Datum: 21.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 17.10.2022 und 07.11.2022
2 Bauanträge
3 Antrag auf Zuschuss für Neueinkleidung Junghexen
4 Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden
5 Ausbau Augsburger Straße - Querungshilfe beim Dorfladen
6 Vollzug der Wassergesetze - weitere Vorgehensweise mit den Brunnen II + III, Gemarkung Mittelneufnach
7 Neues Funkgerät MLF
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
8.1 Bahnübergang Lindenstraße
8.2 Mängel an Straßen und Problematik Wasserablauf
8.3 Termine Gemeinderatssitzungen in 2023

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 17.10.2022 und 07.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 17.10.2022 und das Protokoll vom 07.11.2022 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom 07.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge vor.

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3. Antrag auf Zuschuss für Neueinkleidung Junghexen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Narrenzunft Böcklesberger Hexa e.V. bittet mit Antrag vom 09.10.2022 um Gewährung eines Zuschusses für die Neueinkleidung der Junghexen.

In dem vorgelegten Antrag wird auf die einzige Einnahmequelle, die jährliche Hexanacht mit stellen des Narrenbaumes, hingewiesen. Der Familienverein rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 700,00 €, bis die Junghexen wieder eingekleidet sind.    

Diskussionsverlauf

Der Zuschussantrag wird durch die Vorsitzende vorgetragen. In der nachfolgenden Beratung wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ausschließlich Zuschüsse nur für die Jugendarbeit gewährt. Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird über die Gründung des Vereins im Juni 2006 informiert. Der Name beruht auf der Geschichte von Mittelneufnach. Dort residierte südöstlich von Mittelneufnach auf einer Burg die Familie „von Bocksberg“, den heutigen Böcklesberg. Das aus dieser Zeit stammende Gemeindewappen von Mittelneufnach wurde als Vorlage des Häsfarben verwendet. 

Der Gemeinderat möchte vor einer Entscheidung eine Auflistung aller Gewährungen von Zuschüssen an Ortsvereine erhalten. Eine Gleichbehandlung für alle Vereine ist gewünscht. Die Vorsitzende wird bei der Verwaltung Auskunft einholen. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.    

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4. Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein „Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)“ zu erarbeiten.
Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Beratung zeichnet sich ab, dass sich die Gremiumsmitgliedern schwer tun bei einer Entscheidung. Viele Informationen über die Ziele und bereits realisierte Projekte werden untereinander ausgetauscht. 2. Bürgermeister Kugelmann berichtet über das letzte stattgefundene Seminar in Thierhaupten. Die Umsetzung späterer Maßnahmen, wie die Dorferneuerung und Flurneuordnung, werden genau betrachtet und erörtert. Die Vorsitzende erläutert sehr ausführlich über die Zusammensetzung der ILE und dem Unterschied zur RES. Die Gemeinderäte beraten über zahlreiche geeignete Maßnahmen für Mittelneufnach, z.B. der Radwegeausbau

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach stimmt der Gründung der ILE Stauden und der Erarbeitung eines gemeinsamen „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)“ zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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5. Ausbau Augsburger Straße - Querungshilfe beim Dorfladen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat Beschluss für eine Planung mit Querungshilfe/Kreisverkehr im Bereich der Einmündung in die Augsburger Straße beim Dorfladen gefasst. 

Der Gemeinderat hat nun beraten die Querungshilfe am Dorfladen fallen zu lassen, da es mit den Anliegern keine Einigung mit den großen Eingriffen in die Grundstücke gibt. 

Der vorgelegte Vorschlag mit dem Kreisverkehr hat aufgrund der Verkehrsinseln zwischen einfahrender und ausfahrender Spur zu große Dimensionen und kommt als Variante nicht in Frage.

Das Staatliche Bauamt benötigt für eine Umplanung der Ortsdurchfahrt einen dahin reichenden Gemeinderatsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Anhand von Plänen wird der Planungsstand von Januar 2022 mit Randbedingungen und Schleppkurven mit einem kleinen Kreisverkehr betrachtet und besprochen. 
Eine Zuhörerin aus der Bürgerschaft erhält auf Nachfrage Rederecht. Sie stellt die Frage, weshalb bei einem Ausbau zwei Gehwege geplant werden und die Augsburger Straße nicht wie vorgesehen vom Staatlichen Bauamt abgesteckt wurde? Die Vorsitzende nimmt Stellung und informiert über die Gehwegplanung eingehend. Sie verweist auf den Verlauf der Sparten bei der Straße. Beim Gremium wird nachgefragt, ob die Planung am Ortsanfang von Mittelneufnach so belassen werden soll? Die Ratsmitglieder sind einverstanden.  

Beschluss

Der Gemeinderat sieht von der Planung einer Querungshilfe beim Dorfladen/Kreisverkehr (Einmündung in die Augsburger Straße) ab. 

Das Staatliche Bauamt wird mit der geänderten Planung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Wassergesetze - weitere Vorgehensweise mit den Brunnen II + III, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 6

Sachverhalt

Bis zur Übernahme der Wasserversorgung durch den Zweckverband Stauden-Wasserversorgung im September 2020 erfolgte die öffentliche Wasserversorgung für die Gemeinde Mittelneufnach über die zwei gemeindeeigenen Tiefbrunnen: 

  • Brunnen II,         Fl.-Nr. 2205, Gemarkung Mittelneufnach
  • Brunnen III,         Fl.-Nr. 2211/1, Gemarkung Mittelneufnach 

Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung hat bis zum 31.12.2026 Gültigkeit (wasserrechtliche Erlaubnis vom 16.01.2007).
Zum Schutz der beiden Brunnen besteht weiterhin ein Wasserschutzgebiet, das die Grundstückseigentümer beschränkt und belastet. 

Nachdem zwischenzeitlich keine Nutzung der Brunnen mehr erfolgt, ist über die weitere Verfahrensweise - Folgenutzung der Brunnen bzw. einen Rückbau (Verfüllung) - zu entscheiden.
Sowohl für eine weitere Nutzung als auch für einen Rückbau ist jeweils die vorherige Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens nötig.

Kommt eine Weiterverwendung nicht in Betracht, ist gem. Merkblatt Nr. 1.1/3 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt die weitgehende Wiederherstellung des früheren Zustandes entsprechend den maßgeblichen Vorgaben anzustreben.

Eine weitere Nutzung der Brunnen kommt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in Betracht (kein Bedarf des Zweckverbandes an Zusatzmenge, Kosten durch Untersuchungspflicht der Wasserqualität auch bei Nichtnutzung als Trinkwasser). 

  1. Seitens der Gemeinde ist deshalb zu beurteilen, ob auf die wasserrechtliche Erlaubnis vom 16.01.2007 formal verzichtet wird (schriftliche Erklärung erforderlich = mit Verzichtserklärung ist Erlaubnis erloschen) oder ob das Landratsamt Augsburg die Erlaubnis widerrufen soll (formaler Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsmöglichkeit).

  1. Die Wasserschutzgebietsverordnung stellt eine Einschränkung und Belastung der Grundstückseigentümer dar. Deshalb ist von der Gemeinde zu erklären, ob Einverständnis mit der Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 17.09.2013 besteht.
Eine weitere Beschränkung der betroffenen Grundstücke ist aufgrund des fehlenden Schutzbedürfnisses für die beiden Brunnen unverhältnismäßig.

Diskussionsverlauf

Ein Luftbild vom Standort der Brunnen und ein Übersichtsplan des Wasserschutzgebietes wird gezeigt. 

Beschluss 1

Eine Folgenutzung der Brunnen wird von der Gemeinde nicht in Betracht gezogen. Die Gemeinde verzichtet auf die wasserrechtliche Erlaubnis vom 16.01.2007.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Seitens der Gemeinde Mittelneufnach besteht Einverständnis mit der Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung vom 17.09.2013.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Neues Funkgerät MLF

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Bei der Besprechung mit dem Fahrzeughersteller ist bekannt geworden, dass das Funkgerät eines der ersten Einbauteile ist.
Daher ist es nicht möglich, wie ursprünglich geplant, das alte Fahrzeugfunkgerät vom alten Fahrzeug zum Schluss in das neue MLF umbauen zu lassen.
 
Ein neues Funkgerät kostet mit Zubehör ca. 1.100,00 € netto.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende teilt mit, dass es keine Leihgeräte und Platzhalter gibt. Das Funkgerät hat elektronische Defekte. Über die weitere Verwendung des alten Funkgerätes wird gesprochen. Es wird vorgeschlagen, das Gerät fest im Gemeindezentrum einzubauen. Das Funkgerät könnte mit dem Fahrzeugfunk verbunden werden. Gemeinderat Alexander Baur äußert sich zur Thematik. Bei der Firma eurofunk Kappacher, Augsburg könnte versucht werden einen Kabelbaum zu bestellen. Die Vorsitzende wird versuchen bei der genannten Firma Ersatzteile zu beschaffen. Sollte die Option wegfallen, erklären sich die Gremiumsmitglieder mit der Beschaffung eines neuen Funkgerätes einverstanden.    

Beschluss

Es wird ein neues Funkgerät zu ca. 1.100,00 € netto für das neue Feuerwehrfahrzeug erworben, soweit kein Kabelbaum und Rahmen für das alte Funkgerät beschafft werden kann.
Die künftigen Haushaltsansätze in 2023 bzw. 2024 sind anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 8

Sachverhalt

Im Ortsteil Reichertshofen muss ein neuer Einleitungsbescheid für das Niederschlagswasser beantragt werden. Für die dazu notwendigen Unterlagen hat die Gemeinde das Büro Eibl, Donauwörth beauftragt. Es kann sein, dass in den kommenden Monaten Ing.-Büros im Ort unterwegs sind. 

Hauptort Mittelneufnach. Hier wurde vom Landratsamt aufgrund der immer stärker werdenden Naturkatastrophen eine Gefährdungs- und Fließwegeanalyse gefordert. Der Gemeinderat hat den Ing.-Büro KOKAI aus Weilheim den Auftrag erteilt. Es kann ebenso auch hier sein, dass im Ortsbereich der Gemeinde Mittelneufnach Ingenieure für Aufmaß und Analysen unterwegs sind.  

Der Gemeinderat ist mit dem vorgeschlagenen Termin für die Bürgerversammlung am 12.12.2022 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum einverstanden.

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8.1. Bahnübergang Lindenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Aus dem Gremium wird der Sachstand zum maroden Bahnübergang in der Lindenstraße angefragt. 1. Bürgermeisterin Thümmel berichtet, dass das Protokoll der Bahnverkehrsschau nun vorliegt und kein gravierender Mängelzustand festgestellt wurde. Sie wird mit der BGG Rücksprache halten und erneut auf den maroden Übergang hinweisen.   

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8.2. Mängel an Straßen und Problematik Wasserablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Im Gemeinderat werden auf die Straßenrisse in Mittelneufnach und Reichertshofen hingewiesen. Die Risse sollten schnellstmöglich durch den gemeindlichen Bauhof vor Wintereinbruch vergossen werden, um weitere Schäden zu vermeiden. 

Aus dem Rat wird mitgeteilt, dass das anfallende Oberflächenwasser in den Sinkkasten beim Radius der neuen Straße im Baugebiet „Im Riedle“ zum Kornweg nicht ablaufen kann.    

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8.3. Termine Gemeinderatssitzungen in 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.11.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Folgende Termine für 2023 werden festgelegt:

Montag, 16.01.2023
Montag, 27.02.2023
Montag, 20.03.2023
Montag, 24.04.2023
Montag, 22.05.2023
Montag, 19.06.2023
Montag, 17.07.2023
Montag, 21.08.2023
Montag, 18.09.2023
Montag, 16.10.2023   
Montag, 06.11.2023  
Montag, 04.12.2023   
 
Montag, 23.10.2023 Bürgerversammlung 

Datenstand vom 20.12.2022 10:24 Uhr