Festsetzung des Schlüssels für die Verwaltungsumlage 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 7

Vortrag

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde sich nochmal bewusst für die Beibehaltung der Berechnung der Umlage, exklusive der Ordensangehörigen, entschieden.

Haushaltsjahr 2023



Ermittlung und Berechnung der Verwaltungsgemeinschaftsumlage


Art. 8 Abs. 1 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO)



Verwaltungsumlage



Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs

Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen
597.900,00 €
Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt
60.050,00 €
Nicht gedeckter Finanzbedarf des Verwaltungshaushalts
 
(Umlagesoll)
537.850,00 €


Ermittlung der Verwaltungsumlage je Einwohner

Der nicht gedeckte Finanzbedarf wird nach dem Verhältnis der

Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Bei der 

Gemeinde Ettal werden als Ausgleich für den geringeren Ver-

waltungsaufwand die Ordensangehörigen abgezogen.

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung:    



Einwohnerzahl Ettal 30.06.2022
751
Einwohnerzahl Unterammergau 30.06.2022
1.576
Gesamteinwohnerzahl Verwaltungsumlage am 30.06.2022
2.327


Verwaltungsumlage je Einwohner
231,135 €
Berechnung der Umlage für die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft


Ettal:



751 Einwohner x 231,135  =
173.582 €
Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023



Unterammergau:



 1.576 Einwohner x  231,135 € =
364.268 €
Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die im Vortrag aufgeführte Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:39 Uhr