Datum: 11.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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4. Haushaltsplan 2022 und zugehörige Finanzplanung - Vorberatung
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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Sachverhalt
Der Haushalt 2022 wurde mit Bgm. Kujath am 22.09.2021 vorbesprochen. Die gewünschten Änderungen sind aufgenommen (fett gedruckt in der Anlage). Neben den geplanten Investitionen der Jahre 2022 und 2023 wird das zu erwartende Ergebnis des Jahres 2021 einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Haushaltsplanung nehmen. Diese Information wird nachgereicht!
Kein Jahr der Haushalts- und Finanzplanung weist einen Überschuss des Verwaltungshaushalts auf. Ursache ist das steuerliche und umlagentechnische Umfeld (Unterabschnitt 9000, dies sollte im Rahmen der Vorberatung angesprochen werden) und einige Sonderbelastungen sowie noch fehlende Informationen (Schulverbandsumlagen, Bauleitplanung, Straßenunterhalt, Betrieb Kläranlage Fischach).
Im Vermögenshaushalt sind neben den bereits laufenden Vorhaben (Kindergarten, Dorfgemeinschaftshaus Münster) weitere ehrgeizige Maßnahmen angedacht, die die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zumindest ganz ausreizen.
Wegen einer neuen Information möchte die Verwaltung noch nichtöffentlich berichten.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Über Folgendes besteht Einvernehmen.
- HHST 4640.3610, Zuschusseinnahme Hochbau Kindergarten: Der Ansatz in 2022 wird um 152.000 € erhöht (Zuschuss Bund Lüftungsanlagen)
- HHST 7603.9400, Hochbau Dorfgemeinschaftshaus Münster: Der Ansatz in 2022 wird auf 950.000 € gesenkt gemäß Berechnung Arch. Rieger
- HHST 9100.3100, Ergebnis 2021: Es ist mit einem Überschuss aus 2021 zu rechnen. Eine weitere Darlehensaufnahme in 2021 ist nicht erforderlich. Das Ergebnis wird von der Verwaltung noch überschlagen.
- HHST 9100.9778, ordentliche Tilgung: Es genügen die folgenden Ansätze in 2022 ca. 48.000 € und in den Folgejahren je 64.000 €.
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3.2. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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11.10.2021
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3.2 |
Sachverhalt
Es wird Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vom 12.08.2010 (AZ 3-1368-2010-VA) zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 417/6 der Gemarkung Reinhartshofen um weitere zwei Jahre gestellt
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Vorbescheides um weitere zwei Jahre zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.1. Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports, Fl.-Nr. 359, 360, 60/3, Gemarkung Mickhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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11.10.2021
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3.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports
Fl.-Nrn.: 359, 360, 60/3, Gemarkung Mickhausen
Auf den Flurstücken ist die Errichtung von zwei unterschiedlichen, hintereinander angeordneten Einfamilienhäusern geplant.
Das westlich positionierte „Haus 1“ soll zweigeschossig mit Satteldach (Dachneigung 30°, Dachgeschoss nicht ausgebaut) ausgeführt werden, „Haus 2“ soll in II+D-Bauweise (Dachneigung 38°, Dachgeschoss ausgebaut) errichtet werden.
Jedem Haus ist eine Garage sowie ein Carport zugeordnet.
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze soll die Erschließung des Hinterliegergrundstücks erfolgen.
Hinweis der Verwaltung:
Vom Kreisbaumeister liegt eine Stellungnahme zur Bebaubarkeit der Grundstücke vor.
Die Baugrenze wurde vom Kreisbaumeister in Anlehnung an den nördlichen und südlichen Baubestand mit deutlichem Abstand zur östlichen Erschließungsstraße eingetragen.
Das im Bauantrag als „Haus 2“ definierte Gebäude hält diese Baugrenze nicht ein.
Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben – Haus 1 – das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben – Haus 2 – das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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3. Bauanträge
Gremium
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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2. Neuerlass der Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Gremium
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Beratungstyp
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Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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Sachverhalt
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde an die Mustersatzung angepasst. Die Satzung vom 01.08.2021 und die neue Satzung vom 01.01.2022 wurden dem Gemeinderat im RIS zur Einsicht bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.09.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.09.2021.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Termine Gemeinderatssitzungen im Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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11.10.2021
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7 |
Sachverhalt
Folgende Termine für 2022 werden festgelegt:
Montag, 10.01.2022
Montag, 14.02.2022
Montag, 14.03.2022
Montag, 04.04.2022
Montag, 09.05.2022
Montag, 13.06.2022
Montag, 11.07.2022
Montag, 08.08.2022
Montag, 12.09.2022
Montag, 10.10.2022
Montag, 14.11.2022
Montag, 12.12.2022
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Rupprecht von der Schwabmünchner Allgemeinen mit einem kleinen Präsent, der sich sehr herzlich dafür bedankt.
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6. Errichtung eines öffentlichen WLAN Hotspots
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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11.10.2021
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Sachverhalt
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei den Ersteinrichtungskosten für den Ausbau von BayernWLAN mit bis zu 10.000,00 €. Jeder realisierte Accesspoint wird mit bis zu 2.500,00 € bezuschusst.
Die Gemeinde muss festlegen, an welchen Standorten BayernWLAN verfügbar sein soll. Danach wird hierfür ein sog. Standortvertrag geschlossen. Anschließend muss eine Ortsbegehung mit dem Partner Vodafone erfolgen. Es gibt hier 2 Möglichkeiten:
Ortsbegehung „Basic“: Kosten einmalig 345,14 €
Ortsbegehung „Premium“ (mit Ausleuchtungsmessung): Kosten einmalig 518,28 €
Des Weiteren fallen noch monatliche Kosten für die Standorte und den Internetanschluss an:
Grundentgelt je Standort mit Accesspoint 4,62 €
Accesspoint Indoor 18,47 €
Accesspoint Outdoor 25,55 €
Internetanschluss z. B. 50 Mbit/s 28,66 €
Diskussionsverlauf
Die Kosten der Ortsbegehung übernimmt der Zuschussgeber direkt.
Beschluss
Die Gemeinde beschließt die Errichtung von BayernWLAN im Schlosshof Mickhausen mit 1 Outdoor-Accesspoint. Des Weiteren wird die Ortsbegehung „Premium“ beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Kindergartengebühren - Erläuterung zur überörtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen)
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Gemeinderat Mickhausen
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Sachverhalt
Das Thema Erhöhung der Kindergartengebühren wurde von der überörtlichen Rechnungsprüfung thematisiert. Auf Wunsch des Vorsitzenden ist eine kurze Erläuterung der Rechtslage angezeigt.
Für Kindergartenkinder gewährt der Freistaat einen Zuschuss von 100 € pro Kind und Monat nach dem BayKiBiG. Den Zuschuss trägt der Freistaat im Unterschied zum Hauptbetrag der Zuschüsse nach dem BayKiBiG allein (ohne Co-Finanzierung durch die Gemeinde).
Empfänger des Zuschusses ist der Kindergartenträger, die Gemeinde reicht das nur durch. Der Zuschuss wird unabhängig von der Höhe des Kindergartenbeitrags gewährt, Beispiele:
Kindergartengebühr 60 €, die Eltern zahlen nichts, der Freistaat seine 100 €
Kindergartengebühr 120 €, die Eltern zahlen 20 €, der Freistaat 100 €.
Der Vorschlag des Prüfers läuft darauf hinaus, eine Gebühr über 100 € festzulegen. Die Eltern würden mit einem überschaubaren Betrag an den Kosten beteiligt, was das Defizit des Trägers und damit den gemeindlichen Defizitzuschuss an den Träger reduziert.
Beispielrechnung 50 Kinder x 20 € x 12 Monate = 12.000 €. Damit würde sich der Defizitzuschuss um 9.600 € jährlich reduzieren bei sonst gleichen Bedingungen.
Dies dient der Information des Gemeinderats.
Datenstand vom 15.11.2021 11:04 Uhr