Stellungnahme Landratsamt Traunstein, SG 4.14 untere Naturschutzbehörde vom 24.04.2020 und 15.06.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 15.09.2020 ö beschließend 2.1.3

Sachverhalt

Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (untere Naturschutzbehörde) vom 24.04.2020 und 15.06.2020

24.04.2020
Bei der Ausgleichsfläche, Teilflächen 389, Gemarkung Wonneberg ist nicht klar was für ein Bestand aufgewertet werden soll. Die Luftbildauswertung ist hier nicht eindeutig. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei bereits um wertvolles extensives Grünland handelt.

15.06.2020
Sehr geehrte Frau Stutz,
ich beziehe mich auf unser Telefonat. Bei der Ortsabrundungssatzung Oberhalling, Gmde. Wonneberg, sind folgende Ergänzungen/Einarbeitungen notwendig:

  • Bei der Eingriffsermittlung ist der Gebietstyp A oder B in Abhängigkeit vom Versiegelungsgrad anzugeben und zu berücksichtigen.

  • Für eine Beurteilung des Ausgleichs und Abgabe einer naturschutzfachlichen Stellungnahme sind bei den Ausgleichsmaßnahmen nähere Angaben/Auflagen notwendig.
Folgende weitere Auflagen halten wir fachlich für sinnvoll und notwendig:
„Vorgelagerter, extensiv genutzter Saum“:
Saumbreite mind. 5m, Anlage eines Waldsaumes durch Aussaat mit autochthonem Saatgut der Herkunftsregion 17, Mischungsverhältnis 50 % Kräuter und 50% Gräser. Pflege: Der Saum ist jährlich 1 - 2 mal, ab dem 15.7. eines Jahres zu mähen, das Mähgut ist zu entfernen, die Anwendung von organischer oder anorganischer Düngung oder Pflanzenschutzmitteln ist verboten.
„Neubegründung eines standortgerechten, naturnahen Laubmischwald“:
Da die Fläche für den Laubmischwald (ohne Saumbereich) im Durchschnitt nur 10m breit ist, ist die Verwendung von standortheimischen Laubgehölzen 2. Ordnung wie Hainbuche, Wildkirsche, Vogelbeere, Wildbirne sinnvoll. Eine entsprechende Auflage ist im Plan zu formulieren. Es sind Gehölze mit autochthoner Herkunft zu verwenden.

  • Alternativ zum Laubmischwald mit Saum wäre auch die Ausgleichsmaßnahme „ Anlage eines Waldmantels mit standortheimischen Laubgehölzen 2. Ordnung wie Hainbuche, Wildkirsche, Vogelbeere, Wildbirne sowie mit standortheimischen Sträuchern wie Hasel, Liguster, Holunder, Heckenkirsche, Salweide, Wolliger Schneeball, Hartriegel“ möglich. Es sind Gehölze mit autochthoner Herkunft zu verwenden.

Der Planer muss sich für eine der beiden Varianten entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Es handelt sich um eine intensiv landwirtschaftliche genutzte Fläc he. Die Planunterlagen sind vom Planungsbüro in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde im LRA Traunstein entsprechend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2020 08:18 Uhr