Datum: 11.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.06.2022
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 902/65, Gemarkung Mickhausen
2.2 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 419/2, Gemarkung Reinhartshofen
3 Brückensanierung - vorläufige Kostenschätzung Büro Eibl, Donauwörth
4 Weiteres Vorgehen Bewirtung Dorfgemeinschaftshaus

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.06.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 2
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2.1. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 902/65, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Gemeinderat Michael Fischer ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt.
Er nimmt bei den Zuhörern Platz.

Bauvorhaben:        Errichtung eines Nebengebäudes - Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans                                                                                           


Fl.-Nr.:        902/65, Gemarkung Mickhausen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schmiedehiele“ 
innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines freistehenden 4 m x 5 m großen Nebengebäudes im 
südöstlichen Teilbereich des Grundstückes und grenzt an die in der Planzeichnung
festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes beantragt:

  1. § 4 Abs. 3 – Bauweise
Nebengebäude sind grundsätzlich nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Ausnahmsweise können Sie an anderer Stelle errichtet werden, wenn dadurch Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Orts- und Straßenbildes nicht beeinträchtigt werden.

Das Nebengebäude soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

  1. § 4 Abs. 4 – Standort Nebengebäude
Nebengebäude sind mit den Garagen zusammenzubauen und in der Gestaltung mit diesen abzustimmen.

Das Nebengebäude soll freistehend errichtet werden.

  1. § 5 – Gestaltung der Gebäude
Die Dacheindeckung und Dachneigung der Garagen und Nebengebäude muss mit der Eindeckung und der Dachneigung des Hauptgebäudes übereinstimmen.

Das Gebäude soll mit einem flachgeneigten Pultdach und einer Eindeckung mit Sandwichelementen ausgeführt werden.

Begründung des Antragstellers:

Durch den Standort der Garage und die bereits angelegte Gartengestaltung ist es nicht möglich, das Nebengebäude an die Garage anzubauen.
Aufgrund der geringen Dachneigung kann die Eindeckung nicht mit Dachziegeln ausgeführt werden. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt anhand eines Lageplanes die genaue Position des geplanten Nebengebäudes auf dem Grundstück. 
2. Bürgermeister Michael Miller erkundigt sich nach der Überschreitung der Baugrenze.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Michael Fischer ist gem. Art. 49 GO beteiligt. Nach Abstimmung nimmt er wieder Platz unter den Ratsmitgliedern.

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2.2. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 419/2, Gemarkung Reinhartshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Doppelhauses 

Fl.-Nr.:                                419/2, Gemarkung Reinhartshofen

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Mickhausen-OT Laiber“. 

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob das gemeindliche Einvernehmen mit der Planung in Aussicht gestellt werden kann.

Gemäß der Satzung sind im Geltungsbereich Hauptgebäude ohne Nebengebäude mit max. 150 qm (Außenmaße Gebäude) zulässig. 

Vorgesehen ist eine Bebauung mit einem II-geschossigen Doppelhaus - II Vollgeschosse, DG kein Vollgeschoss, Ausführung mit einem Satteldach, Dachneigung ca. 35 - 38 Grad.

Die Situierung des Baukörpers erfolgt innerhalb des Baufensters, die gem. Textteil maximal zulässige Grundfläche des Doppelhauses mit 150 qm wird nicht überschritten.

Die Planung wurde vom Antragsteller bereits dem Kreisbaumeister vorgestellt, der zu der geplanten Bebauung keine grundsätzlichen Bedenken anmeldet. Die Kniestockhöhe darf allerdings nicht mehr als 50 cm betragen; das ausgebaute Satteldach darf kein Vollgeschoss sein.
Mit der Baueingabe ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Diskussionsverlauf

Die Örtlichkeit der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses wird durch den Vorsitzenden anhand eines Lageplanes gezeigt. 
Aus dem Gremium wird auf die Abklärung der nachbarschaftlichen Belange hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem geplanten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen ohne Anerkennung einer Verpflichtung in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Brückensanierung - vorläufige Kostenschätzung Büro Eibl, Donauwörth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Dezember 2020 fand die turnusmäßige Bauwerkshauptprüfung der gemeindlichen Brücken durch das Ingenieurbüro Eibl, Donauwörth statt.
Zur Instandhaltung und Anpassung an die gültigen technischen Vorschriften sind verschiedene bauliche und sanierungsspezifische Maßnahmen erforderlich (vorgestellt in der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2021).

Teilweise wurden die Sanierungsarbeiten bereits durch den Bauhof ausgeführt (Austausch Einzelbohlen) weitere Arbeiten (Gehölz- und Bewuchsentfernung, Aufschottern, Reinigungsarbeiten, Ausbesserungsarbeiten Gesims etc.) werden vom Bauhof noch ausgeführt.

Der Umfang der noch verbleibenden aufwändigeren Sanierungsmaßnahmen wurde am 09.05.2022 von Herrn 1. Bgm. Kujath und der Verwaltung mit Herrn Stadelmann vom Ingenieurbüro Eibl besprochen, der auf Grundlage dieser Besprechung eine aktualisierte vorläufige Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten erstellt hat.

Bauwerk 01 – Brücke über die Schmutter im Zuge der Heergasse, östlich von Rielhofen

Variante A: Sanierung des Bauwerks (Geländer erneuern, Asphalt- und Betonarbeiten, Böschungs- und Kolksicherung verlegen

Vorläufige Kostenschätzung:                14.542,00 € nto.

Variante B: Alternativ wird vom Ingenieurbüro aus wirtschaftlicher Sicht ein Ersatzneubau als Betonfertigteil empfohlen.


Bauwerk 02 -Gehwegsteg über die Schmutter im Zuge des Kapellenweges

Einzelbohlen wurden bereits vom Bauhof ausgetauscht.
Geländerbefestigung wiederherstellen, Stahlbauteile sanieren, Betonsanierung, Böschungs- und Kolksicherung.

Vorläufige Kostenschätzung:                4.103,00 € nto.


Bauwerk 03 - Straßenbrücke über den Schweinbach im Zuge der Stiftstraße im Ortsteil Münster

Fugenherstellung, Asphalt- und Betonsanierung, Böschungs- und Kolksicherung verlegen.

Vorläufige Kostenschätzung:                7.790,00 € nto.


Bauwerk 04 – Brücke über den Schweinbach im Zuge der OV Grimoldsried-Konradshofen

Fugenherstellung, Böschungs- und Kolksicherung verlegen.

Vorläufige Kostenschätzung:                3.280,00 € nto.


Bauwerk 05 – Straßenbrücke über die Schmutter in der Viehweidestraße

Fugenherstellung, Betonsanierung, Böschungs- und Kolksicherung verlegen.

Vorläufige Kostenschätzung:                4.890,00 € nto.


Die Gesamtsanierungskosten incl. ca. 20 % für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung für die 5 gemeindlichen Brückenbauwerke werden mit ca. 41.500,00 € veranschlagt.

Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung für die Arbeiten im Herbst 2022 von der Fa. Eibl vornehmen zu lassen, damit die Arbeiten im kommenden Frühjahr ausgeführt werden können.

Diskussionsverlauf

Bauwerk 01: Angefragt wird die Standsicherheit. Der Gemeinderat wünscht informativ die Einholung einer Kostenschätzung für einen Ersatzneubau.

Bauwerk 02: Die Brücke hat eine Gewichtsbegrenzung für PKW. Durch ein Sperrschild wird darauf hingewiesen. 

Bauwerk 03: Nach Zustimmung im Gemeinderat bekommt ein Zuhörer das Wort erteilt. Er verweist auf den Unterflurhydrant unter der Brücke. Bei der Sanierung könnte der Hydrant aktiviert werden.     

Bauwerk 04: Die Brücke liegt auf der Gemarkungsgrenze. Die Kosten werden unter den Gemeinden aufgeteilt. 
Bauwerk 05: Auf die Brücke in der Viehweidestraße 12 a (Privatbrücke) wird hingewiesen. Der Vorsitzende teilt mit, dass der dahin führende Weg ein gemeindlicher Weg ist. Er wird mit der Verwaltung abklären, inwieweit die Gemeinde für eine Prüfung der Brücke zuständig ist.   

Beschluss 1

Aus wirtschaftlicher Sicht soll das Ingenieurbüro Eibl eine Kostenschätzung für einen Ersatzneubau als Betonfertigteil vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bauwerk 02 - Gehwegsteg über die Schmutter im Zuge des Kapellenweges

Das Ingenieurbüro Eibl wird mit der Ausschreibung für die Sanierung der Brückenbauwerke auf Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung vom 23.05.2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bauwerk 03 - Straßenbrücke über den Schweinbach im Zuge der Stiftstraße im Ortsteil Münster

Das Ingenieurbüro Eibl wird mit der Ausschreibung für die Sanierung der Brückenbauwerke auf Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung vom 23.05.2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bauwerk 04 – Brücke über den Schweinbach im Zuge der OV Grimoldsried-Konradshofen

Das Ingenieurbüro Eibl wird mit der Ausschreibung für die Sanierung der Brückenbauwerke auf Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung vom 23.05.2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Bauwerk 05 – Straßenbrücke über die Schmutter in der Viehweidestraße

Das Ingenieurbüro Eibl wird mit der Ausschreibung für die Sanierung der Brückenbauwerke auf Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung vom 23.05.2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Weiteres Vorgehen Bewirtung Dorfgemeinschaftshaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.07.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat soll entscheiden, wie die Bewirtung und Unterhaltung des Dorfgemeinschaftshauses gestaltet werden soll.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinschaftshaus ist ein Haus für die Allgemeinheit. Die Betreuung durch Bürgerinnen und Bürgern durch eine Gründung eines Trägervereins wird von den Ratsmitgliedern für gut empfunden. Gegenübergestellt wird, wie in der Nachbargemeinde Walkertshofen praktiziert, das Lagerhaus mit Hausmeister und ehrenamtlichen Helfern. Aus dem Gremium wird vorgebracht, dass aufgrund der Bereitschaft aus der Bürgerschaft und den Vereinen eine Bewirtung zu übernehmen, dann der Weg einen Trägervereins zu gründen, auch praktiziert werden sollte.. Es wird kurz die Bewirtung etwas näher betrachtet. 
Im Dezember 2021 fand bereits eine Sitzung der Ortsvereine zu dieser Thematik statt. Die Vereine befürworteten die Gründung eines Trägervereins. Für den Ort würde es eine Aufwertung bedeuten.  Alternativen zu einem Trägerverein werden erörtert.
Auf den Trägerverein in Schwabegg wird aufmerksam gemacht. Dort könnten Informationen für die Ausarbeitung eines Konzeptes eingeholt werden. Herr Braun von der ALE Krumbach sollte auch eingebunden werden.
Der Vorsitzende fordert die zahlreichen Besucher auf, ihre Meinungen einzubringen. Es meldet sich ein anwesender Bürger und erhält Rederecht. Es sollte die Bewirtung nicht durch einen Verwalter übernommen werden, sondern durch einen Trägerverein. Andere Orte machen eine Bewirtung so vor und könnten aus der Praxis ein Feedback abgeben.     

Beschluss

Die Gemeinde befürwortet die Gründung eines Trägervereins. Mit den ortsansässigen Vereinen soll ein Konzept erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:09 Uhr