Datum: 14.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.10.2022
2 Bauanträge
2.1 Tekturantrag-Umbau und Erweiterung Kindergarten "St. Wolfgang", Fl.-Nr. 221, Gemarkung Mickhausen
2.2 Neubau einer Lagerhalle - neue Höhenlage der Lagerhalle, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen
2.3 Nutzungsänderung überdachter Pkw-Stellplätze zu einem Diagnoseplatz mit Bremsenprüfstand und Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt, Fl.-Nr. 564, Gemarkung Grimoldsried
3 Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2023
4 Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden
5 Informationen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.10.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 2
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2.1. Tekturantrag-Umbau und Erweiterung Kindergarten "St. Wolfgang", Fl.-Nr. 221, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Tekturantrag – Umbau und Erweiterung Kindergarten
 „St. Wolfgang“

Fl.-Nr.:                                221, Gemarkung Mickhausen

Der Bauantrag für die Erweiterung des Kindergartens „St. Wolfgang“ wurde mit Schreiben vom 11.04.2019 genehmigt.
In der Tekturplanung sind die Nutzungsänderungen der Räume im Bestandsgebäude aufgenommen.
  • EG-Änderung: Personalraum + Büro Personalraum (versetzt) + Therapieraum
  • Müll -Technikräume + Abstellraum
  • Abstellraum Leseecke
-    OG-Änderung: Schlafraum  Büro Leiterin + Elternsprechzimmer,
Intensivraum zu Schlafraum

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Neubau einer Lagerhalle - neue Höhenlage der Lagerhalle, Fl.-Nr. 880/7, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Gemeinderat Thomas Bissinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. 
Nach Aufforderung durch 1. Bürgermeister Kujath nimmt er bei den Zuhörern Platz. 

Bauvorhaben:                        Neubau einer Lagerhalle – neue Höhenlage der Lagerhalle

Fl.-Nr.:                                880/7, Gemarkung Mickhausen

Dem Bauantrag wurde in seiner ursprünglichen Form in der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass die Höhenlage des Gebäudes und des Geländes von den genehmigten Planunterlagen abweichen und eine Tekturplanung erforderlich ist.

Die Tekturplanung wurde bereits auf den Gemeinderatssitzungen vom 12.09.2022 und 10.10.2022 behandelt. Aufgrund der nicht eindeutig nachvollziehbaren Geländeangaben in den Planvorlagen wurde der Tagesordnungspunkt einmal vertagt bzw. auf der letzten Sitzung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und eine Überarbeitung der Planung mit ergänzenden Höhenangaben des ursprünglichen und des geplanten Geländes vom Antragsteller angefordert.

Südlich des mit der Lagerhalle bebauten Flurstücks Fl.-Nr. 880/7 verläuft eine gemeinsame Zufahrt (Fl.-Nr. 880/26), die auch das östlich angrenzende Flurstück Fl.-Nr. 880/25 erschließt.

Entlang der westlichen Grundstücksgrenze entsprechen die geplanten Höhen den Bestandshöhen, am südlichen Grenzverlauf der gemeinsamen Zufahrt auf Fl.-Nr. 880/26 wurde das Bestandsgelände von West nach Ost um max. 0,66 m abgetragen. Im Anschluss an das östlich angrenzende Flurstück Fl.-Nr. 880/25 weicht das geplante Gelände an der Südostecke von Fl.-Nr. 880/7 um 0,31 m vom Bestandsgelände ab.   

Diskussionsverlauf

Der vorliegende Lageplan und die Höhenansichten dienen der Beratung. Der Vorsitzende informiert im Detail über die geänderte Planung bzgl. der Höhe zur Ursprungsplanung. Dabei wird anhand von Plänen die alte Planung der neuen Planung gegenübergestellt und die Unterschiede eingesehen. Auf Nachfrage aus dem Gremium nach dem Vermessungsprotokoll, lässt der Vorsitzende zur näheren Begutachtung die Planunterlagen im Umlauf einsehen. Ein Ortstermin konnte aufgrund der einbrechenden Dunkelheit vor der Sitzung nicht stattfinden. Die Verwaltung hat Fotos vom Bauort über die Zufahrt zum Nachbargründstück gemacht, damit sich die Ratsmitglieder ein besseres Bild machen können.

Herr Bissinger wird nach Zustimmung Rederecht erteilt. Er informiert über die Planung. An der seitlichen Zufahrt werden Stützwinkel gesetzt und dann das Gelände aufgefüllt. 

Aus den Reihen der Mitglieder wird darauf hingewiesen, dass die vorherigen Ablehnungen aufgrund nicht richtig eingereichter Planung erfolgte. Es bittet künftig, immer gleich dem Gremium die richtigen Planunterlagen vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Thomas Bissinger ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt nach Abstimmung wieder Platz beim Gemeinderat.

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2.3. Nutzungsänderung überdachter Pkw-Stellplätze zu einem Diagnoseplatz mit Bremsenprüfstand und Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt, Fl.-Nr. 564, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung überdachter Pkw-Stellplätze zu einem Diagnoseplatz mit Bremsenprüfstand und Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt

Fl.-Nr.:        564, Gemarkung Grimoldsried

Der überdachte PKW-Stellplatz im Nordosten des Grundstückes im Anschluss an das Werkstattgebäude soll als Diagnoseplatz mit Bremsenprüfstand umgenutzt werden. 
Im direkten östlichen Anschluss an das Bestandsgebäude ist die Errichtung eines Werkstattanbaus
vorgesehen.
Die Firsthöhe des angrenzenden Baubestandes wird in dem Anbau fortgeführt.

Diskussionsverlauf

Der Übersichtsplan wird durch 1. Bürgermeister Kujath gezeigt. Der Grundriss der Planung mit den Gebäudeansichten und Schnittpunkten dient der Veranschaulichung der Nutzungsänderung. Die Gemeinderatsmitglieder haben keine Fragen zur Antragstellung.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Der maximale Kalkulationszeitraum gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG beträgt vier Jahre. Dieser ist zu berücksichtigen um Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden. Aufgrund dessen ist nun eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich.  

Es wurde nach Absprache mit der Verwaltung vereinbart, die neue Kalkulation der Kanalgebühren extern zu vergeben und durchführen zu lassen.

Ein sogenannter Bevorratungsbeschluss gibt die Möglichkeit rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres eine Gebührenerhöhung zu ermöglichen.  
Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass nach erfolgter Kalkulation im Jahr 2023 die Kanalgebühren dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Mickhausen beschließt die folgende Bekanntmachung für das kommende Amtsblatt der Gemeinde Mickhausen:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Mickhausen vom 16.12.1996 (i. d. F. vom 16.01.2017)  festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § - BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen. 
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS bzw. einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein „Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)“ zu erarbeiten.
Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen stimmt der Gründung der ILE Stauden und der Erarbeitung eines gemeinsamen „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)“ zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 14.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende teilt mit, dass der sehr schöne Weihnachtsbaum im Schlosshof von 3. Bürgermeister Georg Reiter gespendet wurde. Ein herzliches Dankeschön an ihn. 

Datenstand vom 13.12.2022 09:40 Uhr