Datum: 08.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.07.2022
2 Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in Mickhausen - Präsentation der UGG
3 Bauanträge
3.1 Erweiterung einer vorhandenen Garage, Fl.-Nr. 65/4, Gemarkung Münster
3.2 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen
3.3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.-Nr. 361, Gemarkung Mickhausen
3.4 Anbau eines unbeheizbaren Wintergartens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 11.07.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 11.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in Mickhausen - Präsentation der UGG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 2

Sachverhalt

Herr Kaiser von der UGG (Unsere Grüne Glasfaser) und Herr Blum von der Firma FTTP (Fibre to the people) stellen dem Gemeinderat und interessierten Bürger/-innen ihr Konzept für einen möglichen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde Mickhausen vor.

Gemeinderat Michael Fischer nimmt ab 19.45 Uhr an der Sitzung teil.

Der Vorsitzende übergibt an Herrn Kaiser das Wort. Er stellt kurz das Unternehmen „Unsere Grüne Glasfaser“, ein im Jahr 2020 gegründetes Joint Venture der Telefónica Gruppe und der Allianz, vor. Der Sitz ist in Ismaning bei München. 

Der Ausbau von Glasfaser bis in das Haus aufgrund von Bedarf für jeden Haushalt mit gleichzeitiger Nutzung bei Homeoffice und Homescholling und Anwendungen mit hohem Datenverbrauch, z.b. Streaming, Clauddienste, Telemedizin, ect. ist Technologie der Zukunft (Energieeinsparung gegenüber konventionellen Lösungen). 

Herr Blum übernimmt und stellt die möglichen Stufen des Ausbaues, beginnend mit der Durchführung der Bauplanung, Angebotsphase, erste Bauphase bis Nacherschließung, vor. Nach ca. 9 – 18 Monaten wäre dann ein Anschluss bis in das Haus oder in die Wohnung möglich. Die Fa. FTTP stimmt die Bauweise mit der Gemeinde ab. Mit den Eigentümer-/innen erfolgt dann eine Hausbegehung mit Besprechung für den Ausbau im Haus. Durch moderne Verlegtechniken (unterirdisch, der Vorgarten bleibt wie er ist) bis Hauseinführung zum Hausübergabepunkt (HÜP) und der Verbindung im Haus wird vorgetragen. Die Leitungswege im Haus muss der Eigentümer-/innen vorbereiten. Ein Beispielbild eines HÜP und ONT (Optical Network Termination), Umwandlung von Lichtimpulsen in elektrische Signale wird gezeigt. Die Kosten bei Abschluss eines Vertrages werden genannt. 

Nach Umstellung bleibt die Rufnummer (n), E-Mail-Adresse (n), sämtliche Zugänge zu Netflix, Amazon-Prime, Disney+; Magenta-TV usw.  gleich. 

Herr Kaiser erwähnt in den Schlussworten die Begleitung der UGG beginnend mit Informationen an die Bürger/-innen über die Vorteile von Glasfaser und zu den verfügbaren Internetanbietern.

Diskussionsverlauf

Alle Fragen aus dem Gremium werden direkt bei der Besprechung während der Präsentation beantwortet. 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die UGG (Unsere Grüne Glasfaser). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterlagen vorzubereiten und in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Kujath bedankt sich bei Herrn Kaiser und Herrn Blum für die ausführliche Vorstellung im Gemeinderat. Beide werden um 20.20 Uhr verabschiedet.

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3
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3.1. Erweiterung einer vorhandenen Garage, Fl.-Nr. 65/4, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Erweiterung einer vorhandenen Garage

Fl.-Nr.:                                65/4, Gemarkung Münster

Das Flurstück ist im Flächennutzungsplan innerhalb eines Dorfgebietes ausgewiesen.
An die Bestandsgarage, die an dem gemeindlichen Flurstück Fl.-Nr. 64/2 angrenzt, möchte der Antragsteller eine weitere Garage mit den Abmessungen 7,0 m x 3,6 m, Wandhöhe ca. 3,40 m an der Straßenseite, anbauen. Die Ausführung des Anbaus soll in Holzbauweise mit Ziegeleindeckung erfolgen.

Die Abstandsflächen erstrecken sich bis auf der Südseite bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche.

Diskussionsverlauf

Anhand der Ansichten und des Lageplanes wird die Planung vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3.2

Sachverhalt

 Bauvorhaben:        Errichtung eines Geräteschuppens – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Fl.-Nr.:        902/41, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“.

Im südöstlichen Bereich des Flurstücks wurde ein Geräteschuppen errichtet, der auf einer Fläche
von 1,98 m x 2,75 m teilweise die festgesetzte Baugrenze überschreitet. 
Da gem. der Satzung § 4 Nebengebäude grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen 
zulässig sind, wird eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze beantragt. 

Begründung:
Das Nebengebäude liegt südlich auf dem Grundstück, 1,85 m von der Straße entfernt. 
Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes sind nicht 
beeinträchtigt. Das eingeschossige Nebengebäude ist von der Straße aus nicht gut sichtbar und
prägt somit den Straßenraum nicht. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kommen keine Anfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.-Nr. 361, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Errichtung einer Gartenhütte – Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Fl.-Nr.:        361, Gemarkung Mickhausen

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Westlich der
Viehweidestraße – 1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller plant an der Ostseite des Grundstückes die Errichtung einer Gartenhütte,
Abmessungen 2,5 m x 5 m mit einem Grenzabstand von 1,80 m.

Das verfahrensfreie Bauvorhaben liegt teilweise außerhalb der östlichen Baugrenze, die mit einem Grenzabstand von 3,0 m in der Planzeichnung eingetragen ist. Gem. § 3 der Satzung sind Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zugelassen.
Für die Errichtung der Gartenhütte wird deshalb eine isolierte Befreiung zur Überschreitung der östlichen Baugrenze beantragt. 

Begründung:
Die gewählte Position der Gartenhütte dient der besseren Nutzbarkeit der Fläche zwischen
Gartenhütte und Wohnhaus sowie der Verringerung der unnutzbaren Fläche zwischen Grenze und
Gartenhütte.

Diskussionsverlauf

Die Position auf dem Grundstück für das geplante Bauvorhaben wird näher betrachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Andreas Zimmermann enthält sich gem. Art 49 GO der Stimme aufgrund persönlicher Beteiligung.

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3.4. Anbau eines unbeheizbaren Wintergartens, Fl.-Nr. 902/41, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 08.08.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau eines unbeheizbaren Wintergartens

Fl.-Nr.:                                902/41, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“.

Der Antragsteller möchte an der Westseite des Wohngebäudes einen Wintergarten mit den Abmessungen 3,8 m x 6,4 m anbauen.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:


Beantragte Befreiungen:
Befreiung von § 5 Punkt 1 der Satzung, wonach nur Satteldächer mit Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachpfannen mit einer Dachneigung von 40° bis 48° zulässig sind, sowie von Punkt 3.4 der Satzung, wonach Außenwände als verputzte Flächen auszuführen sind.

Begründung:
Ausführung des Wintergartens ist nur möglich als Pultdach mit 8° Dachneigung, die Dacheindeckung sowie die Außenwände des geplanten unbeheizten Wintergartens sollen aus durchsichtigem Glas anstatt aus Dachsteinen bzw. verputzt ausgeführt werden.
  

Diskussionsverlauf

Die Örtlichkeit wurde bei Top 3.2. vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2022 09:26 Uhr