Datum: 24.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 ReAL-West e.V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027 - Präsentation
7 Informationen
6 Geschwindigkeitsreduzierung Grimoldsrieder Straße außerorts auf 60 km/h wegen Straßenschäden
5 Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Hangebefestigung mit Betonformsteinen, Fl.-Nr. 215/34, Gemarkung Walkertshofen
4.2 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen, Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen
4.1 Erweiterung des bestehenden Rinderstalles, Fl.-Nr. 1805, Gemarkung Walkertshofen
4 Bauanträge
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.04.2022
2 Zuschussantrag TSV Walkertshofen

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1. ReAL-West e.V. - Teilnahme an der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 - 2027 - Präsentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Herr Walther von ReAL-West wird durch die Vorsitzende begrüßt. Er stellt die verlängerte Förderphase vor.

Die ReAL-West e.V. teilte mit E-Mail vom 22.04.2022 mit, dass die aktuelle LEADER-Förderperiode endet. Damit die Gemeinde Walkertshofen in der kommenden LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 Fördermittel in Anspruch nehmen kann, muss der Gemeinderat mit Beschluss die Mitgliedschaft bei REAL-West e.V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027 bestätigen.
 
Aufgrund der Verlängerung der aktuellen Förderphase von 2020 auf 2022 wird die kommende Förderphase nicht wie gewohnt sechs Jahre, sondern fünf Jahre bis 2027 dauern. Nach derzeitiger Planung und unter der Voraussetzung, dass alle bisherigen Mitgliedsgemeinden auch künftig Teil der LEADER-Region bleiben, wird ein verringerter Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1,50 €/Einwohner in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird über Ziele und Möglichkeiten der Gemeinde und der Vereine, Projekte fördern zu lassen, näher eingegangen. Aus dem Gremium kommen Vorschläge, z.B. an der Grundschule kleiner Basketballplatz (problematisch da gemeindliche Pflichtaufgabe) oder eine Stockschützenbahn beim TSV-Sportplatz.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen bestätigt die Mitgliedschaft in der REAL-West e.V. für die kommende Förderperiode 2023 – 2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl bedankt sich bei Herrn Walther für seine Vorstellung im Gremium und verabschiedet ihn.

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Sanierung der Kneippanlage ist fertig gestellt. 
Ein herzliches Dankeschön an Herrn Friedrich Egger für die Sanierung der Holzbänke, an den Malerbetrieb Lehle, die den Innenanstrich des Kneippbeckens kostenlos gemacht haben und an den Verein für Gartenbau und Landespflege, Herrn Walter Schuhmacher und Herrn Georg Wagner, für die Unterstützung.

Die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung in der Grimoldsrieder Straße wird vorgetragen.

Die Generalversammlung des TSV Walkertshofen findet am 03.06.2022 statt.

Am 26.06.2022 wird das Badeentenrennen durch den Schützenverein „Gemütlichkeit“ ausgetragen.

Gemeinderätin Gabriele Egger informiert über den Ablauf bei der Fronleichnamsprozession am 16.06.2022.

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6. Geschwindigkeitsreduzierung Grimoldsrieder Straße außerorts auf 60 km/h wegen Straßenschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Grimoldsrieder Straße außerorts weißt mittlerweile Straßenschäden in einem Umfang auf, welche unter Umständen z.B. für Fahrradfahrer Gefahren aufwirft, wenn sie in hoher Geschwindigkeit den Berg herunterfahren. Um die Geschwindigkeit auf 60 km/h mit einem Hinweisschild „Straßenschäden“ zu begrenzen, bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung mit Begründung.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erklärt, dass nach Aussage der PI Schwabmünchen die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Straßenschäden aufgrund der Unterhaltspflicht der Gemeinde zeitlich begrenzt wird. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits wegen der Besucher der Kneippanlage indiziert wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Grimoldsrieder Straße außerorts auf 60 km/h mit dem Hinweisschild Fußgänger auf Fahrbahn.
Die Reduzierung soll vom Staudenparadies ab Wanderparkplatz bis zum Ortsschild gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Hangebefestigung mit Betonformsteinen, Fl.-Nr. 215/34, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Süden der mit zwei Doppelhäusern bebauten Grundstücke wurde eine Böschungsmauer aus Betonformsteinen errichtet, die den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 4 „Schörr“ widerspricht, weshalb vom Antragsteller ein teilweiser Rückbau mit Reduzierung der Bauhöhe und Freilegung des Sichtbereiches in der Einfahrt gefordert wurde.
Für die Befestigung des Hanges entlang der Straßenseiten mit Betonpflanztrögen wird vom Antragsteller eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend der beigefügten Skizze / Fotos beantragt.

Gem. § 8.2 der Satzung ist das natürliche Gelände soweit wie möglich zu erhalten. Es sind nur natürliche Böschungen zulässig, keine Stützmauern.
Ausnahmsweise sind Stützmauern zulässig, wenn sie durch den Straßenbau bzw. Verkehrssicherheit erforderlich sind. 

Beantragte Befreiung: 
Befestigung des Hanges bis max. 1,8 m an den Straßenseiten „ Am Acker“ und an der „Schörrstraße“, sowie die Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauer mit einer Grünböschung. 
Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite „Am Acker“.

Begründung:
Nachdem während der Baugenehmigungsphase der Hang zusätzlich erworben wurde, sollte der doch sehr lange und steile Hang zur Vereinfachung der Pflege mit Pflanzsteinen befestigt werden.
Nach mehreren Terminen mit der Gemeinde und dem Gemeinderat wurde nun ein Vorschlag ausgearbeitet (s. hierzu Skizze neu).
Entlang der Schörrstraße werden die Pflanzsteine bis ca. 1,8 m Höhe mit drei Ausbuchtungen erstellt.
An der Ecke „Am Acker“ / „Schörrstraße“ wurde ein Sichtfeld mit ca. 1 m Höhe zur besseren Einsicht integriert.
Zudem werden die Stellplätze „Am Acker“ ca. 0,6 m nach unten versetzt, um dort nicht die komplette Länge befestigen zu müssen. 
Dadurch werden an der Hausseite Stützwinkel notwendig und die Stellplätze verschieben sich zur Straße „Am Acker“ auf ca. 2 m Abstand. Zudem wird auf der Westseite „Am Acker“ zusätzlich eine Einbuchtung vorgesehen.
Zur Sicherung wird ein 0,9 m hoher grüner Maschendrahtzaun angebracht.

Diskussionsverlauf

Im Gemeinderat wird die Hangebefestigung ausführlich erörtert. Die Anlage ist unschön. Ein Defizit an Grünvolumen stört den Gemeinderat. Der Gemeinderat war hier zwar ausnahmsweise zu einem Kompromiss bereit, der Vorschlag geht jedoch nicht weit genug.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Maßgaben:

  • Auf der Grundlage der Planskizze von 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer Befestigung des Hanges bis max. 1,80 m Höhe an der Straßenseite „Am Acker“ und an der „Schörrstraße“ sowie Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauere mit einer Grünböschung.

  • Ausformung der Befestigung in Formsteinen abgetreppt zur Hangseite hin um jeweils 1/3 soweit hierauf noch Zugriff besteht.

Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite am Acker.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Maßgaben:

  • Auf der Grundlage der Planskizze von 2. Bürgermeister Johann Blumenhofer Befestigung des Hanges bis max. 1,50 m Höhe an der Straßenseite „Am Acker“ und an der „Schörrstraße“ sowie Anpassung der Gärten zur befestigten Stützmauere mit einer Grünböschung.

  • Ausformung der Befestigung in Formsteinen abgetreppt zur Hangseite hin um jeweils 1/3 soweit hierauf noch Zugriff besteht.

Verringerung der Abstandsfläche an den Stellplätzen im Westen auf 2 m zur Straßenseite am Acker.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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4.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen, Fl.-Nr. 944, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                944, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet – WA 3.

Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten. 

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung unter Punkt 2.1 der Satzung – zulässige Grundfläche 
Die höchstzulässige Grundflächenzahl GRZ (§ 19 BauNVO) beträgt in allen Baufeldern 
maximal 0,3. 
Überschreitungen sind ferner zulässig durch die in § 19 Abs. 4 BauNVO aufgeführten baulichen Anlagen bis zu einer Obergrenze der GRZ von 0,5.

Beantragte Befreiung: Überschreitung der GRZ um 0,11 auf 0,61
Die Obergrenze der GRZ von 0,5 für Überschreitungen durch die in § 19 Abs. 4 BauNVO aufgeführten baulichen Anlagen wird um 0,11 überschritten und beträgt 0,61.

Begründung:
Die GRZ wird durch das Wohngebäude nicht überschritten.
Um jedoch dem erhöhten Stellplatzbedarf gerecht zu werden, wird durch die benötigte Anzahl der Stellplätze und deren Zufahrt die Obergrenze der GRZ überschritten.

Hinweis: Zahl der Stellplätze gem. Satzung Punkt 4.2
WA3: Bei Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern sind mindestens zwei Stellplätze je Wohneinheit zu errichten. Beträgt die Anzahl der Wohneinheiten mehr als 3 pro Wohngebäude sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze zu errichten. Es wird gegebenenfalls auf die nächste ganze Zahl aufgerundet (z.B. 5 WE x 1,5 St.Pl = 7,5 St.Pl -> 8 St.Pl.)

  1. Festsetzung unter Punkt 3.7 der Satzung – Zahl der Wohnungen
Im WA 3 dürfen mindestens 4 bis 6 Wohneinheiten für ein Mehrfamilienhaus errichtet werden.

Beantragte Befreiung: Errichtung von 9 Wohneinheiten
Die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird überschritten und 9 Wohneinheiten geschaffen.

Begründung:
Um der Notwendigkeit, in Walkertshofen mehr Wohnraum zu schaffen, gerecht zu werden, werden 9 Wohnungen geschaffen.



  1. Festsetzung unter Punkt 5.5 u. 6. Der Satzung – Einfriedungen u. Geländeveränderungen
Sockelmauern sind unzulässig.
Abgrabungen und Aufschüttungen über die Angleichung des Urgeländes an das Niveau der Erschließungsstraße (+/- 40 cm) hinaus sind unzulässig.

Beantragte Befreiungen: 
Sockel- bzw. Stützmauern mit bis ca. 1,15 m Höhe wurden notwendig im nord-östlichen Bereich am Carport und der Zufahrt.

Graduelles Aufschütten bis ca. 1,00 m Höhe bis zur östlichen Grundstücksgrenze sowie im süd-östlichen Bereich des Grundstückes / Spielplatzes sind erforderlich.

Abgrabungen von bis zu 0,60 m wurden im Westen um das Gebäude notwendig.

Begründung:
Das Grundstück fällt in Richtung Osten ab, wodurch die Bebauung erschwert wird.

Um einen barrierefreien Zugang zu den Stellplätzen, dem Gebäudeeingang und anderen Grundstücksteilen zu ermöglichen, wurde das Grundstück mit einer maximalen Neigung von 6 % aufgeschüttet.
Außerdem wurde der Spielplatzbereich aufgefüllt, um eine gering geneigte bespielbare Fläche für die dort ansässigen Kinder zu erhalten.

Im Bereich des westlichen Gebäudeteiles wurde das Gelände um bis zu 0,60 m abgegraben, um den Bewohnern im EG einen barrierefreien Zugang zur Terrasse sowie zur südlichen Grünfläche zu ermöglichen.

Um das aufgeschüttete Gelände hinsichtlich der Verkehrslasten, erzeugt durch den Pkw-Verkehr der Bewohner, abzufangen, wurde zur östlichen Grundstücksgrenze für die Zufahrt wie auch für die Stellplätze 11 und 12 eine Stützmauer von bis zu ca. 1,15 m Höhe notwendig.

  1. Festsetzung unter Punkt 5.3 u. 5.4 der Satzung – Bedachung u. Dacheinschnitte/Dachaufbauten
Als Dachdeckung für geneigte Dächer sind nur Dachplatten in Rot-, Braun- oder Grautönen sowie Schwarz zulässig.
Dachaufbauten sind nur auf Hauptgebäuden gem. Pkt. 3.2 ab 32° Dachneigung zulässig.
Die Dachneigung und Dacheindeckung sind dem Hauptdach anzugleichen. 

Beantragte Befreiung: 
Pro Wohnung im Dachgeschoss wird ein Dachaufbau als Zwerchgiebel mit Schleppdach (Neigung 5°) errichtet.

Begründung:
Um der Notwendigkeit, in Walkertshofen mehr Wohnraum zu schaffen, gerecht zu werden, werden auch zwei Wohnungen im Dachgeschoss geschaffen.
Um ausreichend Fläche ohne Dachschräge im Wohnbereich und einen Ausgang auf einen vorgelagerten Balkon bieten zu können und Wohnqualität zu schaffen, wird pro Wohnung im Dachgeschoss ein Zwerchgiebel mit Schleppdach errichtet.

Die Dachneigung des Zwerchgiebels mit Schleppdach beträgt 5°. Eine Regelausführung mit Flachdachziegel unter 10° ist nicht möglich.

Um ein wasserdichtes Dach zu gewährleisten, soll die Bedachung in beschichtetem Aluminium mit Stehfalz errichtet werden. Der Farbton des Schleppdaches ist dunkelgrau / anthrazit, und an das Hauptdach (Ziegel dunkelgrau) angeglichen.

  1. Festsetzung unter Punkt 3.4 der Satzung - Baugrenze 
Außerhalb der überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nicht zulässig.

Beantragte Befreiung:
Die Nebenanlage als Abstellraum für Müllbehälter und Fahrräder wird teilweise außerhalb der Baugrenzen errichtet.

Begründung:
Die untergeordnete Nebenanlage dient dem Schutz von Müllcontainern und Fahrrädern der Bewohner. Dieser Abstellraum wird aufgrund der einfachen Zugänglichkeit für alle Bewohner an der Zufahrt positioniert, Müllbehälter können schnell und auf kurzem Wege zur Entleerung abgestellt werden.
Aufgrund der Flächen für Gebäude, Zufahrt und erforderlicher Pkw-Stellflächen und um das Nebengebäude vom Wohngebäude abzurücken, tritt der Abstellraum teilweise über die Baugrenze hinaus. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich den Bauantrag, insbesondere auch die geplanten Aufschüttungen. Im Endeffekt entspricht das Vorhaben dem Ziel der Gemeinde, ein großes Gebäude mit Mietwohnungen zu haben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.1. Erweiterung des bestehenden Rinderstalles, Fl.-Nr. 1805, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung des bestehenden Rinderstalles

Fl.-Nr.:                                1805, Gemarkung Walkertshofen

Der Antragsteller möchte an die Ostseite des bestehenden Rinderstalles einen ca. 12 m x 12 m großen Anbau in Massivbauweise errichten, in dem 22 zusätzliche Liegeboxen vorgesehen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 4
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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 26.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 26.04.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll gilt damit als genehmigt. 

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2. Zuschussantrag TSV Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 24.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Der TSV Walkertshofen hat einen Zuschussantrag für die Platzsanierung des Hauptfelds, Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED und den Anbau einer Verkaufshütte mit Kühlzelle oder Kühlanhänger gestellt. 

Das Hauptfeld wurde 1983 mit einfachsten Mitteln errichtet und seitdem durch Sanden und andere Tätigkeiten unterhalten. Die Instandsetzungsarbeiten nach jedem Spiel belaufen sich auf mehrere Stunden, womit Aufwand und Nutzen nicht mehr im Verhältnis stehen. Die Gesamtkosten betragen hierfür 46.823,85 €. Vom BLSV und vom Landratsamt werden Zuschüsse in Höhe von 18.888,15 € erwartet.

Bei der Flutlichtanlage werden durch Umrüstung auf LED Stromkosten gespart. Bei der bisherigen Anlage bildet sich außerdem Kondenswasser, und das Licht fällt für 20 Minuten aus. Die Gesamtkosten betragen 51.631,14 €. Es werden vom BLSV und LRA Zuschüsse in Höhe von 35.515,24 € erwartet.

Des Weiteren möchte der TSV eine Verkaufshütte anbauen, welche notwendig ist, um Platz für Anschaffungen zu haben, den wachsenden Ansprüchen der Gesundheitsbehörde und den Besuchern genüge zu leisten. Im Zuge dessen soll auch eine Kühlzelle installiert bzw. ein Kühlanhänger beschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf 40.000,00 €. Hierfür erhält der TSV keine Zuschüsse.

Der TSV Walkertshofen bittet die Gemeinde um Bezuschussung der genannten Maßnahmen und eine finanzielle Unterstützung in Höhe von ca. 20.000,00 bis 25.000,00 €.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Christoph Endres erläutert den Zuschussantrag und stellt die Tätigkeiten des Vereins im Detail dem Gremium vor.
Über die Höhe einer Bezuschussung wird beraten.
Der Gemeinderat schlägt vor, dass der TSV Walkertshofen für das Projekt „Anbau einer Verkaufshütte“ Kontakt mit ReAL-West e.V. aufnimmt, um evtl. in das LEADER-Förderprogramm aufgenommen zu werden.

Beschluss

Die Gemeinde Walkertshofen bewilligt dem TSV Walkertshofen einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € für die Platzsanierung des Hauptfeldes, die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED und den Anbau einer Verkaufshütte mit Kühlzelle oder Kühlanhänger.

Der Zuschuss wird auf Antrag des TSV Walkertshofen und nach Vorlage einer Kostenaufstellung (mit allen bezahlten Rechnungen) ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Christoph Endres enthält sich der Stimme aufgrund pers. Beteiligung nach Art. 49 GO.

Datenstand vom 04.07.2022 12:05 Uhr