Datum: 03.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schützenheim Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.03.2021
6.3 Ziegeleistraße - Hochwasserschutzmaßnahmen
6.2 Spielplatz Kindergarten
6.1 Baumaßnahme Kindergartenerweiterung
6 Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
5 Angebot LVN Verteilnetz GmbH: Abbau einer Überspannungsleuchte und Neuerrichtung einer LED Straßenlampe
4 Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021
3 Neuerlass der Hundesteuersatzung
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1395/6, Gemarkung Scherstetten
2 Bauanträge
6.5 Weitere Hundekotbeutelspender
6.4 Bolzplatz Konradshofen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 29.03.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.03.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Ziegeleistraße - Hochwasserschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert die Maßnahmen: Neigung des Straßenbelags, Einbau einer zweizeiligen Straßenrinne entlang der betroffenen Grundstücksgrenzen, eines Sinkkastens usw. anhand von Bildern. In Zukunft sollte bei Starkregenereignissen das anfallende Regenwasser in diesem Bereich ordentlich abfließen können.

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6.2. Spielplatz Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die Gestaltung des Spielplatzes im Kindergarten sowie über die Standorte der einzelnen Spielgeräte.

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6.1. Baumaßnahme Kindergartenerweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Baufortschritt sowie über die Beantragung der erweiterten Betriebserlaubnis auf 40 Kinder.

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6. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6
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5. Angebot LVN Verteilnetz GmbH: Abbau einer Überspannungsleuchte und Neuerrichtung einer LED Straßenlampe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass im Zusammenhang mit dem Abbau des Dachständeranschlusses in der Birkacher Str. 4 in Konradshofen auch die 2-Punkt-Überspannungsleuchte in der Birkacher Straße (LP1) abgebaut werden muss. Als Ersatz wird eine LED–Lampe mit autarker Leistungsreduzierung und Stahlrohrmasten von der LVN Verteilnetz GmbH angeboten.

Das Angebot vom 29.04.2021 wird vorgetragen. Die Planzeichnung wird erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der LVN Verteilnetz GmbH vom 29.04.2021 (SU 37403)  mit Brutto 3.214,19 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bestellung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Bundestagswahl findet am 26.09.2021 statt. Die Wahlhelfer müssen bestellt werden. Der Briefwahlvorstand wurde verstärkt, weil mit sehr vielen Briefwählern gerechnet wird.
Die Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände erfolgt im Anschluss an diesen Beschluss schriftlich durch die Verwaltung.

Diskussionsverlauf

Für die beiden Wahllokale Scherstetten I und II sollen wie bei vorangegangenen Wahlen, jeweils drei weitere Wahlhelfer zur Unterstützung benannt werden.

Beschluss

Folgende Wahlhelfer werden bestellt:

Scherstetten I, Alter Schulsaal, Scherstetten,

Wahlvorstand
Wippel Robert
Stellv. des Wahlv.
Thoma Alexander
Schriftführerin
Deschler Tanja
Stellv. der Schriftf.
Wiedemann Karina
Beisitzer
Schreiegg Johann
Beisitzer
Dießenbacher Norbert


Scherstetten II, Alte Schule, Konradshofen

Wahlvorstand
Ringler Michael
Stellv. des Wahlv.
Bravi Daniela
Schriftführerin
Baur Barbara
Stellv. der Schriftf.
Weimann Heidi
Beisitzer
Wilhelm Christian
Beisitzer
Ulzhöfer Daniel





Briefwahlvorstand, VG, Bauamt, Langenneufnach


Briefwahlvorsteher
Kögel Wilhelm
Stellv. des Briefwahlv.
Seitz Armin
Schriftführerin
Kirstein Alexandra
Stellv. der Schriftf.
Sterz Barbara
Beisitzerin
Rudel Simone
Beisitzerin
Heckl Nadine
Beisitzer
Müller Hermann
Beisitzerin
Schrettle Annemarie
Beisitzer
Wilhelm Dieter
Beisitzer
Knöpfle Dieter
Beisitzerin
Tanja Fees
Beisitzerin
Lacher Aloisia

Für die Wahllokale Scherstetten I und II werden drei weitere Wahlhelfer benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung wurde an das neue Muster des Bayerischen Innenministeriums angepasst. Die alte und die neue Satzung wurden im RIS bereitgestellt. Eine Erhöhung der Hundesteuer ist nicht vorgesehen, weil die Gemeinde mit der Hundesteuer ihren Haushalt nicht sanieren kann und aus Erfahrung der Ärger mit einer Erhöhung der Hundesteuer die geringfügigen Mehreinnahmen nicht rechtfertigt.

Das neue Satzungsmuster ermöglicht eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde. Sollte die Gemeinde dies wünschen, müsste das in der Satzung eingetragen werden. Ansonsten ist der Passus zu streichen.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Beratung legt der Gemeinderat für die in § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“ folgende Beträge fest:

Die Steuer beträgt

für den ersten Hund                        EUR           50,00
für den zweiten Hund                        EUR     100,00
für jeden weiteren Hund                EUR     400,00
für den ersten Kampfhund                EUR  1.000,00
für den zweiten Kampfhund                EUR  1.500,00
für jeden weiteren Kampfhund        EUR  2.000,00

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 03.05.2021 mit den in heutiger Sitzung festgelegten Beträgen unter § 5 „Steuermaßstab und Steuersatz“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1395/6, Gemarkung Scherstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                1395/6, Gemarkung Scherstetten

Geplant ist die Errichtung eines II-geschossigen Einfamilienhauses mit angeschlossener Garage.

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Birstling II“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 22.04.2021 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln.

Da aufgrund der schmalen Zufahrtssituation des Grundstückes die gem. BayBO 2021 erforderliche  Abstandsfläche der giebelständigen Grenzgarage von 3,0 m zum Nachbargrundstück 1395/5 nicht eingehalten werden kann, wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (Neufassung vom 01.02.2021) Art. 6 Abs. 7 – Abstandsflächen, Abstände – an das hierfür zuständige LRA gestellt.


Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 2
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6.5. Weitere Hundekotbeutelspender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6.5

Sachverhalt

Im Gemeinderat werden die Pflichten der Hundehalter angesprochen. Der Hundekot wird durch die Hundebesitzer nicht ordnungsgemäß entsorgt. Nach Beratung des Sachverhaltes werden weitere Hundekotbeutelspender in Scherstetten im Estweg und am Ende Baugebiet „Am Birstling“ und in Konradshofen am Ende der Herbststraße aufgestellt.
 

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6.4. Bolzplatz Konradshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.05.2021 ö 6.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende zeigt an einem Lageplan die zur Nutzung des Bolzplatzes zur Verfügung stehende Fläche. In der Nähe des Platzes wird noch ein Abfalleimer montiert.

Datenstand vom 08.06.2021 11:18 Uhr