Datum: 04.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.09.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.09.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.09.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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ö
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Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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3. Verabschiedung des 3. Bürgermeisters Wolfgang Knoll wegen Mandatsniederlegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende begrüßt den zur Sitzung eingeladenen 3. Bürgermeister Herrn Wolfgang Knoll.
Gemeinderat und 3. Bürgermeister Wolfgang Knoll hat sein Gemeinderatsmandat zum 02.09.2022 begründet niedergelegt. Die Gemeinde Langenneufnach verliert einen erfahrenen Bürgermeister, der seit 1996 dem Gemeinderat angehörte und in dieser Zeit für acht Jahre das Amt des 3. Bürgermeisters innehatte.
Am 02.05.1996 begann Herr Knoll seine Aufgabe im Gemeinderat und erhielt bereits bei der Wahl des 2. Bürgermeisters eine Stimme. Von Beginn an, war Herr Knoll Mitglied im Bauausschuss. Seine Fachkenntnisse als Bauingenieur waren dort immer von großem Wert und ermöglichten eine fundierte Diskussion im Rat.
Die ersten Themen damals waren die Erweiterung des Gewerbegebiets, das neue Baugebiet „Im Wörth“ und der Anschluss an den geplanten Kreisverkehr. Im Weiteren war Herr Knoll bei der Schaffung neuer Baugebiete, am Straßenbau fast aller Gemeindestraßen, an der Renovierung der Schule sowie der Turn- und Pausenhalle, am Neubau des Kindergartens und dessen Erweiterung und an allen Maßnahmen am und um das Rathaus beteiligt.
Darüber hinaus war Herr Knoll auch einige Jahre Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der VG Stauden.
Herr Wolfgang Knoll hat mit seinen Entscheidungen im Gemeinderat den Ort Langenneufnach zukunftsfähig gestaltet und weitreichende Weichen gestellt.
Mit der Entscheidung, sein Mandat niederzulegen, hat der Gemeinderat einen geschätzten Kollegen und die Gemeinde ein kommunalpolitisches Schwergewicht verloren.
Der Vorsitzende bedankt sich für das langjährige ehrenamtliche Engagement und für die fachliche Unterstützung. Als Anerkennung seiner Dienste überreicht der Vorsitzende Herrn Wolfgang Knoll eine Urkunde und ein Sachgeschenk. Er wünscht Herrn Knoll für den weiteren Lebensweg alles Gute.
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4. Nachrücker Stephan Zimmer - Vereidigung als Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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4 |
Sachverhalt
Herr Stephan Zimmer ist Nachrücker für den zum 02.09.2022 ausgeschiedenen Gemeinderat Wolfgang Knoll. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Zimmer persönlich zur Sitzung und bedankt sich für die Annahme des Ehrenamtes als Gemeinderat.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Stephan Zimmer Nachrücker für den ausgeschiedenen Gemeinderat Wolfgang Knoll ist. Das Mandat des Herrn Stephan Zimmer beginnt mit der heutigen Sitzung.
Abstimmung: 10 : 0 Stimmen
Der Vorsitzende belehrt Herrn Zimmer über die Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderates sowie über die Bedeutung des Eides.
Herr Stephan Zimmer leistet den Eid mit Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 31 Abs. 4 GO:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Stephan Zimmer wird auf Art. 56 a auf die Geheimhaltung hingewiesen:
(1) 1Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. 2Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt.
(2) 1Zur Geheimhaltung der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Angelegenheiten haben die Gemeinden die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. 2Sie haben insoweit auch die für die Behörden des Freistaates Bayern geltenden Verwaltungsvorschriften zu beachten. 3Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann hierzu Richtlinien aufstellen und Weisungen erteilen, die nicht der Einschränkung nach Art. 109 Abs. 2 Satz 2 unterliegen.
(3) 1Der erste Bürgermeister ist zu Beginn seiner Amtszeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich besonders zu verpflichten, die in Absatz 1 Satz 1 genannten Angelegenheiten geheim zu halten und die hierfür geltenden Vorschriften zu beachten. 2In gleicher Weise hat der erste Bürgermeister seine Stellvertreter zu verpflichten. 3Gemeinderatsmitglieder und Gemeindebedienstete hat er zu verpflichten, bevor sie mit den in Absatz 1 Satz 1 genannten Angelegenheiten befasst werden. 4 Art. 3 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung.
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5. Beratung über die Notwendigkeit eines 3. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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Sachverhalt
In seiner konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 legte der Gemeinderat die Benennung eines 3. Bürgermeisters fest. In einem gemeinsamen Treffen der Sprecher der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen wurde die Notwendigkeit eines 3. Bürgermeisters für die Gemeinde Langenneufnach beraten. Der Vorsitzende erläutert, dass er noch 40 % in seinem Hauptberuf tätig ist und aus diesem Grunde oft Termine nicht wahrnehmen kann. Dem 2. Bürgermeister als Gewerbetreibender ist es auch nicht immer möglich, die Vertretung zu übernehmen.
Die Sprecher der einzelnen Gruppierungen nehmen nach der Worterteilung Stellung. Herr Walter Knoll teilt mit, dass die Gruppierung einen 3. Bürgermeister befürwortet, damit keine Engpässe bei wahrzunehmenden Terminen, somit auch keine Nachteile für die Gemeinde entstehen. 2. Bürgermeister Franz Wenninger schließt sich der Entscheidung an. Herr Albert Rohrer erklärt, dass nach Art. 35 GO kein 3. Bürgermeister zwingend notwendig ist. In dringenden Fällen kann ein Gemeinderatsmitglied zur Wahrnehmung von Terminen abberufen werden.
Diskussionsverlauf
Die Mehrheit der Ratsmitglieder befürworten die Benennung eines 3. Bürgermeisters. Es ist nicht zwingend notwendig, dass jede Gruppierung das Ehrenamt eines Bürgermeisters wahrnimmt. In der konstituierenden Sitzung am 12.05.2020 wurde jeder Gruppierung das Amt eines Bürgermeisters zugeteilt, damit alle Gruppierungen ihre Interessen über einen Sprecher im Gemeinderat vertreten können.
Der Vorsitzende erklärt, dass das Amt des 3. Bürgermeisters nicht an den Interessenbekundungen der einzelnen Gruppierungen festgemacht werden sollte.
Beschluss
Der Gemeinderat hält weiterhin an der Entscheidung, einen 3. Bürgermeister zu benennen, fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
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6. Wahl und Vereidigung des 3. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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ö
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Sachverhalt
2. Bürgermeister Franz Wenninger schlägt Herrn Walter Knoll für das Amt des 3. Bürgermeisters vor. Auf Nachfrage durch den Vorsitzenden werden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen.
Es wird ein Wahlausschuss gebildet: 1. Bürgermeister Gerald Eichinger und Geschäftsstellenleiterin Sarah Knöpfle.
Das Gremium stimmt einstimmig der Besetzung des Wahlausschusses zu. Jedem Gemeinderatsmitglied wird ein Stimmzettel durch Frau Knöpfle ausgehändigt.
Die Wahl erfolgt geheim.
Ergebnis zur Wahl des 3. Bürgermeisters:
Ausgegebene Stimmzettel: 11
Abgegebene gültige Stimmen: 10
Herr Walter Knoll wird mit 10 gültigen Stimmen zum 3. Bürgermeister gewählt. Auf Nachfrage des Vorsitzenden nimmt Herr Walter Knoll die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Anschließend erfolgt die Vereidigung des 3. Bürgermeisters durch den 1. Bürgermeister Gerald Eichinger gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG.
Herr Walter Knoll spricht die Eidesformel mit Aufheben der rechten Hand. Im Anschluss wird die Erklärung über die Geheimhaltungspflicht gem. Art. 56 a GO durch Herrn Knoll unterzeichnet.
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7. Bestellung der neuen Mitglieder für die Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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Sachverhalt
3. Bürgermeister Wolfgang Knoll scheidet aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung am 02.09.2022 aus dem Gemeinderat aus. Er war Mitglied in nachstehenden Ausschüssen:
- VG-Versammlung: Mitglied
- Bau- und Umweltausschuss: Mitglied
- Rechnungsprüfungsausschuss: Stellv. Mitglied
Für die Ämter müssen neue Mitglieder bestellt werden.
Beschluss
VG-Versammlung:
Mitglied: Stellvertreter/in: weitere Stellvertreterin:
Walter Knoll Albert Rohrer Iris Schneider
Bau- und Umweltausschuss:
Mitglied: Stellvertreter:
Stephan Zimmer Leonhard Eisenschmid-Strobel
Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied: Stellvertreter:
Leonhard Eisenschmid-Strobel Stephan Zimmer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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8. Schützenverein Hubertus e. V. - Zuschussantrag für die Anschaffung einer elektronischen Schießanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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Sachverhalt
Der Schützenverein Hubertus e. V. Langenneufnach beantragt mit Schreiben vom 06.09.2022 einen Zuschuss zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage.
Gemäß eingeholtem Angebot belaufen sich die Kosten etwa auf ca. 29.000,00 € für die elektronische Schießanlage und ca. 5.000,00 € für anfallende erforderliche Umbauten.
Diskussionsverlauf
In der Beratung erteilt der Vorsitzende Ratsmitglied Albert Rohrer, 1. Vorstand des Schützenverein Hubertus e. V., das Wort. Herr Rohrer berichtet über die Notwendigkeit der Anschaffung zum aktuellen Betrieb, über die gebildeten Rücklagen des Vereins sowie über die geplante Installierung der elektronischen Schießanlage im Juli/August 2023.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach gewährt dem Schützenverein Hubertus e. V. einen Zuschuss in Höhe von 33 % der anfallenden Gesamtkosten, höchstens jedoch 11.220,00 €. Die Auszahlung erfolgt frühestens im Jahr 2023 und nach Vorlage der Rechnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Albert Rohrer nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
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9. Energieeinsparungen - Straßenbeleuchtung Langenneufnach und Habertsweiler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde wurde aufgrund der steigenden Strompreise aufgefordert, Einsparmöglichkeiten zu suchen. Für die Straßenbeleuchtung sind insgesamt 344 Leuchten im Gemeindegebiet verbaut. 51 Leuchten sind sparsamere Leuchten, aber keine LED-Leuchten. Die verbleibenden 293 Leuchten sind LED-Leuchten. Der Leuchtenbestand wird anhand des Bestandsplanes der LEW Verteilnetz GmbH dokumentiert.
Die Straßenbeleuchtung in Langenneufnach und Habertsweiler wurde bereits in den vergangenen Jahren durch den Austausch von Lampen und Leuchtmittel Energieeffizienz umgerüstet. Im vergangenen Jahr fielen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 8.892,88 € an. Weitere Einsparungen wären die Verkürzung der täglichen Betriebszeit um 30 Min. und die komplette Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten.
LED ist die effizienteste Beleuchtungstechnik und benötigt zur Beleuchtung nicht nur die wenigste Energie, sondern kann in der heutigen Zeit auch mit einer autarken Dimmung ausgestattet werden.
Die üblichen ungefähren Schaltzeiten sind:
- bis 21.00 Uhr = 100 %
- 21.00 bis 24.00 Uhr = 70 %
- 00.00 bis 05.00 Uhr = 50 %
- 05.00 bis 06.00 Uhr = 70 %
- ab 6.00 Uhr = 100 %
In den Schaltstellen in Langenneufnach sind sowohl astronomische Uhren als auch Dämmerungsschalter verbaut. Diese regeln die Ein- und Ausschaltzeiten der Straßenbeleuchtung anhand des Sonnenuntergangs/-aufgangs. Die Schaltzeiten sind so gewählt, um bei jeglichen Bedingungen (z. B. Gewitter, Nebel, Verschattungen der Verkehrsfläche) genug Licht auf den Verkehrsflächen zu gewährleisten.
Die LEW-Verteilnetz sieht geringe Einsparmöglichkeiten in den nachfolgenden Punkten:
- Die bereits gedimmten Leuchten in der Dimmphase weiter zu reduzieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Dimmung nur bis zu einem gewissen Prozentsatz möglich ist, da bei zu geringer Bestromung der LED, diese zu „flackern“ beginnt.
- Im Ein- bzw. Umbau einer nachträglichen Steuerung in einer ungedimmten LED-Leuchte oder dem Einbau eines Bewegungsmelders. Nachteil: Die Einbaukosten stehen nicht im Verhältnis zur Energieeinsparung.
- Die Deaktivierung einiger Schaltstellen, sodass keine zugehörige Leuchte nachts im Betrieb geht.
- Die Anpassung der Schaltzeiten über die Astrouhr in den Schaltstellen.
Zum gesetzlichen Rahmen und der Verantwortung teilt die LEW mit, dass diese als Dienstleister sowohl für die Wartung, Betriebsführung und Instandhaltung eingesetzt ist. Die LEW besteht auf einen schriftlichen Auftrag und auf die Zusicherung der Kommune, die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei Maßnahmen (wie späteres Einschalten, früheres Ausschalten oder (Teilabschaltungen) zu übernehmen. Die Ableitung der Beleuchtungspflicht (nach Art. 51BayStrWG) obliegt nämlich in der Verantwortung der Kommunen.
Die LEW, als Experte in der Region, sieht aufgrund der Rahmenbedingungen energie- und versorgungstechnisch derzeit keinen Anlass, die Straßenbeleuchtung bzw. Teile davon, in den Nachtstunden abzuschalten.
Diskussionsverlauf
Nach eingehender Beratung legt das Gremium fest, dass die Dimmzeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr auf 50 % reduziert wird.
Beschluss
Die Dimmzeit für die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet wird ab 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr auf 50 % reduziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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10.1. Anbau an das bestehende Nebengebäude sowie dessen Nutzungsänderung, Fl.-Nr. 938/7, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Anbau an das bestehende Nebengebäude sowie dessen Nutzungsänderung
Fl.-Nr.: 938/7, Gemarkung Langenneufnach
Der Antragsteller möchte im Anschluss an das genehmigte bestehende Nebengebäude an der
Ostseite des Flurstückes einen Flachdachanbau errichten.
Das Bestandsgebäude soll als gewerblicher Nutzraum umfunktioniert werden, der einen direkten
Zugang zum Anbau mit Kühlzelle erhalten soll.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen beantragt:
- In der Planzeichnung ist auf der östlichen Seite des Flurstücks auf einer Tiefe von 5,0 m eine Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.
Der Anbau überdeckt diesen Pflanzstreifen mit einer Fläche von 4,0 x 3,5 m (14 qm).
Begründung des Antragstellers:
Im geplanten Anbau wird ein Kühlraum eingebaut, welcher vom bestehenden Gebäude zugänglich sein soll. Da sich an der südlichen Gebäudeseite bereits ein großes Fenster befindet, kann dies ohne statische Eingriffe zu einem Durchgang umfunktioniert werden.
Die Umsetzung des Anbaus an einer anderen Gebäudeseite ist nicht möglich.
- Überschreitung der zulässigen Grenzlänge von 9 m um 0,49 m (BayBO Art. 6).
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Energieeinsparungen "Alte Schule"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet über die Bausubstanz des Gebäudes. Die alten und undichten Fenster sind suboptimal. Die gestiegenen Heizungskosten und die damit notwendigen Maßnahmen sind Grund, die weitere Vorgehensweise und die weitere Verwendung der alten Schule zu erörtern.
Im Erdgeschoss ist die Bücherei untergebracht. Eine leichte Temperierung der Räume ist dort notwendig. Die oberen Stockwerke werden nur zum Frostschutz beheizt.
Der Vorsitzende schlägt vor, im Erdgeschoss die 10 Fenster zu erneuern und eine Lüftungsanlage einzubauen, um einer Schimmelbildung entgegen zu wirken.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird die Abrechnung der Heizkosten der vergangenen Jahre zur Entscheidungsfindung gewünscht.
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12. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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12.1. Alte Schule Langenneufnach - Öffentliches WC
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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12.1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert das Gremium über die Verunreinigungen im öffentlichen WC. Die Öffnungszeiten des WC wurden täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr reduziert. Der Vorsitzende möchte diese Sachbeschädigung vorerst nicht zur Anzeige bringen. Er vertraut auf die gesellschaftliche Unterstützung, dass die Zuwiderhandlungen dem Vorsitzenden gemeldet werden oder die Personen direkt angesprochen werden, diese Sachbeschädigungen zu unterlassen.
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13. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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13.1. Hundehaltung - Leinenpflicht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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04.10.2022
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13.1 |
Sachverhalt
Der 2. Bürgermeister berichtet, dass viele Schotterwege mit Hundekot verschmutzt sind. Des Weiteren sind die Hunde überwiegend nicht angeleint beim Spaziergang. Er fragt nach, ob in der Satzung keine Leinenpflicht aufgenommen werden kann. Es wurden schon mehrere Artikel im Staudenboten veröffentlicht, in denen die Hundebesitzer aufgefordert wurden, die Hinterlassenschaften ihrer Haustiere ordnungsgemäß zu entsorgen und ihre Hunde beim Ausführen anzuleinen. Leider sind keine Verbesserungen eingetreten.
Datenstand vom 09.11.2022 10:57 Uhr