Datum: 11.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.03.2022
2 Sachstand zu Dorferneuerungsplanung Reichertshofen Bereich Staatsstraße
3 Dorferneuerung Reichertshofen - Durchführung einer Baugrunduntersuchung
4 Dorferneuerung Reichertshofen - Festlegung des Umfangs der Kanalsanierung in der Hauptstraße
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 102/2, Gemarkung Mittelneufnach
6 Beschluss über weiteres Vorgehen im Gigabitförderverfahren
7 Radwegbedarfsplan - Streckenführung Richtung Könghausen - Anbindung Zusamradweg
8 Ehrensatzung der Gemeinde Mittelneufnach
9 Zugänglichkeit und Nutzung des Kindergartenspielplatzes am Wochenende
10 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 21.02.2022 kann noch nicht zur Genehmigung vorgelegt werden, da zu dem Top „Abwägung der Außenbereichssatzung Reichertshofen Östlich und Westlich der Staatsstraße“ die konkreten Formulierungen vom Fachplaner fehlen. 

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 21.03.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 21.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Sachstand zu Dorferneuerungsplanung Reichertshofen Bereich Staatsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Mit dem Staatlichen Bauamt, Abteilungsleiter Herr Heiß, und dem AVV gab es zur Dorferneuerung Mittelneufnach Ort und OT Reichertshofen 2017 Gespräche bzgl. der Bushaltestellen.

Die AVV Bushaltestelle und Schulbushaltestelle im OT Reichertshofen liegt in der 2. Ausfahrt der Hauptstraße. Da es immer wieder zu dem Thema kam, dass hier an der Haltestelle durchgefahren wurde (Richtung Süden) ohne Gäste mit zu nehmen, da bei Tempo 70 und Bebauung diese nicht gesehen wurden, oder auf der Staatsstraße ohne Bushaltestelle angehalten wurde, um Personen aussteigen zu lassen, wurde im Zuge der Dorferneuerung besprochen, dass eine Haltestelle/Busbucht an der Staatsstraße direkt besser wäre.

Da aber die Schulbusse momentan auch an der zurückversetzten Haltestelle halten und die Kindergartenkinder und Grundschüler mitnehmen, so dass diese immer weg von der Staatsstraße zu- und aussteigen können, egal in welcher Fahrtrichtung, kam die Idee auf, nur für den Schulbusverkehr die Weiherstraße (Parallelstraße) zu nutzen und so in beide Fahrtrichtungen die Kinder gesichert zu- und aussteigen zu lassen. Da auf der Staatsstraße Tempo 70 ausgewiesen ist (15 % fahren 85 – 175 km/h) wollten wir die Sicherheit der Kindergarten- und Schulkinder erhöhen und diese nicht an der Straße warten lassen. Außerdem bietet diese Lösung den Vorteil, dass die Kinder in beiden Fahrtrichtungen auf der westlichen Dorfseite aussteigen können und nicht die Staatsstraße überqueren müssen.
Hierzu wurde mit Herr Heiß, STBAA Leiter Abt. L2, besprochen, dass die ehemalige Baustellenausfahrt im Süden als weitere Ausfahrt dienen kann. Dies wurde in die Planung der Dorferneuerung eingearbeitet (Anlage 2). Die Zustimmung zu dieser Lösung hat uns Herr Heiß per E-Mail bestätigt. Details sollten noch mit Frau Binder abgestimmt werden.

Nun ergibt sich 3 Jahre später das Problem, dass sich das staatliche Bauamt an diese Zusage nicht mehr halten möchte und die hintere Zufahrt nicht mehr genehmigen will (Anlage 4).
Leider ist Herr Heiß nicht mehr an dieser Stelle tätig und kann somit nicht mehr unterstützen. Seine Nachfolgerin schweigt sich aus und verweist auf Frau Binder, Sachbearbeiterin.
Frau Binder hat außerdem nun wissen wollen, wann und ob die 2. Ausfahrt vorne bei der jetzigen Bushaltestelle überhaupt jemals genehmigt wurde. Da hier eine offizielle Haltestelle des AVV ist, gehe ich davon aus, dass dies auch offiziell genehmigt wurde.

Auch ist dem Gemeinderat damals ans Herz gelegt worden, die Baustellenüberfahrt als Gemeinde zu beantragen, damit diese dann, wenn sie sich bewährt hat, genehmigt zu bekommen.
Es kam nie zu Unfällen und Behinderungen, so dass auch die Stellung von Herrn Reschke, dies würde die Leichtigkeit und Schnelligkeit des Verkehrs behindern, nicht nachvollzogen werden kann.

Der AVV wurde von der Vorsitzenden am Mittwoch hiervon ebenfalls unterrichtet und um Stellungnahme gebeten und um Zusendung von Unterlagen im Zuge der genehmigten Haltestelle.

Am Donnerstag, den 07.04 fand eine Vorstandssitzung der TE statt. 

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3. Dorferneuerung Reichertshofen - Durchführung einer Baugrunduntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen der derzeit laufenden Planungen der Dorferneuerung Reichertshofen wurde vom Landratsamt Augsburg, Herr Reschke wiederrum eine Aufhebung der mit Verkehrszeichen festgesetzten Gewichtsbeschränkung von 7,5 t in der Hauptstraße angeregt. Im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme Hauptstraße Reichertshofen sind Bodenuntersuchungen des Unterbaus erforderlich.  
Zur Beurteilung des Unterbaues und einer Umsetzung der Vorgabe des Landratsamtes regt das beauftragte Ingenieurbüro Marcus Kammer eine zusätzliche Baugrunduntersuchung mit 2 - 3 zusätzliche Bohrungen außerhalb des Ortsbereiches auf der Straße zwischen Reichertshofen und Ellenried an. Diese sind nicht durch die Dorferneuerung kostenmäßig gedeckt, könnten aber günstig durch eine Auftragserweiterung realisiert werden. 
Der Kostenaufwand hierfür wird mit ca. 2.000,00 € angegeben; zusätzliche Anfahrtskosten fallen bei der erweiterten Beauftragung nicht an.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Durchführung von 2 - 3 zusätzlichen Bohrungen für die Baugrunduntersuchung für die Strecke vom Ortsrand Reichertshofen bis zur Landkreisgrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Dorferneuerung Reichertshofen - Festlegung des Umfangs der Kanalsanierung in der Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Auf Grundlage der letzten Kanalbefahrung wurde vom Ingenieurbüro Tremel eine Zustandsbeurteilung der Kanäle vorgenommen.
Der Prioritätenplan weist für den Regenwasserkanal in der Hauptstraße stellenweise sofort- bis kurzfristigen Handlungsbedarf (Zustandsklasse 0 und 1 – im Plan rot dargestellt) sowie mittelfristigen Handlungsbedarf (Zustandsklasse 2 – im Plan gelb dargestellt) aus.

Aus organisatorischen und Kostengründen wäre eine Sanierung der Kanäle (Zustandsklassen 0 – 2) im Zuge der Dorferneuerung zweckmäßig. Ebenso könnten hierbei auch Anschlüsse für bisher unbebaute Grundstücke einbezogen werden, um ein späteres Öffnen der Fahrbahndecke zu vermeiden. 

Die Maßnahmen „Dorferneuerung“ und Kanalsanierung könnten auf diese Weise gemeinsam durchgeführt und ausgeschrieben werden; die Abrechnung erfolgt dann getrennt. Für die weitere Planung der Dorferneuerungsmaßnahme Hauptstraße ist ein Beschluss darüber zu fällen, dass die Kanalsanierung erfolgt und ob diese vorab eigenständig durch die Gemeinde abgewickelt wird oder im Zuge der Baumaßnahme als getrenntes und von der Gemeinde zu bezahlendes Ausschreibungslos abgewickelt wird.  

Die Ingenieurleistungen wurden vom IB Kammer für Leistungsphase 1 – 8 mit insgesamt ca. 25.000,00 € - 30.000,00 € geschätzt. Der Umfang ist abhängig wie viele Schäden innerhalb einer schadhaft gekennzeichneten Strecke tatsächlich vorhanden sind. Hierzu muss die Kamerabefahrung analysiert werden

Diskussionsverlauf

Anhand des Prioritätenplanes West/Mitte und Ost berät der Gemeinderat die Einteilung der Zustandsklassen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Kanalsanierung für die im Prioritätenplan gekennzeichneten Zustandsklassen 0 – 2 im Zuge der Maßnahmen der Dorferneuerung. 
Für bisher unerschlossene Anliegergrundstücke sollen Grundstücksanschlüsse vorbereitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung am 23.05.2022 vom Ingenieurbüro Marcus Kammer und zwei weiteren Büros Angebote für die Ingenieurleistungen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 5
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5.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 102/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                102/2, Gemarkung Mittelneufnach

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt und soll mit einem Einfamilienhaus in I+D-Bauweise mit Satteldach bebaut werden.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr wird auf die aktuelle Staatsstraßenplanung hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Beschluss über weiteres Vorgehen im Gigabitförderverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 21.03.2022 war Herr Kopperschmidt vom Büro IK-T geladen, um dem Gemeinderat das mögliche weitere Vorgehen im Bayerischen Gigabitförderverfahren zu erläutern.

Herr Kopperschmidt empfiehlt, ein kombiniertes Markterkundungsverfahren „Bayern/Bund“ durchzuführen und die Erstellung eines Masterplanes, mit welchem bei kommenden Baumaßnahmen dann zielgerichtet agiert werden kann. Die Beratungsleistungen durch IK-T werden im Übrigen durch die Förderrichtlinie des Bundes bis einschließlich 16.08.2022 mit bis zu 50.000,00 € bezuschusst.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach beschließt, ein kombiniertes Markterkundungsverfahren „Bayern/Bund“ durchzuführen und die Erstellung eines Masterplanes, mit welchem bei kommenden Baumaßnahmen dann zielgerichtet agiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Radwegbedarfsplan - Streckenführung Richtung Könghausen - Anbindung Zusamradweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Gemeinderat Gottfried Wenger.

Herr Wenger schlägt folgende Variante vor:

Anbindung an Könghausen – Weiterführung des Zusamradweg über Ellenried
Neubaustrecke entlang der Staatsstraße 2027 Südlich mit ca. 400 Meter
Ausbau des Flurweges in Richtung Ellenried mit ca. 650 Meter

Im Rahmen der Flurbereinigung in Ellenried wird die Gemeindeverbindungsstraße
von Seiten Ellenried bis zu unserer Gemeindegrenze geteert.

Vorteile:
Deutlich weniger Flächenverbrauch als bei einer kompletten Staatsstraßenbegleitung. Zusätzliche
Anbindung nach Reichertshofen. Landschaftstypische Streckenführung. Weiler Ellenried,
Kirche Könghausen. Mehrstrecke ca. 500 Meter.

Nach dem Ausbau der Staatsstraße 2027 planen die Gemeinden Eppishausen und
Markt Wald den die Kreisstraße MN 23 begleitenden Radweg /Zusamradweg weiter zu bauen.
Hierbei haben wir ca. 800 Meter Gemeindegebiet Mittelneufnach. Teilweise ist hier
schon eine Trasse vermessen, Eigentümer ist die Gemeinde Mittelneufnach, in der Staudenwasser eine Leitung verlegt hat.

Die Vorsitzende übernimmt die Sitzungsführung.

Diskussionsverlauf

Die Beratung zeigt, dass die vorgetragene Variante vom Gremium favorisiert wird. Diese Ausführung soll in die Radwegbedarfsplanung aufgenommen werden. Das staatliche Bauamt soll darüber informiert werden.

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8. Ehrensatzung der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Gemeinderat Gottfried Wenger stellt die Überlegungen und Ergebnisse des Arbeitskreises „Ehrensatzung der Gemeinde Mittelneufnach“ vor:
Ein Vorschlag für die Neuregelung wäre die Grundstruktur zu ändern und den Aufbau dahingehend anzupassen, dass wir jeweils von einer Personengruppe ausgehen und hierzu eine Maßnahme finden, auch die letzte Ehrung. 

z.B.: 
A. Besondere Leistungen (Ehrenbürger/Verdienstorden oder so ähnlich)
B: Gemeinde:  Ehrenamt (GR, BGM), Mitarbeiter/ Feuerwehr 
C: Ehrenamt, Vereine und freie Arbeiten 
D. Alters- und Ehejubiläum

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann nimmt Bezug auf die Ehrensatzung der Nachbargemeinde Langenneufnach. Dort wird nach einem Punktesystem geehrt. Diese Form der Ehrung finden einige Ratsmitglieder für gut und überlegen, ob auch Mittelneunfach so vorgehen könnte. Es wird angeregt, einen Ausschuss zu bilden, welcher eine jährliche Sitzung abhält und dann dem Gemeinderat die Vorschläge für Ehrungen vorlegt. 
Nach Beratung finden die Mitglieder die ausgearbeitete Struktur für gut, wünschen aber auch die Prüfung eines Punktesystems. Ehrungen könnten dann im Zuge einer jährlichen Veranstaltung vorgenommen werden z. B. Sommerfest usw.
    

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9. Zugänglichkeit und Nutzung des Kindergartenspielplatzes am Wochenende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Nach Abriss des Gebäudes auf dem Gemeindegrundstück Fl.-Nr. 130, Schulstraße 5, soll an dieser Stelle im Rahmen der Dorferneuerung ein Dorfplatz mit verschiedenen Spiel- und Freizeitangeboten (kleine Spielgeräte, Backhaus, Boccia-Bahn u.a.) errichtet werden.

Da sich in direkter Nachbarschaft der Kindergarten mit weiteren Spielgeräten befindet, hat das Ingenieurbüro Kammer angeregt, nochmal zu prüfen, ob der Kindergartenspielplatz am Wochenende als erweitertes Angebot zugänglich sein soll.
In diesem Fall müsste der Spielplatz des Kindergartens montags vor Öffnung auf Rückstände/Beschädigungen etc. überprüft werden. Die Mitbenutzung hätte den Vorteil, dass nicht innerhalb und außerhalb des Zaunes Sandkasten und Spielgeräte doppelt aufgebaut sind. 

IB Kammer bittet den Gemeinderat noch um Angaben, was sich der Gemeinderat an Aktivitäten in diesem Bereich des Dorfplatzes wünschen würde. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Oliver Strahl und Sicherheitsbeauftragter weist auf die verschiedenen Sicherheitsvorgaben für Spielplätze hin. Eine Öffnung am Wochenende ist schwierig im Vollzug und auch nicht zielführend.

Der Gemeinderat spricht sich nach Beratung gegen eine Öffnung am Wochenende aus.

Kleine Spielgeräte, Backhaus, Boccia-Bahn u.a. können sich einige Ratsmitglieder vorstellen.  

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10. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.04.2022 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben vor. 

Datenstand vom 25.05.2022 09:37 Uhr