Datum: 18.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Neuerlass der Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
4 Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Mittelneufnach
3.3 Neubau einer Kleingarage, Fl.-Nr. 2433, Gemarkung Mittelneufnach
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1714/5, Gemarkung Mittelneufnach
3.1 Neubau eines Lager- und Abstellraumes, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach
3 Bauanträge
2 Vorstellung der geplanten Stockschützenanlage durch den TSV Mittelneufnach
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.09.2021
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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5. Neuerlass der Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde an die Mustersatzung angepasst. Die Satzung vom 01.08.2019 und die neue Satzung vom 01.01.2022 wurden dem Gemeinderat im RIS zur Einsicht bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellt aus den Verzeichnissen der Pauschalsätze die moderaten Erhöhungen dem Gemeinderat gegenüber. 
Das Gremium stellt keine Fragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2020 wurde am 03.08.2021 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 19.08.2021 verwiesen. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest Passagen aus dem Rechenschaftsbericht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2020. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. Neubau einer Kleingarage, Fl.-Nr. 2433, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Kleingarage

Fl.-Nr.:                                2433, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Riedle – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Flachdach-Kleingarage an der nördlichen Grundstücksgrenze.

Die Planunterlagen werden durch den Gemeinderat eingesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1714/5, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1714/5, Gemarkung Mittelneufnach

Das maßgebliche Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet ausgewiesen und grenzt im Norden und Osten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Nord“ an.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines zweigeschossigen Einzelhauses mit Satteldach (35°) und einer Flachdach-Doppelgarage.

In der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2021 wurde dem Gemeinderat die geplante Bebauung des Flurstücks mit einem zweigeschossigen Wohngebäude anhand eines Lageplanes und einer schematischen Gebäudeansicht bereits vorgestellt.
Der Gemeinderat erklärte sich mit dieser Bebauung grundsätzlich einverstanden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Straße zwar ordnungsgemäß gewidmet ist, der Straßenausbau aber noch aussteht.
Der gemeindliche Mischwasserkanal liegt auf Höhe des südwestlichen Grundstückbereiches an.

Die Planunterlagen werden gesichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.1. Neubau eines Lager- und Abstellraumes, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Lager- und Abstellraumes

Fl.-Nr.:                                147, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des mit Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2020 beschlossenen innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße“. Für diesen Bereich wurde eine Veränderungssperre beschlossen.

Der Antragsteller beabsichtigt an der Ostseite des Grundstückes die Errichtung eines Gebäudes zur Materiallagerung und zum Abstellen von Fahrzeugen.
Der geplante, eingeschossige Baukörper soll anstelle des kleineren bestehenden Nebengebäudes im ufernahen Bereich des angrenzenden Fließgewässers positioniert werden. 

Gem. der Plandarstellung liegt ein Teilbereich des Bauvorhabens innerhalb der privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung Gewässerrand, die zur Wahrung eines durchgängigen Gewässerrandstreifens festgesetzt ist.
Die Fläche ist von Bebauung/baulichen Anlagen jeglicher Art freizuhalten.

Diskussionsverlauf

Für die Beratung dienen Lagepläne. Anhand dieser erörtert der Gemeinderat den Bereich der Veränderungssperre. 

Beschluss

Über dem Baugrundstück liegt eine Veränderungssperre. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann nicht zugelassen werden, da dem öffentliche Belange entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 3
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2. Vorstellung der geplanten Stockschützenanlage durch den TSV Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Der TSV Mittelneufnach plant eine Stockschützenanlage (insgesamt 3 Bahnen). 

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Harry Glas vom TSV Mittelneufnach und bittet um Vorstellung des Projektes.

Herr Glas berichtet, dass der Verein bereits vor 20 Jahren über eine Stockschützenanlage nachgedacht hat. Diese wurde leider nicht realisiert. Eine solche Anlage bietet sowohl für junge und auch ältere Bürgerinnen und Bürger sportliche Aktivität.

Der TSV ist nicht Eigentümer des Grundstückes und muss daher bei der Gemeinde Mittelneufnach einen Bau einer Anlage anfragen. Der Bayer. Sportverband würde eine Anlage mit 55 % bezuschussen mit einer Mindestnutzungsdauer von 25 Jahren nach Fertigstellung. Die Bauberechtigung durch den Grundstückseigentümer ist erforderlich. Die Planung ist aufgrund einer nicht versiegelten Unterbauung genehmigungsfrei. 

Herr Glas bittet die Gemeinde Mittelneufnach um eine finanzielle Unterstützung.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird angefragt, wo die Anlage errichtet werden soll. Herr Glas teilt mit, dass die Anlage längs neben dem Sportheim (Richtung Oberneufnach) eine gute Lage hat. Dort befindet sich eine TT-Platte. Herr Glas fragt nach, ob sich der Gemeinderat vorstellen könnte, diese zum Gemeindezentrum zu verlagern. Die Kinder müssten dann nicht bis zum Sportheim laufen.

Herr Glas informiert auf Nachfrage über die Maße der geplanten Bahnen. Später möchte der TSV noch eine Hütte für die Lagerung der Platten errichten. 
2. Bürgermeister Kugelmann erkundigt sich ob die Bahn eine Allwetterbahn ist. Herr Glas nimmt Stellung und berichtet, die Bahn kann im Sommer und Winter bei guten Wetterbedingungen genutzt werden. 

Aus den Mitgliedern wird nachgefragt, ob die Planung eines Sandplatzes (Bouleplatz) noch relevant ist. Herr Glas verneint.

Nachdem keine weiteren Fragen mehr kommen, wird Herr Glas durch die Vorsitzende um 19.50 Uhr verabschiedet.

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 20.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 20.09.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.09.2021. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 18.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt: 
Die Gemeinde Mittelneufnach hat neue Pressluftatmer für die FW Mittelneufnach beauftragt.

Derzeit läuft die Abklärung, unter welchen Voraussetzungen eine Bürgerversammlung stattfinden kann. 

Gemeinderätin Sabine Müller informiert, am Mittwoch, den 20.10.2021 findet um 18.30 Uhr – 20.30 Uhr eine Vollmondwanderung auf dem Besinnungsweg statt. Die Veranstaltung der VHS wird musikalisch umrahmt. Eine Voranmeldung ist erforderlich. Treffpunkt Gemeindezentrum.

Es wird auf die VHS-Veranstaltung „Pilgern auf dem Böhmischen Jakobsweg“, Teil I von Prag in Richtung Regensburg nach Eschlkam am 26.11.2021 von 19.30 Uhr – 21.00 Uhr hingewiesen. 

Datenstand vom 16.11.2021 09:49 Uhr