Datum: 10.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5.2 Friedhof Langenneufnach
5.1 Parkplatz Rathausstraße
5 Anfragen und Bekanntgaben
4.1 Grundschule Langenneufnach - Verkleidung der Lüftungsrohre
4 Bericht der Verwaltung
3.5 Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Fahrradgarage, Fl.-Nr. 1361/21 u. 1361/22, Gemarkung Langenneufnach
3.4 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Fl.-Nr. 1361/7, Gemarkung Langenneufnach
3.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 631, Gemarkung Langenneufnach
3.2 Anbau eines Zwerchgiebels mit Schleppdach, Fl.-Nr. 1372/4, Gemarkung Langenneufnach
3.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Wintergartens, Fl.-Nr. 36/5, Gemarkung Habertsweiler
3 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
2 Der Bürger hat das Wort
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 05.04.2022

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5.2. Friedhof Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 5.2

Sachverhalt

In der Sitzung am 08.03.2022 wurde die Verwendung der Wiesenfläche für weitere Bestattungsformen im Friedhof Langenneufnach erörtert. Die leerstehenden Grabstellen wurden in diesem Zusammenhang erwähnt. Es ging ein Vorschlag eines Bürgers zur Verwendung dieser Parzellen und dessen Gestaltung ein. Fotoaufnahmen zeigen die einzelnen Vorschläge. 

Der Vorsitzende schlägt vor, im Rahmen einer Exkursion des Gemeinderates weitere Friedhöfe zu besichtigen, um Ideen zur Friedhofsgestaltung und weiterer Bestattungsformen zu sammeln.    

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5.1. Parkplatz Rathausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Im Gremium wird auf die seit Monaten abgestellten, nicht zugelassenen Pkw`s auf dem Parkplatz in der Rathausstraße verwiesen. Der Vorsitzende meldet der POI Schwabmünchen die abgestellten Fahrzeuge und bittet um weitere Veranlassung.

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5. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 5
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4.1. Grundschule Langenneufnach - Verkleidung der Lüftungsrohre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

In der Grundschule wurde eine Be- und Entlüftungsanlage in den 8 Klassenzimmern installiert. Die Brandschutzmaßnahmen sehen eine Verkleidung der Lüftungsrohre nach DIN-Vorschriften vor. Es erfolgte eine Ausschreibung der Arbeiten. Die Firma Brecheisen, Langenneufnach erhielt den Auftrag.

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4. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 4
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3.5. Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Fahrradgarage, Fl.-Nr. 1361/21 u. 1361/22, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Fahrradgarage

Fl.-Nrn.:        1361/21 u. 1361/22, Gemarkung Langenneufnach

Für die Bebauung der Flurstücke wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 eine
Planung vorgelegt, der das gemeindliche Einvernehmen nicht vollinhaltlich erteilt wurde.
Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen für die Ausführung des Daches als begrüntes
Flachdach mit einer Traufhöhe von 6,64 m wurden abgelehnt.  


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem Allgemeinen Wohngebiet. 
Auf dem Flurstück 1361/22 befindet sich bereits ein bestehendes Wohnhaus in I+D-Bauweise mit Satteldach, an dessen Westseite eine grenzüberschreitende Fahrradgarage angebaut werden soll.
Anschließend daran sieht die nun vorliegende Planung die Errichtung eines Neubaus in I+D-Bauweise (Satteldach, Dachneigung 38°) vor.
An der Ostseite des Flurstückes Fl.-Nr. 1361/22 sind vier offene Stellplätze vorgesehen.

Für die Umsetzung der Planung werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung unter Nr. 3.5 / Dachgauben – Breite max. 1/3 der davorliegenden Trauflänge

Abweichung: Überschreitung der Breite um 0,48 m beim Bestandsgebäude
 
Begründung:
Die Summe der Breiten von Dachgauben dürfen max. 1/3 der davorliegenden Trauflänge betragen. Die neu geplante Dachgaube auf der Norddachhälfte des Bestandsgebäudes darf demnach bei 10,00 m Hauslänge nur 3,33 m lang sein. Diese Länge wird allerdings um 0,48 m überschritten, da die neue Gaube dem bestehenden Bad auf ganzer Länge zu Gute kommen soll.

  1. Festsetzung unter Nr. 3.2 / Dächer – Satteldach mit Dachneigung 42° - 52°

Abweichung: Satteldach mit einer Dachneigung von 38°

Begründung:
Ziel der Planung war es, Wohnraum für alle Generationen zu schaffen. Das bestehende Wohnhaus soll von den Kindern mit Enkeln weiter genutzt werden und die Erweiterung von den Eltern. Da das bestehende Satteldach sehr viel Dachraum bereitstellt, der nun nicht mehr genötigt wird, ist für die Erweiterung ein flacheres Satteldach mit 38° Neigung geplant.
Bei dieser Dachneigung wird auch die Effizienz der Sonnenenergienutzung gesteigert. Der Bebauungsplan sieht dabei einen Kniestock von 80 cm vor. Um die kleinen Räume ohne Abseiten nutzbar zu machen sieht die Planung einen Kniestock von 110 cm vor. Jedoch lässt die geringe Dachneigung die zulässige Firsthöhe von 10,20 m um 2,76 m unterschreiten.

  1. Festsetzung unter Nr. 5.2 / Fensteröffnungen – Sprossenfenster

Abweichung:        Fenstergliederung ohne Sprossen in Anlehnung an den Bestandsbau

       Begründung:
Die Gebäudehülle des Neubaus soll möglichst energieeffizient errichtet werden und hier schneiden Sprossenfenster aufgrund ihrer vielen konstruktionsbedingten Wärmebrücken sehr schlecht ab.
Um auch ohne Sprossenfenster ein einheitliches Bild mit dem Bestandshaus zu erreichen, werden Bestandshaus und Erweiterung mit derselben Holzverschalung bzw. dem gleichen Farbton gestaltet.

  1. Festsetzung unter Nr. 9.1 / Baugrenze – Überschreitung für offene Überdachungen eines Kfz-Stellplatzes und Wintergärten bis max. 15 qm um max. 2,50 m.

Abweichung:        Überschreitung der Baugrenze um 1,45 m auf einer Fläche von 15 qm für die Überdachung der bestehenden Terrasse des Bestandsgebäudes.

Begründung:
Im vorliegenden Fall soll die bestehende Terrasse des Bestandshauses im Süden mit einem Glasdach überdacht werden, welches die Baugrenze um 1,45 m überschreitet und eine Fläche von 15 qm erreicht.

Diskussionsverlauf

Die beantragten Befreiungen werden im Gremium erneut erörtert. Das Gebäude fügt sich durch die Änderung der Planung jetzt in die Umgebungsbebauung ein. Den beantragten Befreiungen kann wie vorliegend entsprochen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.4. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Fl.-Nr. 1361/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1361/7, Gemarkung Langenneufnach


Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
In der Satzung ist für das Grundstück eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.
Die Festsetzungen für den ausgewiesenen Haustyp 2 sehen hier ein Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (ein durch den Dachausbau sich ergebendes 2. Vollgeschoss ist zulässig), Ausführung als Satteldach mit einer Dachneigung von 42° - 52° und einer max. Trauf- und Firsthöhe (TH max. 3,80 m, Firsthöhe max. 10,20 m) vor.
Pro Einfamilienhaus sind gem. Nr. 10 des Textteiles max. 2 Wohnungen zulässig.

In der Planzeichnung wurde für dieses Grundstück eine Doppelhausbebauung vorgeschlagen und die Baugrenze eng gefasst.
Da die geplante Bebauung satzungskonform mit einem Einzelhaus erfolgen soll, ergibt sich für die vorliegende Planung mit grenzständiger Garage eine Überschreitung der südlichen Baugrenze.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Überschreitung der Baugrenze eine Abweichung in Aussicht gestellt werden kann.

Begründung des Antragstellers:
Nachdem zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Einzelhausbebauung möglich ist, dies jedoch mit dem derzeitigen Bebauungsplan nicht realisierbar ist, wird um eine Befreiung der
südlichen Baugrenze gem. vorhandener Vorplanung gebeten.   

Beschluss

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung zur Überschreitung der südlichen Baugrenze zur Errichtung eines Einzelhauses das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 631, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                631, Gemarkung Langenneufnach

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan innerhalb eines Mischgebietes ausgewiesen.
Vom Antragsteller ist die Errichtung eines in das Hanggrundstück eingepassten Einfamilienhauses (Satteldach, Dachneigung 25°) mit Doppelgarage und Carport geplant. 
Garage und Carport, die entlang der Nordgrenze erschlossen werden, sind in der Nordwestecke des Grundstückes angeordnet, das zweigeschossige, bzw. in der Straßenansicht dreigeschossige Wohnhaus wurde mittig im Flurstück vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert detailliert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen. Er beantwortet die offenen Fragen des Gremiums. Dem Bauvorhaben liegt kein Bebauungsplan zu Grunde. Die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Anbau eines Zwerchgiebels mit Schleppdach, Fl.-Nr. 1372/4, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines Zwerchgiebels mit Schleppdach

Fl.-Nr.:                                1372/4, Gemarkung Langenneufnach

An das bestehende Wohngebäude in I+D-Bauweise soll auf der Südseite zur besseren Ausnutzung des Dachraumes ein Zwerchgiebel angebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines Wintergartens, Fl.-Nr. 36/5, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau eines unterkellerten Wintergartens

Fl.-Nr.:                                36/5, Gemarkung Habertsweiler

Der Bauantrag für den Neubau eines unterkellerten Wintergartens wurde am 25.03.2018 (AZ-3-2967-2018-BA-110) genehmigt; das Bauvorhaben wurde bislang jedoch noch nicht umgesetzt.
Vom Bauherrn wurde die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 3
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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Eine Zuhörerin im Sitzungssaal bittet um Wortmeldung zu ihrem auf der Tagesordnung zu beurteilenden Bauvorhaben. Sie erklärt, dass ihr Bauvorhaben bereits in der Sitzung am 05.04.2022 behandelt wurde. Das Gremium lehnte nach Beratung einige beantragte Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Die Planung wurde durch den Architekten geändert, es sind jedoch noch einige Befreiungen zu erteilen. Sie erläutert die Gründe zur Beantragung. 

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 05.04.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 05.04.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2022 09:02 Uhr