Datum: 29.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.05.2021
4.1 Sanierung der Kneippanlage
4.2 Straßenausbau "Aichener Straße"
4 Informationen
3 Vorstellung der Förderungsmöglichkeiten für einen Vitalitätscheck und ein Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Walkertshofen
2.6 formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach, Fl.-Nr. 215/24, Gemarkung Walkertshofen
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nr. 945/6, Gemarkung Walkertshofen
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 74/3, Gemarkung Walkertshofen
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/4, Gemarkung Walkertshofen
2.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen/Carports, Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen
2 Bauanträge
4.3 Sanierung der Rohrwiesbrücke

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.05.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll vom 18.05.2021 gilt damit als genehmigt.

zum Seitenanfang

4.1. Sanierung der Kneippanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Es liegt der Gemeinde Walkertshofen der Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben vom 28.05.2021 für die Modernisierung der Kneipp-Anlage „Staudenparadies“ mit Arm- und Tretbecken sowie Gestaltung des Umfeldes mit einer Zuwendung in Höhe von 9.000,00 € vor.

Für die Kneippanlage wurde eine Schwungsonnenliege in Höhe von 1.500,00 € bestellt.

Die Vorsitzende berichtet über den neuen Stand der Sanierungsmaßnahme. Es ergibt sich eine neue Kostenschätzung in Höhe von 12.342,60 €.

zum Seitenanfang

4.2. Straßenausbau "Aichener Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Walkertshofen plant derzeit die Sanierung des Kanals in der Aichener Straße bzw. den Neubau eines Trennsystems im Bereich der Aichener Straße und Nebenstraßen. Mit den Planungsarbeiten wurde das Ing.-Büro Tremel, Augsburg beauftragt.

Für den Neubau eines Trennsystems sind u.a. die bestehenden Grundstücksanschlussschächte (Revisionsschächte) vermessungstechnisch aufzunehmen. Die Bevölkerung wurde durch Aufruf im Staudenboten in der KW 23 darauf hingewiesen.

Die Vermessungsarbeiten für den Straßenausbau Aichener Straße finden zur Zeit statt.

zum Seitenanfang

4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Trotz erschwerter Bedingungen gibt es auch heuer wieder ein Ferienprogramm für die Kinder aus Walkertshofen. Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die für die Kinder aus Walkertshofen ihre Ideen, ihre Zeit und Energie eingebracht haben und wieder ein umfangreiches Ferienprogramm auf die Füße gestellt haben.

Gemeinderat Albert Hepp berichtet über die Sanierung der Feldwege aufgrund des Starkregenereignisses vom 05./06.06.2021. Die stark ausgeschwemmten Feldwege wurden gegradert. In einem 2. Sanierungsschritt muss wieder Kies und Feinmaterial eingebracht werden. Die Mittelstreifen sollten davor abgehobelt werden. Die Vorsitzende bedankt sich bei Gemeinderat Albert Hepp für die Organisation der schnellen Mithilfe bei der Instandsetzung der Feldwege.

Aus dem Gremium wird auf die defekte Straßenlaterne an der Hauptstraße Ecke Sennereiweg hingewiesen. Die LEW hat den Auftrag zur Aufstellung einer neuen Leuchte bereits erhalten. An der Schule wurde ebenfalls eine Leuchte umgefahren. Auch diese ist bereits in Auftrag gegeben.

zum Seitenanfang

3. Vorstellung der Förderungsmöglichkeiten für einen Vitalitätscheck und ein Innenentwicklungskonzept der Gemeinde Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Braun vom ALE, Krumbach.
Herr Braun stellt die Fördermöglichkeiten für die Gemeinde Walkertshofen vor.

Herr Braun beginnt die Präsentation mit historischen Bildern über das „Leben“ im Dorf früher mit Kinderbetreuung, einer Gebrauchsarchitektur der Gebäude und mit Begegnungsräumen. Es entstanden Einfamilienhäuser vor allem am Ortsrand in den letzten Jahren. Vorrang hatte eine Außenentwicklung. Als Folgen daraus sind leerstehende Gebäude im Ortsinneren. Das Anstreben sollte ein vitales Dorf und ein Ortskern ohne Leerstände, mit charakteristischer Bausubstanz, mit vielen Funktionen (Dorfladen, Wirtschaft usw.) für alle Generationen in einem aktiven Dorfleben sein. Durch eine Bestandaufnahme der Leerstände kann ein das „Innen“ neu denken entwickelt werden und Lücken sinnvoll gefüllt werden.

Herr Braun berichtet anhand von Beispielen anderer Kommunen über den Ablauf einer Datenbankerfassung einzelner Baugrundstücke durch ein Planungsbüro mit Ausarbeitung eines Handlungskonzeptes mit Entwicklungsmöglichkeiten.

Diskussionsverlauf

Herr Braun informiert über die nächsten Schritte für Fördermöglichkeiten.
Die Gemeinde Walkertshofen muss eine Innenentwicklung mit den Förderinstrumenten Flächenmanagementdatenbank (FMD) und Vitalitätscheck 2.5 (VC) beschließen. Zielführend wäre von Seiten der Gemeinde ein Arbeitskreis, da alle beschriebenen Verfahren auch aktiv von der Gemeinde unterstützt werden müssen. Im Rahmen des Arbeitskreises werden zunächst die Modalitäten für die Angebotseinholung abgestimmt, zudem fungiert der Arbeitskreis als Ansprechpartner für das Planungsbüro bei der Ausarbeitung der Unterlagen. Eine aktive Bürgerbeteiligung ist wichtig, damit für alle ein transparentes Konzept ausgebarbeitet werden kann.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Braun für seine Vorstellung im Gemeinderat. Herr Braun verlässt um 21.35 Uhr die Sitzung.

zum Seitenanfang

2.6. formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach, Fl.-Nr. 215/24, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach

Fl.-Nr.:                                215/24, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Gem. der Satzung sind im Planbereich Einzel- und Doppelhäuser mit Satteldach (38° – 43°
Dachneigung) zulässig.
Zur optimalen Ausnutzung der geplanten Photovoltaik-Anlage soll das Dach als Pultdach mit einer Dachneigung von 20° ausgeführt werden, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird hierfür die Stellungnahme der Gemeinde ersucht.

Diskussionsverlauf

In der weiteren Beratung wird die vorgegebene Dachform und Dachneigung im Plan erörtert. Das Gremium möchte genauere Angaben vom Bauherrn erhalten. Die angegebene Wandhöhe zum Nachbargrundstück ist ein weiteres Thema. Das Gremium stellt sich eine Wandhöhe von 6,5 m vor.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Dachform einverstanden und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Für eine endgültige Entscheidung im Gemeinderat für eine Planungsgenehmigung soll der Bauherr die tatsächliche Dachneigung am Gebäude nachweisen.
Die genaue Planung der Wandhöhe zum Nachbargrundstück muss dargelegt werden.
Der Gemeinderat stellt sich eine Wandhöhe zum Nachbargrundstück in Höhe von 6,5 m vor.
Die in der Bauvoranfrage vorgegebene Kubatur muss eingehalten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nr. 945/6, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Holzrahmenbauweise

Fl.-Nr.:                                945/6, Gemarkung Walkertshofen

Geplant ist ein Einfamilienhaus (E+D) mit Satteldach in Holzrahmenbauweise.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 13.06.2021, eingegangen bei der VG Stauden am 22.06.2021, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat keine Fragen an die anwesenden Bauherren.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.4. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 74/3, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                74/3, Gemarkung Walkertshofen

Auf der innerörtlichen Baulücke ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit integrierter Doppelgarage geplant.
Die für eine gesicherte Erschließung erforderlichen Grundstücke zwischen dem Baugrundstück und der Erschließungsstraße befinden sich im Eigentum der Bauherren.

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend. Der Gemeinderat hat keine Fragen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/13, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/13, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Der Bauantrag für das Einfamilienhaus in I+D-Bauweise wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 vorgelegt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten wurden.

Die Planung wurde nun hinsichtlich der in der Satzung festgesetzten Höhenlage OK FFB verändert und eine Befreiung für die Höhenlage der OK FFB beantragt.

Festsetzung:
Die Oberkante Fertigfußboden (OK FFB EG) des Erdgeschosses darf max. 0,40 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.

Beantragte Befreiung:
Oberkante FFB EG: 1,20 m über Erschließungsstraße.

Begründung:
Der Bezugspunkt Erschließungsstraße liegt in diesem Fall an der tiefsten Stelle des Grundstückes.
Zusammen mit der starken Hangneigung des Grundstückes führt dies dazu, dass die Nord-/Westseite des Gebäudes bis zu 1,40 m im Hang steckt.

Es wurde Planeinsicht im Gemeinderat genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 945/4, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                945/4, Gemarkung Walkertshofen

Geplant ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; eine Doppelgarage und zwei zusätzliche Stellplätze sollen auf dem Flurstück errichtet werden.
 
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 21.06.2021, eingegangen bei der VG Stauden am 22.06.2021, haben der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen/Carports, Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen/Carports

Fl.-Nr.:                                944, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben – 1. Änderung“ innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA3.
In der Satzung ist für diesen Teilbereich eine Bebauung mit zweigeschossigen Einzelhäusern vorgesehen, die auch als Mehrfamilien- und Doppelhäuser ausgeführt werden können.
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 – 6 Wohnungen zulässig.

Die Planung sieht die Errichtung von zwei angrenzenden Baukörpern mit jeweils fünf Wohneinheiten vor. Für die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten auf 10 Wohneinheiten wird ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Die Projektvorstellung wurde im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend und stellt die Planung dem Gemeinderat vor.
Es werden Detailfragen zum Bauvorhaben erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2
zum Seitenanfang

4.3. Sanierung der Rohrwiesbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Auf Anfrage teilt 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl den Sachstand der Sanierung der Rohrwiesbrücke mit.  Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor.

Datenstand vom 19.07.2021 10:23 Uhr