Datum: 14.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.1 Rückblick 2021
5 Informationen
4 Änderung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 "Gumpenweiler Nord - Ost"
3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 75/3, Gemarkung Walkertshofen
3.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nrn. 396/1, 401/9, 401/8, Gemarkung Walkertshofen
3 Bauanträge
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.11.2021
1 Informationen über die Möglichkeiten Umstellung Trennsystem - Beibehaltung Mischsystem beim Ausbau "Aichener Straße"

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5.1. Rückblick 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Mit einem kurzen Rückblick zum vergangenen Jahr schließt die Vorsitzende die letzte öffentliche Sitzung 2021. 

Die Vorsitzende spricht am Ende der öffentlichen Sitzung Dankesworte an den 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer und an die Gemeinderäte für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2021 aus. 

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 5
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4. Änderung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 "Gumpenweiler Nord - Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Im bisherigen Entwurf der Satzung war der folgende § 4 enthalten:

Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen und Immissionen der angrenzenden land- und forstwirtschaftlich, ordnungsgemäß genutzten Flächen, unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Die Belastungen entsprechen hierbei den üblichen, dörflichen Gegebenheiten und sind mit „ländlichem Wohnen“ vereinbar.

Der Rechtsanwalt der Gemeinde hat sich dazu per E-Mail vom 18.10.2021 wie folgt geäußert:

Wir raten der Gemeinde, § 4 Abs. 1 zu streichen, da in einer Einbeziehungssatzung nicht geregelt werden darf, dass die künftigen Grundstückseigentümer und Besitzer die landwirtschaftlichen Emissionen und Immissionen unentgeltlich zu dulden haben. Entsprechende Auflagen können nur in einer Baugenehmigung erfolgen. Sofern die Gemeinde hier eine Abhilfe schaffen will, kann sie den Erlass einer solchen Satzung davon abhängig machen, dass sich die Eigentümer der künftigen Wohngebäude verpflichten, zugunsten der Landwirtschaft entsprechende Dienstbarkeiten einzuräumen.

Falls die Gemeinde dem folgen möchte, wäre eine nochmalige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen (E-Mail des Rechtsanwaltes vom 02.12.2021).

Beschluss

Im Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 9 „Gumpenweiler Nord-Ost“ (Fassung aus der Sitzung vom 30.11.2021) wird § 4 Abs. 1 gestrichen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine nochmalige Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Empfehlung:
Es werden nur noch Einwände zu den Stellungnahmen zu dem geänderten Teil aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 75/3, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                75/3, Gemarkung Walkertshofen

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen; die Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Der Antragsteller plant auf dem geneigten Grundstück die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Satteldach (Dachneigung 25°). Auf dem Flurstück sind zwei Garagenstellplätze und zwei offene Pkw-Stellplätze vorgesehen. 

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend. Die Vorsitzende zeigt einen Lageplan. Anhand der Vorlage erläutert der Bauherr auf Anfrage die Abstandsfläche zur Schmiedgasse. Die Zufahrt zur Einliegerwohnung wird erörtert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Christoph Endres ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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3.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nrn. 396/1, 401/9, 401/8, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Zu diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat am Samstag, den 11.12.2021 um 09.00 Uhr Ortseinsicht genommen.

Bauvorhaben:                 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern 

Fl.-Nrn.:                          396/1 und 401/9, Gemarkung Walkertshofen


Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Errichtung einer Hausgruppe mit drei Reihenhäusern das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann.

Auf dem Hauptflurstück Fl.-Nr. 396/1 ist die Errichtung von drei zweigeschossigen Reihenhäusern mit Satteldach vorgesehen; Im Südosten des Hauptflurstücks Fl.-Nr. 396/1 sind 6 Pkw-Stellplätze vorgesehen.

Über das Flurstück 401/9 erfolgt über Privatgrundstücke mit eingetragenem Geh- und Fahrtrecht die Erschließung mehrerer Grundstücke „Am Lohberg“. 
Rechtliche Würdigung:
Gem. § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend. Er wird gebeten dem Gremium mitzuteilen, wie er die Anregungen nach dem Ortstermin in die Planung eingepflegt hat. 
Folgende Änderungsvorschläge werden vorgetragen:
  • Das Gebäude könnte von der Straßenkante 2 m am rechten oberen Punkt gedreht werden, Vorteil die Terrassen sind nach Süden ausgerichtet.
  • Das Gebäude komplett drehen, Nachteil die Terrassen sind nach Norden.

Der Gemeinderat sieht schon den Vorteil der Terrassen nach Süden, aber aufgrund der Lage des Grundstückes ist eine Verschiebung der Bebauung und folglich die Terrassen nach Norden vorteilhafter. Aus dem Rat wird angeregt, ausreichend Stellplätze und weiteren Stauraum zu schaffen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Das Gremium bevorzugt die Variante das Gebäude zu drehen, mit der Folge der Terrassen auf Norden mit ausreichend dimensionierten Carports als Stellplätze und Stauraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 3
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 30.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 30.11.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 30.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Franz Schorer war bei der Sitzung nicht anwesend. Er enthält sich der Stimme.

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1. Informationen über die Möglichkeiten Umstellung Trennsystem - Beibehaltung Mischsystem beim Ausbau "Aichener Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 14.12.2021 ö 1

Sachverhalt



Die Vorsitzende begrüßt Herrn Tremel vom Ing.-Büro Tremel, Augsburg um 19.45 Uhr.

Herr Tremel ist aufgrund des Straßenausbaus mit der Planung des Kanals in der Aichener Straße beauftragt. 

Im Zuge der Planung hat sich gezeigt, dass dabei dem Bereich der PWG eine Schlüsselstelle zukommt, da hier sämtliches Schmutz- und Oberflächenwasser der Aichener Straße mit allen anliegenden Seitenstraßen und den dahinterliegenden Baugebieten Stadelwiese, Schörr, Herzgraben, Lohberg, Gessertshauser Straße in verschiedenen Kanälen für das Misch- aber auch Oberflächenwasser durchgeleitet werden. Auch in diesem Bereich besteht Sanierungs- bzw. Umbaubedarf. 

Herr Tremel stellt verschiedene Möglichkeiten einer Sanierung bzw. einer Umstellung auf ein Trennsystem für die Aichener Straße vor.

Möglichkeit 1:
Der Mischwasserkanal in der Aichener Straße wird im Zuge des Straßenbaus nur saniert.
Entsprechend muss für den Bereich der PWG zudem eine passende Sanierungslösung gefunden werden. 

Möglichkeit 2:
In der Aichener Straße wird jetzt im Zuge des Straßenbaus auf Trennsystem umgestellt. Hierzu müsste dann sinnvoll eine getrennte Anbindung an die verschiedenen Kanäle im Bereich der PWG eingeplant werden und dieser Bereich entsprechend umgebaut und saniert werden. 

Möglichkeit 3:
Neben der Aichener Straße werden auch die anhängenden Straßen und Baugebiete Schörr, Stadelwiese und das gesamte Tal der Gessertshauser Straße zeitnah auf Trennsystem umgestellt, was etwa 180 Haushalte betrifft. Für die Durchführung bei der PWG wird dafür insbesondere ein Umbau mit sehr großem Oberflächenwasserkanal aber nur einem relativ klein dimensionierten reinen Schmutzwasserkanal benötigt. 

Herr Tremel stellt außerdem die Ausführung eines Trennsystems mit Freispiegelkanal oder mit Druckentwässerung für das Schmutzwasser vor. 

Diskussionsverlauf

Anhand eines Lageplanes und Handskizzen erläutert und veranschaulicht Herr Tremel die Umstellung auf ein Trennsystem im öffentlichen Bereich und im privaten Bereich und beantwortet Fragen zu Umsetzbarkeit, Kosten und auch mögliche Auswirkungen auf die Kanal- bzw. Kläranlagensituation. Da die Vorgaben des Gesetzgebers für die Behandlung von Abwasser immer restriktiver werden, hält Herr Tremel eine Umstellung auf Trennsystem für die langfristig zukunftsfähigste Lösung, auch wenn diese zunächst mit Mehraufwand verbunden ist.

Je nach Vorgehensweise fallen sowohl für die Gemeinde als auch im privaten Bereich entsprechende Aus- und Umbaukosten an. Bei einer umfassenden Kanalbaumaßnahme wäre für die Gemeinde ggf. auch eine finanzielle Förderung möglich.

Damit die Planung seitens des Ing. Büros für den Kanal beim Ausbau der Aichener Straße fortgesetzt werden kann, wird sich der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen für eine Vorgehensweise bei der Aichener Straße entscheiden.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Tremel für die Präsentation der komplexen Thematik. Er wird um 21.00 Uhr verabschiedet. 

Datenstand vom 17.01.2022 10:10 Uhr