Datum: 23.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 ReAL-West e. V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.02.2022 und 11.04.2022
3 Deutsch-französischer Austausch
4 Weiteres Vorgehen Bebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße"
5 Zuwendungsbescheid Lüftung Kindergarten Sonnenschein
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
6.1 Beschränkung der Ortsdurchfahrt Reichertshofen auf 7,5 Tonnen

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1. ReAL-West e. V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Herr Benjamin Walther, Geschäftsführender Regionalmanager der ReAL West e. V. ist anwesend und wird durch die Vorsitzende begrüßt. Er stellt dem Gemeinderat die Pläne und Projekte für die zukünftige LEADER-Förderperiode anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

Die ReAL-West e. V. teilte mit E-Mail vom 22.04.2022 mit, dass die aktuelle LEADER-Förderperiode endet. Damit die Gemeinde Mittelneufnach in der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 Fördermittel in Anspruch nehmen kann, muss der Gemeinderat mit Beschluss die Mitgliedschaft bei ReAL-West e. V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027 bestätigen. 

Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Förderphase von 2020 – 2022 wird die kommende Förderphase nicht wie gewohnt sechs Jahre, sondern fünf Jahre bis 2027 dauern. Nach derzeitiger Planung und unter der Voraussetzung, dass alle bisherigen Mitgliedsgemeinden auch künftig Teil der LEADER-Region bleiben, wird ein verringerter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,50 €/Einwohner in Aussicht gestellt. 

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde selber hat zur Zeit kein ausdrückliches Projekt. Es können auch größere Projekte vorgeschlagen werden, so Herr Walther. Ortsvereine können sich auch zu der Teilnahme am Leader-Förderprogramm mit einem Konzept bei ReAL-West melden. Herr Walther verweist auf die LEADER-Broschüre, welche ausgewählte Projekte der Lokalen Aktionsgruppen vorstellen. Die Broschüre eignet sich gut für eine Ideensammlung. Der Bahnhof hätte Potenzial für ein Projekt, z.b. „Bürgerschaftliches Engagement“.  

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach bestätigt die Mitgliedschaft in der ReAL-West e.V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel bedankt sich bei Herrn Walther für die Vorstellung im Gemeinderat.

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 21.02.2022 und 11.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 21.02.2022 und 11.04.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 21.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 11.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Deutsch-französischer Austausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Deutsch-Französische-Verein hat schriftlich in der Zeit vom 25.05.2022 -28.05.2022 den dt.-fr. Partnerschaftsbesuch aus Nuillé sur Vicoin angemeldet.
Da der Deutsch-Französische-Verein gegründet wurde, um die Gemeindepartnerschaft in Vertretung der Gemeinde zu unterstützen und zu pflegen, möchte die Gemeinde den Verein durch einen Zuschuss für die Ausrichtung unterstützen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.04.2022 bereits vorberaten.

Beschluss

Der Gemeinderat legt fest, dass die Gemeinde die Saalmiete für den Gemeinschaftsabend im GZ am 28.05.2022 übernimmt.
Der Deutsch-Französische Verein erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Weiteres Vorgehen Bebauungsplan Nr. 12 "Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des innerörtlichen Bebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße, Kirchheimer Straße“ hat in der Zeit von 21.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Da es sich um die Überplanung eines bereits bebauten Gebietes handelt, sind die Stellungnahmen der betroffenen Eigentümer ein wichtiger Belang. Bereits zu Beginn der Planungsphase im April/Mai 2021 fanden Bürgergespräche zur Information und Aufnahme grundstücksspezifischer Themen statt. Nach Erstellung und Billigung des Entwurfes durch den Gemeinderat konnten sich die Öffentlichkeit und insbesondere die Eigentümer im Rahmen der oben genannten öffentlichen Auslegung über die Inhalte und konkreten Festsetzungen anhand der Planunterlagen informieren und sich diese auch im Gespräch im Amt/VG erläutern lassen.
Wie zu erwarten war, sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Es liegen Rückmeldungen von 11 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange und 15 Bürgern vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die darin geäußerten Belange werden nun im nächsten Schritt gesichtet und geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden Abwägungsvorschläge und ggfs. Änderungen des Entwurfes vom Planungsbüro LARS consult erarbeitet, über welche der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung zu entscheiden hat. 

In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird dazu folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:
  1. Inhaltliche Klärung mit Behörden (WWA, Immissionsschutz, AELF) und rechtliche Abstimmung mit Rechtsanwältin
  2. Erste Entscheidung des Gemeinderates bzgl. des Umgangs mit Einwendungen: Zunächst grundsätzliche Planungsentscheidungen zu einzelnen wesentlichen Fachthemen.
  3. Ausarbeitung der umfassenden Abwägung durch das Planungsbüro
  4. Zweite Entscheidung des Gemeinderates über konkrete Abwägungsvorschläge und gegebenenfalls Billigung von Änderungen des Entwurfes
  5. Bürgerversammlung oder Info-Stand zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse (sofern bis dahin keine erneuten Corona-Auflagen als öffentliche Veranstaltung)
  6. Voraussichtlich erneute förmliche Beteilung der Öffentlichkeit und der Behörden zu gegebenenfalls geänderten Inhalten des Bebauungsplanentwurfes.

Diskussionsverlauf

Die übliche Vorgehensweise bei Abwägungen bei nur öffentlicher Auslegung eingegangene Stellungnahmen in einem Schritt ist hier nicht geeignet

Vielmehr ist hier nur eine Vorsortierung und Vorberatung erforderlich. Manche Stellungnahmen und Einwände von Eigentümern beruhen auf Missverständnissen. Den Eigentümern muss klar sein, dass bei einem Scheitern der Bauleitplanung die Fragen von baurechtlichen Zulässigkeiten nach § 34 BauGB allein geregelt wird. Dies könnte zu unangenehmen Ergebnissen führen. 

Die einzelnen vorgeschlagenen Punkte des Planungsbüros werden beraten. 



  

Beschluss 1

Vor der zweiten Entscheidung des Gemeinderates über die konkreten Lösungsvorschläge (Nr. 4 der Liste) wird eine Bürgerversammlung lt. Nr. 5 der Liste durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die im Vortrag dargestellte Vorgehensweise wird so mit folgender Maßgabe durchgeführt:
unter Nr. 5 wird eine Bürgerversammlung durchgeführt. Architekt und ggfls.das Landratsamt Augsburg sollen anwesend sein. Danach findet eine nochmalige Abwägung wie Nr. 4 als Nr. 5 a statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Zuwendungsbescheid Lüftung Kindergarten Sonnenschein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Am 04.05.2022 ging der Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die geplante Lüftung im Kindergarten Sonnenschein ein. Der Antrag wurde im Dezember 2021 gestellt. 

Der Gemeinde Mittelneufnach wurden 300.000,00 € Zuschuss für den Einbau einer Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlage bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 29.04.2023. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Die Maßnahme muss zwingend bis zu diesem Datum abgeschlossen sein. Bei der Antragstellung für den Zuschuss ging die Gemeinde von Gesamtkosten in Höhe von 375.000,00 € aus inklusive aller Begleitmaßnahmen (Decken- oder Wanddurchbrüche, Beratungs- und Planungsleistungen, usw.).

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Fachplaner die Umsetzung für den Einbau der Lüftung im Kindergarten fristgemäß zugesagt hat. Die Geräte seien sofort verfügbar. Sollten die Ausschreibungspreise nicht akzeptabel sein, kann die Ausschreibung storniert werden. Die Planung wäre in jedem Fall sinnvoll, ggfls. nur eine spätere Verwendung.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach beschließt den Einbau einer coronagerechten stationären raumlufttechnischen Anlage im Kindergarten Sonnenschein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die AVV- Bushaltestelle in Reichertshofen wird an der Staatsstraße errichtet. Die Schulbushaltestelle bleibt bei der Kastanie.
Die südliche „Baustellenausfahrt“ Reichertshofen bleibt bestehen, bis die Baumaßnahmen beendet sind.
Die Schülerbeförderung der Grundschule Walkertshofen wird nicht in den ÖPNV eingegliedert.

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6.1. Beschränkung der Ortsdurchfahrt Reichertshofen auf 7,5 Tonnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 23.05.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Nach Auskunft des Landratsamtes Augsburg können die Schilder auf Beschränkung 7,5 Tonnen der Ortsdurchfahrtsstraße in Reichertshofen aufgestellt bleiben.
Die Schilder in der Staatsstraße werden abgebaut.

Datenstand vom 08.06.2022 09:48 Uhr