Datum: 07.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: im Schützenheim Scherstetten
Gremium: Gemeinderat Scherstetten
Körperschaft: Gemeinde Scherstetten
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 03.05.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 03.05.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben bzw. mit der Ladung versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 03.05.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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2 |
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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.-Nr. 888/4, Gemarkung Konradshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Fl.-Nr.: 888/4, Gemarkung Konradhofen
Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Schulstraße II“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Holzbauweise geplant.
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Dachneigung 23° anstatt 42° - 48° (Punkt C.2.2.4.1 der Satzung)
Begründung:
Aufgrund der gewünschten Altengerechtigkeit ist kein zusätzliches bewohnbares Dachgeschoss geplant. Durch die geringere Neigung wird die Belichtung/Belüftung der angrenzenden Grundstücke deutlich weniger eingeschränkt.
Im Bebauungsplangebiet sind bereits abweichende Dachformen vorhanden.
- Stellplatz der WE 2 ohne gedeckten Stellplatz
Gem. Nr. C 2.2.6.1 der Satzung sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen, hierbei ist mindestens ein Stellplatz gedeckt auszubilden.
Begründung:
Für die WE 2 (nur 32 m²) wird kein gedeckter Stellplatz errichtet, um die Nutzbarkeit des Gartens nicht zu beeinträchtigen.
- Oberkante des Fertigfußbodens 30 cm über Gelände anstatt 15 cm
Gem. Punkt C.2.2.4.2 der Satzung kann die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der Häuser bis zu 15 cm über Gelände bergseitig eingestellt werden. Der Vermessungspunkt ist frei wählbar.
Begründung:
Zur Schaffung der gewünschten Barrierefreiheit wird der EG Fertigfußboden an der Bezugsstelle (Nord-West-Ecke) 30 cm über dem natürlichen Gelände geplant.
Durch das Nicht-Ausschöpfen der zulässigen Wandhöhe und Dachneigung entsteht ein Gebäude, welches deutlich niedriger ist als gem. Bebauungsplan zulässig.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2.2. Aufstockung und energetische Sanierung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 178/5, Gemarkung Konradshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Aufstockung und energetische Sanierung eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 178/5, Gemarkung Konradshofen
In der Gemeinderatssitzung vom 11.01.2021 wurde für das bestehende Wohnhaus (E+D mit Satteldach, Dachneigung ca. 48°) im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage ein Umbau mit Erweiterung des bestehenden Dachgeschosses behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Die nun vorliegende Planung sieht die Aufstockung eines Vollgeschosses in Massivbauweise mit einem flachgeneigten Satteldach (Dachneigung 20°) vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) wurde am 01.03.2021 geändert. Die Rechtsgrundlage für die Erschließungsbeitragssatzung Art. 5 a Abs. 9 KAG wurde gestrichen. Der Bayerische Gemeindetag hat daraufhin eine neue Mustersatzung veröffentlicht. Es handelt sich überwiegend um redaktionelle Änderungen.
Die neue Erschließungsbeitragssatzung und die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Einsicht bereitgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung vom 07.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.5. Grünstreifen im Ahornweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5.5 |
Sachverhalt
Auf Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass der Grünstreifen im Ahornweg durch die Gemeinde gepflegt wird. Zurzeit mäht der Bauhof im VG-Bereich die gemeindeeigenen Flächen. Der Grünstreifen wird demnächst gemäht.
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5.4. Baugebiet "Westlich der Schulstraße" - Sanierung der Parkbuchten in der Frühlingstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Michael Ringler trägt vor, dass im Baugebiet „Westlich der Schulstraße“ zwei unbefestigte Parkbuchten in der Frühlingstraße sind. Die Parkbuchten in der Herbststraße sind ausgekoffert und gepflastert. Einige Anwohner der Frühlingstraße fragten an, ob die Gemeinde die Parkbuchten wie in der Herbststraße ausbauen könnte.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Bebauungsplan vorsieht, dort einen Baum zu pflanzen.
Das Gremium legt nach kurzer Beratung fest, dass die zwei Parkbuchten mit Schotter befestigt werden.
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5.3. Kanalbefahrung in Scherstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Im Gemeinderat wird nachgefragt, ob die Kanalbefahrung in Scherstetten bereits durchgeführt wird. In der Schmutterstraße sind am Wochenende wegen des Starkregens die Revisionsschächte vollgelaufen und teilweise überschwommen. Nach Ablauf des Regenwassers waren Kiesablagerung in den Schächten sichtbar. Dies ist ein Hinweis, dass im Kanal evtl. defekte Stellen sind.
Die Kanalbefahrung in Scherstetten erfolgt derzeit. Der Vorsitzende wird den Kanal in der Schmutterstraße überprüfen lassen.
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5.2. Raiffeisenbank Schwabmünchen - Auflösung der Zweigstelle in Konradshofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Die Raiffeisenbank Schwabmünchen schließt die Zweigstelle in Konradshofen. Die Filiale hat am Mittwoch, 30.06.2021 letztmals geöffnet.
Im Schreiben der Raiffeisenbank wird angeführt, dass „von Seiten der Gemeinde die Räumlichkeiten teilweise für gemeinnützige Zwecke benötigt werden“. 2. Bürgermeister Michael Ringler weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussage im Schreiben falsch formuliert ist. Es wurde der Raiffeisenbank niemals signalisiert, dass von Seiten der Gemeinde noch die Vereine aus Konradshofen die Räume für gemeinnützige Zwecke benötigen.
Die Gemeinde missbilligt die Behauptung, dass die gemieteten Räumlichkeiten der Raiffeisenbank aktuell für gemeinnützige Zwecke benötigt werden. Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen, dass dies so klar gestellt wird.
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5.1. Errichtung eines Mobilfunkmastes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Die Vodafone GmbH plant im Gemeindegebiet die Errichtung eines neuen Mobilfunkmastes, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Qualität und Kapazität des Vodafone-Mobilfunknetzes entsprechend den Kundenanforderungen zu verbessern. Die Fa. IKT wurde beauftragt, Standortvorschläge mit Vodafone abzustimmen und Berechnungen zu möglichen Funkstandorten durchzuführen. Diese Leistungen sind zu 100 % gemäß dem vorliegenden Förderbescheid des Bundes gedeckt.
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5. Sachstandsbericht, Informationen und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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ö
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5 |
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4. Neuerlass der Hundesteuersatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten)
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Gemeinderat Scherstetten
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07.06.2021
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4 |
Sachverhalt
In der letzten Sitzung am 03.05.2021 wurde die Hundesteuersatzung mit einer erhöhten Steuer für Kampfhunde und Steigerung für den 2. und 3. Kampfhund beschlossen.
Die Erhöhung der Hundesteuer für den 2. und weitere Kampfhunde ist laut IMS vom 28.07.2020 nicht zulässig, weil dies zu einer sog. erdrosselnden Wirkung führen würde. Es wäre dann unwirtschaftlich einen Kampfhund zu halten. Dies wurde mehrfach durch die Gerichte bei Aufhebungen der Hundesteuersatzungen gerügt. Steigerungen für weitere Kampfhunde sind demnach unzulässig.
Der Gemeinderat sollte sich dringend überlegen, ob nicht schon die 1.000,00 € für den 1. Kampfhund eine erdrossende Wirkung hat. Wie die Gerichte dies sehen, kann nicht beurteilt werden. Das Landratsamt geht davon aus, dass bei 500,00 € für den Kampfhund die erdrosselnde Wirkung noch nicht gegeben ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hundesteuersatzung vom 07.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.07.2021 08:51 Uhr