Datum: 20.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Entwurfes des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße" durch LARS Consult
2 Erneute Vorstellung der Planungsvarianten für den Bebauungsplan "Östlich der Kreuzbergstraße" Reichertshofen durch das Büro Riedler
8.2 Bundestagswahl am 26.09.2021 - Wahlhelferschulung
8.1 Aufhebung der 7,5 Tonnenbeschränkung für die Ortsdurchfahrt Reichertshofen
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
7 Termine Gemeinderatssitzungen
6 Lüftungsanlage für Kindergarten Sonnenschein
5.2 Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1028/51, Gemarkung Mittelneufnach
5.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1028/8, Gemarkung Mittelneufnach
5 Bauanträge
4 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.08.2021
3 Vorstellung der neuen Außenbereichssatzung Nr. 5 "Östlich der Staatsstraße" durch das Planungsbüro Riedler

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1. Vorstellung des Entwurfes des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße" durch LARS Consult

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Wandinger vom Büro LARS Consult, Memmingen. Herr Wandinger stellt erneut dem Gemeinderat den Entwurf des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ vor.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach in seiner Sitzung vom 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den innerörtlichen Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst hat. Weiterhin wurde zur Sicherung der Planungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen.

Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung und Realisierung aktueller Wohnformen zu ermöglichen und gleichzeitig die gewachsene Siedlungs- und Baustruktur zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Die Siedlungsstruktur Mittelneufnachs ist geprägt durch die besondere topographische Lage und historische Entwicklung der Gemeinde aus zwei Haufendörfern östlich und westlich der Neufnach. Bestimmend für das Ortsbild sind nach wie vor kräftige, zweigeschossige Baukörper mit prägenden, ungestörten Dachflächen. Die ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen weisen noch vielfach die charakteristische Form eines sog. Langhauses auf.

Der Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 34, 34/3 (Teilbereich), 37, 38, 41 (Teilbereich), 45, 42, 42/1, 43/3, 43/9-10, 43/12-15, 43/16 (Teilbereich), 43/18, 46, 46/3, 46/4, (Teilbereich), 46/6-9, 48, 49, 51, 52/2-3, 57, 59, 61/2, 62, 138 (Teilbereich), 140, 141, 143/3-4, 143/6, 144, 144/2-3, 145, 147, 147/1-2, 148 (Teilbereich), 151, 151/5 (Teilbereich), 152, 152/2, 159, 162, 163, 165, 166/1, 169/3, 170, 170/1, 170/2-3 (Teilbereiche), 181, 182, 184, 185, 569/2, 629/4-6, 629/8-11, 629/12-17, 648/9 (Teilbereich), 863/3, 2110, 2110/1, 2280/1 (Teilbereich), 2283 (Teilbereich), 2287 (Teilbereich), 2319 (Teilbereich), Gemarkung Mittelneufnach. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,2 ha gemäß Lageplan des Planungsbüros LARS consult GmbH.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im sog. Regelverfahren beschlossen. Im Rahmen der durchgeführten Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB, Fassung vom 27.07.2021 wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führt. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete gem. Anlage 2 des BauGB direkt oder indirekt erheblich nachteilig betroffen. Es besteht keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Ferner bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Insofern – und da es sich um eine Maßnahme der Innentwicklung handelt – sind die Bedingungen erfüllt, dass der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB durchgeführt werden kann. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen werden. Der Verfahrenswechsel ist im Zuge der öffentlichen Auslegung entsprechend bekanntzumachen.

Lageplan des Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße /Kirchheimer Straße“ (maßstabslos)

Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde LARS Consult aus Memmingen beauftragt. Herr Wandinger wird in der Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes vorstellen.

Die Planungsunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Diskussionsverlauf

Anhand der Pläne erläutert Herr Wandinger den Bebauungsplan. 
Fragen aus dem Gremium und aus der Zuhörerschaft werden mit Herrn Wandinger eingehend besprochen. 
Gemeinderat Alois Auer stellt daraufhin den Antrag abstimmen zu lassen, um den Top zu vertagen.

Die Gemeinderäte erörtern weiter einzelne Punkte des Bebauungsplanes. Der Rat wünscht Anpassungen bei den Gebäudehöhen und der Wandhöhe. Beim Punkt Einfriedungen und Stützmauern werden Änderungswünsche vorgebracht. Es werden Doppelstabmattenzäune abgelehnt. Neben Zäunen aus Holz sollen auch Maschendrahtzäune und Metallstabzäune, wenn sie sich in der Optik gut einfügen, erlaubt sein. 

Weitere Änderungen:
Baulinie nur abweichend zurückspringend (vorspringend streichen)
Bei Stützwände zur Straße mit zusätzlichem Zaun ist eine Höhenbegrenzung vorzugeben. 
Wandhöhe: bestimmen nicht nur 2-Geschossigkeit, da sonst 2 x 7,5 m auch möglich
6,50 m – 8,00 m Wandhöhe - Herr Wandinger prüft bestehende Höhen
Rolladenkästen nicht nur bündig - prüfen.          

Herr Wandinger nimmt die Anregungen aus der Sitzung auf. Er wird vor Ort nochmals Vermessungen zu den Gebäudehöhen durchführen und in den Bebauungsplan einarbeiten. Der überarbeitete Bebauungsplan wird für eine endgültige Beschlussfassung wieder vorgelegt.

Beschluss

Gemeinderat Alois Auer stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt zu vertagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
somit abglelehnt Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Wandinger. Er wird um 21.05 Uhr verabschiedet.

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2. Erneute Vorstellung der Planungsvarianten für den Bebauungsplan "Östlich der Kreuzbergstraße" Reichertshofen durch das Büro Riedler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 2

Sachverhalt

Auf Antrag der Bauherrschaft soll der Punkt mit der alten Planung wie am 19.07.2021 vorbesprochen nochmal von ihrem Architekten vorgetragen werden. Der Beschlussbuchauszug mit den Wünschen und Anträgen wurde der Bauherrschaft im Juli ausgehändigt.

Zu diesem Top begrüßt 1. Bürgermeisterin Thümmel Herrn Eugen und Frau Monika Riedler von der Konstruktionsgruppep Bauen GmbH, Neusäß.

Die Varianten wurden im RIS bereitgestellt.

Die Kosten für die Bauleitplanung und Erschließung werden von Privatpersonen getragen. Der entsprechende Vorhabens- und Erschließungsvertrag wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Die Vorsitzende übergibt an Herrn Riedler das Wort. Er trägt die überarbeiteten Planungsvarianten anhand der Zeichnungen anschaulich vor.

Diskussionsverlauf

Anhand der Planzeichnungen werden die Firstrichtungen und Dachneigungen der Gebäude referiert. Das Gremium ist mit den Vorgaben nicht einverstanden und möchte Änderungen. 
Beim südlichen Grundstück wird ein Satteldach mit einer Neigung von 25 Grad - 28 Grad gewünscht. Beim nördlichen Grundstück eine Neigung von mindestens 45 Grad. Außerdem soll das nördliche Gebäude in der Firstrichtung gedreht werden (N-S).

Herr Riedler nimmt die Anregungen als Aufgabe mit.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Planungsbüro Konstruktionsgruppe Bauen GmbH, Neusäß folgende Änderungen im Bebauungsplan „Östlich der Kreuzbergstraße“ Reichertshofen vorzunehmen:

Das südliche Grundstück soll eine Dachneigung von 25 Grad - 28 Grad erhalten. 
Das nördliche Grundstück eine Dachneigung von mindestens 45 Grad.
Das nördliche Gebäude soll in der Firstrichtung gedreht werden (N-S).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Riedler ist noch zu Top 3 anwesend.

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8.2. Bundestagswahl am 26.09.2021 - Wahlhelferschulung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Die Bundestagswahl findet am 26.09.2021 statt. Die Wahlhelferschulung wird am Mittwoch, 22.09.2021 um 17.00 Uhr aufgrund der Corona-Hygienebestimmungen nicht im Sitzungssaal des Rathauses sondern in der Turnhalle der Grundschule Langenneufnach durchgeführt.

Außerdem wird auf die Covid-19-Hygienemaßnahnmen bei der Bundestageswahl hingewiesen (siehe Anlage).  

Das Gremium nimmt Kenntnis davon.

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8.1. Aufhebung der 7,5 Tonnenbeschränkung für die Ortsdurchfahrt Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Herr Reschke von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg hatte vor einigen Wochen ein Schreiben an die Gemeinde gerichtet, dass die Tonagenbeschränkung der Ortsdurchfahrt und der hierfür angebrachte Beschilderung unrechtmäßig erfolgt sei und entfernt werden müsste. Die Vorsitzende hat daraufhin in den alten Unterlagen und unter Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Eppishausen die alten Anordnungen von Oktober 1992 heraus gesucht. Hierbei gab es ein Schreiben an das Landratsamt Augsburg mit dem Sachverhalt und bitte um Anordnung. Dieses wurde an Herrn Reschke zur Kenntnis mit der Bitte um Recherche im Amt weitergeleitet. Anliegend Rückantwort von Herrn Reschke, worin dieser ausführt, dass nach seiner Ansicht die damalige Anordnung vom 17.03.1993 zwar vorhanden aber nicht hinreichend begründet sei und somit die Verkehrsschilder abzubauen sind. Die Straße wird wieder freigegeben.

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 8

Sachverhalt

Es wurde aus der Bevölkerung angefragt, ob der Kiesplatz im Wertstoffhof frisch aufgekiest werden kann. Die Arbeiten werden vom VG Bauhof ausgeführt.

Die Gemeinde hat im Vorgriff zur Erneuerung / Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage die hierzu erforderliche Neuberechnung des Kanalnetzes in Auftrag gegeben.

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7. Termine Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Folgende Termine für 2022 werden festgelegt:

Montag, 17.01.2022
Montag, 21.02.2022
Montag, 21.03.2022
Montag, 11.04.2022 (Feiertag 18.04.2022)
Montag,  23.05.2022
Montag, 20.06.2022
Montag, 18.07.2022
Montag, 08.08.2022  
Montag, 19.09.2022
Montag, 17.10.2022
Montag, 21.11.2022
Montag, 19.12.2022 

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

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6. Lüftungsanlage für Kindergarten Sonnenschein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 ist es möglich, für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren eine Förderung in Höhe von 80 % zu erhalten. 

Es werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
- im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
- im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 Prozent betrieben werden.
Darüber hinaus werden notwendige Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können, bezuschusst, z. B. Decken- und Wanddurchbrüche, Beratungs- und Planungsleistungen. Weitere förderfähige Begleitmaßnahmen können der Richtlinie und dem technischen Merkblatt entnommen werden (siehe Anhang).
In Kombination mit dem Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auch die Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung förderfähig. Es sind die im technischen Merkblatt enthaltenen Vorgaben einzuhalten und umzusetzen.

Der Antrag erfolgt online über das Portal der BAFA und muss bis spätestens 31.12.2021 gestellt werden. Ein Energieberater ist hierfür nicht notwendig.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, mobile Luftreinigungsgeräte  für Gruppen- und Funktionsräume in Kitas über das Förderprogramm „Technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung“ bezuschussen zu lassen. Die technischen Voraussetzungen können der anhängenden Richtlinie entnommen werden. Gefördert werden hier 50% der zuschussfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.750,00 € je förderfähigem Raum. Der Förderantrag muss bis spätestens 31.12.2021 gestellt werden.

Aufgrund von Erfahrungen in einem anderen Kindergarten wurden dort zwei Gruppenräume, zwei Gruppennebenräume, Schlafraum, Therapie- und Personalraum (Fläche ca. eines Gruppen- oder Mehrzweckraumes), mit einer stationären Neuanlage im Bestand geplant und beantragt. Die Gesamtkosten dort beliefen sich auf ca. 120.000,00 € wovon 80 % gefördert werden, somit verbleibt hier ein Restbetrag von 24.000,00 €. Es liegen Angebote für externe Lüftungsgeräte vor, welche zwischen 3.000,00 € - 6.000,00 € liegen. Bei einer Förderung von 1.750,00 € und einem mittleren Preis von 4.500,00 € verbleiben je Gerät Kosten 2.750,00 €. Was bei obigen 7 Räumen eine von Gesamtinvestition ca.19.250,00 € bedeuten würde. Ob die mobilen Geräte später ebenfalls als ausreichend bewertet werden, kann nicht prognostiziert werden. Bei einer Differenz von ca. 5.000,00 € erscheint eine stationäre professionell ausgelegte Lüftungsanlage die sinnvollere Variante ist.    

Da momentan in den Nachbargemeinden der VG auch in Lüftungsanlagen in Kindergärten und Schule investiert wird, bittet die Vorsitzende um Beratung.       

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 
Das Gremium befürwortet eine Antragstellung auf Erhalt einer Förderung für eine Lüftungsanlage im Kindergarten „Sonnenschein“.

Die Vorsitzende soll für eine Kostenschätzung einen zugelassenen Fachplaner beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5.2. Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1028/51, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus

Fl.-Nr.:                                1028/51, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Espele“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
An der Westseite der bestehenden Wohnhauses ist die Errichtung eines Wintergartens mit Pultdach (Dachneigung 10°) geplant.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung gem. Satzung:
Gem. der Satzung sind die Dächer der Gebäude I + D als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 25° und 35° auszubilden und mit Dachziegeln oder Dachpfannen in ziegelnaturrot oder braun engobiert einzudecken.

Beantragte Befreiung:
Pultdachausführung (10° Dachneigung) mit Glaseindeckung

Begründung:
Der Wintergartenanbau an der Westgiebelseite des bestehenden Hauses ist nur mit Pultdachform konstruktiv möglich.
Eine Glaseindeckung bezüglich der Belichtung ist sinnvoll.    

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1028/8, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1028/8, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Espele“ 

Auf dem Hanggrundstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes in Holzrahmenbauweise geplant.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Geschossigkeit

Gem. der Satzung sind zwei Vollgeschosse zulässig (I + D), wobei das obere Vollgeschoss überwiegend im Dachraum liegen muss.
Die max. Kniestockhöhe ist mit 0,5 m bei Gebäuden I + D festgesetzt.

Beantragte Befreiung:
Das geplante Einfamilienhaus soll zweigeschossig ausgeführt werden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss.

Begründung:
Städtebaulich ist die zweigeschossige Ausführung unbedenklich, da von der Straße aus nur das Erdgeschoss mit dem Dach sichtbar ist. Das zweite Vollgeschoss ist der Keller, der als Hanggeschoss angelegt ist, um das abfallende Gelände zu überbrücken. Um den Keller als echten Keller zu gestalten, müsste das vorhandene Gelände erheblich aufgefüttert werden. Dies soll durch die Anlage des Hanggeschosses vermieden werden.

Die Traufhöhe des geplanten Neubaus liegt auf einer Höhe mit der Traufe des Nachbarhauses; der First liegt deutlich unter den Firsthöhen der Nachbarn. 

  1. Farbe der Dacheindeckung

Gem. der Satzung sind als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude Dachziegel oder Dachpfannen ziegelnaturrot oder braun engobiert zu verwenden.

Beantragte Befreiung:
Das Dach soll mit schwarzen oder anthrazitfarbenen Dachpfannen eingedeckt werden.





Begründung:
Städtebaulich ist die Ausführung mit einer schwarzen/anthrazitfarbenen Dacheindeckung zu vertreten, da in Sichtweite des Bauvorhabens bereits Häuser mit entsprechender Eindeckung vorhanden sind.
Der Bebauungsplan ist bereits jahrzehntealt und dementsprechend sind etliche Häuser des ehemaligen Neubaugebietes bereits mit abweichendere Eindeckung ausgeführt worden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 5
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4. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 4

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 02.08.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 02.08.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der neuen Außenbereichssatzung Nr. 5 "Östlich der Staatsstraße" durch das Planungsbüro Riedler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende hat im Landratsamt Augsburg beim Kreisbaurat Herrn Schwindling direkt vorgesprochen und die Problematik der Ortsrandeingrünung und Ausgleichsflächenbilanzierung für die Nachbarn des auslösenden Flurstückes angesprochen. Ergebnis dieser Besprechung war, dass eine Ortsrandeingrünung nicht erforderlich ist und die Ausgleichsflächenbilanzierung erst bei Einreichung eines konkreten Bauantrages erfolgen kann. Somit wären die nachbarschaftlichen Belange berücksichtigt. Keiner der Nachbarn muss an seinem Grundstück Veränderungen durch die Außenbereichssatzung hinnehmen solange er nicht selber einen Bauantrag einreicht. Oben genanntes Ergebnis wurde auch von Frau Marquardt hinsichtlich aller Vorschriften geprüft und bestätigt. Die Ergebnisse wurden an das Planungsbüro Riedler weitergegeben mit der Bitte um neuen Satzungsentwurf.  

Zu diesem Top ist auch Herr Eugen und Frau Monika Riedler vom Büro Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß anwesend.

Die Varianten wurden im RIS bereitgestellt.

Die Kosten für die Bauleitplanung und Erschließung werden von Privatpersonen getragen. Der entsprechende Vorhabens- und Erschließungsvertrag wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Herr Riedler erhält das Wort. Er trägt den neuen Satzungsentwurf anhand der Planzeichnung vor. Der Umgriff und die Baugrenzen wurden im nördlichen Bereich verändert. Der südliche Bereich wurde belassen. 

Diskussionsverlauf

Während der Vorstellung durch Herrn Riedler kommen bereits Fragen aus dem Rat. Die Baugrenzen bei den Grundstücken im nördlichen Teil werfen Bedenken auf. Durch die engmaschige Führung können die Eigentümer kaum eine weitere Bebauung vornehmen.

Das Büro Riedler soll erneut den Satzungsentwurf hingehend ändern, dass die beiden Grundstücke im nördlichen Teil eine bessere Führung der Baulinie, wie im südlichen Teil, erhalten.  

Die Vorsitzende übernimmt das Wort. Sie bedankt sich bei Frau Riedler und Herrn Riedler für die Anwesenheit zu den beiden Top`s. Sie verlassen um 21.30 Uhr den Sitzungssaal.   

Datenstand vom 19.10.2021 09:35 Uhr