Datum: 13.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.07.2022
2 Der Bürger hat das Wort
3 Mandatsniederlegung des 3. Bürgermeisters Wolfgang Knoll
4 Absicherung Hang Zieglerweg
5 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5.1 Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einer Wohneinheit, Anbau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 91/1, Gemarkung Habertsweiler
5.2 Neubau Betreutes Wohnen mit Tagespflege und Pflegedienstbüro, Fl.-Nr. 545/14, Gemarkung Langenneufnach
5.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses, Fl.-Nr. 2/3, Gemarkung Habertsweiler
5.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Gerätelager, Fl.-Nr. 261/9, Gemarkung Habertsweiler
5.5 Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Fl.-Nr. 1/14, Gemarkung Langenneufnach
6 Bericht der Verwaltung
6.1 Nachfolger/in für die Leitung der Volkshochschule Langenneufnach
6.2 Geruchsbelästigung im Bereich Augsburger Straße
7 Anfragen und Bekanntgaben
7.1 Stauden-Wasserzweckverband Reichertshofen - Wasserreserven
7.2 Hochwasserrückhaltebecken - Beseitigung von Schwemmgut
7.3 Energieeinsparungen - Straßenbeleuchtung Langenneufnach
7.4 Wassertretanlage bei der Grotte - Betreuung
7.5 Mehrzweckplatz - Beseitigung von Verunreinigungen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.07.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 26.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

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3. Mandatsniederlegung des 3. Bürgermeisters Wolfgang Knoll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 3

Sachverhalt

3. Bürgermeister Wolfgang Knoll hat mit Schreiben vom 02.09.2022 mitgeteilt, dass er sein Gemeinderatsmandat aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegt. Herr Knoll war 26 Jahre Mitglied im Gemeinderat Langenneufnach und vertrat die Gemeinde viele Jahre als 3. Bürgermeister. Der Vorsitzende bedankt sich für das außerordentliche Engagement und für die fachliche Unterstützung bei baulichen Angelegenheiten. 

Beschluss

3. Bürgermeister Wolfgang Knoll legt sein Gemeinderatsmandat mit sofortiger Wirkung zum 02.09.2022 nieder. Der Gemeinderat nimmt die Mandatsniederlegung zum 02.09.2022 an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Absicherung Hang Zieglerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Nach den Maßnahmen zum Breitbandausbau kam es zu einem Abrutschen des Hanges im Zieglerweg. Der Schaden wurde der Tiefbaufirma gemeldet und vom Bauausschuss bereits besichtigt. Die Versicherung der Gegenseite hat die Kostenübernahme abgelehnt. Damit die Gemeinde in die Beweisführung eintreten kann, müsste ein Gutachten erstellt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Der Ausgang ist wie immer offen. 
Bei einer Ausbesserung des kleinen Teilstücks ist ein weiterer Schaden nicht auszuschließen. 
Die ortsansässige Firma Mayr wurde um ein Angebot über eine grundsätzliche Böschungssicherung gebeten. Eine Teilsanierung wird eher Stückwerk bleiben.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Beratung erteilt der Vorsitzende Herrn Mayr das Wort. Er erläutert die im Angebot beschriebenen zwei Varianten mit den notwendigen Maßnahmen und deren Kosten. Die Variante 1 „Befestigung der Böschung mit Granitquadern“ ist die kostenintensivere Ausführung. Die Variante 2 „Befestigung der Böschung mit Rasengittersteinen“ wurde an dem derzeitigen Bestand kalkuliert. Aus Sicht des Bauunternehmers ist die Absicherung des Hanges mit Rasengitter ausreichend und die Maßnahmen bleiben im Kostenrahmen.
Das Gremium folgt der Empfehlung und entscheidet sich für Variante 2 zur Absicherung der Böschung.    

Beschluss

Die Gemeinde beauftragt die Fa. Mayr, Langenneufnach laut dem Angebot vom 12.09.2022 mit der Angebotsnummer 5690 die Leistung durchzuführen. Zur Ausführung kommt die Variante mit Rasengittersteinen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gremiumsmitglied Manfred Mayr nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

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5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5
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5.1. Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einer Wohneinheit, Anbau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 91/1, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung der bestehenden Garage zu einer Wohneinheit, Anbau einer Doppelgarage

Fl.-Nr.:        91/1, Gemarkung Habertsweiler

Das Flurstück ist bereits mit einem Wohngebäude und einer östlich anschließenden freistehenden 
Doppelgarage mit Satteldach bebaut.
Vom Antragsteller ist die Umnutzung dieser Bestandsgarage (Erdgeschoss und Dachgeschoss) zu
einer Wohneinheit (Wohnfläche ca. 50 qm) geplant.
Im direkten südlichen Anschluss an die künftige Wohneinheit soll ein Verbindungsgang mit
Eingangsbereich und Anbindung an eine neue Doppelgarage entstehen. Als Dachform des
Neubaus ist ein Pultdachanschluss an das Bestandsgebäude geplant.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Walter Knoll und Gemeinderat Manfred Mayr nehmen nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

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5.2. Neubau Betreutes Wohnen mit Tagespflege und Pflegedienstbüro, Fl.-Nr. 545/14, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau Betreutes Wohnen mit Tagespflege und Pflegedienstbüro

Fl.-Nr.:                                545/14, Gemarkung Langenneufnach

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Betreuten Wohnens mit Tagespflege und Pflegedienstbüro mit insgesamt 38 Wohnungen, einem Aufenthaltsraum, einer Tagespflege und einem Büro für einen ambulanten Pflegedienst beabsichtigt.

Geplant sind zwei separate Gebäude. Das Gebäude A auf der Westseite des Grundstücks beinhaltet 4 Wohnungen im Untergeschoss, eine Tagespflege und das Pflegedienstbüro im Erdgeschoss sowie zwei weitere Wohnungen im Obergeschoss.
Im Gebäude B auf der Ostseite befinden sich 32 Wohnungen des Betreuten Wohnens, die sich auf die drei oberen Geschosse verteilen. Ein Aufenthaltsraum, eine Garage sowie Technik- und Abstellräume befinden sich im Erdgeschoss.

Die Erschließung erfolgt über eine gemeinsame Zufahrtsstraße mit Anbindung an die Rathausstraße.
Insgesamt werden 21 oberirdische Stellplätze sowie 20 Tiefgaragenstellplätze nachgewiesen.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen. Die Planung sieht ausreichend Stellplätze, 21 Oberirdische und 20 Tiefgaragenstellplätze vor. Das Bauende ist für Ende 2024 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses, Fl.-Nr. 2/3, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird um die Stellungnahme der Gemeinde zu dem geplanten Bauvorhaben ersucht.

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in Blockbohlenbauweise geplant. 
Da das Gelände von Westen nach Osten ca. 1,60 m abfällt, soll das Gelände auf der Westseite für die Erschließung teilweise auf das Straßenniveau angeglichen werden. Das Kellergeschoss soll dem natürlichen Gelände entsprechend auf der Ostseite freigelegt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage zeigt der Vorsitzende die mögliche östliche Zufahrtsregelung. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch erforderliche Geländeveränderungen und damit veränderte Ablaufwirkungen von Niederschlagswasser keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke entstehen dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Gerätelager, Fl.-Nr. 261/9, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und eines Gerätelagers

Bauort:                Fl.-Nr. 261/9 der Gemarkung Habertsweiler

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westlich der Kapellenstraße II“.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist folgende isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich:

Dachneigung

Gemäß der Satzung ist die Dachneigung der Neben- und Garagengebäude entsprechend dem Hauptgebäude oder als Flachdach auszubilden.


Beantragte Befreiung:

Die Dachneigung der Garage und des Gerätelagers weichen von der Dachneigung des Hauptgebäudes ab.

Begründung der Antragsteller:

Die Dachneigung der Garage wurde um 7° geringer als die Dachneigung des Hauptgebäudes gewählt, um im Dachgeschoss des westlichen Giebels des Hauptgebäudes noch den Einbau eines Fensters zu ermöglichen. Dementsprechend wurde die Dachneigung des Gerätelagers an die Garage angepasst. Dies beschränkt die Höhenentwicklung des Gerätelagers und ist somit positiv zu werten.

Abstandsflächen

Gemäß Art. 6 Abs. 3 BayBO dürfen sich Abstandsflächen nicht überdecken.


Beantragte Abweichung:

Die Abstandsflächen des Wohnhauses und des Gerätelagers überdecken sich.

Begründung der Antragsteller:

Die Abstandsflächen des Hauptgebäudes und des Gerätelagers überdecken sich zwar, der geforderte Abstand von 5,00 m nach Art. 28 BayBO (Brandwände) wird jedoch eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5.5. Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Fl.-Nr. 1/14, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Wohngebäudes mit Garage

Bauort:                Fl.-Nr. 1/14 der Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Kirchenbauer“.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist folgende isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich:

Luft-Wärmepumpe

Gemäß dem Bebauungsplan ist das Aufstellen von Luft-Wärmepumpen nur zulässig, wenn diese sich in allseitig umschlossenen Räumen befinden.

Beantragte Befreiung:

Die Luftwärmepumpe soll im Freien aufgestellt werden.

Begründung des Antragstellers:

(Auszug)
Im benachbarten Baugebiet „Östlich des Kindergartens“ ist die Aufstellung von Luft-Wärmepumpen im Freien unter Einhaltung von festgesetzten Schalleistungspegeln erlaubt.
Da diese Vorgaben von unserer Luft-Wärmepumpe erfüllt werden, beantragen wir eine Befreiung.

Abstandsflächen

Gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO sind Garagen einschließlich ihrer Nebenräume in den Abstandsflächen sowie ohne Abstandsflächen zulässig, wenn ihre mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreitet.

Beantragte Abweichung:

Die mittlere Wandhöhe der Grenzgarage ist 4,20 m.

Begründung des Antragstellers:

Die vorhandenen topografischen Verhältnisse, mit einem starken Geländesprung auf der Nordseite, machen es praktisch unmöglich, die Grenzgarage mit einer mittleren Wandhöhe von max. 3,00 m auszuführen. Dazu müsste von der Garage zur Straße, eine Rampe mit ca. 52 % ausgeführt werden. Die Garage wäre dann 1,70 m tiefer wie die Straße „Beim Kirchenbauer“. Eine Anbindung der Garage an das Wohnhaus wäre nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Im Gremium werden die beantragten Befreiungen anhand der Planunterlagen beraten. Zur Befreiung der Grenzgarage mit Ausführung einer Wandhöhe von 4,20 m empfiehlt der Gemeinderat dem Bauherrn, den Standort der Garage nach vorne zu verlegen. Die topographische Grundstücksverhältnisse sind gegeben und somit würde keine Befreiung notwendig. Aus Sicht des Gremiums ist die geplante Wandhöhe von 4,20 m den Nachbarn nicht zumutbar.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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6. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 6
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6.1. Nachfolger/in für die Leitung der Volkshochschule Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert, dass bis Ende Juli 2023 ein(e) Nachfolger(in) für die Leitung der Volkshochschule gefunden werden sollte. Die derzeitige Leiterin beendet ihr Ehrenamt zu diesem Zeitpunkt. Der Vorsitzende bedankt sich für das außerordentliche Engagement und für die Organisation der vielen Kursangebote für Langenneufnach.
Die Gemeinde Langenneufnach vergütet die ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung. Zusätzlich erhält die Leiter(in) eine Entschädigung pro stattgefundenen Kurs eine Entschädigung von der Volkshochschule. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim 1. Bürgermeister melden. 

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6.2. Geruchsbelästigung im Bereich Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Anwohner vom 17.08.2022. Er berichtet über den Vororttermin. Danach ist ein Rohr mit Durchmesser von 1,50 m, welches zum bestehenden Kanal führt, die Ursache der Geruchsbelästigung im Bereich der Augsburger Straße. Das Ingenieurbüro Vogg, Großaitigen wurde wegen Maßnahmen zur Beseitigung der Geruchsbelästigung befragt. Eine Lösungsmöglichkeit wäre der Einbau von Rückstauklappen im Verbindungsrohr zum bestehenden Abwasserkanal.

Diskussionsverlauf

Die Geruchsbelästigung im Bereich der Augsburger Straße wird im Gremium erörtert. Gemeinderätin Iris Schneider bestätigt als naheliegende Anwohnerin den zeitweisen üblen Geruch. Hier müssen unbedingt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Vorrangig sollte die Ursache ermittelt werden, in Form einer Kanalbefahrung. 

Der Vorsitzende wird die Ursachenermittlung einleiten und wenn nötig eine Kanalbefahrung durchführen lassen. 

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7
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7.1. Stauden-Wasserzweckverband Reichertshofen - Wasserreserven

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Im Gremium wird bei den Mitgliedern des Stauden-Wasserzweckverbandes nachgefragt, ob aufgrund des trockenen Sommers noch genügend Wasserreserven zur Trinkwasserversorgung vorhanden sind. Der Klimawandel nimmt weitere Formen an, d. h. es wird immer mehr Trockenperioden im Sommer ebenso im Winter (ausbleibende Schneefälle, die notwendig sind, um die Wasserspeicher des Bodens wieder zu füllen) geben. Die Bürger sollten sensibilisiert werden, mit dem Gut „Wasser“ sorgfältig umzugehen.  
Der Vorsitzende berichtet als Mitglied des Zweckverbandes, dass die Trinkwasserversorgung durch den Stauden-Wasserzweckverband gesichert ist. Zudem gibt es einen Notverbund, der bei Wasserknappheit abgerufen werden kann. 

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7.2. Hochwasserrückhaltebecken - Beseitigung von Schwemmgut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Im Gremium wird berichtet, dass durch die letzten Regenereignisse sich viel Schwemmgut im Hochwasserrückhaltebecken gesammelt hat. Der Vorsitzende wird den gemeindlichen Bauhof mit der Beseitigung beauftragen.

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7.3. Energieeinsparungen - Straßenbeleuchtung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Im Gremium wird angeregt, durch die Änderung der nächtlichen Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung ein Einsparpotential an den Energiekosten zu erhalten. 
Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der LEW Verteilnetz GmbH.  

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7.4. Wassertretanlage bei der Grotte - Betreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende wird auf die Verunreinigung der Wassertretanlage bei der Grotte hingewiesen. Dem Vorsitzenden ist die aktuelle Situation bekannt. Er teilt mit, dass Herr Rost in Zukunft wieder ehrenamtlich die Anlage betreuen wird.

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7.5. Mehrzweckplatz - Beseitigung von Verunreinigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 13.09.2022 ö 7.5

Sachverhalt

Im Gremium wird gemeldet, dass der Mehrzweckplatz mit Glasscherben übersäht ist. Diese sollten aufgrund der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden. 

Datenstand vom 05.10.2022 10:25 Uhr