Datum: 23.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
5 Aufhebung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
6 Örtliche Rechnungsprüfung 2019 der Gemeinde Walkertshofen, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
7 Ergebnisse der Brückenhauptprüfung 2020, Gemeinde Walkertshofen
8 Informationen
3.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/10, Gemarkung Walkertshofen
3.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/5, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Abstellhalle, Fl.-Nr. 1501, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.01.2021
1 Information über den Gemeindewald

zum Seitenanfang

4. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Auf Grund der Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BaystrWG) muss die Überschrift der Verordnung wie folgt lauten:

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) erlässt die Gemeinde Walkertshofen
folgende Verordnung:“

Mit Schnellinformation vom 29.01.2021 wies der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass die Verordnung auf jeden Fall zu ändern ist, auch wenn bereits das aktuelle Muster des BayGT,s von 2017 verwendet wurde. Die Satzung vom 14.11.2017 entspricht diesem Muster.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Aufhebung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt

In der Bürgermeisterausschusssitzung vom 03.02.2021 wurde erläutert, wie sich die Abstandflächen nach dem 01.02.2021 nach neuem Gesetz darstellen.
Das neue Abstandsflächenrecht ist ein Gesetz und wurde vom Gesetzgeber, dem Bayerischen Landtag erlassen. Den Gemeinden als Organ der Exekutive wurde das Recht eingeräumt, durch Satzungen überwiegend das alte Abstandsflächenrecht beizubehalten. Dies bedarf aber einer juristischen Begründung für jeden Ortsteil. Als Gründe zählt laut ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes laut Rechtsanwalt Dr. Spieß von der Anwaltskanzlei Döring und Spieß lediglich die Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes. Dies stellt eine Ermessenentscheidung der Gemeinde dar, die einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. In dem von Dr. Spieß zitierten Urteil des VGH s von 2003 wurde eine Abstandflächensatzung der Landeshauptstadt München aufgehoben. Die gerichtssichere Begründung der Ermessensentscheidung ist also nur mit Beteiligung eines Baurechtsfachanwaltes möglich. Daher sollte die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe aufgehoben werden. Die gerichtssichere Begründung der Ermessensentscheidung ist also nur mit Beteiligung eines Baurechtsfachanwaltes möglich. Auch der Baujurist des Landratsamtes hat vom Erlass einer eigenen Abstandsflächensatzung abgeraten, da in Extremfällen Haftungsansprüche von Bauwerbern oder Bauträgern im Raum stehen. Daher sollte die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe aufgehoben werden. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 10.02.2021 führt er im Wesentlichen die Vorgaben des Bauministeriums aus:
  • Die Gemeinde muss das Abstandsflächenrecht bei Erlass einer Satzung nach deren Vorgaben selbst prüfen.
  • Satzungen, die für das ganze Gemeindegebiet gelten, „sind mit Fragezeichen zu versehen“. Es muss für jeden Ortsteil eine eigene Begründung erstellt werden.
Dies wird jedoch schwierig, wenn dort keine einheitliche Bebauung und von sich aus schon eine dichte Bebauung besteht.
  • Die Pauschalbegründung aus der Mustersatzung des Gemeindetags kann nur als Grundlage verwendet werden. Vorher hat eine Bestandsaufnahme der Bebauung des Gemeindegebiets ebenso wie eine Abwägung zu erfolge. Solche Satzungen sollten daher gebietsbeschränkt sein. Der Gebietscharakter sollte ausreichend abgewogen werden.
  • In einer Art Stufenmodell sollte v.a. zwischen Wohnbereichen und eher geschäftlich geprägten Bereichen differenziert werden.
  • Das Verwaltungsgericht hebt inzident in die Satzung auf, wenn die Begründung nicht ausreicht.
  • Pauschalregelungen werden voraussichtlich „kippen“.
  • Eine Haftung kann in Extremfällen im Raum stehen.
  • Alternativen: Einfache Bauleitpläne mit Baufenstern oder Festlegungen zum Maß der baulichen Nutzung, Veränderungssperren für Übergangszeit, Bauleitplanung oder Test der neuen Rechtslage.


Die Aufhebungssatzung, die Beispiele für das Abstandsflächenrecht und der Sachvortrag für den Bürgermeisterausschuss vom 03.02.2021 wurden im RIS bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Örtliche Rechnungsprüfung 2019 der Gemeinde Walkertshofen, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderat Franz Schorer.

Die örtliche Rechnungsprüfung fand statt am 07.01.2021. Es ergaben sich vier Prüfungsbemerkungen, die samt Stellungnahmen anliegen.

Gemeinderat Franz Schorer erläutert den festgestellten Prüfungsbericht und verliest die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung.

Diskussionsverlauf

Bei der Prüfbemerkung Nr. 3 bedarf es einer Abklärung.

Beschluss 1

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 samt Stellungnahmen der 1. Bürgermeisterin und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Die Bürgermeisterin wird für das Jahr 2019 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl ist hierzu persönlich beteiligt und nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2019 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl wieder den Vorsitz.

zum Seitenanfang

7. Ergebnisse der Brückenhauptprüfung 2020, Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist bei Brückenbauwerken alle 6 Jahre die Brückenhauptprüfung gem. DIN 1076 durchzuführen. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, handnah zu prüfen.
Mit der Prüfung wurde die Fa. Eibl, Donauwörth im Februar 2020 beauftragt; die Ergebnisse der Prüfung für die zwei Bauwerke im Gemeindegebiet liegen nun vor.

Bauwerk 01 – Brücke über die Neufnach im Zuge des Rohrwiesenweges
Massive Plattenbrücke aus Stahlbeton mit Holmgeländer aus Stahl

Das Bauwerk befindet sich in einem ordentlichen Zustand – Gesamtbewertung 2,6.

MASSNAHMEN:
Mittelfristig sind verschiedene Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten durchzuführen. Das Geländer entspricht den Vorschriften.


Bauwerk 02 – Neufnachdurchlass im Zuge der Zufahrt zum Schweizerhof
Stahl-Wellblech-Durchlass mit Füllstabgeländer aus Stahl

Das Bauwerk befindet sich in einem ordentlichen Zustand – Gesamtbewertung 2,9.

MASSNAHMEN:
Kurzfristig Behebung der Geländerschäden und Aufbringen einer Beschichtung, Ausbesserungs- und Reinigungsarbeiten.

Diskussionsverlauf

Das Gremium möchte das kleinere Arbeiten durch die Verwaltung vergeben werden oder durch den Bauhof ausgeführt werden.

Beschluss

Die Vorsitzende wird beauftragt, ein Angebot für die Schlosserarbeiten einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Termin für die Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2021 wird auf den 29.06.2021 verlegt.

Die Vorsitzende trägt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung beim Sportplatz vor. 

zum Seitenanfang

3.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/10, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/10, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Für das Bauvorhaben wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung unter § 5.2 – Wiederkehre
Wiederkehre sind zulässig bei gleicher Traufhöhe wie das Hauptdach.

Beantragte Befreiung:
Traufhöhe der Wiederkehr ca. 1,12 m höher als Traufhöhe Hauptdach

Begründung:
Diese Regelung ist technisch nicht umsetzbar, da bei einer Wandhöhe von 4,50 m keine adäquate Raumhöhe in der Wiederkehr entstehen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/13, Gemarkung Walkertshofen

Die Planung sieht ein Einfamilienhaus in I+D-Bauweise mit Satteldach und Flachdachgarage vor.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 27.01.2021, eingegangen bei der VG Stauden am 01.02.2021, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Die Planunterlagen werden von dem Gremium gesichtet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/5, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/5, Gemarkung Walkertshofen

Geplant ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Zeltdach und Walmdachgarage.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 12.02.2021, eingegangen bei der VG Stauden am 16.02.2021, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Abstellhalle, Fl.-Nr. 1501, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Abstellhalle

Fl.-Nr.:                                1501, Gemarkung Walkertshofen

Mit Schreiben vom 08.02.2021 teilte das Landratsamt mit, dass für die Baugenehmigung zur Errichtung einer Abstellhalle) frist- und formgerecht ein Antrag auf weitere Verlängerung vorgelegt wurde.
Dieser Antrag wurde erstmalig mit Bescheid vom 05.04.2019 (AZ 3-606-2019-BA-115) nach Zustimmung der Gemeinde um zwei Jahre verlängert.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf weitere Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre zur Errichtung einer Abstellhalle das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthält sich der Stimme.

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 3
zum Seitenanfang

2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.01.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll ist damit genehmigt.

Vor Top 3 Bauanträge meldet sich eine anwesende Bürgerin zu Wort und bittet um Anhörung im Gemeinderat.

Die Vorsitzende erteilt ihr nach Zustimmung des Gremiums das Wort.

Sie nimmt Bezug auf den Hinweis im Staudenboten KW 05 – „Neue Zone 30 in Walkertshofen“ -.
Es wurde hingewiesen, dass für die Schörrstraße, Am Acker, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenstraße, Blumenstraße, Am Wiesle und Herzgraben (bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs) die „Zone 30“ Vorschriften gelten werden. In diesem Bereich gilt künftig rechts vor links. Lediglich an den Einmündungen des Staudenwegs und der Zufahrt zur Schörrstraße Haus-Nr. 8 – 12 a (Privatweg), sowie der Schulgasse hat die Schörrstraße weiterhin Vorfahrt. Der verkehrsberuhigte Bereich im hinteren Teil des Herzgrabens bleibt weiterhin bestehen.

Aus Sicht der Bürgerin ist die Vorfahrtsregeländerung in der Schörrstraße bei der Einmündung Am Acker und Einmündung Herzgraben gefährlich. Des Weiteren sei die Beschilderung fehlerhaft.
 
Sie bittet den Gemeinderat die Vorfahrtsänderungen zu Überdenken.

Die Vorsitzende nimmt Stellung dazu: Das Ziel der Zone 30 war mit wenigen Schildern in einem größeren Umgriff mit reiner Wohnbebauung eine Temporeduzierung zu erreichen. Gerade in der Schörrstraße als Zufahrt zur Grundschule sollte der Verkehr ausgebremst werden. Die Beschilderung wurde wie von der Polizei Schwabmünchen empfohlen umgesetzt.
Die Vorsitzende wird mit der Polizei Schwabmünchen einen Ortstermin vereinbaren, bei dem die Richtigkeit der Beschilderung überprüft und die durch die geänderte Vorfahrtsregelung evtl. hervorgerufene Gefährdung besprochen werden soll.

zum Seitenanfang

1. Information über den Gemeindewald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.02.2021 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Top begrüßt die Vorsitzende Herrn Siegfried Knittel von der FBG Schwabmünchen e.V.

Herr Knittel stellt sich kurz vor. Er ist im Forstgebiet Diedorf seit 26 Jahren als Förster der Stadt Augsburg tätig. Der Verein hat 300 Mitglieder. Die Aufgabenschwerpunkte sind die sachgemäße und wirtschaftliche Betreuung der Wälder.
Er ist mit der Beförsterung des Gemeindewaldes Walkertshofen und des Nutzungsrechtlerwaldes Gumpenweiler beauftragt.






 

 

Diskussionsverlauf

Herr Knittel erläutert dem Gremium den Unterschied zwischen Gemeindewald und Nutzungsrechtlerwald.
Der Gemeindewald ist zu 100 % im Eigentum der Gemeinde Walkertshofen, auch über die Erträge aus der Bewirtschaftung.
Der Rechtlerwald Gumpenweiler hat 7 Nutzungsrechtler. Der Boden ist im Eigentum der Gemeinde, der Aufwuchs gehört den Rechtlern, welche die Wälder ordnungsgemäß bewirtschaften.
Der Gemeindewald ist 8 ha groß und hat eine gute Lage an einem mäßig nach Norden geneigtem Hang. Er hat eine intakte Struktur, ist gut erschlossen und liegt klimatisch günstig, da ausreichend Wasser vorhanden ist. Der Wald ist überwiegend mit Fichten bepflanzt. Ein Ertrag von 16.000,00 € wurde die letzten 4 Jahre erwirtschaftet. Dem stehen Aufwendungen von
ca. 8.000,00 € gegenüber. Der Holzpreis war die letzten Jahre sehr niedrig.

Nach Meinung von Herrn Knittel ist die Unterhaltung eines Gemeindewaldes in dieser Größe für eine Kommune nicht rentabel. Erst ab einer Größe von 50 ha würde dies Sinn machen. Er empfiehlt der Gemeinde diese Waldfläche bei günstiger Gelegenheit mit anderen landwirtschaftlichen Flächen, die die Gemeinde besser verwerten kann z. B. als Ausgleichsfläche, zu tauschen.

Aus dem Gemeinderat kommen auch kritische Stimmen bzgl. einer Aufgabe der gemeindeeigenen Waldbewirtschaftung, da sich der Holzpreis auch wieder erholen könnte.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Knittel für seine Ausführungen. Er verlässt um 20.05 Uhr die Sitzung.

Datenstand vom 08.03.2021 10:34 Uhr