Datum: 17.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 13.12.2021 und des öffentlichen Protokolls vom 20.12.2021
2 Bauanträge
2.1 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1028/45, Gemarkung Mittelneufnach
2.2 Neubau eines Lager- und Abstellraumes, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach
3 Anpassung der Kindergartengebühren - Vorberatung
4 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und westlich der Staatsstraße"
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 13.12.2021 und des öffentlichen Protokolls vom 20.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.12.2021 und das öffentliche Protokoll vom 20.12.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt das öffentliche Protokoll vom 20.12.2021 mit redaktioneller Änderung bei Top 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 2
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2.1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1028/45, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Im Espele“. In der zweiten Änderung des Bebauungsplanes wurde das Maß der baulichen Nutzung im gegenständlichen Planbereich von einer II-geschossigen Bebauung auf eine I + D – Bebauung geändert.

Hinweis der Verwaltung:
Im ursprünglichen Bebauungsplan „Espele“ aus dem Jahr 1981 war das Maß der baulichen Nutzung für die nördliche Baureihe mit einer II-geschossigen Bauweise festgesetzt, weshalb einige Bestandsgebäude auch dementsprechend ausgeführt wurden.
Bei der zweiten Änderung aus dem Jahr 1986 wurde das Maß der baulichen Nutzung verringert und auf eine I+D-Bauweise begrenzt.
Eine bezugsfallschaffende Abweichung der ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der zweiten Änderung durchgeführten Baumaßnahmen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde nicht genehmigt.

Die Gestaltung der Gebäude ist im Bebauungsplan Espele - 2. Änderung unter § 8 wie folgt festgesetzt:
„Die Dächer der Gebäude I + D sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 25° - 35° auszubilden. Die Firstlinie muss parallel zur längeren Hausseite verlaufen. Als Dacheindeckungsmaterial der Hauptgebäude sind Dachziegel oder Dachpfannen ziegelnaturrot oder braun engobiert zu verwenden. Die maximale Kniestockhöhe beträgt 0,5 m bei Gebäuden 
I + D.“

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die Umsetzung des Bauvorhabens folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden können:


  1. Zahl der Vollgeschosse

Bauweise nicht in I + D, sondern in II-geschossiger Bauweise.


  1. Dacheindeckung

Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachziegeln statt in ziegelnaturrot oder braun engobiert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung zu der Zahl der Vollgeschosse / II-geschossige Bauweise statt I + D das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung zur Dacheindeckung anthrazit statt ziegelnaturrot oder braun das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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2.2. Neubau eines Lager- und Abstellraumes, Fl.-Nr. 147, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Lager- und Abstellraumes

Fl.-Nr.:                                147, Gemarkung Mittelneufnach

Der Antragsteller beabsichtigt an der Ostseite des Grundstückes die Errichtung eines Gebäudes zur Materiallagerung und zum Abstellen von Fahrzeugen.
Der geplante, eingeschossige Baukörper soll anstelle des kleineren bestehenden Nebengebäudes im ufernahen Bereich des angrenzenden Fließgewässers positioniert werden.

Die Planung des Lager- und Abstellraumes wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021 behandelt. Die Dachform des Gebäudes wurde in dieser ursprünglichen Fassung als Pultdach ausgeführt.
Nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister wurde die Planung geändert und anstelle des ungleichförmigen Pultdaches ein L-förmiges Satteldach mit einer Dachneigung von 22° vorgesehen bzw. einer Flachdachausführung im Verbindungbaukörper.

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3. Anpassung der Kindergartengebühren - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Entwurf des Prüfberichtes der überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahre 2017 bis 2020 heißt es zu dem Thema:

„Für den Gebührenhaushalt Kindergarten „Sonnenschein“ ergibt sich im Berichtszeitraum ein Zuschussbedarf in einer Gesamthöhe von 501.730,40 €. Dies entspricht einem durchschnittlichen Defizit von rd. 125 Tsd. € pro Jahr. Die Ausgaben des Kindergartens Mittelneufnach haben sich (u. a. Personalausstattung, Tariferhöhungen usw.) seit 2017 sukzessive erhöht (2017: 273.548,58 €, 2020: 304.456,97 €). Durch die Einführung der Betreuungsförderung der KITA-Kinder haben sich im Prüfungszeitraum auch die Einnahmen erhöht. Das Defizit hat sich seit dem Haushaltsjahr 2018 (144.527,50 €) deutlich reduziert (2020: 98.331,22 €). Der Gebührenanteil der Eltern (2.887,87 €) bei den Einnahmen sank auf 1,4 %.

Da die Gebühren seit 2006 kaum angepasst wurden und aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Gemeinde wird u. E. eine Gebührenerhöhung im Kindergarten „Sonnenschein“ deutlich jenseits des Elternzuschusses des Freistaates dringend empfohlen. Eine Beteiligung der Elternschaft erscheint daher angesichts der beschränkten finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde tragbar und angemessen. Auf die Ausführungen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Augsburg, Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vom 16.04.2021 wird hingewiesen.

Durch entsprechende Erhöhung der Gebühren im Kindergarten- bzw. Krippenbereich kann aus Sicht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle das jährliche Betriebskostendefizit (anteilig) reduziert werden.

Die Gebühren im Kindergartenbereich wurden mit Satzung vom 19.09.2016 von 60,00 € auf 66,00 € (Grundgebühr) erhöht. Die vorherige Gebührenerhöhung erfolgte mit Satzung vom 08.08.2006. Aufgrund der niedrigen Gebührenstaffelung erfolgt somit keine Gebührenbeteiligung durch die Eltern. Kindergartenbeiträge werden durch den Freistaat i. H. v. 100,00 € pro Kind/monatlich bezuschusst.

TZ 4

Die Erhöhung der Gebühren des Kindergartens „Sonnenschein“ ist im Gemeinderat zu thematisieren, um das Betriebskostendefizit entsprechend zu reduzieren.

Die bisherigen Gebühren betragen (ohne Spiel- und Teegeld):

§ 5 der Gebührensatzung Höhe der Gebühr

Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat und je Kind
1. für die Kernzeit von über 4 bis 5 Stunden je Tag (Grundgebühr)
66,00 €
2. je ganzer Nutzungsstunde (gerechnet auf den wöchentlichen Tagesdurchschnitt und gerundet) 
 6,00 €



Nach kindergartenrechtlicher Vorschrift müssen die Gebühren gestaffelt werden. Im 31. Newsletter des Sozialministeriums heißt es dazu:

„Entsprechend den Buchungszeiten zu staffeln bedeutet, für jede Stundenkategorie, für die nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG i. Verb. m. § 19 AVBayKiBiG ein eigener Buchungszeitfaktor festgelegt ist, einen eigenen Elternbeitrag festzusetzen. Von einer entsprechenden Elternbeitragsstaffelung ist dann auszugehen, wenn die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien 
¬ mindestens 10 v. H. des für die Buchungszeitkategorie >3 Stunden bis einschließlich 4 Stunden und 
¬ mindestens 5 Euro beträgt.“

Folgende Gebühren wären denkbar:

Kindergarten
Bis 4 Stunden        120,00 €
Bis 5 Stunden        135,00 €
Bis 6 Stunden        150,00 €

Krippe (falls zutreffend)
Bis 4 Stunden        150,00 €
Bis 5 Stunden        165,00 €
Bis 6 Stunden        180,00 €

Es wäre sinnvoll, wenn den Eltern bis zur Kindergartenanmeldung die voraussichtlichen Gebühren bekannt wären. Die Anpassung sollte zum kommenden Kindergartenjahr in Kraft treten.

Die bisherige Gebührensatzung liegt an.

Diskussionsverlauf

Das Gremium erörtert die Kindergartengebühren. Die Vorsitzende informiert den Gemeinderat über einen Bezug des bayer. Krippengeldes, über die Höhe, Dauer und einen Anspruch. 

Beschluss 1

Die 5 – 6 Plätze der unter 3-jährigen sollen über die Gebühren der erweiterten Gruppen im Kindergarten „Sonnenschein“ abgerechnet werden, wenn keine eigene Krippengruppe gemeldet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Gebührensatzung mit folgenden neuen monatlichen Gebührensätzen zum Beschluss vorzulegen (Beträge bitte anpassen):

Kindergarten
Bis 4 Stunden        120,00 €
Bis 5 Stunden        135,00 €
Bis 6 Stunden        150,00 €

Die 5 – 6 Plätze der unter 3-jährigen werden über die Kindergartengebühren abgerechnet.

Inkrafttreten zum 01.09.2022

Soweit erforderlich soll die Stammsatzung angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und westlich der Staatsstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Kugelmann.

Der Gemeinderat hat sich zu diesem Thema bereits mit dem Satzungstext in der Sitzung vom 13.12.2021 befasst. Es fehlt jedoch noch der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss. Dieser wäre jetzt nachzuholen, damit er förmlich bekannt gemacht werden kann. 

Die Außenbereichssatzung samt Planzeichnung des Büros Riedler in der Fassung vom 20.09.2021 liegt dem Gemeinderat vor. 

 

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Kugelmann trägt Auszüge aus der Satzung vor. Anhand der Planzeichnung zeigt er die Grenzen des Geltungsbereichs.  

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichsatzung für den Bereich OT Reichertshofen „östlich und westlich der Staatstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB. Er billigt die Planunterlagen der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß vom 20.09.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme. Nach Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeisterin Thümmel wieder die Führung der Sitzung.

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben und Anfragen vor.

Datenstand vom 11.02.2022 11:41 Uhr