Datum: 19.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
7 Halteverbotsschild Mühlstraße im Bereich der Böschung
6 Einbau einer Querungshilfe in der Mindelheimer Straße / Baugebiet "Espele Nord"
5 Widmung der Kirchstraße (Verlängerung) nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Ortsstraße
4 Neuerlass der Hundesteuersatzung
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.03.2021
1 Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 8

Sachverhalt

In der Hauptstraße 9 in Reichertshofen wurde das Gebäude abgerissen. Mit dem Abbau der Überspannleuchte war die Ausleuchtung der Hauptstraße nicht mehr zufriedenstellend (Dunkelfeld). Die LEW Verteilnetz GmbH hat den Einbau einer LED-Mastleuchte mit Freileitungsanschluss empfohlen. Dieser Errichtung hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 15.03.2021 zugestimmt. Der Auftrag wurde auf Grundlage des Angebotes der LEW Verteilnetz GmbH erteilt.

Das Büro Lars Consult, Memmingen wurde mit der Planung des Innerortsbebauungsplans für die Gemeinde Mittelneufnach beauftragt. Die Bürgerinnen und Bürger aus Mittelneufnach wurden durch Anschreiben jeweils zu einem halbstündigen persönlichen Gespräch in der Zeit vom 28.04. – 30.04.2021 eingeladen, um ihre Wünsche und Anliegen zum Innerortsbebauungsplan vorzubringen.
Das Büro Lars Consult wird die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplan ausarbeiten und in den Planungen berücksichtigen.

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7. Halteverbotsschild Mühlstraße im Bereich der Böschung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.02.2021 wurde auf die widerrechtlich abgestellten Pkw in der Mühlstraße hingewiesen.

Die PI Schwabmünchen teilte per E-Mail vom 15.03.2021 mit, dass die Parksituation nicht zu beanstanden ist.
Der Pkw parkt am rechten Fahrbahnrand, es ist eine Restfahrbahnbreite von gemessene
2,95 m gegeben (Teerbelag). Es dürfte auch für größere Fahrzeuge möglich sein, an dem
parkenden Pkw vorbeizufahren, ohne auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen.
Es wird noch keine Veranlassung von hier gesehen, an den Fahrzeughalter heranzutreten.

Weitere Ordnungswidrigkeiten, den o.a. Pkw betreffend, werden in eigener Zuständigkeit
bearbeitet.

Die Gemeinde Mittelneufnach kann nur ein Halteverbotsschild im Bereich dieses Straßenabschnitts aufstellen, damit für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die komplette Straßenbreite zur Verfügung steht und der angrenzende Entwässerungsgraben nicht weiter beschädigt wird.  

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung erörtert das Gremium den Bereich für eine Anbringung eines Halteverbotes. Das Halteverbot soll für beide Fahrbahnseiten gelten.  
Überlegt wird, ob in diesem Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 sinnvoll wäre.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines absoluten Halteverbotes in dem Straßenabschnitt im Bereich der Böschung in der Mühlstraße vom Fußweg vom Schlössle bis zur Entenbrücke für beide Straßenseiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Einbau einer Querungshilfe in der Mindelheimer Straße / Baugebiet "Espele Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Vom Straßenbauamt unter Mitwirkung des Ingenieurbüros Mlaker wurde der Einbau einer Querungshilfe in der Mindelheimer Straße in Höhe des Bebauungsplanes Nr. 11 „Espele Nord“ untersucht und ein Ausbauentwurf vorgelegt.

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
- die Querungsstelle kann aus Platzgründen nur südlich der Einmündung „Espele Nord“ angeordnet werden (Bebauung, geplante Bushaltestelle, private Grundstücke).
- der Verschwenk der Fahrbahn kann aus Platzgründen (Nähe des Mühlbaches an der St 2026) nur auf der Westseite in Richtung Ortsausgang erfolgen, womit eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung der Insel auf den Verkehr in Richtung Ortsmitte ausgeschlossen ist.

Der Querungsbedarf betrifft vermutlich hauptsächlich Fußgänger, die in Richtung Süden/Sportplatz laufen werden; die Lage der Insel südlich der Einmündung könnte bewirken, dass der Fußgängerverkehr Richtung Ortsmitte (Bushaltestelle) wegen des längeren Weges nicht benutzt wird.
Die Querungsstelle greift in den Bebauungsplan „Espele Nord“ ein. Die dort vorgesehene Böschung und Bepflanzung können nicht wie geplant durchgeführt werden. Es ist ferner damit zu rechnen, dass auf der Westseite der Aufstellfläche und Gehweg eine Stützmauer gebaut werden muss, um den Höhenunterschied auszugleichen.

Da der Bau der Insel Auswirkungen auf den Bebauungsplan Nr. 11 „Espele Nord“ hat und eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde nach sich zieht, wird um eine Stellungnahme der Gemeinde gebeten.

Die Vorsitzende hat Rücksprache mit dem Planer der Dorferneuerung, Markus Kammer, gehalten. Dieser befürwortet die dargestellte Ausführung.  

Diskussionsverlauf

Für die Beratung dient ein Lageplan.
Aus dem Gemeinderat wird auf die Kostenaufteilung im Rahmen der Dorferneuerung hingewiesen. Die Vorsitzende erklärt dazu, dass die Zuschusszuteilung für die Gemeinde durch ALE Krumbach noch nicht vorliegt. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung des Staatlichen Bauamtes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Widmung der Kirchstraße (Verlängerung) nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Widmung der Kirchstraße endet an der östlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 35/3. Ein großer Teil der Fl.-Nr. 35/4 wird aber öffentlich genutzt. Daher muss dieses Stück nach Art. 6 BayStrWG gewidmet werden.

Bezeichnung der Straße:        „Kirchstraße“ - Verlängerung

Fl.-Nr.:                                Teilfläche der Fl.-Nr. 35/4

Anfangspunkt:                        östliche Grenze der Fl.-Nr. 35/3

Endpunkt:                        westliche Grenze der Fl.-Nr. 33 (Höhe Eingang zum Friedhof)

Gemarkung:                        Reichertshofen

Länge:                                0,041 km

Baulastträger:                Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde
                               Mittelneufnach

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Kirchstraße“ (Verlängerung). Die Verwaltung wird beauftragt, diese Straße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung wird über eine Erhöhung gesprochen. Die Versteuerung der Kampfhunde und die Vorlage einer Haftpflichtversicherung sind im Gespräch.
Gemeinderat Alois Auer stellt den Antrag, die Steuer für den ersten Hund auf 40,00 €, für den zweiten Hund auf 100,00 €, für jeden weiteren Hund auf 150,00 € und für einen Kampfhund auf 500,00 € festzulegen. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, möchte das Gremium die Aufnahme einer Steuer für Kampfhunde.
Die Vorsitzende soll in der Verwaltung abklären, ob Hundehalter eine Haftpflichtversicherung bei Anmeldung eines Kampfhundes vorlegen müssen und ob eine „Ordnungswidrigkeit“ in die Satzung aufgenommen werden soll.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Steuersätze in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz der Hundesteuersatzung wie folgt:

Die Steuer beträgt für den ersten Hund             40,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Steuer beträgt für den zweiten Hund             100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Steuer beträgt für jeden weiteren Hund         250,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 4

In § 5 Steuermaßstab und Steuersatz werden Hundesteuersätze für einen Kampfhund aufgenommen.

Für jeden Kampfhund                                          500,00 €
Für den zweiten Kampfhund                             1.000,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund                         1.500,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Gemeinderat beauftragt die Vorsitzende mit der Prüfung, ob Kampfhundehalter eine Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Vorsitzende soll vor Beschlussfassung der neuen Satzung in der Verwaltung abklären, ob in die neue Satzung eine Ordnungswidrigkeit mit Auferlegung einer Geldbuße rechtlich zulässig ist, wenn der Hundehalter vorsätzlich oder leichtfertig handelt, wenn sein Hund nicht anmeldet ist oder der Hund außerhalb der Wohnung ohne befestigte Steuermarke umherläuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Alois Auer nimmt seinen Antrag zurück.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge für eine Genehmigung vor.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 15.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 15.03.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1. Vorstellung der Regionalentwicklung Augsburg Land West - ReAL West e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Hubert Kraus und Herrn Benjamin Walther, ReAL West e.V. zur Sitzung. Sie stellen ihre Ziele und Aufgaben des Vereins vor.

Herr Walther erläutert, dass die ReAL West e. V. sich aus 26 Mitgliedsgemeinden im westlichen Landkreis Augsburg zusammensetzt. Hauptaufgabe ist die Umsetzung und Begleitung von Projekten mit und ohne LEADER-Fördermittel und Vernetzung von Akteuren. Zusätzlich wird der Verein unterstützt durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das zentrale Dokument für die Arbeit der lokalen Aktionsgruppen ist die Lokale Entwicklungsstrategie (LES). In der LES sind die Zielsetzungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern für die aktuelle Förderperiode festgesetzt. Projekte, die durch LEADER gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung der Ziele beitragen. Die Entwicklungsziele werden durch eine SWOT Analyse (Stärken und Schwächen) zu Beginn einer Förderperiode ermittelt. LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat! Zu Beginn der Förderphase wird ein Kriterienkatalog festgelegt. Es können Projektideen durch die Mitgliedsgemeinden eingereicht werden. Diese werden dann objektiv bewertet. Das Projekt muss jedoch zur lokalen Entwicklungsstrategie passen. Die Projekte durchlaufen mehrere Verfahren bis zur Verwirklichung. Projekte in 2014 – 2021 waren u. a. Kultur- und Musikzentrum Dinkelscherben, Bürgerbus Gessertshausen, E-Bike-Ladestationen-Netzwerk usw. Finanziert werden die Projekte durch Eigenmittel oder durch andere Fördergeber/Spenden und bewilligte Fördergelder. Für die neue Förderperiode ist die Antragstellung ab 2022/2023 möglich.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Walther und Herrn Kraus für die Ausführungen. Beide verlassen um 19.55 Uhr die Sitzung.  

Datenstand vom 05.05.2021 12:17 Uhr