Datum: 10.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2022
2 Bauanträge
2.1 Errichtung von Parkplätzen für das Staudenschloss Mickhausen, Fl.-Nr. 430/3, Gemarkung Mickhausen
2.2 Tekturantrag "Neubau einer Lagerhalle", Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen
3 Erteilung einer Erlaubnis an die Anwohner des Ortsteils Laiber zur Benutzung des Feldweges von Laiber nach Osten zur Kreisstraße nach Bobingen
4 Antrag auf Zuschuss zur Modernisierung der Schießstände
5 Einziehung eines Teiles der Ortsstraße Rieger/Laiber - Mickhauser Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
6 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.09.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.09.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 2
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2.1. Errichtung von Parkplätzen für das Staudenschloss Mickhausen, Fl.-Nr. 430/3, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung von Parkplätzen für das Staudenschloss Mickhausen

Fl.-Nr.:                                430/3, Gemarkung Mickhausen

Die Hermann-Messerschmidt Kulturerbe-Stiftung beabsichtigt für das Staudenschloss in Mickhausen eine Schlossparkanlage inklusive Schlossweiher, Orangerie und Renaissancegarten herzustellen, die kulturell genutzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.

Für das Schloss sind im Rahmen der Baugenehmigung 74 Parkplätze und für die Orangerie 9 Stellplätze erforderlich. Hiervon sind 3 Stellplätze barrierefrei herzustellen, womit sich ein Gesamtbedarf von 83 Stellplätzen ergibt.
Tatsächlich werden 94 PKW-Stellplätze vorgehalten.

Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt von der Kreisstraße A 13 über eine kombinierte Ein- / Ausfahrt an der nordwestlichen Grundstücksecke.
Aufgrund der vorhandenen Geländeneigung des Plangebietes ist eine Abtreppung der Stellplatzflächen mit begrünten Böschungen vorgesehen.
Die Stellplatzflächen werden sowohl als Schotterrasen (51 Stellplätze) als auch mit einer wassergebundenen Wegedecke (43 Stellplätze) ausgeführt. Im Böschungsbereich werden Blumenwiesen angesät und mit Obstbäumen bepflanzt.

Diskussionsverlauf

Die fehlenden Unterlagen werden durch 1. Bürgermeister Kujath aufgezählt und kurz erläutert. 

Beschluss

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund fehlender Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauantrages erforderlich sind, vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Tekturantrag "Neubau einer Lagerhalle", Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Lagerhalle – Tekturantrag

Fl.-Nr.:                                880/7, Gemarkung Mickhausen

Die Tekturplanung wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung vom 12.09.2022 behandelt.
Aufgrund der nicht eindeutig nachvollziehbaren Geländeangaben in den Planvorlagen wurde der Tagesordnungspunkt vertagt und eine Überarbeitung der Planung mit ergänzenden Höhenangaben des ursprünglichen und des geplanten Geländes gewünscht und vom Antragsteller angefordert.
Die geänderten Planunterlagen liegen aktuell noch nicht vor.  

Beschluss

Aufgrund der noch fehlenden Unterlagen kann das Bauvorhaben nicht abschließend beurteilt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen zu der Tekturplanung wird nicht erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Erteilung einer Erlaubnis an die Anwohner des Ortsteils Laiber zur Benutzung des Feldweges von Laiber nach Osten zur Kreisstraße nach Bobingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Rahmen des Ortstermins des Verwaltungsgerichts in der Streitsache eines Anwohners aus Laiber gegen die Gemeinde Mickhausen wegen Sperrung des Feldweges am 23.06.2022 wurde auch die folgende Frage angesprochen:

„Der Klägerbevollmächtigte führt aus, dass aus Sicht seines Mandanten eine geeignete Lösung des Konflikts wäre, den Anwohnern des Ortsteils Laiber für den nicht gewidmeten Teil des Weges eine Sondernutzungserlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung vom Verbotszeichen 260 zu erteilen.“

Dieser Vorschlag wurde vom Rechtsanwalt der Gegenseite mit Schreiben vom 07.07.2022 nochmals wiederholt mit folgender Begründung:

„Wie Sie wissen, hatte ich bei dem Ortstermin vorgeschlagen, ob die Gemeinde nicht bereit wäre, den wenigen Anwohnern des Ortsteils Laiber es individuell zu gestatten, den streitgegenständlichen Weg zur Kreisstraße zu benutzen durch eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis bzw. einer Ausnahmegenehmigung. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sich dabei um eine äußerst einfache Möglichkeit handeln würde, den gesamten Streit gütlich beizulegen.
Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass der gesamte Konflikt vor allem daraus entstand, dass die Gemeinde vor vielen Jahren Grundstücksabtretungen mit dem Versprechen erreichte, den gesamten Weg zu widmen. Auch wenn es darüber keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt oder ähnliches, dürfte dieser Sachverhalt unstreitig sein.
Wenn die Gemeinde erreichen will, dass es zu keinen sicherheitsrechtlich relevanten Begegnungen an der Ausfahrt des Weges zur Kreisstraße kommt, müsste die Gemeinde konsequenterweise auch den gesamten landwirtschaftlichen Verkehr sperren. Wenn auf dem streitgegenständlichen Weg ein landwirtschaftliches Gespann auf die Kreisstraße ausfährt, führt dies zu einer deutlich größeren Gefahr, als beim Ausfahren eines wesentlich schnelleren Pkw. Von daher ist der sicherheitsrechtliche Aspekt für die Sperrung des Weges meines Erachtens nicht nachvollziehbar, wenn man die Benutzung auf die wenigen Einwohner von Laiber beschränkt. Ich darf Sie hier noch einmal darum ersuchen, diese Lösungsmöglichkeit mit Herrn Bürgermeister Kujath zu besprechen.“

Nach Kenntnis der Verwaltung und den bisherigen Aussagen des Gemeinderates entspricht dies nicht dem Willen der Gemeinde. Folgende Erwägungen:

  • Von irgendwie gearteten Versprechungen eines Gemeindevertreters im Rahmen von Grundabtretungen bezüglich einer künftigen Widmung des Feldwegs ist nichts bekannt. 
  • Selbstverständlich unterliegt jede Art von Straßenverkehr Gefährdungen. Dennoch kann es nicht Aufgabe der Gemeinde sein, jede Art von Verkehr zu unterbinden. Landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Verkehr ist an dieser Stelle notwendig. Sonstiger Verkehr kann auf sichere Art über die vorhandene geteerte Verbindungsstraße der Gemeinde abgewickelt werden.
  • Nach dem Argument der Gegenseite wäre die Gemeinde grundsätzlich gehalten, jede Art von „Schleichverkehr“ auf Feldwegen nicht nur zu dulden, sondern auch noch mit Ausnahmegenehmigungen zu befördern. 
  • Die Gemeinde beabsichtigt die Abstufung des als Gemeindeverbindungsstraße verbliebenen Teilstücks zum Feldweg. Die Anhörung wurde bereits durchgeführt. Die Entscheidung durch den Gemeinderat soll auf einer der kommenden Sitzungen fallen. Eine solche Abstufung wird die landwirtschaftliche Nutzung des Feldwegs weiterhin ermöglichen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn ein anliegender Landwirt sein Feld per PKW erreichen möchte.
  • Weiterhin macht es einfach keinen Sinn, den Anwohnern von Laiber die Nutzung des Feldwegs zu erlauben, dem sonstigen allgemeinen Verkehr jedoch nicht. Einen umfangreichen sonstigen allgemeinen Verkehr dürfte es in nennenswertem Umfang nicht geben.
  • Für den Fall einer Freigabe kann sich die Gemeinde jedoch sicherlich auf zusätzlichen Winterdienst einstellen, samt der Forderung der Anwohner, den Weg zu teeren.


Abschließend noch Auszug aus der Stellungnahme der unteren Straßenverkehrsbehörde vom 15.09.2022:

„…An den Nahtstellen des Feldwegs FI.-Nr. 411/2 wurde von der Gemeinde Mickhausen
der Verkehr für Kraftwagen und Krafträder mit Verkehrszeichen 260 i.V.m. ZZ 1026-38
StVO gesperrt. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr wurde mit Zusatzzeichen 1026-38 StVO zugelassen. Grund hierfür war, dass der Feldweg nicht ausgebaut ist und auch nicht asphaltiert. Im Winter wird dieser Weg nicht geräumt und gestreut.

Die Nahtstelle des Feldweges FI.-Nr. 411/2 zur Kreisstraße A13 liegt an freier Strecke im Außerortsbereich in einem Waldstück. Die Geschwindigkeit ist im Zuge der Kreisstraße A13 an der Nahtstelle nicht begrenzt. Es gilt die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Die Sichtverhältnisse sind teilweise eingeschränkt.

Die Gemeinde Mickhausen kann als örtliche Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 1 Satz 1
StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung den Verkehr beschränken oder verbieten. Anordnungen dieser Art unterliegen einer gesonderten Prüfung im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO. Nach dieser Vorschrift dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist und wo besondere Umstände vorliegen.

Das Befahren von Feld- und Waldwegen, die von geringer Breite sind und nicht für den PKW-Verkehr ausgebaut sind, erzeugt regelmäßig eine solche Gefahrenlage. Verkehrsregelnde Maßnahmen können insoweit zwingend geboten sein. Hinzu kommt, dass Gefahren und Beeinträchtigungen bei der Begegnung landwirtschaftlicher Fahrzeuge oder Holztransportfahrzeuge mit anderen Kraftfahrzeugen ein Verkehrssicherheitsrisiko darstellt. Der Feld-/Waldwege FI.-Nr. 411/2 ist weder für höhere Geschwindigkeiten nichtlandwirtschaftlicher Fahrzeuge ausgelegt noch auf den von diesem verursachten Begegnungsverkehr.

Die verkehrsbehördliche Anordnung der Gemeinde Mickhausen ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.“

Diskussionsverlauf

Der Zuhörerschaft wird nach Genehmigung aus dem Gremium das Wort erteilt. Eine Anliegerin verweist in ein paar kurzen Sätzen auf die Notwendigkeit des Benutzens des Feldweges und auf das Unverständnis der Anwohner hin.

Durch die Jagdgenossenschaft Mickhausen, vertreten durch den 1. Vorstand, wird informiert, dass die Genossen für die Instandsetzung des Feldweges zuständig sind. Durch Befahren wird der Weg geschädigt und verursacht Unkosten. Das Jagdgebiet wird außerdem beeinträchtigt und verliert an Wert.

Beschluss

Die beantragte Sondernutzungserlaubnis und eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO werden den Anwohnern des Ortsteils Laiber für die Benutzung des Feldwegs ab Laiber in östlicher Richtung zur Kreisstraße nach Bobingen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Zuschuss zur Modernisierung der Schießstände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Alt-Schützen Mickhausen beabsichtigen ihre Schießanlage zu modernisieren und elektronische Schießstände einzubauen. Der Verein bittet um einen Zuschuss für die Umbaumaßnahme. Die aktuellen Angebote (siehe Anlagen) zeigen Unkosten in Höhe von ca. 37.000,00 € gesamt. Der Preis kann bei der momentanen Lage schwanken. 

Der Antrag der Alt-Schützen Mickhausen wird im Wortlaut verlesen.

Es fand im Oktober 2022 eine Sitzung des Vereins statt. Die Alt-Schützen Mickhausen erhalten vom Verband einen Zuschuss in Höhe von ca. 25 %. Der Verein hat 186 Mitglieder, davon 56 Jugendliche. Der Einbau wird in Eigenleistung übernommen. 

Die Gemeinde hat dem Schützenverein 2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.037,44 € für die Maßnahme Umbau des Schießstandes auf Antrag vom 12.03.2019 gewährt. Beantragt wurden 1.117,44 € für die Übernahme der Material- und weiteren Kosten. Die Arbeitsleistung erfolgte durch den Verein. Die Kosten des Verfahrens-/Gutachtenrechnung in Höhe von 80,00 € wurde vom Verein getragen. 

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen der Mitglieder wird die erfolgreiche Vereinsarbeit der Alt-Schützen erwähnt. In heutiger Zeit sind elektronische Schießstände Standard. Die Ratsmitglieder sprechen sich für eine Zuschussgabe aus.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen gewährt den Alt-Schützen Mickhausen einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die Modernisierung der Schießstände. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Einziehung eines Teiles der Ortsstraße Rieger/Laiber - Mickhauser Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Zuge der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Mickhausen wurde die Zufahrt zum Rieger/Laiber verlegt und bereits im Jahr 2009 als Ortsstraße gewidmet. Da die im Lageplan gekennzeichnete Straße („Mickhauser Weg“) jede Verkehrsbedeutung verloren hat, wird sie nach Art. 8 BayStrWG eingezogen. 
Über die Absicht der Einziehung wurden die betroffenen Anlieger mit Schreiben vom 10.06.2022 informiert und bis zum 12.07.2022 Gelegenheit gegeben, Einwände vorzubringen. 
Es liegen nun keine Einwände vor.


Bezeichnung der Straße:                „Rieger/Laiber“ – „Mickhauser Weg“

Anfangspunkt:                                Fl.-Nr. 872 (Kreisstraße)

Endpunkt:                                nord-östliche Ecke der Fl.-Nr. 395

Fl.-Nrn.                                980/18 der Gemarkung Mickhausen, 
392/2 der Gemarkung Reinhartshofen

Länge:                                        0,427 km

Baulastträger:        Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde Mickhausen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung eines Teiles der Ortsstraße Rieger/Laiber „Mickhauser Weg“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 10.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Malerskirchweg wurde durch die Fa. Gartenbau Klöck, Langerringen fertig gestellt. Angebote für ein einseitiges Geländer werden eingeholt.

Angebote für das Bauvorhaben Tulpenstraße/Ecke Blumenstraße und für die Wiederherstellung Pfarrer-Baur-Saales-Straße sind noch offen.

Ein Bürger berichtet über den schlechten Zustand des Weges zur Kirche von Münster nach Mickhausen. Der Vorsitzende berichtet, dass der Weg in der Gemarkung Schwabmünchen liegt. Er wird mit der Stadt Schwabmünchen Kontakt aufnehmen.

Datenstand vom 19.10.2022 09:46 Uhr