Datum: 13.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.1 Neubau eines Carports mit Geräteraum, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Mittelneufnach
2 Bauanträge
1 Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" im Verfahren nach § 13 b BauGB
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
4 Außenbereichssatzung Nr. 5 "Östlich der Staatsstraße" Reichertshofen
3 Antrag Privateigentümer - Vorgehensweise gemeindeeigener Birnbaum, Fl.-Nr. 1040/4, Gemarkung Mittelneufnach

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2.1. Neubau eines Carports mit Geräteraum, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Carports mit Geräteraum

Fl.-Nr.:                                25, Gemarkung Mittelneufnach

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück innerhalb eines Dorfgebietes ausgewiesen; die Bebauung beurteilt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB (Umgebungsbebauung).
An der Südseite des Flurstücks ist die Errichtung eines Carports mit angrenzendem Geräteraum vorgesehen.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben anhand des Lageplanes und der Ansichten. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 2
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1. Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" im Verfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach hat in der Sitzung am 18.11.2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 11 ‚Espele Nord‘ im Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB fand in der Zeit von 16.12.2019 bis 17.01.2020 statt.

Aus den Stellungnahmen und aufgrund fortlaufender Grundstücksverhandlungen ergeben sich mögliche Änderungen des Umgriffs. Auch die eingegangenen Stellungnahmen haben Auswirkungen auf die Planung und Änderungen der Unterlagen zur Folge.

Folgende Änderungen/Anpassungen der Planung sind noch zu klären bzw. entsprechend einzuarbeiten:
  • mögliche Umgriffserweiterung durch Einbeziehung des nördlichen Grundstückes; damit verbunden ist eine Planung für ein stimmiges Gesamtkonzept und in wie weit sich die Anbauverbotszone auf die Grundstücke (v.a. die Nördlichen) auswirkt.
  • Anbauverbotszone (Reduzierung auf 18,0 m mit vorliegender Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Augsburg); dies hat zur Folge, dass das Lärmgutachten angepasst werden muss, die Baugrenze wird verschoben, die Auswirkungen auf die möglichen zusätzlichen Bauplätze im Norden müssen geprüft werden.
  • Anpassung der Festsetzungen auf die neue Innenbereichssatzung der Gemeinde Mittelneufnach; es sind im Innenbereich lediglich Satteldächer zulässig, dies sollte einheitlich dann auch im neuen Baugebiet umgesetzt werden. Ebenso verhält es sich mit Dachneigungen und Wandhöhen.
  • Eventuell Anpassungen der Unterlagen an inzwischen fortgeschrittene Planungen einer Überquerungshilfe an der Staatsstraße und genaue Abstimmungsmöglichkeit mit Staatlichem Bauamt (inkl. deren Planer).

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert den Planungsumgriff anhand eines Lageplanes.

Beschluss

Aufgrund der oben aufgeführten Gründe beschließt der Gemeinderat das aktuell laufende Verfahren zu stoppen und den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 aufzuheben. Dies ist öffentlich bekannt zu machen.

Des Weiteren wird beschlossen, die oben genannten Punkte zu ändern bzw. einzuarbeiten und dem Gemeinderat die neuen Unterlagen vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Mittelneufnach verleiht in dankbarer Anerkennung folgende Verdienstmedaillien:


Gemeinderat Stefan Happacher erhält die Verdienstmedaillie in Bronze für 18 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat.


Gemeinderat Alois Auer erhält die Verdienstmedaillie in Silber für 24 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat.

Gemeinderat Gottfried Wenger erhält die Verdienstmedaillie in Gold für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat.

Die Vorsitzende übergibt die Medaillien einzeln an die Ratsmitglieder Stefan Happacher, Alois Auer und Gottfried Wenger. Sie gratuliert und bedankt sich für die langjährige gute Zusammenarbeit.

2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann spricht im Anschluss ein paar Dankesworte an den Gemeinderat und gratuliert ebenso den geehrten Mitgliedern. 

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4. Außenbereichssatzung Nr. 5 "Östlich der Staatsstraße" Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt.
Sie übergibt das Wort an 2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann.
Sie verlässt daraufhin den Sitzungssaal.

Die Satzung wurde im RIS bereitgestellt.
2. Bürgermeister Kugelmann trägt die Satzung im Wortlaut vor und erläutert die Planung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Außenbereichssatzung Nr. 5 „Östlich der Staatsstraße“ Reichertshofen in der Fassung vom 20.09.2021 der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie kommt nach der Abstimmung zurück in den Sitzungssaal und übernimmt wieder das Wort.

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3. Antrag Privateigentümer - Vorgehensweise gemeindeeigener Birnbaum, Fl.-Nr. 1040/4, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.11.2021 wird von zwei Anliegerfamilien der Nebelhornstraße auf die Standortproblematik eines gemeindeeigenen Birnbaumes hingewiesen.
Der ca. 10 Meter hohe Baum befindet sich am südlichen Ende eines Wendehammers in unmittelbarer Nähe zur Grenze eines Privatgrundstückes.

Die Pflanzfläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kirchenfeld“.
Gem. der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit drei zu pflanzenden Bäumen festgesetzt.

Diskussionsverlauf

Vor Beratung der Thematik erläutert die Vorsitzende anhand von Bildern über den Standort des Birnbaumes. Durch die Höhe des Baumes (über 10 Meter) weisen die Antragsteller auf eine Verletzungsgefahr durch die herabfallenden Birnen hin. 

Dem Gemeinderat liegt der Flyer „Rund um die Gartengrenze“ vor. Darin werden privatrechtliche Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn geregelt. Erwähnt wird der Naturschutz sowie eine Verjährungsfrist von 5 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis davon erlangt wurde.

Die Vorsitzende wird beauftragt, eine Stellungnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Einer Fällung des Birnbaumes stimmen die Gremiumsmitglieder nicht zu.
     
 

Datenstand vom 18.01.2022 09:03 Uhr