Datum: 16.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Unterammergau
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bestätigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung
2 Bekanntmachungen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
3 Überörtliche Rechnungsprüfung 2017-2020; Unterrichtung der Gemeinschaftsversammlung
4 Vorlage der Jahresrechnung 2022
5 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
6 Feststellung der Jahresrechnungen 2022
7 Festsetzung des Schlüssels für die Verwaltungsumlage 2023
8 Beschluss über den Verzicht der Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
9 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
10 Kommunalrecht
10.1 1. Änderung der Geschäftsordnung
10.2 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft
11 Verwaltungsorganisation; Anpassung Öffnungszeiten 2023
12 Sonstiges

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1. Bestätigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 1

Vortrag

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinschaftssitzung vom 08.09.2022 wurde den Gemeinschaftsversammlungsmitgliedern mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. 
Nun ist die Ausfertigung und deren Inhalt zu genehmigen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung hat das Protokoll zur öffentlichen Gemeinschaftssitzung vom 08.09.2022 erhalten und überprüft. Es bestehen keine Einwände gegen das Protokoll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Bekanntmachungen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö informativ 2

Vortrag

Datenverarbeitung; RIWA GIS-Zentrum; Modul Verkehr
Die Gemeinschaftsversammlung hat die Einführung des RIWA-Moduls Verkehr genehmigt.
Der Auftrag in Höhe von brutto 2.344,30 € und der Schulungskosten von brutto 714,00 € wurde an die RIWA GmbH vergeben.

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3. Überörtliche Rechnungsprüfung 2017-2020; Unterrichtung der Gemeinschaftsversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö informativ 3

Vortrag

Die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2017-2020, durch die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Pa., wurde abgeschlossen. 
Im Prüfungsbericht (13 Seiten) vom 22.09.2022 wurden insgesamt 7 Textziffern (Prüfungsfeststellung) vermerkt, zu welchen die Gemeinde bis 30.12.2022 Stellung nehmen musste.
Des Weiteren ist die Gemeinschaftsversammlung über die Rechnungsprüfung zu unterrichten. Frau Gemeinschaftsvorsitzende Voit verliest die Stellungnahme an das Landratsamt (Kommunalwesen). Die Stellungnahme wird diesem Protokoll beigefügt. 
Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 ist für die Versammlungsmitglieder jederzeit in der Verwaltung einzusehen. 

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö informativ 4

Vortrag

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde der Gemeinschaftsversammlung 

vorgetragen. 


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5. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö informativ 5

Vortrag

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte am 16.01.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 durch. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsanschusses Herr Buchwieser erläutert der Gemeinschaftsversammlung die Ergebnisse der Rechnungsprüfung vom 16.01.2023. Der Rechnungsprüfungsbericht wird diesem Protokoll beigefügt. 

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6. Feststellung der Jahresrechnungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö informativ 6

Vortrag

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte am 16.01.2023 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 durch. Geringfügige Beanstandungen hatten sich ergeben. Die Feststellung der Jahresrechnungen 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO kann erfolgen.
Jahresrechnung 2022

Einnahmeseite
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Summe Solleinnahmen
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €
+ Neue Haushaltsein-
    nahmereste



./. Abgang alter Haushalts- 
    einnahmereste



./. Abgang alter Kassen-
    einnahmereste



Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €




Ausgabenseite



Summe Soll-Ausgaben
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €
+ Neue Haushalts-
    ausgabereste



./. Abgang alter Haushalts-
    ausgabereste



./. Abgang alter Kassen-
    ausgabereste



Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €
Feststellung des Ist-Ergebnisses



Ist-Einnahmen
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €
Ist-Ausgaben
526.052,18 €
44.116,69 €
570.168,87 €
Ist-Überschuss/Ist-Fehlbetrag
0 €
0 €
0 €

Feststellung VV-Konten

Ist-Einnahmen
447.287,10 €
Ist-Ausgaben
447.287,10 €
Ist-Überschuss/Ist-Fehlbetrag
0 €

Beschluss 1

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Feststellung der vorgenannten Jahresrechnung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinschaftsversammlung erteilt die Entlastung zur Jahresrechnung 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinschaftsversammlungsvorsitzende Vanessa Voit hat auf Grund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung und Beratung teilgenommen.

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7. Festsetzung des Schlüssels für die Verwaltungsumlage 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 7

Vortrag

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde sich nochmal bewusst für die Beibehaltung der Berechnung der Umlage, exklusive der Ordensangehörigen, entschieden.

Haushaltsjahr 2023



Ermittlung und Berechnung der Verwaltungsgemeinschaftsumlage


Art. 8 Abs. 1 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VgemO)



Verwaltungsumlage



Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs

Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen
597.900,00 €
Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt
60.050,00 €
Nicht gedeckter Finanzbedarf des Verwaltungshaushalts
 
(Umlagesoll)
537.850,00 €


Ermittlung der Verwaltungsumlage je Einwohner

Der nicht gedeckte Finanzbedarf wird nach dem Verhältnis der

Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Bei der 

Gemeinde Ettal werden als Ausgleich für den geringeren Ver-

waltungsaufwand die Ordensangehörigen abgezogen.

Beschluss der Gemeinschaftsversammlung:    



Einwohnerzahl Ettal 30.06.2022
751
Einwohnerzahl Unterammergau 30.06.2022
1.576
Gesamteinwohnerzahl Verwaltungsumlage am 30.06.2022
2.327


Verwaltungsumlage je Einwohner
231,135 €
Berechnung der Umlage für die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft


Ettal:



751 Einwohner x 231,135  =
173.582 €
Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023



Unterammergau:



 1.576 Einwohner x  231,135 € =
364.268 €
Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023


Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die im Vortrag aufgeführte Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2023 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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8. Beschluss über den Verzicht der Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 8

Vortrag

Wie in Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 41 Abs. 2 KommZG geregelt ist, kann die Gemeinschaftsversammlung beschließen, dass eine Finanzplanung nicht erstellt wird.  

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 41
Abs. 2 KommZG auf die Finanzplanung und Investitionsplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 9

Vortrag

Die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Verwaltungsgemeinschaft wurden der Versammlung erläutert. Anschließend ergeht der Beschluss der folgenden Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 Komm ZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau folgende Haushaltssatzung, die in öffentlicher Sitzung am 16.01.2023 beschlossen wurde:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        597.900 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        33.250 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 537.580 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. Bei der Gemeinde Ettal werden als Ausgleich für den geringeren Verwaltungsaufwand die Ordensangehörigen abgezogen.
  2. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes vom 30.06.2022 hat die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt 2.352 Einwohner. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage werden 2.327 Einwohner festgesetzt
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 231,135 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.



§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die im Vortrag erläuterte Haushaltssatzung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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10. Kommunalrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 10
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10.1. 1. Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 10.1

Vortrag

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems (RIS) und der damit verbundenen zukünftigen elektronischen Übermittlung der Ladung ist folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau notwendig.

1. Änderung der
Geschäftsordnung 2020 
für die Gemeinschaftsversammlung
der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau

Auf Grund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung - VGemO - in Verbindung mit Art. 27 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG - und Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - erlässt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau folgende Änderung der Geschäftsordnung:

§ 1

Die Geschäftsordnung 2020 für die Gemeinschaftsversammlung vom 01. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

§ 17 Form und Frist für die Einladung erhält folgende Fassung:

(1) 1Die Gemeinschaftsversammlungsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. 

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1
Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinschaftsversammlungsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Unterammergau, 18.01.2023


Voit
Gemeinschaftsvorsitzende 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung 2020 für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau.
Die Geschäftsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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10.2. 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 10.2

Vortrag

In Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 08.09.2022 wurde die Anpassung der Entschädigung in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft auf 300,00 € für die Vorsitzende und 150,00 € für den Stellvertreter zugestimmt. Aufgrund der Veränderung ist folgende Satzungsänderung notwendig.

Satzung zur 1. Änderung der
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau erlässt aufgrund von Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 27 und Art. 31 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Änderungssatzung:

§ 1

§ 3 Entschädigung der Gemeinschaftsvorsitzenden erhält folgende Fassung:

Die Gemeinschaftsvorsitzende erhält für ihre Tätigkeit als Vorsitzende und Leiterin der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 300,00 EUR. 

§ 2

§ 4 Entschädigung der Stellvertreter erhält folgende Fassung:

Der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält eine monatliche Entschädigung von 150,00 EUR.

§ 3
In-Kraft-Treten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft.
Die Geschäftsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinschaftsversammlungsvorsitzende Vanessa Voit sowie Ihr Stellvertreter Robert Stumpfecke haben auf Grund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung und Beratung teilgenommen.

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11. Verwaltungsorganisation; Anpassung Öffnungszeiten 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 11

Vortrag

Nachdem in der Gemeinschaftsversammlung vom 08.09.2022 die Anpassung der Öffnungszeiten vorberaten und zwischenzeitlich in den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden besprochen wurden, ist die endgültige Anpassung noch zu genehmigen.

Unterammergau
Montag bis Mittwoch und Freitag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich:                        16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag:                                ganztägig geschlossen

Ettal
Montag, Mittwoch und Freitag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich:                        14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag:                                ganztägig geschlossen

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die folgenden Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltungen in Unterammergau und Ettal mit Wirkung zum 01.01.2023.

Unterammergau
Montag bis Mittwoch und Freitag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich:                        16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag:                                ganztägig geschlossen

Ettal
Montag, Mittwoch und Freitag:        08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich:                        14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag:                                ganztägig geschlossen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau) 7/11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 16.01.2023 ö 12
Datenstand vom 25.01.2023 10:39 Uhr