Datum: 08.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 04.10.2022
2 Der Bürger hat das Wort
3 Durchleitung von Mischwasser durch die Kanalisation Langenneufnach zum Übergabepunkt Fischach
4 Projekt "Flur Natur" - Festlegung der Planungen zur Geländemodellierung
5 Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Langenneufach - IBG Angebot
6 Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2023
7 Umgang mit leeren Grabstellen
8 Energieeinsparungen "Alte Schule"
9 Kauf einer Tischtennisplatte für den Außenbereich (Schulhof)
10 Halteverbot Rathausstraße
11 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
11.1 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport - DHH 1, Fl.-Nr. 689 Teilfläche, Gemarkung Langenneufnach
11.2 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport - DHH 2, Fl.-Nr. 689 Teilfläche, Gemarkung Langenneufnach
11.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1361/10, Gemarkung Langenneufnach
11.4 Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Fl.-Nr. 1/14, Gemarkung Langenneufnach
12 Bericht der Verwaltung
12.1 Neuaufnahme Darlehen
12.2 Vergabe Malerarbeiten an der Grundschule Langenneufnach
12.3 Straßenbeleuchtung Langenneufnach
13 Anfragen und Bekanntgaben
14 Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 04.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 04.10.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 04.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

zum Seitenanfang

3. Durchleitung von Mischwasser durch die Kanalisation Langenneufnach zum Übergabepunkt Fischach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Herrn Vogg vom Ing.-Büro Vogg, Großaitingen.
Die Gemeinde Walkertshofen ist mit dem Schreiben vom 29.03.2022 an die Gemeinde herangetreten, um die Möglichkeit der Einleitung von Schmutzwasser in unser Kanalsystem zu prüfen. Das Ziel ist auch das Schmutzwasser aus Walkertshofen in der Kläranlage Fischach zu reinigen.
Der Gemeinderat hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Langenneufnach kann sich das Vorhaben, die Durchleitung von Mischwasser durch die Kanalisation Langenneufnach, vorstellen. Die Prüfung der Durchführbarkeit und die Ermittlung der Kosten müssen durch ein Fachbüro durchgeführt werden“. 
Der Gemeinderat ist sich einig, dass keine Nachteile und keine Kosten für die Gemeinde Langenneufnach entstehen dürfen. 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Vogg. Herr Vogg nimmt einleitend Bezug zum bestehenden Wasserrechtsvertrag mit Fristen und Auflagen für die Gemeinde Langenneufnach. Die geforderten Maßnahmen müssen in 4 Jahren umgesetzt sein. Bei weiteren baulichen Veränderungen am Kanalsystem muss die Gemeinde einen neuen Antrag beim WWA Donauwörth stellen. Ein Durchleiten von Mischwasser durch die Kanalisation Langenneufnach ist schwer umsetzbar, da mehr Retentionsvolumen gebaut werden muss. Die baulichen Maßnahmen wären sehr weitreichend. Im Moment sieht er keine Rahmenpunkte für eine bauliche Planung und Umsetzung.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Top zur Beratung frei. Auf Nachfrage beantwortet Herr Vogg, dass derzeit der Abflusskanal zu 70 % und die Seitenkanäle bis ca. 80 % ausgelastet sind. Es müssen Reserven für eine weitere Entwicklung (Baugebiete, Gewerbe usw.) gegeben sein. Die Gremiumsmitglieder stellen weitere Fragen: Wer übernimmt die Wartungskosten? Wie hoch sind die Umbaukosten? 

Unter den Zuhörern sind 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl, 2. Bürgermeister Blumenhofer und weitere Räte aus Walkertshofen. Frau Jungwirth-Karl bittet für sich und den 2. Bürgermeister um Rederecht. Der Gemeinderat ist nach Abfrage einstimmig einverstanden. 

Frau Jungwirth-Karl äußert, dass Herr Vogg einen anderen Planungsauftrag von der Verwaltung für die Gemeinde Walkertshofen erhalten hat. Sie sieht hier keine beschlussreife gegeben. 2. Bürgermeister Blumenhofer war die Situation von Langenneufnach so nicht bekannt. Es lag eine Aussage von Herrn Vogg vor, dass die Kanalisation von Langenneufnach ausreichend Fassungsvermögen aufweist. Herr Vogg informiert, dass er keinen Auftrag für eine Überplanung erhalten hat. 

Der Vorsitzende übernimmt das Wort. Langeneufnach ist ein wachsendes Dorf und hat eine Auslastung von 70 % - 80 % des Kanalnetzes. Einigen Räten geht aufgrund aller Aussagen eine Beschlussfassung in heutiger Sitzung zu schnell. Es wird überlegt, den Top zu vertagen, damit die Gemeinde Walkertshofen eine Alternativplanung ausarbeiten und vorstellen kann.  

Eine Zusage von der Marktgemeinde Fischach liegt nicht vor, lt. 1. Bürgermeister Eichinger. Die Möglichkeit einer separaten Durchleitung durch Langenneufnach kann geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Gemeinde Walkertshofen vom 29.03.2022 einer Schmutzwasserdurchleitung durch das bestehende Kanalsystem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für seine Anwesenheit und seinen Erläuterungen. Er wird um 20.15 Uhr verabschiedet.

zum Seitenanfang

4. Projekt "Flur Natur" - Festlegung der Planungen zur Geländemodellierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach beabsichtigt im Rahmen der Fördermaßnahme „Flur-Natur“ eine Regenrückhaltung im westlichen Gemeindegebiet zu realisieren, um bei Starkregenereignissen die Unterlieger zu schützen. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass dadurch nicht das gesamte Wasser zurückgehalten werden kann. Ein vorbeileiten des Regenwassers bei Starkregen an den untenstehenden Häusern muss immer noch berücksichtigt werden. 
Das Planungsbüro Daurer und Hasse hat bereits mehrere Varianten vorgestellt. Leider hat sich die Zuschusslage etwas verändert und es steht eine mögliche Förderung durch das ALE von nur noch max. 50.000,00 € im Raum.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die Planungs- und Bauaufgabe mit Grundlagenermittlung anhand von Lageplänen durch 1. Bürgermeister Eichinger vorgestellt. Mit Bildern geht er auf die Bestandsbeschreibung näher ein. Der Planungsverlauf mit Vorentwurf mit zwei Varianten wird betrachtet. Die Daten und Berechnungen werden als Grundlage für eine Entscheidung für eine Variante herangenommen. 

Ein landwirtschaftlicher Weg mit einer Breite von 5 Meter führt zur dort geplanten Rückhaltung. Es wäre zu überlegen, den Weg mit einer Hecke zu bepflanzen und anfallendes Regenwasser abzufangen.  

Eine Regenrückhaltung ganz oben am Berg wäre sehr zielführend. Die Gemeinde ist aber nicht Eigentümer des Grundstückes. 

Beschluss

Der Gemeinderat ist für die Realisierung der drei Becken auf dem gemeindlichen Grundstück. Grundlage ist die aktuelle Planung des Büros Daurer und Hasse, Wiedergeltingen. 
Die Gemeinde Langenneufnach stellt einen Antrag zur Aufnahme in des Förderprogramm „Flur-Natur“ beim ALE Schwaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Langenneufach - IBG Angebot

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Als Grundlage für die Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges wird ein Feuerwehrbedarfsplan benötigt. Es wurden zwei in Frage kommende Büros angefragt. Nur ein Angebot wurde abgegeben.

Diskussionsverlauf

Ein Negativbescheid zur Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges durch das Landratsamt Augsburg, sowie über die Zuschussablehnung durch die Regierung von Schwaben liegt vor. Aus Sicht des Kreisbrandrates ist ein weiteres Fahrzeug für die FW-Langenneufnach mit der gewünschten Ausstattung nicht notwendig. Er empfiehlt ein Fahrzeug mit geringerer Ausrüstung. 

Der Vorsitzende erwähnt nochmals den dringend notwendigen Bedarfsplan für eine Beschaffung eines FW-Fahrzeuges. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach beauftragt das Büro IGB, Heilsbronn mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes lt. dem Angebot vom 26.09.2022. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Feuerwehrkommandanten die einzelnen Schritte abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Der maximale Kalkulationszeitraum gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG beträgt vier Jahre. Dieser ist zu berücksichtigen um Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden. Aufgrund dessen ist nun eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich.  

Es wurde nach Absprache mit der Verwaltung vereinbart, die neue Kalkulation der Kanalgebühren extern zu vergeben und durchführen zu lassen.

Ein sogenannter Bevorratungsbeschluss gibt die Möglichkeit rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres eine Gebührenerhöhung zu ermöglichen.  
Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass nach erfolgter Kalkulation im Jahr 2023 die Kanalgebühren dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Langenneufnach beschließt die folgende Bekanntmachung für das kommende Amtsblatt der Gemeinde Langenneufnach:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Langenneufnach vom 27.09.2000 (i.d.F. vom 12.12.2018)  festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § - BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen. 
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS bzw. einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Umgang mit leeren Grabstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Friedhof in Langenneufnach hat immer mehr leere Grabstellen, die bislang mit Splitt bedeckt werden. Neben der aufwendigen manuellen Unkrautbekämpfung, entsteht hier zusehends eine „Steinwüste“. Um dem entgegen zu wirken und im Friedhof versickerungsfähige Grünflachen zu schaffen, könnten die leeren Grabstellen als Rasenflächen gestaltet werden. Ein regelmäßiges mähen erleichtert die Pflege und verhindert auch ungewünschten Bewuchs (Unkraut).

Diskussionsverlauf

Für eine Beratung zeigt der Vorsitzende Beispielbilder von leeren Stellen mit Rasenflächen. Die Gestaltung als Blumenwiese wird vorgeschlagen. Aufgrund von Samenflug lehnt das Gremium den Vorschlag ab. Eine Bepflanzung mit Buschwerk wird als weitere Möglichkeit gesehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat ist für die Umgestaltung der leeren Grabstellen in Rasenflächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Energieeinsparungen "Alte Schule"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 8

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde über die Heizenergieeinsparung beim Gebäude Rathausstr. 62 beraten. Der Gemeinderat wollte zu seiner Entscheidung die Vorlage der Heizkosten aus dem Vorjahr.

Diskussionsverlauf

Die Kosten für einen Austausch der Fenster im Erdgeschoss werden den Heizkosten für das Gebäude gegenübergestellt. Die Heizkosten sind sehr gering ausgefallen. Nach eingehender Beratung möchte der Gemeinderat mit einem Einbau von neuen Fenstern warten.

zum Seitenanfang

9. Kauf einer Tischtennisplatte für den Außenbereich (Schulhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 9

Sachverhalt

Die stellvertretende Vorsitzende der SpVgg ist mit dem Vorschlag der Errichtung einer Tischtennisplatte im Freien an den Vorsitzenden herangetreten. Hintergrund ist die stetig steigende Zahl der aktiven Tischtennisspieler. Es sollte dadurch auch die Möglichkeit geschaffen werden, außerhalb der Trainingseinheiten spielen zu können. Es gab vor einigen Jahren eine TT-Platte auf dem Schulgelände. Die Preise für Tischtennisplatten aus Beton liegen zwischen 1.800,00 € und 3.000,00 €.
 

Diskussionsverlauf

In seinen Ausführungen zur Thematik erwähnt der Vorsitzende, dass die Schulleitung mit der Anschaffung einer TT-Platte einverstanden ist. Bilder in unterschiedlichen Ausführungen werden gezeigt. Bevorzugt wird eine Platte mit abgerundeten Seitenkanten. Die Außenplatte soll auf einer befestigten Fläche stehen.   

Beschluss

Der Gemeinderat möchte die Tischtennisspieler unterstützen und ist für die Errichtung einer neuen Tischtennisplatte am alten Standort bei der Grundschule in Langenneufnach
Der 1. Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.
Die Platte soll mit abgerundeten Tischkanten beschafft werden und auf einer befestigten Fläche stehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Halteverbot Rathausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 10

Sachverhalt

Die Parksituation am Kirchberg führt zusehends zu Problemen beim fließenden Verkehr. Besonders von Süden herkommend ist vor der Tiefgarage (Rathausstr. 25) der Gegenverkehr in der Kurve nicht einsehbar und so wäre es günstig, ab dem Schild 30km/h bis zum Ende des Berges ein Halteverbot zu beschildern.

Diskussionsverlauf

Die Verkehrssicherheit am Kirchberg wird beraten. Gemeinderat Albert Rohrer schlägt vor, ein Halteverbotsschild bereits schon ab Hs.-Nr. 27 (südlicher Ortsanfang) aufzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anordnung eines absoluten Halteverbotes im Bereich des Kirchberges an der Rathausstraße beginnend ab Hs.-Nr. 27 (südlicher Ortsanfang) bis zum Ende des Kirchberges zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport - DHH 1, Fl.-Nr. 689 Teilfläche, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport – DHH 1

Fl.-Nr.:                                Teilfläche 689, Gemarkung Langenneufnach

Für die Bebauung des Flurstückes wurde in der Vergangenheit bereits ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage gestellt (Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020). Dieser Bauantrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen und der nun vorliegende Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses – DHH 1 + DHH 2 - mit Carport gestellt.
Da sich das Bauvorhaben auf einem Hanggrundstück befindet, sind für die Umsetzung Geländeveränderungen erforderlich, die zur Abfangung des Geländes den Bau von Stützwänden erfordern.
Die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss liegt ca. 1,70 m über dem angrenzenden Straßenniveau; der maximale Höhenunterschied beträgt von der Erschließungsstraße zum nordöstlichen Eckpunkt des gesamten Bestandsgrundstückes ca. 5,80 m.

Die Doppelhaushälfte 1 soll im westlichen, straßenseitigen Teilbereich des Grundstückes in II + D-Bauweise errichtet werden. 

Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Die beiden Stellplätze für die DHH 1 wurden in der Planung berücksichtigt und werden als Carports an der Westseite des Grundstückes vorgehalten. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die Planung anhand der Lagepläne.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11.2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport - DHH 2, Fl.-Nr. 689 Teilfläche, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport – DHH 2

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach


Für die Bebauung des Flurstücks wurde in der Vergangenheit bereits ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garage gestellt (Gemeinderatssitzung vom 28.07.2020). Dieser Bauantrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen und der nun vorliegende Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses – DHH 1 + DHH 2 - mit Carport gestellt.
Da sich das Bauvorhaben auf einem Hanggrundstück befindet, sind für die Umsetzung Geländeveränderungen erforderlich, die zur Abfangung des Geländes den Bau von Stützwänden erfordern.
Die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss liegt ca. 1,70 m über dem angrenzenden Straßenniveau; der maximale Höhenunterschied beträgt von der Erschließungsstraße zum nordöstlichen Eckpunkt des bestehenden Geländes ca. 5,80 m.

Die Doppelhaushälfte 2 soll im östlichen, hangseitigen Teilbereich des Grundstückes in II + D- Bauweise errichtet werden.

Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Für die Doppelhaushälfte 2 sind zwei Stellplätze in einem Carport eingetragen.

Diskussionsverlauf

Die Örtlichkeit wurde bei Top 11.1 näher betrachtet.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1361/10, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                1361/10, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Gemäß der Satzung darf auf dem Grundstück ein Einzel- oder Doppelhaus des Haustyps 2 (H2) mit folgenden Maßgaben errichtet werden:
  • Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (ein durch den Dachausbau sich ergebendes 2. Vollgeschoss ist zulässig)
  • Dachneigung 42-52°,
  • Traufhöhe max. 3,80 m, 
  • Firsthöhe max. 10,20 m,
  • Kniestock max. 0,80 m

Der Antragsteller möchte auf dem nach Osten abfallenden Gelände ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:

  1. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch den Dachvorsprung (geringfügig) und die Garage (Norden).

Hinweis der Verwaltung: In der Planzeichnung wurde für das Grundstück eine Bebauung mit einem Doppelhaus eingetragen, wobei die Garage in der Gebäudemitte innerhalb der Baugrenze angeordnet war. Bei der gewählten und zulässigen Einfamilienhausbebauung ist der Standort der Garage an der Nordostseite zweckmäßig.


  1. Beantragte Befreiung von Punkt 5.2 der Satzung – Größe der Fensteröffnungen

Laut Bebauungsplan müssen Fensteröffnungen, die größer als 1 m² sind, durch Sprossen gegliedert werden. Die geplanten Fenster über 1 m² wurden jeweils mit einem Pfosten abgetrennt.


  1. Erhöhung des Kniestocks auf 1,29 m (ab Rohfußboden) anstatt 0,80 m

Im Dachgeschoss sind 4 Kinderzimmer, 1 Bad und 1 Arbeitszimmer geplant. Für eine sinnvollere Nutzung des Dachgeschosses wurde ein Kniestock von 1,19 m vom Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut eingeplant. Laut Bebauungsplan ist ein Kniestock von 80 cm gemessen vom Fertigfußboden bis Oberkante Dachhaut festgelegt. Die max. zulässige Firsthöhe und die max. zu. Traufhöhe werden eingehalten.


  1. Änderung der Hauptfirstrichtung von Nord-/Süd-Ausrichtung in West-/Ost-Ausrichtung

Die Ausrichtung ist giebelständig zur Hauptstraße geplant – in der Planzeichnung sind Nebengiebel bereits entsprechend eingetragen, auch im Bestand ist bereits eine entsprechende Ausrichtung vorhanden.  

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert über das Bauvorhaben und der Lage des Grundstückes

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11.4. Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Fl.-Nr. 1/14, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 11.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohngebäudes mit Garage

Fl.-Nr.:                                1/14, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.

Die Planung wurde erstmals in der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 im Gemeinderat behandelt und der damals beantragten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer im Freien aufgestellten Luft-Wärmepumpe sowie einer Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Wandhöhe Garage) das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bei der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde (LRA) wurde festgestellt, dass für das Bauvorhaben noch eine weitere Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Beantragte Befreiung zur Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe
Die gem. Satzung zulässige max. Traufhöhe von 6,25 m (gem. ab Geländeoberkante) wird bei dem Hauptgebäude auf der Westseite um max. 0,46 m überschritten. 
Es wird eine max. Traufhöhe von 6,71 m beantragt.

Begründung des Antragstellers:
Wie ersichtlich, können bei dem natürlichen Geländeverlauf dieses Grundstücks die max. zulässigen Traufhöhen nicht eingehalten werden.
Die Überschreitung beträgt an der Westseite max. 46 cm. Auf der Ostseite unterschreitet die Traufhöhe die zulässige Gesamthöhe dafür um 60 cm.
Das Gebäude fügt sich durch die Splitlevel-Bauweise harmonisch in den Hang ein.

Hinweis: 
Innerhalb dieses Baugebietes wurde bereits eine Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe um 0,49 m (max. Wandhöhe 6,74 m statt 6,25 m) erteilt.

Diskussionsverlauf

Nach Einsicht in die Planung wird die Splitlevel-Bauweise näher betrachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Neuaufnahme Darlehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 12.1

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 400.000,00 € bei Raiffeisenbank Schwabmünchen-Stauden beschlossen. 

zum Seitenanfang

12.2. Vergabe Malerarbeiten an der Grundschule Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 12.2

Sachverhalt

Die notwendigen Malerarbeiten in der Grundschule Langenneufnach wurden an die Fa. Biber, Walkertshofen zu den Bedingungen des Angebotes vom 28.09.2022 vergeben.

zum Seitenanfang

12.3. Straßenbeleuchtung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 12.3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurden die Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung im Gremium beraten. Das Gremium entschied sich die Dimmzeiten der Straßenleuchten von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr auf 50 % zu reduzieren.
Die LEW Verteilnetz GmbH wurde schriftlich über die beschlossene Änderung informiert. Mit E-Mail von 28.10.2022 teilte Herr Strohmeyr mit, dass eine Änderung der Dimmzeiten möglich ist.

Die Gemeinde Langenneufnach hat in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben im Bereich Energiesparen in der Straßenbeleuchtung gemacht. Die Optimierung des letzten Zehntels ist mit zu hohen Kosten verbunden.  
Der Großteil der dimmbaren Leuchten hat 35 W. 
Ein nachstehende Rechenbeispiel zeigt eine Einsparung von nur 10,00 €. 

Bei 70 % hat diese 24,5 W 
Bei 50 % hat diese 17,5 W 
Einsparung 7 W = 0,007 kW

0,007 kW x 9 Std durchschnittliche Brenndauer pro Tag = 0,063 kWh x 365 Tage = 22,995 kWh x 0,4 € Stromkosten (40 Cent pro KW) = 9,198 € 

Es müssten 100,00 € investiert werden um die 10,00 € einzusparen. Dies macht aus Sicht der LEW keinen Sinn. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob im neuen Baugebiet „Westlich der Wörishöfer Straße“ die Straßenbeleuchtung niedriger gedimmt werden kann. Der Vorsitzende beantwortet, dass dann der Schaltkreis aller Leuchten in diesem Sektor geändert werden muss. Die neuen Leuchten können nur auf das gleiche System angeschlossen werden. 

zum Seitenanfang

13. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 13

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben vor.

zum Seitenanfang

14. Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.11.2022 ö 14

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein „Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)“ zu erarbeiten.
Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Daniel Dantele berichtet über das letzte stattgefundene Seminar in Thierhaupten. 
2. Bürgermeister Wenninger informiert über die ILE Holzwinkel-Altenmünster. Die sechs Gemeinden des Raumes Holzwinkel und Altenmünster erstellten ein Konzept für den Erhalt und Ausbau ländlicher Wege. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stimmt der Gründung der ILE Stauden und der Erarbeitung eines gemeinsamen „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)“ zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2022 09:53 Uhr