Datum: 12.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.11.2022
2 Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 14.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 14.11.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 14.11.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 12.12.2022 ö 2

Sachverhalt

In den einleitenden Worten des Vorsitzenden in die Thematik Windenergie wird im speziellen die Nutzung der Windkraft und die regenerative Energieerzeugung kurz erläutert. Am 01.12.2022 fand im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach ein Termin mit den Vertretern der anderen Mitgliedsgemeinden der VG, dem Bürgermeister der Stadt Schwabmünchen und mit dem Ingenieurbüro Sing, Frau Willkomm, statt. Das Ingenieurbüro Sing wurde mit der Erstellung einer Flächenanalyse zur Errichtung von Windrädern für das Staudengebiet beauftragt. Das Ergebnis wurde ausführlich in Planunterlagen dargestellt. Der Vorsitzende zeigt mögliche Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen. Der Eigentümer der überwiegenden Flächen ist an der Zusammenarbeit mit der Gemeinde interessiert. 

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht vor, dass bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein muss. 
Um die bayerische 10H-Regelung mit den Forderungen des Wind-an-Land-Gesetzes in Einklang zu bringen, hat der Bayerische Landtag am 27.10.2022 eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, welche bereits zum 16.11.2022 in Kraft getreten ist. 
Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet jedoch nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO keine Anwendungen mehr auf folgende Windenergievorhaben:

  • Entlang von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen und 4 oder mehrstreifigen Bundesstraßen im Abstand von max. 500 m zzgl. Sicherheitsabstände
  • Im Wald bei Mindestabstand von einem Rotorradius zum Waldrand von 1.000 m
  • In Vorrang und Vorbehaltsgebieten und Sonderbaugebieten in Flächennutzungsplänen
  • Im Umkreis von 2.000 m zu Gewerbe und Industriegebieten, aber nur wenn Strom überwiegend zur Versorgung der Betriebe in dem Gebiet bestimmt ist
  • Bei Repowering alter WEA
  • Militärische Übungsgelände

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern nun also grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

Um unerwünschte Privilegierungen zu steuern und somit die Gefahr abzuwenden, dass externe Projektentwickler Grundstücke nicht ohne Einverständnis der Gemeinde zur Errichtung von Windenergieanlagen nutzen können, können Gemeinden noch bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung fertig stellen. Hierfür muss bis zum 01.02.2023 mit der entsprechenden Planung begonnen werden. 

Die Gemeinde sollte daher die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen beschließen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanalgen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Hierzu soll eine Standortkonzeption in Auftrag gegeben werden. 

An alle Grundstücksbesitzer wird appelliert, keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit Kontakt aufnehmen könnten, um mögliche Flächen für sich zu sichern. 

Stattdessen sollen alle Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommune und Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. 

Diskussionsverlauf

Während der Beratung bittet Herr Karl Schmid, als Zuhörer im Sitzungssaal anwesend, um Wort. Das Gremium erlaubt beschlussmäßig, mit 13 : 0 Stimmen, die Wortmeldung. Herr Schmid erkundigt sich, inwieweit die Bürger in das Verfahren eingebunden werden und ein Mitspracherecht erhalten. Der Vorsitzende erläutert das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes. Danach können die Bürger im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger und Belange ihre Einwendungen vorbringen. 

Zudem wird in der Sitzung am 16.01.2023 das Ingenieurbüro Sing, Landsberg am Lech anwesend sein und ausführlich zur Thematik – Errichtung von Windkraftanlagen – erläutern.   

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanalgen. Es wird bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung in Kraft sein. 
Die Gemeinde Mickhausen bevollmächtigt außerdem den Bürgermeister den Auftrag zur Planung und Erstellung des Flächennutzungsplans an ein Ingenieurbüro zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 08:59 Uhr