sowie den entsprechenden Investitionsausgaben wird u. E. eine Gebührenerhöhung im Kindergarten St. Wolfgang dringend empfohlen.

Die Kindergartengebühren im Kindergartenbereich (4-5 WoStd.: 60,00 € bis 8-9 WoStd.: 80,00 €) sollten in Absprache mit dem freien Träger erhöht werden, um die Defizite zu reduzieren. Aufgrund der niedrigen Gebührenstaffelung erfolgt somit keine Gebührenbeteiligung durch die Eltern. Kindergartenbeiträge werden durch den Freistaat i. H. v. 100,00 € pro Kind/monatlich bezuschusst.

Durch entsprechende Erhöhung der Gebühren im Kindergarten- bzw. Krippenbereich kann aus Sicht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle das jährliche freiwillige Betriebskostendefizit nahezu halbiert werden.

Die Erhöhung der Gebührenhöhe des Kindergartens „St. Wolfgang“ ist im Gemeinderat erneut zu thematisieren, um das freiwillige Betriebskostendefizit entsprechend zu reduzieren. 

Auf die entsprechenden mündlichen Hinweise des Prüfers sowie der erstellten Modelrechnung, welche der Verwaltung zu Verfügung gestellt wurde, wird hingewiesen.

Dies sollte der Gemeinderat sehr ernsthaft erwägen.

TZ 13 Anteil der Gemeinde Walkertshofen an den Betriebskosten des Kindergartens St. Wolfgang Mickhausen für das Jahr 2018


Mit der Gemeinde Walkertshofen besteht eine Zweckvereinbarung über die Ausgestaltung und Ausübung der gemeindlichen Rechte und Pflichten anlässlich des Betriebs des freigemeinnützigen Kindergartens St. Wolfgang Mickhausen (02.11.2005).

Die Gemeinde Mickhausen hat für den Betrieb des Kindergartenjahres „St. Wolfgang“ (Haushaltsjahr 2018) die Endabrechnung mit der Gemeinde Walkertshofen zeitnah zu erstellen. Das Betriebskostendefizit (17.551,30 €), der laufende Unterhalt sowie die fiktive Miete sind noch in Rechnung zu stellen. 

Dies ist inzwischen erledigt.

TZ 14 Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Walkertshofen über den Betrieb des Kindergartens St. Wolfgang Mickhausen

Die Kostenmiete wird unter Berücksichtigung der anteiligen Besuchsmonate aus den kalkulatorischen Kosten der Abschreibung und Verzinsung des Anlagenkapitals berechnet. Von den Investitionen werden getrennt nach Gebäude- und Einrichtungsteilen jährlich 2,0 % bei Gebäuden und 10,0 % bei Einrichtungsgegenständen vom Anschaffungswert abgeschrieben und 6,0 % vom Restbuchwert verzinst.

Die Verzinsung i. H. v. 6,0 % ist u. E. nicht mehr sachgerechtDie Gesetzbestimmung regelt nicht, wie der angemessene Zinssatz zu bestimmen ist. Vielmehr hat der Gesetzgeber den Kommunen einen Spielraum für eigenverantwortliches Tätigwerden gelassen.

Die Zweckvereinbarung ist nicht mehr auf aktuellem rechtlichen Stand und ist redaktionell zu überarbeiten. Die Verzinsung des Anlagekapitals (3 § Abs. 3 der Zweckvereinbarung) ist in eigenem Ermessen zu überarbeiten. 

Die Verwaltung wird dies vorbereiten, falls der Gemeinderat keine Einwände erhebt.

TZ 15 Kostenlose Beförderung der Kindergartenkinder aus Grimoldsried zum Kindergarten St. Wolfgang Mickhausen

Die Gemeinde Mickhausen beteiligt sich seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 an den Beförderungskosten der Kindergartenkinder aus Grimoldsried. Die Kosten werden gemeinsam mit der Gemeinde Walkertshofen getragen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021 wurde die Fortführung beschlossen (vgl. auch Sitzung vom 11.11.2019). Im Kindergartenjahr 2021/2022 werden voraussichtlich bis zu 6 Kinder aus Grimoldsried zum Kindergarten „St. Wolfgang“ befördert.

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Entwicklung (vgl. Plandaten des Finanzplans sowie Schuldenstand) sind im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung regelmäßig freiwillige Leistungen (u. a. Kostenbeteiligung an Beförderungskosten Kindergarten St. Wolfgang) zu überdenken.

Bemerkung: Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde die Fahrtkosten der Grimoldsrieder Kinder im Wesentlichen ganz trägt. Eine Beteiligung der Eltern wird nicht verlangt.

Es handelt sich um eine politische Frage, die der Gemeinderat zu entscheiden hat.

Diskussionsverlauf

Das Gremium erörtert die Kindergartenbeiträge. Einer Zuhörerin wird das Wort erteilt. Sie informiert, Eltern bezahlen nur Gebühren, wenn sie über die 100,00 € bei Buchung kommen.
Der Gemeinderat möchte nach Beratung eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge.

Beschluss

Der Gemeinderat macht sich die Stellungnahmen der Verwaltung mit folgender Maßgabe zu Eigen zur Thematik: 

  1. Weiteres Vorgehen bzgl. Kindergartengebühren:

Der Gemeinderat spricht sich für eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge aus.
Es soll mit dem Träger des Kindergartens dbzgl. Kontakt aufgenommen werden. 
Der Gemeinderat möchte den Sachverhalt auf einer kommenden Sitzung erörtern.  


  1. Kindergartenbeförderung:

Der Gemeinderat hat am 11.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Mickhausen übernimmt die Hälfte der monatlichen Busfahrtkosten von Walkertshofen für die zusätzlichen Fahrten des Busses von Grimoldsried nach Mickhausen für das Kindergartenjahr 2019/2020 mit dem Busunternehmen BBS Brandner, Thannhausen.
Abstimmung 12 : 0.

Der gefasste Beschluss vom 11.11.20219 wird belassen wie beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1. Formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines kleinen Stadels, Fl.-Nr. 115 Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines kleinen Stadels

Fl.-Nr.:                        115, Gemarkung Grimoldsried

Der Antragsteller möchte zur Unterbringung landwirtschaftlicher Arbeitsgeräte einen kleinen Stadel (Grundfläche ca. 2,40 m x 4,00 m) errichten.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.07.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 26.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1. Besichtigung des neuen Kindergartens "St. Wolfgang"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat um 19.00 Uhr vor Sitzungsbeginn den Kindergartenerweiterungsbau mit dem Architekturbüro Thümmel + Hartmann besichtigt. 

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9. Corona-Lüftung für Gruppenräume etc. im Bestandsgebäude Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 9

Sachverhalt

Auftragsgemäß hat das IB Metz die Vorplanung für Lüftungsanlagen im Bestand neu durchgeführt, nachdem es wegen Corona seit Juni 2021 neue Förderkriterien für Kindergärten und Schulen gibt und auch eine anderweitige Kostenbeteiligung avisiert wurde.

Die folgenden Informationen stammen vom IB Metz:

Gemäß den aktuell bekannten Angaben (offizielle Zusage der Förderstelle erfolgt erst nach Antragstellung) wird der Einbau von stationären Lüftungsneuanlagen mit 80 % gefördert, wenn die Auflagen gemäß der aktuellen Corona-Förderrichtlinie (Stand 11.06.2021) erfüllt werden.

Die vom IB Metz in 2020 schon einmal vorgestellten Lüftungsanlagen erfüllten diese neuen Anforderungen nicht in vollem Umfang, weshalb jetzt eine Anpassung (Geräte-Leistungserhöhung von 2 x 850 m³/h auf 2 x 1.500 m³/h, zzgl. Vergrößerungen aller Anlagenkomponenten und Leitungen) erfolgen musste. Damit werden die aktuellen Corona-Förderkriterien vollumfänglich erfüllt.

Es wurden vier Varianten für unterschiedliche Zonen, die eine Lüftung erhalten könnten, technisch untersucht und vorgestellt:
  • Variante A        Lüftung für Gruppenräume 1+2 und Schlafraum
  • Variante B        wie A, zzgl. Wartebereich mit Flur
  • Variante C        wie B, zzgl. sonstige Räume (dezentrale Lösung)
  • Variante D        wie C, zzgl. sonstige Räume (zentrale Lösung)

Dabei galt es, nicht nur die Erstellungskosten für die Lüftungsanlagen und die damit verbundenen Baunebenkosten zu berücksichtigen, sondern auch die Folgekosten (z. B. jährliche Wartung), sowie das Raumkonzept mit Nutzflächen bzw. eventuelle Möblierungseinschränkungen und die Raumakustik. 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wurde vom Architekturbüro und 1. Bürgermeister Kujath die Variante D eindeutig als Beste beurteilt und für die weitere Projektbearbeitung freigegeben.

Die weitere Planung wurde vom IB Metz durchgeführt, wonach jetzt in den beiden Dachgeschossteilen jeweils ein zentrales Lüftungsgerät (Leistung ca. 1.500 m³/h) mit Zubehör installiert wird; die Steuerung erfolgt  für jeden Raum mit CO²-Fühler und einer Zonenregelung (siehe anhängendes Lüftungskonzept).

Beigefügt erhalten Sie zu dieser Lösung die von den Projektbeteiligten ermittelte Gesamt-Kosten-Schätzung (Bruttokosten), wonach sich gerundet ergibt:
  • Ko.-Gr. 340 Hochbau                         ca.   23.800,00 €                 AB H+T
  • Ko.-Gr. 430 Lüftung                         ca.   89.100,00 €         IB Metz
  • Ko.-Gr. 440 Elektro                         ca.   19.000,00 €                IB Saumweber
  • Ko.-Gr. 700 Honorare                         ca.   32.800,00 €         H+T/Metz/Saumweber
________________________________________________________________
Voraussichtliche Gesamtkosten                 ca. 164.700,00 €
  • 80% staatliche Förderung                 ca. 131.700,00 €
  • 10 % Kostenübernahme Kiga-Träger ca.   16.500,00 €                erwartet
  • 10 % Anteil Gemeinde Mickhausen         ca.    16.500,00 €                erwartet

Vom Fördermittelguide (Herr Jenner) wurde der Förderantrag bereits gestellt; dieser kann jederzeit zurückgezogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Variante D. Die Büros Metz, Saumweber und 
Hartmann + Thümmel werden beauftragt, die erforderlichen weiteren Planungen durchzuführen und anschließend die Vergabe vorzubereiten. Sollte sich im Rahmen der Planung herausstellen, dass die Baukosten wesentlich höher ausfallen, oder dass der Zuschuss und die Kostenbeteiligung des Kindergartenträgers nicht wie erwartet ausfallen, ist die Angelegenheit vor der Ausschreibung dem Gemeinderat nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bundestagswahl am 26.09.2021 - Wahlhelfereinteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Bundestagswahl findet am 26.09.2021 statt. Die Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 22. September 2021 um 17.00 Uhr aufgrund der Corona-Hygienebestimmungen nicht im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach sondern in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach durchgeführt.

Außerdem wird auf die Covid-19-Hygienemaßnahnmen bei der Bundestageswahl hingewiesen.

Das Gremium nimmt Kenntnis davon. 

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7. Änderung Sitzungstermine 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Sitzungstermine für 2022 müssen festgelegt werden. 
Bisher finden die Sitzungen am zweiten Montag im Monat statt Der Gemeinderat sollte sich alternativ überlegen, ob als Sitzungstag künftig der Mittwoch im Monat grundsätzlich möglich ist. Dadurch verlängert sich die Einsicht in die Unterlagen nach Ladung.

Die Sitzungstermine für 2022 sind im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Es schließt sich eine konverse Beratung an.
Der Rat ist grundsätzlich bei Engpässen bereit, den Sitzungstag auf einen anderen Tag zu verlegen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der Sitzungstermine auf den Sitzungstag Mittwoch ab 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat möchte weiterhin den zweiten Montag im Monat als Sitzungstag für 2022 beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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6. Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2020 wurde am 03.08.2021 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 17.08.2021 verwiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2020. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2021 09:02 Uhr