Datum: 22.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
3 Überspannungsleuchte in der Weiherstraße in Reichertshofen, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 18.01.2021
10.3 Widerrechtlich abgestellte PKW´s
10.2 Dorferneuerung
10.1 Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung
10 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
9 Ergebnis der Brückenhauptprüfung 2020, Gemeinde Mittelneufnach
8 Finanzplan 2020 bis 2024 - Beschluss
7 Stellenplan 2021 - Beschluss
6 Haushaltssatzung 2021 - Beschluss
5 Haushaltsplan 2021 - Beschluss

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4. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Auf Grund der Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) muss die Überschrift der Verordnung wie folgt lauten:

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) erlässt die Gemeinde Mittelneufnach
folgende Verordnung:“

Mit Schnellinformation vom 29.01.2021 wies der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass die Verordnung auf jeden Fall zu ändern ist, auch wenn bereits das aktuelle Muster des BayGT,s von 2017 verwendet wurde. Die Satzung vom 20.11.2017 entspricht diesem Muster.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird in diesem Zuge auf die in § 4 Reinigungspflicht hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Überspannungsleuchte in der Weiherstraße in Reichertshofen, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Die LEW-Verteilnetz GmbH hat uns per E-Mail am 26.01.2021 mitgeteilt, dass in der Weiherstraße in Reichertshofen, Gemarkung Mittelneufnach der Holzmast Nr. 5 in einem sehr schlechten Zustand ist. An diesem Mast ist eine Überspannungsleuchte befestigt. Die LEW bietet als Ersatz die Auswechslung gegen eine LED-Leuchte am Stahlrohrmast an.

Diskussionsverlauf

Ein Lageplan dient der Beratung.
Aufgrund von Vermessungsarbeiten im angrenzenden Grundstück muss der Standort angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Auswechslung des Holzmastes Nr. 5 in Reichertshofen gegen eine LED-Leuchte am Stahlrohrmast auf Grundlage des Angebotes vom 26.01.2021 an die  LEW-Verteilnetz GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge für eine Genehmigung vor.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 18.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.01.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.3. Widerrechtlich abgestellte PKW´s

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Aus dem Gremium wird angefragt, weshalb die abgemeldeten Pkw´s in der Mühlstraße, welche widerrechtlich abgestellt sind, noch nicht entfernt wurden. Die Vorsitzende beantwortet, dass diese Fahrzeuge auf Privatgrund stehen und dann immer wieder mal auf öffentlicher Straße versetzt werden. Die PI Schwabmünchen wurde vor längerer Zeit informiert und hat das Abstellen vermerkt.

Die Vorsitzende wird nochmals die PI Schwabmünchen darüber informieren.

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10.2. Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Die Leitung und Bearbeitung des Dorferneuerungsverfahren Mittelneufnach II wurde wieder an das für den Landkreis Augsburg zuständige Sachgebiet übertragen. Dadurch erfolgte zum 01.02.2021 ein Wechsel des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Frau Julia Offer übernahm das Amt als Vorsitzende und Herr Manfred Ritter erhielt das Amt als Stellvertreter.

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10.1. Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 10.1

Sachverhalt

In einer Gemeinderatssitzung im letzten Jahr wurde die Möglichkeit der Abschaltung von der Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen angesprochen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende hat die LEW kontaktiert. Am 22.01.2021 hat per E-Mail die LEW dazu Stellung genommen. Die E-Mail wird verlesen.

Die LEW weist darauf hin, dass Mittelneufnach schon komplett auf LED umgestellt mit Ausnahme der 49 Seilleuchten und fünf Leuchten mit Halogenmetalldampflampe.
Aus Sicht der LEW ist eine komplette Abschaltung mittels Bewegungsmelder nur dann sinnvoll, wenn jede Leuchte auch mit Bewegungssensor ausgestattet ist. Vereinzelte Bewegungsmelder zum Beispiel bei Einfahrt in das Wohngebiet bringen den Nachteil hohen Comfortverlustes.

Der Wunsch nach einer kompletten oder teilweisen Abschaltung/Absenkung könnte mittels neuer Leuchte und Lichtersystem inklusive integrierten Bewegungsmelder verwirklicht werden. Der Mehrpreis für derartige Systeme liegt derzeit aber bei ca. 100,00 € - 150,00 € pro Leuchte. Dazu kämen noch die neue Leuchte für ca. 200,00 € + Montage.

Aufgrund des Mehrpreises rechnen sich Lichtersysteme nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derzeit eher nicht.      

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10. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 10

Sachverhalt

Es wird mitgeteilt, dass in der Mühlstraße 19 die Straßenbeleuchtung defekt ist.

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9. Ergebnis der Brückenhauptprüfung 2020, Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 9

Sachverhalt

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist bei Brückenbauwerken alle 6 Jahre die Brückenhauptprüfung gem. DIN 1076 durchzuführen. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, handnah zu prüfen.
Mit der Prüfung wurde die Fa. Eibl, Donauwörth, im Februar 2020 beauftragt; die Ergebnisse der Prüfung für die drei Bauwerke im Gemeindegebiet liegen nun vor.

Für die Sanierungarbeiten wurde von der Fa. Eibl eine vorläufige Kostenschätzung erstellt.

Bauwerk 01 – Fertigteildurchlass am Sportgelände des TSV Mittelneufnach
Stahl-Wellblech-Durchlass mit Holzgeländer mit massiven Stahlpfosten

Das Bauwerk befindet sich in einem guten bis ordentlichen Zustand – Gesamtbewertung 2,2.

MASSNAHMEN:
Kurz- bis mittelfristig Anbringen einer Kolksicherung bzw. einer Böschungsbefestigung.
Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten.


Bauwerk 02 – Neufnachdurchlass im Zuge der Lindenstraße in Mittelneufnach
Zwei parallel verlegte Stahlwellblechdurchlässe als Maulprofil mit Holmgeländer aus Stahl

Das Bauwerk befindet sich in einem ausreichenden Zustand – Gesamtbewertung 2,6.

MASSNAHMEN:
Behebung der Asphaltschäden und Sanierung des Natursteingesimses.

Die großen Geländerzwischenräume entsprechen nicht den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften.
In der Kostenschätzung werden zwei Möglichkeiten zur Behebung der Mängel am Geländer aufgeführt:

  1. Geländerreinigung mit Ausführung von Schlosserarbeiten, Reduzierung der Zwischenräume

GESCHÄTZTE KOSTEN (5.100,00 Euro) - MIT BAUSTELLENEINRICHTUNG + MWST:
7.282,80 Euro        
Hinweis: Bei dieser Ausführung wird kein normgerechtes Geländer bezüglich der Anpralllasten erreicht!

  1. Abbruch des bestehenden Geländers und Herstellung eines Füllstabgeländers,

GESCHÄTZTE KOSTEN (7.500,00 Euro) - MIT BAUSTELLENEINRICHTUNG + MWST.  
10.710,00 Euro


Bauwerk 03 – Brücke über die Neufnach im Zuge der Grimoldsrieder Straße im Ortsteil Reichertshofen
Massive Plattenbrücke aus Stahlbeton mit Füllstabgeländer aus Aluminium

Das Bauwerk befindet sich in einem ausreichenden bis sanierungsbedürftigen Zustand – Gesamtbewertung 3,2.

Im Fahrbahnbelag vermehrte Rissbildung und Löcher, Schadstellen im Anschlussbereich an die Anschlussfuge sowie Undichtigkeiten am Fahrbahnrand, Betonschäden

MASSNAHMEN:
Abfräsen und Neuaufbringung des Asphaltbelags zur Sicherstellung der Dichtheit,
Kurz- bis mittelfristige Sanierung der Betonschäden, Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten.

GESCHÄTZTE KOSTEN (16.910 Euro) – MIT BAUSTELLENEINRICHTUNG + MWST
24.150,00 Euro

Diskussionsverlauf

In der weiteren Beratung wird über die Ausführung der Sanierungsarbeiten beraten. Vorgeschlagen wird aus dem Gemeinderat, dass einfache Arbeiten evtl. durch den VG Bauhof ausgeführt werden könnten. Dazu gibt die Vorsitzende zu Bedenken, dass die Gewährleistung zu beachten ist.    

Beschluss

Die Gemeinde beabsichtigt möglichst alle Sanierungsarbeiten in einem Zug im Jahr 2021 durchzuführen; kleinere Arbeiten können durch die Verwaltung vergeben oder durch den Bauhof ausgeführt werden (Geschäftsordnung).
Über die Entscheidung der Vergabe finden gesonderte Gemeinderatssitzungen statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Finanzplan 2020 bis 2024 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2020 bis 2024 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Stellenplan 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an.

Beschluss

Der Stellenplan 2021 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Haushaltssatzung 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird durch die Vorsitzende verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplan 2021 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 22.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2021 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2020 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen. Aufgenommen wurden zusätzlich eine ganze Reihe weiterer Änderungen. Üblicherweise versucht die Verwaltung, die Zahl der Änderungen nach der Haushaltsvorberatung durch den Gemeinderat möglichst gering zu halten. Dies war leider heuer nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden Positionen:

  • Investition Anschluss Staudenwasser, 8151.9522: Die Schlussrechnung ging in 2020 nicht ein. Daher wurde der Ansatz in 2021 auf 400.000,00 € erhöht. Dies führt natürlich zu einer Verbesserung des Ergebnisses 2020.
  • Rücklagenentnahme, 9100.3100: Deswegen wurde das Ergebnis 2020 neu überschlagen auf 1.100.000,00 €.
  • Ein Teil der Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung, 8151.3522, wurde freiwillig bereits in 2020 bezahlt. Der Ansatz in 2021 wurde auf 557.000,00 € angepasst.
  • Weiterhin musste noch ein Ansatz gebildet werden für die Verbesserungsbeiträge, die die Gemeinde für ihre eigenen Anwesen zahlen muss. Dies wurde bei der Vorberatung übersehen (8800.9320: 20.000 €).
  • Die Ansätze für das Baugebiet „Espele Nord“ wurden wie vereinbart nachgetragen, siehe Anlage (6300.9521).
  • Im Finanzplanungsjahr 2022 wurde ein Pauschalansatz von 400.000,00 € (6300.9523) für das Projekt Hauptstraße Reichertshofen im Rahmen Dorferneuerung angesetzt. Dieser Betrag ist „netto“, d.h. nach Abzug eines staatlichen Zuschusses anzusehen. In 2021 sind hier lediglich Planungskosten von pauschal 20.000,00 € vorgesehen.
  • Dafür wurde der Ansatz bei Verfahrenskosten Dorferneuerung (6100.6590) auf 15.000,00 € reduziert. Hier waren die Architektenhonorare angesetzt. Laut Auskunft des Architekten handelt es sich hier um die Kosten der Bauplanung, die in den Vermögenshaushalt gehören, siehe oben.
  • Die Personalkosten Kindergarten (4640.4xxx) wurden pauschal um 5 % erhöht, da hier laut einer Warnung unserer Personalstelle eventuell tarifliche Anpassungen anstehen. Genaueres kann noch nicht gesagt werden.
  • Weiterhin wurden die Kindergartengebühren (4640.1100) etwas reduziert (Corona).
  • Der Ansatz für musikalische Früherziehung wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.01.2021 reduziert (3300.7000).
  • Auf Wunsch von Bgm.‘in Thümmel wurden noch die folgenden Ansätze erhöht: Gebäudeunterhalt Gemeindezentrum, 7620.5000 auf 22.000,00 € (Laminat Musiksaal, Büros), Straßenunterhalt, 6300.5100, auf 50.000 € (Brückensanierung), Abluftanlage Feuerwehrhaus, 1300.9400 neu 10.000,00 €, Spielgeräte Kindergarten, 4640.9350 erhöht auf 20.000,00 €.

Der Verwaltungshaushalt 2021 bedarf einer großen Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 376.700,00 €. Dies war bereits im Rahmen der Vorberatung angesprochen worden. Grund neben Corona-bedingter Vorsicht sind einige Sonderbelastungen: Geräte Feuerwehren (1300.5200/1), Gebäudeunterhalt Kindergarten (4640.5000), Bauleitplanung und Dorferneuerung (6100.6560/6590), Straßenunterhalt (6300.5100), Kanalunterhalt und Klärschlammentsorgung (7000.5100/5101/6320), Gebäudeunterhalt Gemeindezentrum (7620.5000), Fremdwassergebühren (8151.6330) und allgemeiner Grundstücksunterhalt (8800.5000).

In den folgenden Finanzplanungsjahren wird es voraussichtlich nur kleinere, rechnerische Defizite der Verwaltungshaushalte geben.

In den Vermögenshaushalten sind eine ganze Reihe sehr ehrgeiziger Maßnahmen dargestellt: Fahrzeuge und Geräte Feuerwehr, Schlussfinanzierung Baugebiet Riedle und Gewerbegebiet, Ortsdurchfahrt Staatsstraße und Hauptstraße Reichertshofen, Baugebiet „Espele Nord“, Kläranlage, Heizung Gemeindezentrum, Breitbandausbau, Anschluss Staudenwasser.

Im Jahr 2021 ist eine Kreditaufnahme nicht eingeplant. Dafür allerdings für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe  von zusammen 567.900,00 €.

Schuldenstand am 01.01.2008 (Höchststand)                2.427.200,00 €
Schuldenstand am 01.01.2021                                   893.600,00 €
Schuldenstand am 01.01.2022                                   782.500,00 €

Beschluss

Der Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Mittelneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 08:48 Uhr