Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 27.04.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 15.09.2020 ö beschließend 2.1.4

Sachverhalt

Bayernwerk Netz GmbH, Netzzentrum Ost vom 27.04.2020

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
  • Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.
  • Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

Bei uns dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Durch die Stellungnahme ergibt sich kein neuer rechtlich relevanter Sachverhalt. Die Hinweise an die Bauherren werden in die Begründung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2020 08:18 Uhr