Datum: 23.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.02.2021
2 Vorstellung der Vorplanung Straßenausbau Schmiedgasse
1 IKT Erkundung Mobilfunkversorgung und Masterplan
7 Informationen
6 Widmung der Erschließungsstraße "Bahnhofstraße" nach Art. 6 BayStrWG
5 Widmung der Erschließungsstraße "Röstergraben" nach Art. 6 BayStrWG
4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 944/8; 944/7, Gemarkung Walkertshofen
4.2 Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 945/14, Gemarkung Walkertshofen
4.1 Rückbau der bestehenden Doppelgarage mit Lagerraum und Neubau eines Wohngebäudes mit integrierter Doppelgarage u. Lagerraum, Fl.-Nr. 89/6, Gemarkung Walkertshofen
4 Bauanträge

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 23.02.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll ist damit genehmigt. 

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2. Vorstellung der Vorplanung Straßenausbau Schmiedgasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.01.2021 wurde bereits über zu erwartende Bautätigkeiten in der Schmiedgasse informiert.

Eine Vorplanung der Straßenführung in der Schmiedgasse der Firma Konstruktionsgruppe Bauen, Neusäß liegt nun vor.

Herr Riedler stellt die Vorplanung und den Grunderwerbplan vor.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde benötigt Grunderwerb der Anlieger, damit die Straße ausgebaut werden kann, da ihr in der Schmiedgasse zum Teil nur 2 m Fahrbahnbreite gehören. Herr Riedler hat für die Straße eine Breite von 4 m plus jeweils 50 cm Bankett geplant. Eine schmälere Straße brächte Probleme mit Müllabfuhr, Winterdienst und sonstigem Lieferverkehr.

Er gibt zu bedenken, dass nach Fertigstellung des Straßenausbau der „Aichener Straße“ mit mehr Durchgangsverkehr in der Schmiedgasse zu rechnen ist. Für den Begegnungsverkehr ist die Straße aber zu schmal. In der Beratung wird von den anwesenden Anliegern vorgeschlagen, die Straße als reine Anliegerstraße wie bisher oder als Sackgasse zu planen. Herr Riedler weist darauf hin, dass ein Wendehammer nicht umsetzbar ist.

Der Gemeinderat berät über das weitere Vorgehen.

Die Vorsitzende wird den Anliegern per E-Mail den Grunderwerbplan zukommen lassen. Der nächste Schritt ist die Festlegung des Preises für die Abtretungen an die Gemeinde.

Es muss in weiten Teilen ein Schmutzwasserkanal und ein Oberflächenwasserkanal hergestellt werden. Der überwiegende Teil der Häuser hat nur einen Schmutzwasserkanal auf privatem Grund und leitet über das Vorderliegergrundstück. Da das Staatliche Bauamt gerade die Ing.-Leistungen für den Bau der Aichener Straße ausschreibt, wird die Vorsitzende beauftragt ebenfalls für die Kanalplanung in der Aichener Straße Angebote einzuholen. Dazu wird eine Kostenermittlung benötigt.
Erst wenn die Planung des Kanals in der Aichener Straße vorliegt, kann der Kanal für die Schmiedgasse geplant und erstellt werden.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Riedler für die zügige Planung. Er verlässt die Sitzung um 21.30 Uhr.

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1. IKT Erkundung Mobilfunkversorgung und Masterplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Kopperschmidt vom Ing.-Büro IKT.
Herr Kopperschmidt erläutert zu drei Präsentationen:

  1. Die Eckpunkte der Bayerischen Gigabitförderrichtlinie werden dargelegt. Die BayGibitR tritt zum 02.03.2020 in Kraft, die Laufzeit endet am 31.12.2025. Der Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen (Glasfaserausbau). Die Zielbandbreiten sind mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse in grauen und weißen NGA-Flecken.

Gemeinderat Johannes Altstetter nimmt ab 19.50 Uhr an der Sitzung teil.
Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.

Die Zuwendungsvoraussetzungen und Eingriffsschwellen sowie die Fördermodelle werden vorgetragen. Der Höchstfördersatz ist 90 % mit einer maximalen Förderung von 6 Mio. €. Die Förderhöhe pro Adresse im weißen Fleck sind 15.000,00 € und im grauen Fleck 5.000,00 €. Das weitere Vorgehen ist die Durchführung der Markterkundung, das Festlegen des Fördermodells und der Erschließungsbereiche sowie der Wirtschaftlichkeitslücke.

  1. Herr Kopperschmidt stellt in der Abschlusspräsentation den von IKT erarbeiteten FTTH-Masterplan für Walkertshofen vor. Der Masterplan ist ein Grundlagenplan für den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde zu einem gigabitfähigen FTTH-Netz.

  1. Es werden von Herrn Kopperschmidt die Ergebnisse zur Mobilfunkversorgung in der Gemeinde Walkertshofen vorgestellt. Sollte die Gemeinde eine Verbesserung der augenblicklichen Versorgung wollen gäbe es ein Mobilfunkförderprogramm. Die Mobilfunkstudie mit Messsystem der Versorgung mit 2 G und  4 G (Telefonica/O2, Telekom und Vodafone) und die Datenerhebung pro Messort wird vorgetragen. Der weitere Schritt wäre die Markterkundung und das Förderverfahren. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kopperschmidt für seine sehr anschauliche Präsentation im Gemeinderat. Herr Kopperschmidt verlässt um 20.30 Uhr die Sitzung.

Diskussionsverlauf

Das Gremium stellt die Frage, ob Baulücken (Grundstücke die noch nicht bebaut sind) beim BaygibitR Verfahren förderfähig sind. Herr Kopperschmidt beantwortet die Frage. Die Gemeinde muss eine Bestandsaufnahme der nicht bebauten Grundstücke machen. In das Förderverfahren werden die Flurstücke aufgenommen. Bei einer späteren Bebauung ist der Anschluss für den Eigentümer nicht mehr kostenfrei.

 

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Informationen durch 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl:

Gemeinderat Johannes Altstetter hat Piktogramme für die Toilettentüren der Grundschule entworfen und angebracht. Ein herzliches Dankeschön dafür.

Ehrenbürger Georg Wagner hat die Renovierung der Fatima-Tafel am Burgberg organisiert, sowie das Freischneiden eines Teiles des Staudenmeditationsweges. An Herrn Wagner hierfür vielen Dank.

In Walkertshofen eröffnet am 25.03.2021 ein Bioladen in der Neufnachstraße. Das Gremium wurde zur Einweihung am 24.03.2021 um 18.00 Uhr eingeladen.

Der Schützenverein Gemütlichkeit e.V. hat den Förderbescheid für die Erneuerung der Schießanlagen erhalten.

Die PI Schwabmünchen hat die Beschilderung in der Schörrstraße usw. „Zone 30“ (bereits schon mehrmals berichtet) nochmals überprüft. Die Vorfahrtsschilder Schulgasse und Staudenweg wurden abgebaut. In der ganzen Zone 30 gilt die rechts vor links Vorfahrtsregelung. Dadurch wird die Fahrgeschwindigkeit automatisch gedrosselt.
 
Aus dem Gremium:
Die jährliche Flurreinigungsaktion durch Aufruf von Landrat Martin Sailer findet heuer nicht statt. Die Bürger werden gebeten, beim Spazierengehen bei der Säuberung der Fluren mitzuhelfen.

Auf fehlende Hundetoiletten wird hingewiesen. Die Hundekotbeutel werden vermehrt liegen gelassen. Beim TSV Gelände wird der Abfalleimer dazu benutzt. Es wird vorgeschlagen, 2 – 3 weitere Hundetoiletten aufzustellen.
   

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6. Widmung der Erschließungsstraße "Bahnhofstraße" nach Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Bahnhofstraße wurde weiter ausgebaut. Damit sie öffentlich werden kann, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Die Widmung hat zu erfolgen, sobald die Straße fertiggestellt ist.


Bezeichnung der Straße:                „Bahnhofstraße“

Anfangspunkt:                                nord-östliche Grenze der Fl.-Nr. 3/2

Endpunkt:                                nord-östliche Ecke der Fl.-Nr. 1650/34

Fl.-Nrn.:                                1650/38,
                                       Teilflächen der Fl.-Nrn. 1650/39, 1650/36, 1650/34, 1650/32,
                                       1650/35

Gemarkung:                                Walkertshofen

Länge:                                        0,110 km

Baulastträger:                                Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde
                                       Walkertshofen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Bahnhofstraße“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Widmung der Erschließungsstraße "Röstergraben" nach Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Damit eine Straße öffentlich werden kann, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Die Widmung hat zu erfolgen, sobald die Straße fertiggestellt ist. Den Straßennamen „Röstergraben“ hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Bezeichnung der Straße:                „Röstergraben“

Anfangspunkt:                                Süd-östliche Grenze Fl.-Nr. 925 – Abzweig Hauptstraße

Endpunkt:                                südliche Grenze Fl.-Nr. 943/3 – Abzweig Kreuzgasse

Fl.-Nrn.:                                944/19, 944/22, 945, 925/8

Gemarkung:                                Walkertshofen

Länge:                                        0,328 km

Baulastträger:                                Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde
                                       Walkertshofen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Röstergraben“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 944/8; 944/7, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                944/8; 944/7, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“, 1. Änderung.

Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach und angrenzender Doppelgarage mit Walmdach.

Da die geplante Höhenlage der Oberkante des Fertigfussbodens (OK FFB EG) die in der Satzung max. zulässige Höhe um 30 cm überschreitet, wurde eine isolierte Befreiung von dieser Festsetzung  beantragt.

Festsetzung unter Punkt 2.4 – Bezugspunkt für die Höhe baulicher Anlagen
„…Die Oberkante Fertigfußboden (OK FB EG) des Erdgeschosses darf max. 0,40 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.“

Beantragte Befreiung:
Höhenlage OK FFB EG 70 cm über dem Bezugspunkt anstatt 40 cm.

Begründung:
Bei dem vorliegenden Grundstück würde die OK FFB EG deutlich unter dem bestehenden Gelände liegen. Das liegt hauptsächlich an der tief eingeschnittenen Zufahrtsstraße. Das Grundstück wurde durch eine Natursteinmauer, im Schnitt 1,50 m hoch, abgeböscht. Trotz der 30 cm Höherlegung liegt die OK FFB EG an der südlichen Gebäudeecke 43 cm unter dem bestehenden Gelände (s. Ansicht Südwest).

Das Gremium sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.2. Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 945/14, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                945/14, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben-1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Gem. der Festsetzung unter Nr. 2.4 der Satzung ist die Bezugshöhe für die Höhe baulicher Anlagen die OK Fertigfussboden im EG (OK FFB EG), die max. 0,4 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen darf, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.

Da in der vorliegenden Planung die Höhe des FFB EG die max. zulässige Höhe um 0,2 m überschreitet, wurde die Stellungnahme der Gemeinde zu einer hierfür erforderlichen isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ersucht.

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1. Rückbau der bestehenden Doppelgarage mit Lagerraum und Neubau eines Wohngebäudes mit integrierter Doppelgarage u. Lagerraum, Fl.-Nr. 89/6, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Rückbau der bestehenden Doppelgarage mit Lagerraum und Neubau eines Wohngebäudes mit integrierter Doppelgarage und Lagerraum

Fl.-Nr.:        89/6, Gemarkung Walkertshofen

Die bestehende bzw. geplante Bebauung überschreitet im Norden die Grenze der Fl.-Nr. 89/5.
Die Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO wurde beantragt und wird von der Genehmigungsbehörde (LRA) bearbeitet.
Von der Gemeinde Walkertshofen als beteiligte Nachbarin wurde die Zustimmung  gem. Art. 6 Abs. 2 zur Abstandsflächenübernahme beantragt.

Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss 1

Die Gemeinde Walkertshofen erteilt der beantragten Abstandsflächenübernahme auf das Flurstück Fl.-Nr. 89/5 das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer, Gemeinderat Dieter Gumpinger und Gemeinderat Jürgen Gumpinger sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Die Gemeinde erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer, Gemeinderat Dieter Gumpinger und Gemeinderat Jürgen Gumpinger sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nehmen an der Abstimmung nicht teil.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 23.03.2021 ö 4
Datenstand vom 21.04.2021 14:42 Uhr