Datum: 05.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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4.1. Neubau eines Pferdestalles mit Pferdeauslauf, einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen und einer überdachten Mistlege, Fl.-Nr. 1979, 1986, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Pferdestalles mit Pferdeauslauf, einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen und einer überdachten Mistlege
Fl.-Nr.: 1979, 1986, Gemarkung Langenneufnach
Dem Bau- und Umweltausschuss wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2021 ein
Bauantrag für den Neubau eines Pferdestalles vorgelegt; der ursprüngliche Standort des Stalles
befand sich im direkten südlichen Anschluss an die bestehende Maschinenhalle.
Zwischenzeitlich wurde dieser Bauantrag zurückgenommen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich; Pferdestall und Pferdeauslauf sind nun im
südöstlichen Bereich des Flurstücks Fl.-Nr. 1979 vorgesehen, auf der westlich angrenzenden
Flurnummer 1986 soll die Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen errichtet werden.
Die Gebäude werden in Holzbauweise mit Holzfassade erstellt.
Für den Eingriff ist die Anlage einer ca. 500 qm großen Ausgleichsfläche erforderlich, die im Osten
des Flurstücks Fl.-Nr. 1991 bereitgestellt und mit einer vierreihigen Heckenpflanzung versehen
wird.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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4 |
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3. Genehmigung des öffentlichen Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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Sachverhalt
Das öffentliche Protokoll des Bau- und Umweltausschuss vom 12.03.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt das öffentliche Protokoll vom 12.03.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die anwesenden Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nahmen an der Abstimmung teil.
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2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 08.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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ö
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2 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 08.03.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 08.03.2022 mit redaktioneller Änderung im TOP 16.2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt
Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben vor.
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7.3. Reaktivierung Staudenbahn - Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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7.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert über die Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Reaktivierung der Staudenbahn wird in der Berechnung positiv bewertet. Der Bund und der Landkreis sagten ihre Unterstützung zur Reaktivierung zu. Der Kostenpunkt liegt bei ca. 30 Mio. €. Der Baubeginn ist vorgesehen für Ende 2026 unter Vorbehalt. Die Betreiber der Staudenbahn sind die Stadtwerke Neu-Ulm. Die Bahn wird elektrisch über ein Oberstromnetz betrieben.
Eine vertragliche Einigung über die Benutzung der vorhandenen Schienen und Bahnhöfe mit dem Trägerverein muss noch ausgearbeitet werden.
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7.2. Flurbereinigung Langenneufnach - Ausbau Talaueweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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7.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis aus der Sitzung am 04. April 2022. Die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange wurden in der Sitzung abgewogen und im Planentwurf berücksichtigt. Der Stand der jetzigen Planung wurde detailliert durch Herrn Atzkern, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, erläutert.
Der Baubeginn ist voraussichtlich im Herbst 2022. Der Ausbau erfolgt über 2 – 3 Bauabschnitte unter Berücksichtigung des Artenschutzes. Die Planunterlagen und die Beschreibung der Baumaßnahme können auf der Homepage der Gemeinde Langenneufnach unter der Rubrik „Dorferneuerung“ eingesehen werden.
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7.1. Genehmigung der Haushaltssatzung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert über das Genehmigungsschreiben des Landratsamtes Augsburg vom 24.03.2022. Die Hinweise des Schreibens werden verlesen.
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7. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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7 |
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6. Örtliche Rechnungsprüfung 2020 der Gemeinde Langenneufnach, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet, dass die örtliche Rechnungsprüfung am 22.03.2022 stattfand. Er überträgt das Wort an Frau Ursula Paun, Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses. Frau Paun trägt das Ergebnis der Rechnungsprüfung vor. Es ergaben sich keine Prüfungsbemerkungen.
Beschluss 1
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 samt Stellungnahme des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einwendungen von wesentlicher Bedeutung werden nicht erhoben. Der Bürgermeister wird für das Jahr 2020 entlastet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Gerald Eichinger nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss 2
Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung 2020 wird hiermit gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Ausbau vom Graben (Feldweg Egger)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Ortsbegehung am 12.03.2022 über die Verbesserungen der Wasserführung und der Regenrückhaltung im Bereich „Schinderhülle“ beraten. Es wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen. Es liegt ein Angebot der Firma Mayr, Langenneufnach über die Ausführung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Mayr, Langenneufnach mit der Ausführung der angebotenen Leistungen laut dem Angebot vom 23.03.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4.2. Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Fahrradgarage, Fl.-Nrn. 1361/21 u. 1361/22, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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05.04.2022
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Fahrradgarage
Fl.-Nrn.: 1361/21 u. 1361/22, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem Flurstück 1361/22 befindet sich bereits ein bestehendes Wohnhaus in I+D-Bauweise mit Satteldach, an dessen Westseite eine grenzüberschreitende Fahrradgarage angebaut werden soll.
Anschließend daran ist die Errichtung eines zweigeschossigen Neubaus mit begrüntem Flachdach und Aufbau einer Photovoltaik-Anlage geplant.
An der Ostseite des Flurstücks Fl.-Nr. 1361/22 sind vier offene Stellplätze vorgesehen.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Festsetzung unter Nr. 3.2 / Dächer – Satteldach mit Dachneigung 42° - 52°
Abweichung: Flachdach mit extensiver Begrünung, Dachneigung 3°
Begründung:
Für die Erweiterung wird ein Flachdach gewünscht. Die Grundfläche wird durch den kompakten Baukörper reduziert, bietet aber die Vorteile von Stehhöhe in den kleinen Zimmern. Gleichzeitig dient das Flachdach dazu, durch seinen nachhaltigen Dachaufbau
mit extensiver Begrünung und PV-Anlage das Niederschlagswasser zurückzuhalten und Sonnenenergie nutzbar zu machen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zur Festsetzung „Dächer -Satteldach mit Dachneigung 42 ° - 52 °“ ein Flachdach mit extensiver Begrünung, Dachneigung 3 ° sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmung: 2 : 8, somit abgelehnt
- Festsetzung unter Nr. 3.5 / Dachgauben – Breite max. 1/3 der davorliegenden Trauflänge
Abweichung: Überschreitung der Breite um 0,48 m
Begründung:
Bei 10,00 m Hauslänge dürfte die Breite der Gaube nur 3,33 m betragen.
Diese Länge wird um 0,48 m überschritten, da die neue Gaube dem bestehenden Bad auf ganzer Länge zugutekommen soll.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zu der Festsetzung zu den „Dachgauben - Breite“, eine Überschreitung der Breite um 0,48 m das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: 9 : 1 Stimmen
- Festsetzung unter Nr. 4.1 / Höhenlage der Gebäude – Traufhöhe max. 3,80 m,
Kniestock max. 0,80 m
Abweichung: Traufhöhe 6,64 m, Stehhöhe im OG statt Kniestock
Begründung:
Ziel der Planung war es, auch im Dachgeschoss vollwertige Zimmer mit Stehhöhe zu erreichen und so ein wirtschaftlicheres Gebäudevolumen zu erzielen.
Trotz der höheren Traufhöhe ergibt sich für die Nachbarbebauung kein Nachteil hinsichtlich der Gesamthöhe, da diese gem. der Satzung max. 10,20 m betragen dürfte und von der Planung um 3,56 m unterschritten wird.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zu der Festsetzung zur „Höhenlage der Gebäude“, eine Traufhöhe mit 6,64 m und Stehhöhe im OG statt Kniestock sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmung: 2 : 8 Stimmen, somit abgelehnt
- Festsetzung unter Nr. 5.1 / Dachgestaltung – ziegelrote bis rotbraune kleinformatige Dachplatten
Abweichung: extensive Dachbegrünung
Begründung:
Vervollständigung des nachhaltigen Gebäudekonzeptes durch extensive Dachbegrünung.
Diese hilft Niederschlag zurück zu halten, schafft ein nachhaltiges Gebäudeklima und bietet Tieren und Pflanzen einen wertvollen Lebensraum.
Beschluss 4:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zu der Festsetzung „Dachgestaltung“ eine extensive Dachbegrünung sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmung: 2 : 8 Stimmen, somit abgelehnt
- Festsetzung unter Nr. 5.2 / Fensteröffnungen – Sprossenfenster
Abweichung: Fenstergliederung ohne Sprossen in Anlehnung an den Bestandsbau
Begründung:
Größerflächige Fensterformate zur Erhöhung der Energieeffizienz, da bei Sprossenfenstern konstruktionsbedingt Wärmebrücken entstehen; zudem soll das äußere Erscheinungsbild an den Bestand angepasst werden.
Beschluss 5:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zur Festsetzung „Fensteröffnungen – Sprossenfenster“ eine Fenstergliederung ohne Sprossen sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmung: 9 : 1 Stimmen
- Festsetzung unter Nr. 9.1 / Baugrenze – Überschreitung für offene Überdachungen eines Kfz-Stellplatzes und Wintergärten bis max. 15 qm um max. 2,50 m.
Abweichung: Überschreitung der Baugrenze um 1,45 m auf einer Fläche von 15 qm für die Überdachung der bestehenden Terrasse des Bestandsgebäudes.
Beschluss 6:
Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Befreiung zur Festsetzung „Baugrenze – Überschreitung für offene Überdachungen“ eine Überschreitung der Baugrenze um 1,45 m auf einer Fläche von 15 qm für die Überdachung der bestehenden Terrasse des Bestandsgebäudes sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmung: 9 : 1 Stimmen
Diskussionsverlauf
In diesem Planungsbereich wurden die Festsetzungen durch die Bauherren überwiegend umgesetzt. Der Gemeinderat plädiert mehrstimmig für die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Datenstand vom 11.05.2022 08:55 Uhr