Datum: 27.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4.1 Beteiligung der Gemeinde zur Bauvoranfrage Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 947, Gemarkung Walkertshofen
4 Bauanträge
3 Sirenenanlage Oberrothan
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.03.2021
1 Demographische Entwicklung der Gemeinde Walkertshofen
9 Informationen
8 Aufstellung weiterer Hundetoiletten
7 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
6 Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021
5 Neuerlass der Hundesteuersatzung
4.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 945/2, Gemarkung Walkertshofen
4.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen

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4.1. Beteiligung der Gemeinde zur Bauvoranfrage Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 947, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller hat beim Landratsamt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses an der Nordostseite des bereits bebauten Grundstückes gestellt.
Das Grundstück befindet sich gem. § 35 BauGB im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Mit Schreiben vom 23.03.2021 wird vom Landratsamt zu dem  Vorhaben Stellung genommen und die gemeindliche Stellungnahme gem. § 36 BauGB erbeten:

Auszug aus dem Schreiben vom LRA vom 23.03.2021:

„…Der Kreisbaumeister Herr Schwindling hat bereits erhebliche Bedenken vorgetragen.
Standort und Situierung des Baukörpers erscheinen an sich städtebaulich unmotiviert. Die Integration der Hofstelle in einen vernünftig geplanten räumlich-funktionalen städtebaulichen Gesamtkontext erscheint dringend geboten; d.h. es wird hier im Vorgriff auf unabdingbar notwendige bauleitplanerische Schritte zur Siedlungsentwicklung keine Einzelfallentscheidungen geben, da dies eine solche Entwicklung beeinträchtigen könnte.“

Beschluss

Im Bereich des maßgeblichen Grundstückes sind derzeit keine bauleitplanerischen Schritte geplant. Unter Bezugnahme auf die fachliche Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg kann demzufolge zum jetzigen Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 4
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3. Sirenenanlage Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Sirene in Oberrothan ist eine reine Feuerwehrsirene. Sie dient nicht dem Zivilschutz / Katastrophenschutz.

Die Feuerwehr kann über Sirene oder Pager informiert werden. Die Umrüstung auf digitale Alarmierung wurde bereits landesweit am 01.01.2019 ausgeschrieben. Empfehlung von Herrn Schmid (Fachberater für Feuerwehrwesen), Regierung von Schwaben:
 
  1. für die Übergangszeit die alte Sirene abbauen und wieder verwenden (Starkstrom) bis die geförderte digitale Sirene kommt (Förderung 90 %).

  1. über Pager (analoge Pager beschaffen und diese dann später in digitale umrüsten).

  1. die Feuerwehrleute über die Übergangszeit nur über Handy alarmieren (dazu müssen die Feuerwehrleute einverstanden sein).

  1. Die neue Sirene mit altem Steuerungssystem betreiben und später umrüsten (nicht förderfähig).

       

Diskussionsverlauf

Im Sitzungssaal ist Herr Anton Knoll, Feuerwehrkommandant anwesend. Die Vorsitzende bittet Herrn Knoll um eine kurze Stellungnahme. Er informiert das Gremium über die auftretenden Schwierigkeiten bei einer Alarmierung über das Handy. Die Erreichbarkeit ist nicht immer sichergestellt (Funkloch, Alarmierung in der Nacht usw.). Anschließend bespricht der Gemeinderat die im Sachverhalt genannten Optionen. Gewünscht wird, die alte Sirene auf dem LEW eigenen Trafohäuschen in Oberrothan wieder zu verwenden bis die neue digitale Sirene mit Förderung beschafft werden kann.    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die alte Sirene vollständig abgebaut und wiederverwendet wird.
 
Die Sirene soll auf dem Trafohäuschen der LEW in Oberrothan montiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 23.03.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Der öffentliche Teil des Protokolls gilt damit als genehmigt.

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1. Demographische Entwicklung der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Herr Günter Katheder-Göllner vom Landratsamt Augsburg wird durch die Vorsitzende begrüßt.
Er stellt in einer Präsentation die Auswertung der vom Landkreis Augsburg beauftragten Bevölkerungsprognose der Fa. SAGS vor.

Diskussionsverlauf

Er zeigt die Einwohnerentwicklung von Walkertshofen ab 1956 und eine daraus resultierende Entwicklungsprognose bis 2028 auf. Dabei wird der Wanderungsschnitt / Zu- und Wegzüge im Mittelwert erläutert. Auf die Bildungsabwanderung der Jugend wird Bezug genommen. Herr Katheder-Göllner empfiehlt besonders die Bindung der Jugend an den Ort durch entsprechende Angebote an diese zu erhöhen, sodass diese nach ihrer Ausbildungszeit gerne wieder zurückkommen. In einer tabellarischen Gegenüberstellung der Geburten- und Sterbefälle wird das Wanderungssaldo aufgezeigt. Eine Intensivierung der Nachverdichtung von Leerständen im Ort um Wohnraum zu schaffen wäre wichtig, damit junge Familien zuziehen können.

Herr Katheder-Göllner geht auf die Geburtenentwicklung ein. Die jährlichen Geburten unterliegen großen Schwankungen, was der Gemeinde eine gute Planung für Kindergarten und Grundschule erschwert. Die Jugendkriminalität in Walkertshofen ist im Vergleich des Durschnitts des Landkreises sehr niedrig.
Bei der Sozialraumanalyse (Jugendhilfeindikation) fällt der überdurchschnittliche Anteil der Inanspruchnahmen für Hilfen in der Erziehung ins Auge. Dieser Wert ist im Vergleich der letzten Jahre gestiegen.
Die Anzahl der Beschäftigten, die Auspendeln überwiegend Richtung Augsburg und die Anzahl der Arbeitsplätze am Ort werden genannt.

Der Landkreis Augsburg ist weiterhin ein Zuzugslandkreis. Welchen Anteil davon Walkertshofen abbekommt, hängt davon ab, wieviel Wohnraum die Gemeinde anbieten kann. Herr Katheder-Göllner empfiehlt weiterhin auf eine gute Infrastruktur zu achten. Man muss Zuziehenden Anschlussmöglichkeiten anbieten, z.B. über Vereine und Möglichkeiten bürgerlichen Engagements. 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Katheder-Göllner für die Präsentation. Sie verabschiedet ihn um 20.15 Uhr.

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Vorsitzende gibt bekannt:
Gemeinderat Albert Hepp hat eine Ruhebank Richtung Gessertshausen aufgestellt. Die Vorsitzende bedankt sich recht herzlich dafür.
Ehrenbürger Georg Wagner hat eine Ruhebank am Staudenmeditationsweg durch eine neue Bank ersetzt. Auch hierfür spricht die Vorsitzende ein herzliches Dankeschön aus.  
Gemeinderat Johannes Kerler hat die EDV-Netzwerkpläne der Grundschule Walkertshofen erstellt. Vielen Dank dafür.

Aus dem Gemeinderat:
Gemeinderätin Gabriele Egger kann eine Ruhebank abgegeben. Frau Egger schlägt als Standort bei der Rohrwiesbrücke vor.
Die Vorsitzende nimmt die Spende gerne an. Bis ein geeigneter Standort gefunden wird, bekommt diese einen Platz am alten Bahnhof in Walkertshofen.    

Nach dem Sachstand des Beginns der Markterkundung zum Breitbandausbau wird angefragt.
Das Markterkundungsformular ist online unter www.walkertshofen.de verfügbar.  

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8. Aufstellung weiterer Hundetoiletten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Bei der Sitzung vom 23.03.2021 wurde vom Gemeinderat die Aufstellung weiterer Hundetoiletten gewünscht. Es fand mittlerweile eine Sammelbestellung von 10 Stück mit den übrigen Gemeinden der VG statt, davon sind 3 Stück für Walkertshofen vorgesehen. Der Gemeinderat soll die Standorte festlegen.

Diskussionsverlauf

Für die Auswahl der Standorte sieht das Gremium einen Ortsplan ein.

Eine Hundetoilette steht bereits seit 2014 am Flurbereinigungsweg Richtung Hölden und wird stark frequentiert.
Es wird der Spielplatz beim Lagerhaus vorgeschlagen.
Die Vorsitzende äußert sich dazu, dass für Hunde der Kinderspielplatz sowieso tabu ist. Für den Spielplatz am Lagerhaus fehlt noch ein Hinweisschild mit Öffnungszeiten, Kontakttelefonnummer, Verbotshinweise ect.

Einen weiteren vorgeschlagenen Standort beim Parkplatz Staudenparadies lehnt das Gremium ab.
Weitere Standorte werden diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat legt folgende weitere Standorte für die Aufstellung von Hundetoiletten in der Gemeinde Walkertshofen fest:
  1. Standort: Nach dem Friedhof Richtung TSV Heim (auf halbem Weg).
  2. Standort: Obergessertshauser Straße, Abzweig Richtung Heidberg.
  3. Standort: Richtung Ebrach (beim Kreuz), Weg zum Lutzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) wurde am 01.03.2021 geändert. Die Rechtsgrundlage für die Erschließungsbeitragssatzung Art. 5 a Abs. 9 KAG wurde gestrichen. Der Bayerische Gemeindetag hat daraufhin eine neue Mustersatzung veröffentlicht. Die neue Erschließungsbeitragssatzung und die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung wurden im RIS bereitgestellt. Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung vom 27.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Briefwahlvorstand wurde verstärkt, da mit sehr vielen Briefwählern gerechnet wird.
Die Mitglieder der Wahlvorstände werden im Anschluss an diesen Beschluss von der Verwaltung schriftlich berufen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder des Wahlvorstandes:
Bürgersaal, Bahnhofstraße 5, Walkertshofen

Wahlvorsteherin
Jungwirth-Karl Margit
Stellv. der Wahlv.
Kerler Johannes
Schriftführerin
Schmid Brigitte
Stellv. der Schriftf.
Maurus Claudia
Beisitzer
Schorer Franz
Beisitzer
Altstetter Johannes
Beisitzer
Endres Christoph
Beisitzer
Hepp Albert

Briefwahlvorstand, Sozialraum Bauhof, UG Rathaus, Langenneufnach

Briefwahlvorstand
Blumenhofer Johann
Stellvertreter
Gumpinger Jürgen
Schriftführerin
Hör Margarita
Stellv. Schriftführer
Rasim Lukasz
Beisitzerin
Kronawitter Tanja
Beisitzerin
Egger Gabriele
Beisitzer
Schmid Gerhard
Beisitzer
Hör Thomas
Beisitzer
Kindler Hermann

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

Das Gremium spricht sich für eine Änderung in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz aus und legt den Steuersatz nach Beratung fest.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 27.04.2021 mit Änderung in
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz wie folgt:

Die Steuer beträgt
für den ersten Hund           50,00 €
für den zweiten Hund         60,00 €
für jeden weiteren Hund   100,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 945/2, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                945/2, Gemarkung Walkertshofen




Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 16.04.2021, eingegangen bei der VG Stauden am 26.04.2021, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Die Planunterlagen werden von dem Gremium gesichtet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.04.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                233/1, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Auf der freien Fläche westlich des bestehenden Wohnhauses ist die Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes mit zwei Vollgeschossen geplant.
Im Bebauungsplan wird für das betreffende Baugrundstück eine Bebauung mit nur einem Vollgeschoss zugelassen, deshalb soll im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob eine Abweichung von dieser Festsetzung in Aussicht gestellt werden kann.

Begründung:
  • Der Bebauungsplan ist inzwischen 54 Jahre alt und seit geraumer Zeit „fertig gebaut“.
  • Das kleine Gebäude soll eine Grundfläche von nur ca. 11,75 m x 6,50 m = ca. 76,5 m² erhalten
  • Im Vergleich zum Nachbargebäude bzw. zur nördlichen Baugrenze wird das Gebäude etwas zurückversetzt (in etwa bündig mit der best. Grenzgarage des Nachbarn, Fl.-Nr. 232/1), damit die Traufhöhe im Straßenbild nicht störend wirkt.
  • Aufgrund der geringen Gebäudebreite liegt die geplante Firsthöhe bei einer Dachneigung von 30° trotz der beiden Vollgeschosse fast 2,00 m unter der des Nachbargebäudes (vgl. Schema-Schnitt).
  • Die Maßnahme entspricht dem allgemeinen Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Stadelwiese“  für die  Errichtung des geplanten zweigeschossigen Wohngebäudes  in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 08:41 Uhr