Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 22.04.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 22.04.2020
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 23.07.2019 zur vorliegenden Erweiterung der Satzung für den Ortsteil „Oberhalling“ Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Darin haben wir festgestellt, dass den von der Planung berührten raumordnerischen Belangen von Natur und Landschaft (Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 3.1 Z), in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde, R
echnung zu tragen sei.
Der von uns vorgebrachte Hinweis wurde berücksichtigt. Laut Beschlussbuchauszug vom 10.03.2020 erfolgt die Planung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Wir gehen davon aus, dass den genannten raumordnerischen Belangen auch im derzeitigen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde, Rechnung getragen wird.
Unter dieser Voraussetzung stehen der Erweiterung der Satzung für den Ortsteil „Oberhalling“, in der vorliegenden Fassung vom 27.03.2020, Erfordernisse der Raumordnung weiterhin nicht entgegen.
Beschluss
Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung erfolgt weiterhin in Abstimmung mit den Fachbehörden (mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2020 08:18 Uhr