Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Informationen
6.1 Ergebnisse Abwasseranlagenüberwachung
6.2 Sanierung der Kneippanlage
5 Termine Gemeinderatssitzungen im Jahr 2022
4 Neuerlass der Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
3.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 215/21 und Teilfläche Fl.-Nr. 215/22, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Anfrage der Freien Wähler Walkertshofen zur Hochwasserbehandlung im Baugebiet "Schörr"
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.09.2021

zum Seitenanfang

6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde hat für die Grundschule Walkertshofen von der LEW eine Energieeinsparprämie in Höhe von 1.266,00 € erhalten.

Die Gemeinde Walkertshofen hat sich am Wettbewerb „Förderung der Baukultur“ im Augsburger Land beteiligt und einen Preis für das Lagerhaus Walkertshofen in Höhe von 1.000,00 € erhalten. Die Preisverleihung ist am 09.11.2021.

zum Seitenanfang

6.1. Ergebnisse Abwasseranlagenüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Die amtliche Überwachung der Kläranlage am 21.07.2021 hat 48 % Fremdwasseranteil ergeben. 

zum Seitenanfang

6.2. Sanierung der Kneippanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Die Sanierung der Kneippanlage wird nächstes Frühjahr fertiggestellt. Es fehlt noch der Innenanstrich im Becken und der Handlauf. 

zum Seitenanfang

5. Termine Gemeinderatssitzungen im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Folgende Termine für 2022 werden festgelegt:

Dienstag, 25.01.2022
Dienstag, 01.03.2022
Dienstag, 29.03.2022
Dienstag, 26.04.2022
Dienstag, 24.05.2022
Dienstag, 28.06.2022
Dienstag, 26.07.2022
Dienstag, 13.09.2022 
Dienstag, 25.10.2022
Dienstag, 29.11.2022
Dienstag, 20.12.2022

zum Seitenanfang

4. Neuerlass der Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde an die Mustersatzung angepasst. Die Satzung vom 01.01.2014 und die neue Satzung vom 01.01.2022 wurden dem Gemeinderat im RIS zur Einsicht bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Es wird auf eine Kalkulation der Preise hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 215/21 und Teilfläche Fl.-Nr. 215/22, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses

Fl.-Nrn.:                        215/21, Tfl. 215/22

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines zweigeschossigen Doppelhauses mit Satteldach.

Gem. der textlichen Festsetzungen sind hier Einzel- und Doppelhäuser mit Satteldach (Dachneigung 38 – 43°) zulässig. Das zweite Vollgeschoss muss im Dachraum liegen.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden können:

  1. § 4 – Lage der Vollgeschosse

Das Doppelhaus soll in II + D errichtet werden, wonach das zweite Vollgeschoss im Obergeschoss liegt.
Der Bebauungsplan lässt zwei Vollgeschosse zu, wobei das zweite Obergeschoss im Dachgeschoss liegen muss.

  1. § 6.1 – Dachneigung Hauptgebäude

Beantragt wird ein Satteldach mit einer Neigung von 35 Grad. Laut Bebauungsplan muss die Dachneigung zwischen 38 und 43° liegen.

  1. § 6.2 – Dachform Garagen

Es wird beantragt, die beiden Garagen mit Flachdach errichten zu können.
Der Bebauungsplan setzt Satteldächer mit mindestens 25 Grad Dachneigung fest.

  1. § 6.3 – Höhe Kniestock

Die Höhe von OK Rohdecke EG bis OK Sparren, gemessen an Außenkante Mauerwerk beträgt 3,19 m. Laut Bebauungsplan darf dieses Maß 0,75 m betragen.

  1. Überschreitung der Baugrenze

Die Baugrenze im Nordwesten des Grundstücks soll mit einem Teil der westlichen Haushälfte überbaut werden.



Begründung:

Es wird beabsichtigt, das Grundstück mit einem Doppelhaus zu bebauen. Um das Vorhaben sinnvoll nutzbar umsetzen und den benötigten Wohnraum für die beiden Haushälften schaffen zu können, sind die aufgeführten Befreiungen nötig. Es entsteht so je Haushälfte eine Wohnfläche von ca. 120 m² mit der Option auf Ausbau des Dachspitzes und Erweiterung der Wohnfläche auf 150 m².

Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar (§ 31 BauGB).

Es wird deshalb darum gebeten, dem Vorhaben, analog zu der genehmigten Doppelhausbebauung Ecke Schörrstraße / Am Acker, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Diskussionsverlauf

Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend und erläutern nach Aufforderung dem Gremium die Planung. Die Anzahl der Stellplätze ist im Gespräch. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3.1. Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                233/1, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Das bestehende Einfamilienhaus soll renoviert werden und durch einen Anbau sowie die Anhebung des Kniestocks der Wohnraum erweitert werden, sodass das Obergeschoss in Verbindung mit dem Dachgeschoss als separate Wohneinheit genutzt werden kann.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden können:

  1. Das vorhandene Wohngebäude wird in der Planzeichnung als bestehend gekennzeichnet, allerdings werden für nachfolgende Baugrundstücke nur Bebauungen mit einem Vollgeschoss zugelassen.
Durch die geplante Anhebung des Kniestocks wird das Obergeschoss zu einem Vollgeschoss (somit zwei Vollgeschosse).

  1. Für Gebäude mit zwei Vollgeschossen ist eine Dachneigung von 26 – 35 Grad vorgeschrieben.
Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht maßgeblich zu verändern, soll das Dach baugleich mit derselben Dachneigung wieder hergestellt werden, die derzeitige Dachneigung beträgt 50 Grad.

  1. Die Baugrenze für das bestehende Grundstück wurde bei Erstellung des Bebauungsplanes entlang der bestehenden Außenwände gezogen.
Der Anbau soll in östliche Richtung in gleicher Form an das bestehende Gebäude angeschlossen werden, dadurch entsteht eine Überbauung der Baugrenze.

Begründung:
  • Der Bebauungsplan ist inzwischen 54 Jahre alt und seit geraumer Zeit „fertig gebaut“.
  • Der Kniestock wird um lediglich 50 cm erhöht, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt weitestgehend unverändert.
  • Der kleinste Abstand vom Anbau zur östlichen Gebäudegrenze beträgt noch ca. 3,85 m.
  • Die Maßnahme entspricht dem allgemein angestrebten Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 3
zum Seitenanfang

2. Anfrage der Freien Wähler Walkertshofen zur Hochwasserbehandlung im Baugebiet "Schörr"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 13.08.2021 (Eingang bei der VG Stauden am 14.09.2021) beantragen die „Freien Wähler Walkertshofen“ und die Anwohner des Herzgrabens vom Gemeinderat die Behandlung der Wasserproblematik im Baugebiet „Schörr“

Dem Antrag liegen Unterschriftenlisten bei, die von 31 Anwohnern unterzeichnet wurden.

Es wird um die Stellungnahme der Gemeinde zu nachfolgenden Fragestellungen ersucht:

  1. Liegen der Gemeinde Untersuchungen, Stellungnahmen oder Gutachten zur Wasserproblematik im Herzgraben vor?

Folgende Untersuchungen zur Abwasserthematik liegen vor:

  1. Erschließungsplanung Baugebiet „Schörr“ – Planung Ing.-Büro Garreis-Steinbacher

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Schörr“ wurde 1992 vom Ing.-Büro Garreis-Steinbacher eine Gesamtnetzüberrechnung mit Überrechnung der Regenentlastungen erstellt.

  1. Studie zur Hochwasserverbesserung – Planung Ing.-Büro Josef Tremel (2003)
         Auftraggeber: Direktion für ländliche Entwicklung.

  1. Waren der Gemeinde bereits bei Ausweisung des Baugebietes Anhaltspunkte zu dieser Gefahr bekannt, bzw. welche bauleitplanerischen Abwägungen in Hinblick auf den Hochwasserschutz wurden getroffen?

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung erfolgte u.a. auch eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth.
Vom WWA wurde zur abschließenden Beurteilung die Vorlage eines hydraulischen Nachweises über die ordnungsgemäße Abwasserableitung angefordert.
Diese Berechnung wurde anschließend vom Ing.-Büro Garreis-Steinbacher durchgeführt (s.a. Punkt 1 A).

  1. Was wurde seit dem letzten Hochwasserereignis 2018 seitens der Gemeinde unternommen?

Abhaltung eines Ortstermins mit Anwohnern des Herzgrabens am 05.07.2018.

Am 04.07.2018 fand ein Termin des Bürgermeisterausschusses mit dem Amt für Ländliche Entwicklung und dem Landwirtschaftsamt statt. Hier wurde zur Verbesserung des Bodenschutzes bei Maisanbau u.a. angeregt, zur Erosionsverhinderung Mulchsaaten einzubringen.

Wahrnehmung eines Ortstermins mit Herrn Kreisbaumeister Schwindling am 31.05.2018.
Hierbei wurde festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte nördliche Ortsrandeingrünung (Breite 5 m) bei allen betroffenen Eigentümern fehlt. 
Beim Anwesen Kellner stehen mehrere Gebäude im Außenbereich, wodurch der ursprüngliche Zustand (Wiese) für den Wasserabfluss verändert wurde. Das abfließende Hangwasser läuft wie in einem Trichter direkt dorthin.

Zur Verbesserung des Wasserabflusses wurde der Graben von der ehemaligen Bauschuttdeponie zur Querung Richtung Staatsstraße vergrößert und umgeleitet. Diese Maßnahme soll zusätzlichen Wassereintrag in Richtung Herzgraben verhindern (s. Lageplan).

  1. Was beabsichtigt die Gemeinde zu unternehmen, um solche Ereignisse zukünftig zu verhindern oder abzumildern?

Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Kreisbaumeisters, worin die fehlende Ortsrandeingrünung sowie die Bauten im Außenbereich als mitursächlich für die ungünstigen Hangwasserabflüsse gewertet werden, soll die bebauungsplankonforme Umsetzung der Randeingrünung von den Eigentümern erfolgen. Auf die Entfernung der unzulässigen Bauten im Außenbereich wird hingewiesen.

Am 29.09.2021 fand mit Herrn Dr. Nunn vom WWA Donauwörth ein Ortstermin statt.
Um die Situation bei Starkregen zu verbessern, wurde von ihm vorgeschlagen:

  • Zukauf eines Ackergrundstückes mit anschließender Umnutzung als Wiese
  • Pflanzen einer dichten Hecke entlang eines Ackerstreifens

Diskussionsverlauf

Das Antragsschreiben der „Freien Wähler Walkertshofen“ vom 13.08.2021 wird durch 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl vorgelesen.
Gremiumsmitglieder berichten über die Vorortbesichtigungen mit dem Wasserwirtschaftsamt. Die Vorsitzende gibt den Top zur Diskussion auch für die anwesenden Anwohner des Herzgrabens frei. 
Die anwesenden Anwohner des Herzgrabens erörtern untereinander zeitweise sehr heftig die Problematik des abfließenden Hangwassers bei Starkregenereignissen. Ein Zuhörer schlägt vor, ein Regenrückhaltebecken bei der Streuobstwiese, Eigentümer des Grundstückes ist die Gemeinde Walkertshofen, zu bauen.

Ratsmitglied Endres informiert die Anwohner über ein Förderprogramm „Sturzflutrisikomanagementkonzept“. Derzeit nehmen fünf Pilotgemeinden im Landkreis daran teil. In ca. einem halben Jahr werden die Förderkriterien zur Teilnahme an diesem Konzept bekanntgegeben. Aus dem Gemeinderat wird hingewiesen, dass die Anwohner sich auch selber schützen müssen. Teilweise verbauen sie den Weg für abfließendes Wasser, welches dann zum Nachbar läuft bzw. welches mit Absicht auf das Nachbargrundstück geleitet wird. Ein anwesendes Ehepaar weist darauf hin, dass sie mit ihrem nichtbebauten Grundstück, welches sich am tiefsten Punkt befindet, die Leidtragenden sind und dieses Ableiten auf ihr Baugrundstück nicht mehr dulden möchten. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich hier im Bereich von privatrechtlichen Beanstandungen befindet.  
Unter den Zuhörern ist Herr Anton Knoll, FFW-Kommandant aus Walkertshofen. Die Vorsitzende bittet ihn aus Sicht der Feuerwehr Stellung zu nehmen. Herr Knoll berichtet von den Einsätzen an Starkregentagen. Einzelne Anwohner helfen an den neuralgischen Punkten mit die Durchlässe freizuhalten. Er empfiehlt bei Wettervorhersagen mit viel Regen über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und Gräben und Durchlässe von Laub und Unrat frei zu machen, damit ein zügiges Ablaufen des Wassers erfolgen kann. Jeder kann etwas tun. Die FFW rückt im Notfall mit bis zu vier Einsatztruppen aus, sie können aber nicht überall gleichzeitig sein. Die FFW hat 500 Sandsäcke im FW-Haus auf Vorrat liegen, welche bei Bedarf von den Bürgern geholt werden können.

Am Schluss der langen teilweise heftigen Beratung und dem Versuch eine Lösung zu finden, gibt die Vorsitzende zu Bedenken, dass die Topographie (Hanglage) nicht viele Möglichkeiten hergibt und diese von der Gemeinde auch nicht verändert wurde. Die Vorsitzende weist nochmals auf die Schaffung von Durchflussmöglichkeiten zwischen den Grundstücken hin. Die Konditionen des Förderprogrammes „Sturzflutrisikomanagment“ muss abgewartet werden, um weitere Schritte einzuleiten. Dieses würde das gesamte Gemeindegebiet umfassen und nicht nur den Herzgraben. Es kann im Moment keine optimale Lösung gefunden werden. 

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.09.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll gilt damit als genehmigt.

Gemeinderat Franz Schorer nimmt ab 19.35 Uhr an der Sitzung teil.

Datenstand vom 15.11.2021 08:52 Uhr