Datum: 31.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage, Fl.-Nr. 1/18, Gemarkung Langenneufnach
2 Abbauantrag zum Trockenabbau von Sand mit Wiederverfüllung, Fl.-Nrn. 144 und 145, Gemarkung Langenneufnach
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach
4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nr. 1372/2, Gemarkung Langenneufnach
6 Feldweg östlich Krokusweg
5 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einzelhäusern, Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage, Fl.-Nr. 1/18, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage

Fl.-Nr.:                                1/18, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchenbauer“ innerhalb des allgemeinen Wohngebietes WA 3.

Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens werden hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungsplan folgende Befreiungen beantragt:

  1. Überschreitung der südlichen Baugrenze bei der Terrasse um ca. 28 m²

Begründung:

       Aufgrund der starken Hanglage erscheint es als sinnvoller, die gewünschte Terrassenfläche 
in Südrichtung anzulegen, als diese hangabwärts in Richtung Westen auszudehnen. Hiermit werden wesentliche Eingriffe in die Geländeform vermieden und damit die Geländeveränderungen reduziert.

  1. Überschreitung der zulässigen Höhe von Stützwänden

Festsetzung gem. Bebauungsplan unter Punkt 10 bzw. 10.2
„Die Höhe von sichtbaren Stützmauern darf max. 1,0 m betragen. Entlang der Erschließungsstraße sind Stützmauern bis max. 1,0 m zulässig.
Sonstige Höhendifferenzen bis 0,35 m sind durch natürlich gestaltete Böschungen zu überwinden.

Auf der Ostseite des Wohnhauses ist eine Stützwand mit einer Höhe von 1,44 m und auf der Westseite des PKW-Stellplatzes eine Stützwand mit einer mittleren Höhe von 1,0 m geplant.

Begründung:

Aufgrund des steilen Geländes des Grundstücks in Zusammenhang mit einer relativ geringen Grundstücksbreite werden die geplanten Stützwände mit den o.g. Wandhöhen erforderlich, um die gegebenen Geländeverläufe beherrschen zu können.

  1. Abweichende Dacheindeckung

Festsetzung im Bebauungsplan unter Punkt 7.3
„Als Dacheindeckungsmaterial sind Dachziegel und Betondachsteine in roten, braunen und anthrazitfarbenen Farbtönen zu verwenden. Bei Pultdächern sind auch nicht reflektierende Bleche verwendbar.“

Bei dem geplanten Wohngebäude ist abweichend von dem festgesetzten Eindeckungsmaterial eine Eindeckung mit kleinteiligen gefalzten Blechschindeln geplant. Die Alublechschindeln sind anthrazitfarben beschichtet.

Begründung:

Die Bauherrschaft hat aus gestalterischen Gründen die vor beschriebene Dacheindeckung gewählt, um ein homogenes und ruhiges Erscheinungsbild der Dachfläche zu erzielen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Abbauantrag zum Trockenabbau von Sand mit Wiederverfüllung, Fl.-Nrn. 144 und 145, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Trockenabbau von Sand mit Wiederverfüllung

Fl.-Nrn.:                        144 und 145, Gemarkung Langenneufnach

Auf den beiden benachbarten Flurstücken wird der Abbau von Sand im Trockenabbauverfahren mit anschließender Wiederverfüllung mit Material bis zur Einbauklasse Z1.1 beantragt.
Die nach Süden bzw. Osten abfallenden Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und befinden sich im südlichen Randbereich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – westliche Wälder“. Die geplante Nettoabbaufläche befindet sich außerhalb des Schutzgebietes.

Gemäß dem beigefügten geotechnischen Gutachten soll der naturschutzrechtliche Ausgleich durch die Auswirkungen des Abbauvorhabens entlang der Ostgrenze der Abbaufläche auf einer Fläche von 4.000 qm festgesetzt werden.
Die Rekultivierungsplanung sieht nach der Verfüllung der Abbaugrube mit Fremdmaterial sowie dem vorhandenen Abraum bis auf das ursprüngliche Niveau die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung vor.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird die Rekultivierung der Sandgrube besprochen. 
Die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange sowie Festsetzungen von ggfs. erforderlichen Auflagen wird im Zuge des Antragsverfahrens durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Nach Abschluss der Maßnahme muss der Feldweg wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1/15, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1/15, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Ein Entwurf des Bauvorhabens wurde im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020 behandelt. 
Für eine Überschreitung der maximalen Traufhöhe um 0,49 m wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Zur Umsetzung des geplanten Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Art der Abweichung – Art. 6.2 der Satzung

Überschreiten der max. zulässigen Traufhöhe von 6,25 m hangunterseitig um 49 cm. 
Beantragte Traufhöhe: 6,74 m

Begründung

Innerhalb des Baufeldes fällt das Gelände stark ab. Hangoberseitig wird die Traufhöhe eingehalten.

  1. Art der Abweichung – Art. 10.2 der Satzung

Überschreiten der max. sichtbaren Stützmauerhöhe

Gem. der Satzung darf die Höhe von sichtbaren Stützmauern max. 1,0 m betragen. Entlang der Erschließungsstraße sind Stützmauern bis max. 1,0 m zulässig.

An Teilstellen überschreitet die Stützmauer im Terrassenbereich die max. sichtbare Höhe von 1,0 m im östlichen Eck um bis zu ca. 12 cm und im südlichen Eck um bis zu 50 cm (s. Planunterlagen). Größtenteils wird die max. sichtbare Höhe eingehalten.

  1. Art der Abweichung – Art. 5.2 der Satzung

Überschreiten der Baugrenze

Gem. der Satzung sind Hauptgebäude, Garagen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.

Der Zugang zum Hauseingang (Außentreppe) überschreitet geringfügig die Baugrenze (8,01 m²). 
Nachbarschaftliche Belange (Belichtung, Belüftung, …) werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern, Fl.-Nr. 1372/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern

Fl.-Nr.:                                1372/2, Gemarkung Langenneufnach

Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück innerhalb einer Wohnbaufläche ausgewiesen. 
Nach Abbruch des Bestandsgebäudes möchte der Antragsteller eine Hausgruppe mit drei Reihenhäusern errichten. Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird hierzu die Stellungnahme der Gemeinde ersucht.
Garagen und Stellplätze wurden im Entwurf entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung berücksichtigt.

Entlang der Nordgrenze des Flurstücks verläuft ein offener Graben, der in das östlich angrenzende Sonderbauwerk mündet. 

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird die Stellplatzsituation erörtert. Die nachgewiesenen Stellplätze entsprechen der Stellplatzsatzung, sind jedoch wie die Erfahrung zeigt, zu wenig. Es ist damit zu rechnen, dass viele Fahrzeuge im Straßenbereich parken.  

Beschluss

Die Gemeinde stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Der vorhandene Graben darf durch eine künftige Bebauung in seiner Funktionstüchtigkeit nicht eingeschränkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1

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6. Feldweg östlich Krokusweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende trägt die aktuelle Situation im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen in Bezug auf den Feldweg vor. Eine Neigungsänderung des Feldweges würde bei Starkregen die Grundstücke des Krokuswegs vor den Wassermengen aus dem östlichen Feldweg schützen. Der vorhandene Graben muss ertüchtigt werden, um die Wassermassen ins östliche Tal abzuleiten. 

Es fand ein Besichtigungstermin mit der Firma Mayr, Langenneufnach und dem Vorsitzenden statt. Die Firma wurde um eine Kostenschätzung gebeten. 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Manfred Mayr, Mitglied des Bauausschusses, das Wort. Herr Mayr erläutert die notwendigen Maßnahmen, d. h. der Graben wird in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und die Verrohrung wird wieder funktionell gemacht. Der Neigungswinkel wird mit der Sanierung der Oberfläche des Feldweges korrigiert. Die Kosten für diese Maßnahmen betragen ca. 3.000,00 € netto.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ist mit den geplanten Maßnahmen einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Manfred Mayr nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

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5. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einzelhäusern, Fl.-Nr. 1362/5, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 31.08.2021 ö 5

Sachverhalt

Bauvorhaben                        Formlose Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Einzelhäusern

Fl.-Nr.:                                1362/5, Gemarkung Langenneufnach

Das im Westen an eine Hangkante grenzende Flurstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird um die Stellungnahme der Gemeinde zur Errichtung von zwei Einzelhäusern in I+D-Bauweise mit Satteldach (Dachneigung 45°) ersucht.

Beschluss

Die Gemeinde stellt den Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2021 13:23 Uhr