Datum: 19.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung zum Abbruch des Gebäudes Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 137/2, Gemarkung Mittelneufnach und Schulstraße 5, Fl.-Nr. 130, Gemarkung Mittelneufnach
3 Interessensbekundung Anlaufstelle für Senioren
2.1 Einbau einer Wohnung im OG der Scheune des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens Fl.-Nr. 7, Gemarkung Reichertshofen
2 Bauanträge
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.06.2021
5.4 Starkregenereignisse / Hochwasserschutz
5.3 Bauwagen Reichertshofen
5.2 Kanalplanung "Gewerbegebiet Nord"
5.1 Standort für zwei weitere Hundetoiletten
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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4. Abschluss einer Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung zum Abbruch des Gebäudes Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 137/2, Gemarkung Mittelneufnach und Schulstraße 5, Fl.-Nr. 130, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Kostenvereinbarung zur Maßnahme „Abbruch Schulstraße 5 und Alpenstraße 1“ in Mittelneufnach liegt nun vor. Sie wurde im RIS bereitgestellt.

Hinweise aus der E-Mail des ALE:

Bitte beachten Sie, dass mit der Ausführung der Maßnahme – Beauftragung des Abbruchs bzw. der in der Kostenberechnung aufgeführten Positionen – erst nach Genehmigung der Kostenvereinbarung durch das ALE Schwaben begonnen werden darf (Kostenvereinbarung unter 2.). Ich werde Sie über diesen Zeitpunkt nochmal gesondert informieren.

Weiterhin möchte ich Sie, wie bereits besprochen, nochmal darauf hinweisen, dass der Abbruch nur in Zusammenhang mit öffentlichen DE-Maßnahmen förderfähig ist. Dies ist ja bereits so in Planung. Für den Fall, dass sich die Fläche des KiGa jedoch auf die „Abbruchflächen“ ausweiten sollte, würde sich das negativ auf die Förderung auswirken.

Diskussionsverlauf

Auf die E-Mail von ALE nimmt 1. Bürgermeisterin Thümmel nochmals Bezug. Sie verweist auf die Aussage, dass das Kindergartengebäude nicht auf einem der beiden Abbruchflächen verbaut werden darf. Dies wäre förderschädlich.
Die Außenflächen der Abbruchgrundstücke dürfen dem Kindergarten als Rasenfläche zufallen. 

Das Gremium nimmt davon Kenntnis.

Beschluss 1

Die Gebäude in der Schulstraße 5, Fl.-Nr. 130, Gemarkung Mittelneufnach und in der Alpenstraße 1, Fl.-Nr. 137/2, Gemarkung Mittelneufnach sollen in Bauträgerschaft der Gemeinde Mittelneufnach unter Kostenbeteiligung der TG Mittelneufnach II abgerissen werden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens soll unter anderem auf diesen Flächen die DE-Maßnahme „Dorfplatz Mittelneufnach“ durchgeführt werden.
Über den Abbruch der Gebäude wird eine Kostenvereinbarung zwischen der Gemeinde Mittelneufnach und der TG Mittelneufnach II geschlossen. Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme betragen 55.300,00 €. Die TG Mittelneufnach II beteiligt sich mit einem Förderhöchstbetrag von 34.800,00 € an der Maßnahme.
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Vorsitzende wird vom Gemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen, wenn die Genehmigung der Vereinbarung vorliegt.

Die Vorsitzende wird vom Gemeinderat ermächtigt, dass wirtschaftlichste Angebot bei den Abbrucharbeiten zu beauftragen, wenn die Genehmigung der Vereinbarung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Interessensbekundung Anlaufstelle für Senioren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Augsburg hat per E-Mail vom 15.06. folgendes mitgeteilt:

Der Beirat für Soziales und Seniorenfragen hat in seiner gestrigen Sitzung ein Konzept für „Dezentrale Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren in den Kommunen des Landkreises Augsburg“ diskutiert.

Bei der Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde in Gesprächen mit Expertinnen und Experten sowie in den Bürgerwerkstätten der dringende Wunsch geäußert, einen festen und langfristig zuständigen Ansprechpartner für alle Belange in jeder Kommune zu haben. Die bestehende Seniorenberatung – Fachstelle für pflegende Angehörige erfüllt bereits einen wichtigen und großen Teil der Seniorenarbeit in den Kommunen. Ihr Beratungsangebot ist an den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert und folgt einem dezentralen Ansatz, da rund 80 Prozent der Beratungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden. Es ist für die Beraterinnen und Berater aber nicht möglich, dauerhaft in den Gemeinden präsent und in die Ortsgemeinschaft eingebunden zu sein. An diesem Punkt sollen die dezentralen Anlaufstellen ansetzen. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Ansprechperson, die einen niedrigschwelligen Erstkontakt bei Fragen oder Problemen ermöglicht und bei Bedarf an Fachberatungsstellen wie z. B. die Seniorenberatung weitervermitteln kann. 

Ähnlich wie bei den Familienbüros im Bereich der Jugendhilfe sollte auch bei der dezentralen Seniorenberatung eine Kooperation mit den Gemeinden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Organisationen angestrebt werden. Im Konzept ist vorgesehen, dass der Landkreis Augsburg einen Personalkostenzuschuss leistet. Die konkrete Höhe wurde noch nicht beschlossen, sie soll sich aber voraussichtlich – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - in einem Bereich von 60 – 80 % der Personaldurchschnittskosten pro Stunde für Entgeltgruppe 9 (vergleichbar S 12) bewegen. Die Anzahl der bezuschussten Wochenarbeitsstunden wird bei 12 – 15 Stunden liegen. Die weiteren Personalkosten sowie die Sachkosten werden durch die Gemeinde bzw. den Anstellungsträger getragen. Die Bereitschaft der Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen, ist Voraussetzung für die Zuschussgewährung. Die Anlaufstellen sollen überregional arbeiten, d. h. grundsätzlich kann jeder Bürger aus dem Landkreis eine beliebige Anlaufstelle aufsuchen.

Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2021 einige geeignete Pilotprojekte ausgewählt werden, die dann ab 2022 in Betrieb gehen sollen. 

Wenn sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns bis spätestens 10.08.2021 ein Kurzkonzept oder eine kurze Beschreibung ihrer Planungen zukommen zu lassen. Das Konzept soll unter anderem folgende Informationen enthalten:
  • Standort inklusive Beschreibung der Räumlichkeiten (Barrierefreiheit!)
  • Einschätzung, welchen Einzugsbereich die Stelle in etwa abdecken würde (bitte bewerten sie diese Einschätzung für sich anhand der ihnen bekannten regionalen Strukturen wie z. B. Verkehrsbewegungen aus den umliegenden Gemeinden, kirchliche Zugehörigkeiten, Infrastruktur, Zugehörigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften etc., die erfahrungsgemäß Wege der Bürger beeinflussen – eine Begründung ihrer Einschätzung ist im Konzept aber nicht notwendig)
  • Geplantes inhaltliches Angebot der Stelle 
  • Vorgesehene Trägerschaft / Zusammenarbeit mit Organisationen / Institutionen
  • Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung
Eine Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist möglich und auch wünschenswert.

Diskussionsverlauf

In der weiteren Beratung wird aus dem Gremium auf den Seniorenbeauftragten, Gemeinderat Hermann Zott, hingewiesen, der bereits für Seniorenfragen und Anliegen sich in der Gemeinde Mittelneufnach annimmt. Es wird angesprochen, dass alle Gemeinden des VG Bereichs sich daran beteiligen sollten und nur dann eine Ausarbeitung eines Konzeptes sinnvoll ist. Bis heute nimmt sich nur die Gemeinde Mittelneufnach der Thematik an. 

Die Vorsitzende informiert, dass neben dem Penny Markt in der Bäckerei „Miller“ die Räumlichkeiten für eine Anlaufstelle in Mittelneufnach vorhanden ist. Allerdings ist die Fristsetzung für das Pilotprojekt (10.08.2021) zu kurz. 

Gemeinderat Hermann Zott meldet sich zu Wort. Nach seiner Meinung sind die Familien gut durch Pflegekräfte oder Familienangehörige versorgt. Eine weitere Anlaufstelle für Senioren müsste nicht geschaffen werden.

Gemeinderat Alois Auer macht den Vorschlag, den Sachverhalt auf einer nächsten Bürgermeisterausschuss-Sitzung zu beraten. Das Gremium ist einverstanden.

Die Vorsitzende wird auf der kommenden Bürgermeisterausschuss-Sitzung die Thematik ansprechen und erörtern.            

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2.1. Einbau einer Wohnung im OG der Scheune des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens Fl.-Nr. 7, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau einer Wohnung im OG der Scheune des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens

Fl.-Nr.:        7, Gemarkung Reichertshofen

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet-Dorf ausgewiesen.
Im nordöstlichen Gebäudeteil der Scheune ist der Einbau einer Wohnung im Obergeschoss
vorgesehen, die über eine neu zu errichtende Außentreppe auf der Südseite erschlossen werden
soll. Zusätzlich soll auf der Nordseite ein Balkon mit Außentreppe errichtet werden.

Auf dem Grundstück werden zwei weitere Stellplätze errichtet. 

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 2
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.06.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.4. Starkregenereignisse / Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 5.4

Sachverhalt

Aufgrund der Hochwasserschäden ist es erforderlich im östlichen und nördlichen Gemarkungsgebiet Mittelneufnach die Ränder der Feldwege abzuschieben und die Gräben zu öffnen. Hierzu wird die Verwaltung, wie beim letzten Mal, die Grundstückseigentümer anschreiben, damit der anfallende Aushub auf die abgeernteten Felder ausgebracht werden kann. 

Aus dem Gremium wird auf den Graben neben der Staatsstraße beim Anwesen Angele hingewiesen. Der Graben ist verlandet und schlecht geräumt. 
Nach Auskunft der 1. Bürgermeisterin Thümmel ist nicht die Gemeinde sondern das Staatliche Bauamt zuständig. Es wird nicht mehr gemäht sondern gemulcht. Das Mulchgut in den Grabenböschungen macht die Gräben zu. Bei der Straßensenke beim Penny Markt besteht bei Starkregen das gleiche Problem. 

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5.3. Bauwagen Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Der Bauwagen in Reichertshofen musste letzte Woche aufgrund von einer nichtgenehmigten Veranstaltung mit Polizeieinsatz vom öffentlichen Grund leider entfernt werden. Die Gemeinde Mittelneufnach bedauert sehr, dass aufgrund von Unvernunft diese Jugendeinrichtung leider nicht bestehen bleiben konnte.

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5.2. Kanalplanung "Gewerbegebiet Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Die Kanalplanung für das Gewerbegebiet „Nord“ beim Neufnachtal wurde durch die Fa. RIWA in das GIS System eingetragen. Hierfür wurden geringfügige Kosten erforderlich, da das Geodatensystem gewechselt hat.

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5.1. Standort für zwei weitere Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Die Gemeinde hat 2 weitere Hundetoiletten aufgestellt. Eine neue Toilette steht unterhalb dem Klangspiel in Mittelneufnach und eine weitere in Reichertshofen am östlichen Höhenweg oberhalb des Sportplatzes.

Für einen Standort Richtung Eppishausen (Anfang Besinnungsweg) wurde eine zusätzliche Entsorgungsstelle für Hundekot angefragt. Wenn die VG wieder eine Sammelbestellung von Hundetoiletten macht, wird die Vorsitzende für diesen Standort eine Toilette mitbestellen. 

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 19.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt, zum 01.10.2021 das Grundstück mit der Fl.-Nr. 2004, Gemarkung Mittelneufnach mit einer Fläche von 0,9155 ha zu verpachten. In der Kalenderwoche 28 wurde durch eine Anzeige im Staudenboten darauf hingewiesen. Interessierte können sich bis zum 15.08.2021 unter Angabe des Pachtzinses melden.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt:

In letzter Zeit kam es öfter vor, dass die Gelben Säcke am Abholtag bei den Anwesen liegen bleiben und verspätet abgeholt werden.

Nach Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Schwabmünchen ist für die Entsorgung der Gelben Säcke die Fa. Kühl zuständig. Das Abfuhrunternehmen ist aufgrund des sehr hohen Verpackungsmaterials leider gezwungen, diese am Abholtag liegen zu lassen. Die Fahrzeuge sind überladen. Leider sind Nachholtermine notwendig. Die Entsorgung ist an das Duale System Deutschland gebunden. Der Landkreis Augsburg regelt die Koordination der Entsorgung der Gelben Säcke nicht.
  

Datenstand vom 03.08.2021 09:55 Uhr