Datum: 08.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.12.2021 und des öffentlichen Protokolls vom 20.12.2021
2 Bauanträge
2.1 Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 215/21, Gemarkung Walkertshofen
2.2 Erweiterung und Umnutzung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen
3 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 14.12.2021 und des öffentlichen Protokolls vom 20.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 08.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.12.2021 und das öffentliche Protokoll vom 20.12.2021 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Damit ist der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.12.2021 und das öffentliche Protokoll vom 20.12.2021 genehmigt. 

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 08.02.2022 ö 2
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2.1. Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 215/21, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 08.02.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen

Fl.-Nr.:                                215/21, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines zweigeschossigen Doppelhauses mit Satteldach, wobei Kniestockhöhe und Dachneigung abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeführt werden sollen.
Gem. den textlichen Festsetzungen sind hier Einzel- und Doppelhäuser mit Satteldach (Dachneigung 38 – 43°) zulässig. Das zweite Vollgeschoss muss im Dachraum liegen.
Zur Umsetzung des Vorhabens sind demnach isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde das geplante Projekt in der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 vorgestellt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Ein Ortstermin mit dem Gemeinderat fand am 11.12.2021 statt.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

  1. § 4 – Lage der Vollgeschosse

Das Doppelhaus soll in II + D errichtet werden, wonach das zweite Vollgeschoss im Obergeschoss liegt.
Der Bebauungsplan lässt zwei Vollgeschosse zu, wobei das zweite Obergeschoss im Dachgeschoss liegen muss.

  1. § 6.1 – Dachneigung Hauptgebäude

Beantragt wird ein Satteldach mit einer Neigung von 35 Grad. Laut Bebauungsplan muss die Dachneigung zwischen 38° und 43° liegen.

  1. § 6.2 – Dachform Garagen

Es wird beantragt, die beiden Garagen mit Flachdach errichten zu können.
Der Bebauungsplan setzt Satteldächer mit mindestens 25 Grad Dachneigung fest.

  1. § 6.3 – Höhe Kniestock

Die Höhe von OK Rohdecke OG bis OK Sparren, gemessen an Außenkante Mauerwerk beträgt 3,19 m. Laut Bebauungsplan darf dieses Maß 0,75 m betragen.

  1. Überschreitung der Baugrenze

Die Baugrenze im Nordwesten des Grundstücks soll mit einem Teil der westlichen Haushälfte überbaut werden.

Begründung des Antragstellers:

Es wird beabsichtigt, das Grundstück mit einem Doppelhaus zu bebauen. Um das Vorhaben sinnvoll nutzbar umsetzen und den benötigten Wohnraum für die beiden Haushälften schaffen zu können, sind die aufgeführten Befreiungen nötig. 

Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar (§ 31 BauGB).

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2021 wurde den beantragten Befreiungen im Zuge einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Die Lagepläne dienen der Beratung. Die Planung wird erörtert. Die Überschreitung der Baugrenze wird eingehender beraten. Der Planer des Bauvorhabens ist anwesend und beantwortet Fragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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2.2. Erweiterung und Umnutzung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 08.02.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Erweiterung und Umnutzung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus

Flur-Nr.:        233/1, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Das bestehende Einfamilienhaus soll renoviert werden und durch einen Anbau sowie die Anhebung des Kniestocks der Wohnraum erweitert werden, sodass das Obergeschoss in Verbindung mit dem Dachgeschoss als separate Wohneinheit genutzt werden kann.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurden das Bauvorhaben und die zur Umsetzung erforderlichen isolierten Befreiungen vom Bebauungsplan im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Beantragte Befreiungen:

  1. Änderung der Dachneigung – Dachneigung 50° statt 26° – 35°

Für Gebäude mit zwei Vollgeschossen ist eine Dachneigung von 26° – 35° vorgeschrieben.
Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht maßgeblich zu verändern, soll das Dach baugleich mit derselben Dachneigung wieder hergestellt werden, die derzeitige Dachneigung beträgt 50°.

  1. Anzahl der Vollgeschosse – zwei Vollgeschosse statt ein Vollgeschoss

Das vorhandene Wohngebäude wird in der Planzeichnung als bestehend gekennzeichnet, allerdings werden für nachfolgende Baugrundstücke nur Bebauungen mit einem Vollgeschoss zugelassen. Durch die geplante Anhebung des Kniestocks wird das Obergeschoss zu einem Vollgeschoss (somit zwei Vollgeschosse).

  1. Überbauung der Baugrenze

Die Baugrenze für das bestehende Grundstück wurde bei der Erstellung des Bebauungsplanes entlang der bestehenden Außenwände gezogen. Der Anbau soll in östliche Richtung in gleicher Form an das bestehende Gebäude angeschlossen werden, dadurch entsteht eine Überbauung der Baugrenze.

Begründung:

  • Der Bebauungsplan ist inzwischen 54 Jahre alt und seit geraumer Zeit „fertig gebaut“.
  • Der Kniestock wird um lediglich 50 cm erhöht, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt weitestgehend unverändert.
  • Die Maßnahme entspricht dem allgemein angestrebten Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.
Der kleinste Abstand vom Anbau zur östlichen Grundstücksgrenze beträgt noch 3,85 m.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 08.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Es liegen keine Informationen vor.

Datenstand vom 23.02.2022 09:49 Uhr