Datum: 21.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gigabitförderverfahren - weiteres Vorgehen
2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" im Verfahren nach § 13 b BauGB
3 Bauanträge
3.1 Neubau einer 3-fach-Garage, Nutzungsänderung Stadel in KFZ-Werkstatt, Errichtung von zwei Werbeanlagen, Fl.-Nr. 16, Gemarkung Reichertshofen
3.2 Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Asylbewerberunterkunft, Fl.-Nr. 143/4, Gemarkung Mittelneufnach
3.3 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pavillons, eines Carports und eines Gewächshauses, Fl.-Nr. 1040/13, Gemarkung Mittelneufnach
4 Kanalnetzberechnung - Freigabe zusätzlicher Vermessungskosten
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Gigabitförderverfahren - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Herr Kopperschmidt vom Büro IK-T wurde eingeladen, um dem Gemeinderat und interessierten Bürgern das weitere Vorgehen beim Bayerischen Gigabitförderverfahren zu erläutern.

Diskussionsverlauf

Herr Kopperschmidt berichtet zu den Themen Breitbandförderverfahren und Masterplan. Präsentationen sind Beilage zum Protokoll. Er würde empfehlen, ein kombiniertes Markterkundungsverfahren „Bayern/Bund“ durchzuführen und die Erstellung eines Masterplanes, mit welchem bei kommenden Baumaßnahmen dann zielgerichtet agiert werden kann. Das Thema soll auf kommender Sitzung beschlossen werden.

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2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 "Espele Nord" im Verfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Nachfrage nach Bauplätzen ist hoch. Daher ist es notwendig, in Mittelneufnach neues Baurecht zu schaffen, um Bauplätze erschließen und anbieten zu können.
Es wird beabsichtigt, im Süden von Mittelneufnach ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO auszuweisen.
Die Festsetzungen werden entsprechend der neuen Innenbereichssatzung von Mittelneufnach (Satteldächer, Dachneigungen etc.) angepasst.
Der neue Umgriff für den Bebauungsplan liegt nun vor. Eine Bebauung der östlichen Grundstücke aufgrund der Bauverbotszone (hier 18m) entlang der Staatsstraße ist möglich. Des Weiteren sind Teilflächen der Fl.-Nr. 2319, Gemarkung Mittelneufnach (Staatsstraße) und Gemeindefläche Fl.-Nr. 2288, Gemarkung Mittelneufnach (Gehweg) mit aufzunehmen, damit der bereits vom Staatlichen Bauamt geplante Querungshilfenbereich im Bebauungsplan eingearbeitet werden kann.  
Details bezüglich der Überquerungshilfe, Fußwegeverbindung und Lärmschutz müssen noch abgestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende berichtet anhand von Lageplänen. Im Gemeinderat herrscht Unverständnis, dass das Staatliche Bauamt eine Bauverbotszone von 18 m fordert. Andere vorhandene Gebäude wurden in wesentlich kleinerem Abstand zur Staatsstraße errichtet. Ein Kirchengrundstück soll in die Bauleitplanung einbezogen werden, das nicht an die Gemeinde verkauft wird, sondern Bauwerbern von der Kirche per Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden soll. Es herrscht Einvernehmen im Gemeinderat, dass vor Eintritt in das Bauleitplanungsverfahren eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung (ggfs. Erschließungsvertrag) seitens der Kirche vorliegen muss. Hierzu ist nach entsprechenden Verhandlungen eine geeignete Vertragskonstruktion zu bilden.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3
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3.1. Neubau einer 3-fach-Garage, Nutzungsänderung Stadel in KFZ-Werkstatt, Errichtung von zwei Werbeanlagen, Fl.-Nr. 16, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau einer 3-fach-Garage, Nutzungsänderung Stadel in KFZ-Werkstatt, Errichtung von zwei Werbeanlagen

Fl.-Nr.:        16, Gemarkung Reichertshofen

Zwischen dem bestehenden Wohnhaus im Südwesten des Flurstücks und dem nördlich
angrenzenden, ursprünglich als Stadel genutzten Gebäude, ist die Errichtung einer 3-fach-Garage mit flach geneigtem Pultdach vorgesehen.

In dem ehemaligen Stadel werden drei KFZ-Reparaturstände sowie drei Lagerräume und ein Reifenlager eingerichtet. 
Insgesamt sind auf dem Grundstück 19 KFZ-Stellplätze (inklusive der drei Garagenstellplätze) vorgesehen, die teilweise im Bereich des ehemaligen Vorgartens angeordnet sind. 
An der Süd- und Nordseite des Werkstattgebäudes wird die Errichtung von zwei aufgrund ihrer Größe (Süd: 1,0 m x 5,5 m, Nord: 0,45 m x 2,20 m) genehmigungspflichtigen Werbeanlagen beantragt.
Hinweis: Da sich das Flurstück im Nahbereich der Staatsstraße befindet, ist insbesondere darauf zu achten und zu prüfen, dass durch die Werbeanlagen keine Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (Leuchtreklame auf weißem Untergrund, evtl.  Blendwirkung).

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich. Dabei werden die folgenden Punkte angesprochen:
  • Zaunanlage widerspricht der gemeindlichen Satzung.
  • Ölabscheider liegt höher als Werkstatt
  • Es liegt kein Entwässerungseingabeplan vor
  • Themen, die das LRA zu prüfen hat: Brandschutznachweis, Betriebsbeschreibung, Lackierarbeiten, wasser- und feuergefährliche Materialien, Werbeanlagen
  • Generelle Fragen zum Verfahrensablauf und Zuständigkeiten, Gesprächsbedarf mit dem LRA hierzu

Beschluss 1

Gebäude:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Bemerkung: Es liegt kein Entwässerungseingabeplan vor. Die für die Kanaleinleitung erforderliche Ölabscheidung könnte nicht funktionieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2

Werbeanlagen / Leuchtreklame


Der Gemeinderat erteilt den beantragten Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen. Hinweis: Da sich das Flurstück im Nahbereich der Staatsstraße befindet, ist insbesondere darauf zu achten und zu prüfen, dass durch die Werbeanlagen keine Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (Leuchtreklame auf weißem Untergrund, evtl.  Blendwirkung).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Hinweis ohne Abstimmung: Die Einfriedung ist genehmigungspflichtig (gemeindliche Satzung).

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3.2. Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Asylbewerberunterkunft, Fl.-Nr. 143/4, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Asylbewerberunterkunft

Fl.-Nr.:        143/4, Gemarkung Mittelneufnach

Auf dem Flurstück ist die Umnutzung des bestehenden Wohnhauses (Erdgeschoss und Dachgeschoss) zu einer Asylbewerberunterkunft geplant. Das äußere Erscheinungsbild bleibt von der Nutzungsänderung unberührt.

Das bestehende Gebäude ist über das nördlich angrenzende Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden, insgesamt drei Stellplätze sind für das Bauvorhaben vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Das Landratsamt (Ausländeramt) hat das Anwesen besichtigt. Brandschutznachweis liegt vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt für das Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pavillons, eines Carports und eines Gewächshauses, Fl.-Nr. 1040/13, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pavillons, eines Carports und eines Gewächshauses

Fl.-Nr.:        1040/13, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kirchenfeld“ in 
einem Allgemeinen Wohngebiet.

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines Pavillons, eines Carports sowie eines
Gewächshauses geplant.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für
folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden können:

Bauweise und Gestaltung der Gebäude - § 4 und § 5 der Satzung

  1. Pavillon (Durchmesser ca. 4 m) und Gewächshaus (2,8 m x 4 m) sollen als freistehende Nebengebäude errichtet werden. Die zulässige Grundfläche der Nebengebäude beträgt mehr als 15 qm.

Gem. der Satzung sind Nebengebäude nur bis zu einer Gesamtfläche von 15 m² zulässig. Sie sind
mit den Garagen zusammenzubauen und in der Gestaltung mit diesen abzustimmen.

  1. Der Carport soll mit Pultdach ausgeführt und im südlichen Anschluss an das Hauptgebäude gestellt werden. Für die Dacheindeckung (Carport und Gewächshaus) ist eine transparente Ausführung vorgesehen (Glas, Plexiglas...).

Für die Dacheindeckung bei allen Gebäuden sind naturrote Dachplatten zu verwenden. Schwarze
und anthrazitfarbige Dacheindeckungen sind nicht erlaubt.
Gem. § 5.9 der Satzung müssen Garagen mit Satteldächern versehen werden. Die Dachneigung
sollte der Dachneigung am Hauptgebäude angepasst werden, wobei eine um 10° flachere
Neigung als die des Hauptgebäudes noch zulässig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt den Bauvorhaben mit den erforderlichen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass der Carport als Verlängerung der Garage ausgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Kanalnetzberechnung - Freigabe zusätzlicher Vermessungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Derzeit erfolgt durch das Ingenieurbüro Vogg die hydraulische Netzüberrechnung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke im Gemeindegebiet Mittelneufnach.
Zur Vervollständigung der für die Kanalnetzberechnung erforderlichen Unterlagen ist eine Nachvermessung zur Vervollständigung der Kanalbauwerke (Schächte, Haltungen, Bauwerke) erforderlich.
 
Der Kostenaufwand der Vermessungsleistungen wird auf ca. 8.000 – 10.000 Euro geschätzt.
Für diese Leistungen werden kurzfristig drei Angebote eingeholt.

Um die Planungen nicht zu verzögern und schnellstmöglich fortführen zu können, ist eine Vorabfreigabe nötig. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt die Kostenfreigabe für die Nachvermessung in Höhe von ca. 10.000 Euro.
Die Vorsitzende wird ermächtigt, die Vergabe in dem freigegebenen Rahmen an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Bericht zum Grunderwerb Augsburger Straße und zur Dorferneuerung Reichertshofen.

Datenstand vom 12.04.2022 09:10 Uhr