Datum: 08.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.10.2021
2 Dorfgemeinschaftshaus Münster - Ausführungsplanung Außenanlagen
7.2 Standort Funkmast Münster
7.1 Information über Schließanlagen
7 Informationen
6 Dorfgemeinschaftshaus Münster - Liste der Eigenleistung
5 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
4.2 Formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude, Fl.-Nr. 25/29, Gemarkung Mickhausen
4.1 Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle mit Büro, Fl.-Nr. 880/19, Gemarkung Mickhausen
4 Bauanträge
3 Haushaltsplan 2022 - nochmalige Vorberatung

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 11.10.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 11.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Dorfgemeinschaftshaus Münster - Ausführungsplanung Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 2

Sachverhalt

Vorstellung der Ausführungsplanung durch Herrn Hasse.

Für folgende Punkte wird eine Entscheidung durch den Gemeinderat benötigt:

  1. Material und Verlegeart der Natursteinpflasterung auf der Platzfläche am Haupteingang
  2. Wartehäuschen
  3. Farbe und Material der Sitzauflagen
  4. Trinkbrunnen
  5. Leuchten
  6. Bieterliste (nichtöffentlicher Teil der Sitzung)

Diskussionsverlauf

Herr Hasse berichtet, Präsentation ist  Beilage zum Protokoll.
  • Sitzflächen Sitzstufen
  • Maibaumfundament
  • Buswartehäuschen, Ausschreibung separat. Statik wird gesondert ausgeschrieben.
  • Pflaster Vorplatzbereich. Offene Fuge, ungebunden. Preis Variante 3 noch nicht bekannt. Kostenrahmen dürfte jedoch eingehalten werden.
  • Beleuchtung, Bepflanzung
  • Beschränkte Ausschreibung
  • Trinkbrunnen wird separat ausgeschrieben, Bericht kommende Sitzung.
  • Über Fahrradständer wird auf kommender Sitzung gesondert entschieden.

Beschluss 1

Die Pflasterung Vorplatz erfolgt gemäß Variante 3, einfarbig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Das Wartehäuschen wird wie vorgestellt ausgeschrieben, Stahlprofile, Rückwand Holz, Dach in Blech, Seitenwände Glas, Fußpunkte schraubbar unter Pflaster.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Sitzauflagen Trittstufen und Bushäuschen in Kunststoff wie vorgestellt, Farbe Anthrazit, Querschnitte in Kombination quadratisch und rechteckig nach Möglichkeit.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Leuchten: 1 Mastleuchte 6 m hoch wie beschrieben. Weg wird nicht mit Pollerleuchten, sondern mit zwei Fassadenleuchten mit Bewegungsmelder beleuchtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.2. Standort Funkmast Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 7.2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 203 der Gemarkung Münster beabsichtigt, auf seinem Grundstück einen Funkmast von ca. 35 m Höhe errichten zu lassen. Im Gemeinderat werden keine Einwände erhoben.

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7.1. Information über Schließanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 7.1

Sachverhalt

In der letzten Gemeinderatssitzung gab es Nachfragen zum Datenschutz nach DSGVO bezugnehmend zur Schließanlage des Kindergartens St. Wolfgang von der Firma Simons & Voss. Informationen hierzu sind in der Anlage. 

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 7
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6. Dorfgemeinschaftshaus Münster - Liste der Eigenleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Durch das Architekturbüro Roland Rieger wurde eine Liste erstellt über mögliche Tätigkeiten, die in Eigenleistung durchgeführt werden könnten. Der Gemeinderat muss entscheiden, welche dieser Arbeiten als Eigenleistung ausgeführt werden können. 

Diskussionsverlauf

Zu Beschluss 1: Es sind genügend ausgebildete Zimmerer vorhanden.
Zu Beschluss 4: Betrifft nur den kleinen Anbau.
Zu Beschluss 5: Einschließlich Malerarbeiten intern.

Beschluss 1

Die im Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ enthaltenen Arbeiten können als Eigenleistung ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Die im Gewerk „Fliesen- und Plattenarbeiten“ enthaltenen Arbeiten – ohne Natursteintreppe - können als Eigenleistung ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Die im Gewerk „Trocken- und Innenausbauarbeiten“ enthaltenen Arbeiten können als Eigenleistung ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Die im Gewerk „Fassadenarbeiten“ enthaltenen Arbeiten können als Eigenleistung ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

Die im Gewerk „Malerarbeiten“ enthaltenen Arbeiten können als Eigenleistung ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Die im Gewerk „Baureinigung“ enthaltenen Arbeiten können als Eigenleistung ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wurde die Aufhebung der Kleineinleiterabgabesatzung angemahnt. Sämtliche Kleineinleiter, die nicht an eine der kommunalen Kläranlagen angeschlossen sind, haben ihre Kleinkläranlagen nachgerüstet oder als Landwirte an die Güllegrube angeschlossen. Hierfür fällt keine Kleineinleiterabgabe an. Die Satzung ist daher gegenstandslos.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 08.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude, Fl.-Nr. 25/29, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        formlose Bauvoranfrage zum Anbau von zwei Wohneinheiten an das Bestandsgebäude

Fl.-Nr.:        25/29, Gemarkung Mickhausen


Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Südlich 
der Waldberger Straße“ in einem ausgewiesenen „Allgemeinen Wohngebiet“.
Nach Abbruch der Garage an der Westseite des zweigeschossigen Bestandsgebäudes soll hier 
ein zweigeschossiger Anbau (Grundfläche ca. 50qm) mit zwei zusätzlichen kleinen Wohnungen
(Wohnfläche je ca. 40 qm) errichtet werden, womit dann auf dem Grundstück insgesamt fünf 
Wohneinheiten vorhanden wären.

Die beiden bestehenden Fertiggaragen an der Ostseite des Flurstücks sollen durch sechs
Stellplätze ersetzt werden; nördlich des Anbaus werden noch zwei weitere Stellplätze
ausgewiesen.

Zur Umsetzung der Planung sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
erforderlich.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob
für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden
können:

  1. Grundflächenzahl – GRZ 
Gem. Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,26 festgesetzt.
Die angegebene GRZ darf gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO bis zu 50 Prozent überschritten werden.
Die GRZ im Bestand beträgt 0,46 – durch die Neuplanung mit Anbau erhöht sich die GRZ auf 0,575


  1. Geschossflächenzahl – GFZ
Gem. Bebauungsplan ist eine Geschossflächenzahl von 0,45 zulässig.
Die GFZ im Bestand beträgt 0,69 – durch die Neuplanung mit Anbau ergibt sich eine GFZ von 0,84.

  1. Anzahl der Wohneinheiten
Gem. § 5 der Satzung sind höchstens zwei Wohneinheiten zulässig.
Drei Wohneinheiten befinden sich im Bestandsgebäude, durch die Erweiterung (2 x 40 qm Wohnfläche) ergeben sich insgesamt fünf Wohneinheiten.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bissinger erklärt sich für persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil, Art. 49 GO.

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4.1. Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle mit Büro, Fl.-Nr. 880/19, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle mit Büro

Fl.-Nr.:                                880/19, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“ innerhalb des Gewerbegebietes GE III.

Der Antragsteller plant die Errichtung einer zweigeschossigen Lagerhalle mit Satteldach (Dachneigung 18°), vier Stellplätze sind vorgesehen.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Dacheindeckung
Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1.2 der Satzung hat die Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen zu erfolgen.
Die Eindeckung soll als Sandwichdach in Oxidrot erfolgen.

Begründung:
Aufgrund der aktuellen Bauweise erweist sich das Sandwichdach als wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Die gewünschte Dacheindeckung wurde bereits im Baugebiet „Schelmenlohe“ gebaut, z.B. Flurstück 880/12 und 880/13.

  1. Ausführung der Außenwände
Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3.3 sind Außenwände als verputzte, gestrichene, betonierte oder holzverschalte Flächen auszuführen.
Die Fassade soll mit einer Sandwichverkleidung ausgeführt werden.

Begründung:
Aufgrund der aktuellen Bauweise erweist sich die Sandwichverkleidung als wirtschaftlich sinnvolle Lösung – die Farbe wird in grau/weiß gewählt.
Die gewünschte Wandverkleidung wurde z.B. bereits im Baugebiet auf den Flurstücken
880/12 und 880/13 verwendet. 

  1. Baugrenze
Die Bebauung überschreitet die in der Planzeichnung eingetragene Baugrenze.

Begründung:
Das Gebäude ist bereits auf das geringste Maß reduziert worden und kann aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht weiter verkleinert werden.







  1. Immissionsschutz – Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens (§ 6)

Gem. § 6 der Satzung – Immissionsschutz – ist beim Genehmigungsantrag anhand schalltechnischer Gutachten von jedem anzusiedelnden Betrieb nachzuweisen, dass die festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschritten sind. Die Gutachten sind zusammen mit dem Bauantrag unaufgefordert vorzulegen.
Für das gegenständliche Teilstück im GE III ist ein einzuhaltender immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A) tagsüber und 48 dB(A) nachts einzuhalten.

Aus Sicht des Antragstellers kann auf die Vorlage eines Immissionsschutzgutachtens verzichtet werden, da durch die geplante Lager- und Büronutzung die im Bebauungsplan festgelegten Werte nicht überschritten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 4
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3. Haushaltsplan 2022 - nochmalige Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 11.10.2021 vorberaten. Die besprochenen Änderungen wurden aufgenommen. Weiterhin wurden aufgenommen:
  • Anpassung der VG-Umlagen Verwaltung und Bauhof gemäß Haushalt der VG (geringfügige Erhöhung) 9000.8330/8331, dito Anpassung der Vermögensumlage Bauhof der VG, 7711.9830
  • Zuschuss Hochbau Kindergarten: Der Zuschuss der Kirche dürfte bereits in 2021 anfallen (angekündigte Aufrechnung mit Defizitabrechnung 2019 und 2020, heute auf Sitzung), 4640.3610
  • Überschlag Ergebnis 2021, 9100.3100

Dank des Überschusses aus 2021 wird in 2022 nach dem derzeitigen Planungsstand (!) keine Darlehensaufnahme erforderlich sein. Dies wird durch die hohe Gewerbesteuereinnahme des Jahres 2021 ermöglich.

Wie dem Gemeinderat im Rahmen der Vorberatung geschildert, wird diese Gewerbesteuereinnahme jedoch starke Auswirkungen auf Schlüsselzuweisung und Kreisumlage insbesondere im Jahr 2023 haben. Dies bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt in 2023 einer hohen Zuführung vom Vermögenshaushalt bedarf (948.500 €). Der Vermögenshaushalt in 2023 ist in Folge durch eine hohe Kreditaufnahme auszugleichen (1.060.000 €). Eine solche Kreditaufnahme wird nur zum allergeringsten Teil genehmigungsfähig sein.

Deswegen und wegen der ggf. noch aufzunehmenden Ansätze für Erschließung und Kanalbau BG Münster samt Grundstücksverkäufen findet eine nochmalige Vorberatung statt.

Diskussionsverlauf

Es werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Die folgenden Ansätze in 2023 werden ein Jahr in die Zukunft verschoben:
    HHST 6900.9500, Wasserrückhaltung 150.000 €
    HHST 7600.9400, Hochbau Schloss 300.000 €
  • Für Erschließung und Kanalbau Baugebiet Münster werden jeweils 600.000 € angesetzt, jeweils zur Hälfte in 2022 und 2023. Die Grundstücksverkäufe von ca. 1.600.000 € werden in 2023 angesetzt.

Dies bedeutet einen Darlehensbedarf von 600.000 € in 2022 und einen Planausgleich in 2023 ohne Kreditermächtigung.

Datenstand vom 23.11.2021 09:52 Uhr