Datum: 08.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 01.02.2022
2 Der Bürger hat das Wort
3 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 "Östlich des Kindergartens"
4 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westlich der Wörishofer Straße II"
5 Haushaltsplan 2022 - Beschluss
6 Stellenplan 2022 - Beschluss
7 Haushaltssatzung 2022 - Beschluss
16.2 Alte Verbindungsstraße nach Siegertshofen
16.1 Flüchtlingssituation - Krieg Russland Ukraine
16 Anfragen und Bekanntgaben
15.2 Dorferneuerung - Projekt "Neufnach Erleben"
15.1 Sitzungssaal Rathaus - Vergabe Schallschutz und Beleuchtung
15 Bericht der Verwaltung
14.1 2. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses / Änderung der Gebäudehöhe, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenenufnach
14 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
13 Widmung der Erschließungsstraße "Beim Kirchenbauer" - Erweiterung - in Langenneufnach
12 Festlegung Feuerwehrfahrzeug
11 Verwendung erweiterte Friedhofsfläche
10 Radoffensive Klimawandel Bayern - Ausbau bahnbegleitender Radweg
9 ReAL-West e. V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027
8 Finanzplan 2021 bis 2025 - Beschluss

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 01.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 01.02.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 01.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen seitens der Zuhörer vor.

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3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 "Östlich des Kindergartens"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Östlich des Kindergartens“ wird aufgrund der Errichtung eines „Betreuten Wohnens“ auf Fl.-Nr. 545/14, Gemarkung Langenneufnach notwendig. Das Büro OPLA, Augsburg wurde mit der Planung beauftragt. 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Roider und Frau Nicaise vom Büro OPLA zur Sitzung. Herr Roider erläutert den überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan anhand von Planskizzen. Die Anregungen aus der 1. Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Träger und Belange wurden eingearbeitet. Herr Roider erläutert das gesamte Bauvorhaben anhand von Ansichten- und Grundrissplänen. Zudem erläutert er einzelnen Passagen aus den textlichen Festsetzungen zum geänderten Bebauungsplan. 

Beschluss

Die überarbeiteten und ergänzten Pläne des Büros OPLA, Augsburg mit Datum vom 08.03.2022 mit Textteil und Begründung werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans nach § 13 a BauGB gemeinsam mit dem Büro OPLA, Augsburg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende verabschiedet Frau Nicaise und Herrn Roider um 19.45 Uhr und bedankt sich für die Ausführungen.

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4. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan "Westlich der Wörishofer Straße II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Nardo vom Büro Tremel, Augsburg um 19.50 Uhr. Er erläutert die Planung. Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Änderungswünsche wurden berücksichtigt. Herr Nardo zeigt Querschnitte des Baugebietes und Ansichten nach Süden und Westen sowie die Anreihung der Häuser. Die Höhenlagen werden anhand der Querschnitte erläutert. Die Zufahrten zu den einzelnen Grundstücken wurden so geplant, damit der Kanalanschluss gesichert ist. Die genaue Gebäudeaufmessung erfolgt nach Zustimmung der Bebauung. Kreisbaumeister Schwindling möchte kleinere Änderungen im Bebauungsplan. Es soll die Möglichkeit der Bebauung mit Doppelhäusern berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen die Grundstücke Fl.-Nr. 176, 177, 177-1 und 177-2 konzeptionell überplant werden
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Wörishofer Straße II“. Er billigt die Pläne des Büros Tremel, Augsburg in der Fassung vom 08.03.2022. Das beschleunigte Verfahren soll nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nardo für die Anwesenheit. Er wird durch 1. Bürgermeister Gerald Eichinger um 20.20 Uhr verabschiedet.

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5. Haushaltsplan 2022 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.02.2022 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden aufgenommen. Darüber hinaus wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Neubau Sirenen, 1400.9400, Ansatz von 65.000,00 € in 2022. Die Zuschuss-Situation ist hier noch unklar, daher kein Ansatz.
  • Radwegebau, 6300.9520, Ansätze von 2 x 170.000,00 € in 2022 und 2023 sowie der zugehörigen Zuschüsse

Schließlich wurden noch die üblichen erforderlichen Ansätze zum Haushaltsausgleich aufgenommen (siehe Anlage).

Im Haushaltsjahr 2022 ist eine kleine Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt eingeplant in Höhe von 7.700,00 €. Grund hierfür sind einige Sonderbelastungen des Verwaltungshaushalts, wie bereits im Rahmen der Vorberatung erwähnt. Die folgenden Finanzplanungsjahre weisen wieder gute Überschüsse der Verwaltungshaushalte auf.

Der Schuldenstand der Gemeinde betrug zum Ende 2021 ca. 895.400,00 €. Für das Jahr 2022 ist eine Kreditermächtigung von 1.831.400,00 € eingeplant, die kommunalaufsichtlich genehmigungsfähig sein dürfte. In den Finanzplanungsjahren 2023 und 2024 kommen nochmals Kreditaufnahmen von zusammen 2.918.600,00 € hinzu.

Dem steht gegenüber
  • Eingeplanter Überschuss von 1.400.100,00 € des Finanzplanungsjahrs 2025
  • Für nach 2025 einzuplanende Einnahmen aus Grundstücksverkäufen für Gewerbeflächen von ca. 1.300.000,00 €
  • Recht hoch veranschlagte Ausgaben für Staudenbahn

Dennoch sind hierin auch gewisse Risiken enthalten. Der Gemeinde muss klar sein, dass sich nach Abschluss der eingeplanten Vorhaben wieder eine gewisse Konsolidierungsphase anschließen muss. 

Beschluss

Der Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Stellenplan 2022 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an. Stellen sind nicht auszuweisen.

Beschluss

Der Stellenplan 2022 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Haushaltssatzung 2022 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Haushaltssatzung wird im Wortlaut durch den Vorsitzenden verlesen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Langenneufnach wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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16.2. Alte Verbindungsstraße nach Siegertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 16.2

Sachverhalt

Die alte Straße ist nach der erfolgten Sanierung in einem schlechten Zustand. Es wurde mit den Landwirten Rücksprache genommen. Nach Aussage ist die Straße in Ordnung. 2. Bürgermeister Franz Wenninger berichtet, das Begehen für Fußgänger ist erschwert möglich.

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16.1. Flüchtlingssituation - Krieg Russland Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 16.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat thematisiert die Situation. Der Vorsitzende erklärt, dass durch einen Aufruf im Staudenboten die Bevölkerung gebeten wird, Unterbringungsmöglichkeiten vor allem für Mütter und Kinder bereit zu stellen. In der „Alten Schule“ wird das Obergeschoss für Familien umgebaut. Ein Aufruf gilt an alle Bürgerinnen und Bürger Geld- und Sachspenden zu geben. Wer Spenden möchte, soll sich an den 1. Bürgermeister Gerald Eichinger wenden. 

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16. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 16
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15.2. Dorferneuerung - Projekt "Neufnach Erleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 15.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, die Arbeiten sind abgeschlossen. Das Hinweisschild muss noch angebracht werden. Die Einweihungsfeier findet im Sommer dieses Jahres statt. 

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15.1. Sitzungssaal Rathaus - Vergabe Schallschutz und Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 15.1

Sachverhalt

Im Sitzungssaal des Rathauses wurde aufgrund der Corona-Pandemie der Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage notwendig. Der entstandene vermehrte Schall wird mit dem Einbau einer Schallschutzdecke minimiert. Mit dem Einbau einer neuen Decke ist die Erneuerung der Beleuchtung notwendig. Der Auftrag zum Einbau einer Schallschutzdecke wurde der Firma Brecheisen, Langenneufnach erteilt. Die Erneuerung der Beleuchtung wird durch die Firma Seitel, Langenneufnach ausgeführt. 

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15. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 15
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14.1. 2. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses / Änderung der Gebäudehöhe, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenenufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 14.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Tektur zur Änderung der Gebäudehöhe

Fl.-Nr.:        540/32, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im nördlichen Geltungsbereich (Teilbereich B – einfacher Bebauungsplan) des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße – 1. Änderung“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Hinterliegergrundstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Einliegerwohnung geplant, dass über eine private Stichstraße an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden wird.

Für das Bauvorhaben liegt ein Genehmigungsbescheid mit einer festgesetzten Höhe für die Oberkante des Fertigfußbodens EG vor.
Da sich im Zuge der Verfüllung des Kellers eine Abweichung um +0,395 m von der genehmigten Höhe ergab, wurde vom Antragsteller eine Tekturplanung vorgelegt.

Konstruktionsbedingt verringert sich bei der geänderten Planung die Firsthöhe des Gebäudes um 9 cm, die Wandhöhe um 22 cm.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert über die geänderte Gebäudehöhe.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Tekturplanung des Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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14. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 14
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13. Widmung der Erschließungsstraße "Beim Kirchenbauer" - Erweiterung - in Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 13

Sachverhalt

Die Gemeindestraße „Beim Kirchenbauer“ wurde weiter ausgebaut. 
Damit die Straße öffentlich werden kann, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Die Widmung hat zu erfolgen, sobald die Straße fertiggestellt ist. 

Bezeichnung der Straße:        „Beim Kirchenbauer“

Fl.-Nr.:                                545

Gemarkung:                        Langenneufnach 

Anfangspunkt:                        nord-östliche Ecke der Fl.-Nr. 545/15

Endpunkt:                        süd-östliche Ecke Fl.-Nr. 545/20

Länge:                                0,295 km

Baulastträger:                        Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
                               Langenneufnach. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Beim Kirchenbauer“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Festlegung Feuerwehrfahrzeug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 12

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Brecheisen, 1. Kommandant der FW Langenneufnach um 20.50 Uhr.

Wie im Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, wird beabsichtigt ein neues Feuerwehrfahrzeug zu beschaffen. Dazu fand ein erstes Gespräch mit den beiden Kommandanten, dem Kreisbrandrat, Herrn Schmid (Regierung von Schwaben) und dem Vorsitzenden am 19.01.2022 im Landratsamt Augsburg statt.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug, so wie es gewünscht wird, nur bedingt bezuschusst wird. Ein zweiter Rettungssatz ist für Langenneufnach nicht vorgesehen, da umliegende Feuerwehren bei Bedarf in ausreichender Zeit unterstützend eingreifen könnten. Argumentativ wurden wir auf ein Waldbrand TLF eingestimmt. Zuschuss und Kosten identisch. Diese Aufbauten sind noch in Planung und es sollen drei Fahrzeuge dieser Art im Landkreis stationiert werden.

Herrn Brecheisen wird das Wort übergeben. Er führt aus, dass die FW ein HLF 10 – Fahrzeug bevorzugt. Die FW benötigt ein Fahrzeug zum Brand löschen, Bergen von PKW`s, bei Hochwasser und THL. Es wird kein Fahrzeug benötigt, welches nur selten in Einsatz kommt und Unterhalt kostet. Die Gemeinde sollte kein Fahrzeug bezahlen, dass eine übergeordnete Aufgabe hat (eine Bezahlung durch den Landkreis). Die FW bittet die Gemeinde, auf die Anschaffung eines HLF 10 – Fahrzeuges zu bestehen.

Der Vorsitzende übernimmt wieder das Wort.

Diskussionsverlauf

Die Beratung zeigt, dass auch das Gremium für die Anschaffung eines HLF 10 – Fahrzeuges ist. Es wird bezweifelt, dass der Ort Langenneufnach mit Waldbränden zu kämpfen hat.   

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich erneut für die Anschaffung eines HLF 10 für die Feuerwehr Langenneufnach aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Gerald Eichinger bedankt sich beim 1. Kommandanten für die Ausführung zu diesem Top. Herr Brecheisen bleibt als Zuhörer anwesend.

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11. Verwendung erweiterte Friedhofsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 11

Sachverhalt

Die Gemeinde könnte auf den freien Flächen auf dem Friedhof weitere Möglichkeiten für Urnenbestattungen schaffen. Neben einer Urnenwand oder Urnenstele wäre auch ein „naturnahes“ Urnenerdgrabsystem bzw. Baumbestattungen denkbar.

Wiesengrab
Urnenröhren werden im Boden versenkt und mit einer Namensplatte verschlossen (Stein oder Bronzeguss). 

Baumbestattung
Unterscheidung Familienbaum / Einzelbaum /Gemeinschaftsbaum

Ein Bürger hat diese Bestattungsform vorgeschlagen und beabsichtigt der Gemeinde einen Prunus Avium (Kirsche Hochstamm) zu schenken.
Hier wäre es möglich, die Urnen direkt im Boden zu versenken, bei jungen Bäumen wird aufgrund der Wurzelbildung allerdings auch die Röhrenvariante empfohlen.  

In der näheren Umgebung bieten Augsburg (protestantischer Friedhof „Westfriedhof“) und Bobingen Baumbestattungen an. 
Bobingen hat einen Teil der Baumbestattung vergeben an Fa. Weiher GmbH, Friedhofskonzepte, 79111 Freiburg, weiher-gmbh.com. Hierbei wird (an einem jungen Baum) ein Röhrensystem für 2 Urnen, abgedeckt mit einer Bronzegussplatte, verwendet.  Vor der Bestattung muss die Platte bei Firma Weiher-Konzepte bestellt werden, erst nach Zusendung der beschrifteten Platte darf die Bestattung erfolgen.
Für weitere Baumbestattungen in Bobingen stehen zwei alte Bäume zur Verfügung. Dort wird jeweils 1 Urne (ohne Röhre) versenkt, und mit einer eckiger Granitplatte, beschriftet von einem Steinmetz, abgedeckt.

Das „friedWald“-Konzept sieht Baumbestattungen nur in altem Baumbestand / Wald vor.

Diskussionsverlauf

Ein anwesender Bürger erhält Rederecht. Er schlägt die Wiese links neben dem Kriegerdenkmal für andere Bestattungsformen vor. Der Vorsitzende beantwortet auf Nachfrage aus dem Rat, dass die Bäume nach Festlegung der Größe bereits jetzt schon gepflanzt werden können. 2. Bürgermeister Wenninger schlägt eine Besichtigung des Friedhofes vor, um die freien Grabflächen in Augenschein zu nehmen. Hier könnten Bäume gepflanzt werden. Aus dem Rat wird dazu hingewiesen, dass angrenzende Gräber durch Laubabfall beschmutzt werden. Die weitere Beratung ist über die Belegungsdauer und welche Bäume man pflanzen kann.    

Beschluss

Der Gemeinderat steht der neuen Bestattungsplanung „Baumbestattung“ positiv gegenüber.
Die Gemeinde nimmt die Baumspende an.
Die weitere Gestaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.  
Die Friedhofssatzung muss angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Radoffensive Klimawandel Bayern - Ausbau bahnbegleitender Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Für die Planung und den Bau von Innovationen im Radwegebau gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen der Radoffensive einen Fördersatz in Höhe von 80 bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Einreichung von Projektskizzen musste bis 28.02.2022 über ein Bewerbungsformular erfolgt sein. Die Verwaltung hat dieses Bewerbungsformular zur Fristwahrung bereits eingereicht. Es soll der bisherige Feldweg von Langenneufnach (Schwabmünchner Str.) bis zur Abzweigung Schweizerhof entlang der Bahnlinie als Radweg ausgebaut werden.

Über die RZStra hinaus werden voraussichtlich folgende Kosten förderfähig sein:
- Machbarkeitsstudien einschließlich Kostenanalyse, Potenzialanalyse und Nutzen-Kosten-
  Analyse;
- erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen Dritter;
- erforderliche technische Komponenten zur Umsetzung der Innovation;
- neben straßenbegleitenden auch selbstständig verlaufende Radwegabschnitte abseits
  bestehender Straßen;
- verkehrstechnische Ausstattung des Radweges einschließlich Beleuchtungsanlagen.

Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht zulässig. Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Es darf auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vor der etwaigen Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn in Angriff genommen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach möchte sich beim Förderprogramm „Radoffensive Klimawandel Bayern“ bewerben. Der bisherige Feldweg von Langenneufnach (Schwabmünchner Str.) bis zur Abzweigung Schweizerhof entlang der Bahnlinie soll als Radweg (3,5m breit) ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. ReAL-West e. V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Die ReAL-West e. V. teilte mit Schreiben vom 08.02.2022 mit, dass die aktuelle LEADER-Förderperiode endet. Damit die Gemeinde Langenneufnach in der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 Fördermittel in Anspruch nehmen kann, muss der Gemeinderat mit Beschluss die Mitgliedschaft bei ReAL-West e. V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027 bestätigen. 

Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Förderphase von 2020 – 2022 wird die kommende Förderphase nicht wie gewohnt sechs Jahre, sondern fünf Jahre bis 2027 dauern. Nach derzeitiger Planung und unter der Voraussetzung, dass alle bisherigen Mitgliedsgemeinden auch künftig Teil der LEADER-Region bleiben, wird ein verringerter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,50 €/Einwohner in Aussicht gestellt. 

Diskussionsverlauf

Nach Rücksprache mit dem 1. Vorstand von ReAL-West e.V. ist mit einem Zuschuss in Höhe von 200.000,00 € für die Renovierung der „Alten Schule“ zu rechnen. Eine Förderung über LEADER ist möglich. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach bestätigt die Mitgliedschaft in der ReAL-West e.V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Finanzplan 2021 bis 2025 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2021 bis 2025 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2022 09:49 Uhr