Datum: 02.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.07.2021
2 Bauanträge
2.1 Neuerrichtung von drei Wohneinheiten mit Tiefgarage, Fl.-Nr. 2430/2, Gemarkung Mittelneufnach
3 Vorstellung und Beschlussfassung über die Projekte der Dorferneuerung

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 02.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 19.07.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 19.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 02.08.2021 ö 2
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2.1. Neuerrichtung von drei Wohneinheiten mit Tiefgarage, Fl.-Nr. 2430/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 02.08.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neuerrichtung von drei Wohneinheiten mit Tiefgarage

Fl.-Nr.:                                2430/2, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Riedle“ im ausgewiesenen Teilbereich WA 3 (Allgemeines Wohngebiet).
Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines 3-Familienhauses mit Tiefgarage vorgesehen.

Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Anzahl der Wohnungen
Pro Einzelhaus sind gem. Textteil Nr. 3.2 max. 2 Wohnungen zulässig.

Beantragte Befreiung: Errichtung von drei Wohnungen

Begründung:
Um eine bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen, werden drei Wohnungen geplant.
Die Wohnung 1 wird zukünftig vom Eigentümer bewohnt und die beiden anderen werden vermietet.

  1. Geschossflächenzahl (GFZ)
Gem. Punkt 3.1 der Festsetzungen ist im WA 3 eine Geschossflächenzahl von 0,6 zulässig.

Beantragte Befreiung: Geschossflächenzahl 0,664 ( Überschreitung + 10,66 %)

       Begründung:
       Durch die max. Bebaubarkeit ist es nicht möglich, die Geschossflächenzahl einzuhalten.

Hinweis:
Bei einem vergleichbaren Grundstück innerhalb des Baugebietes konnten die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (hier: GFZ) eingehalten werden.

  1. Von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wird folgende Abweichung beantragt:

Aufgrund der zulässigen Halbierung der Abstandsfläche mit einer Länge von 16,0 m und einer Gesamtlänge des Gebäudes von 18,50 m kann die Abstandsfläche um 2,50 m nicht halbiert werden, somit kommt es zu einer geringfügigen Überschreitung der Abstandsfläche von 0,85 m – 0,90 m auf einer Breite von 2,50 m.

Auszug aus der 1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
§ 2 
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Satz 1 erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3 m. 

§ 4
Von den Bestimmungen dieser Satzung können gem. Art. 63 BayBO Abweichungen zugelassen werden.

Im Gremium werden die Planunterlagen gesichtet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Punkt 1 – Anzahl der Wohnungen - das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Andreas Treutwein ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Punkt 2 – Geschossflächenzahl (GFZ) - das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Andreas Treutwein ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 3

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Punkt 3 - Abweichung von den Bestimmungen der 1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe von 0,85 m – 0,90 m auf einer Breite von 2,50 m - das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Andreas Treutwein ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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3. Vorstellung und Beschlussfassung über die Projekte der Dorferneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 02.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Ritter und Frau Offer vom ALE Krumbach, Herrn Kammer und Frau Amschler vom Ing.-Büro Kammer, Donauwörth und die Mitglieder der TG Dorferneuerung Mittelneufnach.

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Kammer. Er stellt den überarbeiteten Vorentwurf der Projekte der Dorferneuerung vor. Er erläutert einzeln zur Bushaltestelle in Reichertshofen, zum Wasserlauf und den Mauern, über die Kreuzung bei der Weiherstraße und zeigt Querschnitte der Hauptstraße. Es dienen Lagepläne zur Veranschaulichung. Die Pläne wurden im RIS bereitgestellt. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium stellt Fragen zur Kostenschätzung und der zu erwartenden Förderung durch ALE Krumbach. Über optische Änderungen und Einsparungen wird gesprochen. Herr Kammer teilt mit, dass bereits in der TG alle Wünsche und Anregungen in die Vorplanung eingearbeitet wurden. Auch über mögliche Einsparungen wurde eingehend dort beraten. Herr Ritter vom ALE stellt auch noch einmal den Anspruch des ALE dar, auch eine Verbesserung und Verschönerung des Ortsteils zu erreichen. Aus diesem Grund sind Einsparungen durch den Verbau von Beton-L-Steinen nicht möglich.  

Angefragt wird der zeitliche Ablauf von der Vorplanung bis zum Endentwurf und der Ausschreibung. Über den Fußweg zur Bushaltestelle wird eingehender beraten. Die Vorsitzende berichtet, dass zu einer Realisierung dieses Fußweges noch Grunderwerb nötig ist. Daher wird beraten, diesen Fußweg von der Maßnahme Bushaltestelle Staatsstraße und der Baumaßnahmen Hauptstraße los zu lösen, um schneller ausschreiben zu können. Das Gremium spricht über die Notwendigkeit der 10 vorgesehenen Parkplätze für das Bürgerhaus am Ortsende Reichertshofen Richtung Ellenried. Der Gemeinderat sieht in der vorgestellten Vorplanung eine extreme Aufwertung durch eine einfache Strukturierung für den Ort Reichertshofen und begrüßt ausdrücklich die vorgestellte Planung.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Vorentwurfsplanung des Büros Kammer, Donauwörth vom 23.07.2021 mit einer Änderung. Die Parzelle „Fußweg zur Bushaltestelle“ soll aus der Vorplanung heraus genommen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Wort übernimmt Frau Offer vom ALE Krumbach. Sie verliest den Beschluss:

Die Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Mittelneufnach und Reichertshofen genehmigt die vorgestellte Vorentwurfsplanung des Büros Kammer, Donauwörth vom 23.07.2021. Die Parzelle „Fußweg zur Bushaltestelle“ soll aus der Vorplanung heraus genommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende übernimmt nach Abstimmung der TG Dorferneuerung Mittelneufnach wieder das Wort. Sie bedankt sich bei allen Anwesenden für die Ausführungen.

Datenstand vom 23.08.2021 08:57 Uhr